Ab wann beginnt die Garantie???

Audi A3 8P

Hallo, hab mal eine Frage bezüglich der Garantie.
Ab wann beginnt diese???
Mein Freundlicher hat die Fahrgestellnummer eingegeben und mir den 04.05.2004 gesagt.
TÜV hab ich bis aber ab Juli 04....
Im Schein steht der 04.05.2004 unter Ziffer 6, und unter Ziffer B steht der 14.07.2004.
Die Übergabe war auch am 14.07.2004, also geht doch da die Garantie an, oder????

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Jonny Flash


Und schon mal nachgedacht wie diese Übergabe in Zusammenhang mit dem Fahrzeug dokumentiert wird?

Durch die Übergabeinspektion mit passendem Stempel...

Es geht darum, dass Leute einige Tage an Hersteller-Garantie verlieren weil Sie den Neuwagen z. B. Freitag zugelassen haben und dann in der kommenden Woche Montag nach Ingolstadt oder Neckarsulm fahren. Bei der Übergabe trägt dann die nette Frau (oder der nette Herr) nämlich das Datum der Erstzulassung in das Serviceheft ein. Wer wie ich mit einem Kurzzeitkennzeichen abholt bekommt als Datum den tatsächlichen Tag der Übergabe eingetragen.

Der Beginn der Hersteller-Garantie/Gewährleistung ist immer der für den Autohersteller günstigere Termin und damit für den Kunden der schlechtere. 😉

Wie sieht es dann bei mir aus ich hole meinen A4 am 6.6 zwar ab. Eigentlich Übergabe erfolgt aber erst am 16.6 mit Fahrzeug anmelden usw.
Ich zahle die Leasingraten auch erst ab 16.6 davor nicht.
Dann müßte die Garantie auch am 16.6 anfangen.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


...
Bei der Übergabe trägt dann die nette Frau (oder der nette Herr) nämlich das Datum der Erstzulassung in das Serviceheft ein...

 

Und genau diese vorgehensweise ist nicht korrekt! Die Übergabe erfolgt mit Übergabe! 😉 Und nicht mit EZ.

Es ist nicht korrekt und für den Kunden schlechter wenn die EZ als Übergabedatum ins Heftchen eingetragen wird obwohl die Übergabe erst nach der EZ erfolgt. Die Zulassung des Fahrzeugs ist meiner Meinung nach in keinen Zusammenhang mit Garantiefristen zu bringen da bei der Zulassung mit den Papieren noch keinerlei Eigentumsübergang stattgefunden hat.

Zitat:

Original geschrieben von Jonny Flash


Und genau diese vorgehensweise ist nicht korrekt! Die Übergabe erfolgt mit Übergabe! 😉 Und nicht mit EZ.

Es ist nicht korrekt und für den Kunden schlechter wenn die EZ als Übergabedatum ins Heftchen eingetragen wird obwohl die Übergabe erst nach der EZ erfolgt. Die Zulassung des Fahrzeugs ist meiner Meinung nach in keinen Zusammenhang mit Garantiefristen zu bringen da bei der Zulassung mit den Papieren noch keinerlei Eigentumsübergang stattgefunden hat.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und er diktiert die Bedingungen. Audi könnte auch vorschreiben, dass die Garantie nur gilt, wenn Du am Tage der Fahrzeugübergabe rote Socken trägst.

Bitte die Garantie nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechseln!

Als juristischer Leihe würde ich meinen, dass die gesetzliche Gewährleistung mit dem Tag der tatsächlichen Fahrzeugübernahme beginnt, aber darum ging es hier ja nicht...

Gruss tomcologne

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Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Der Beginn der Hersteller-Garantie/Gewährleistung ist immer der für den Autohersteller günstigere Termin und damit für den Kunden der schlechtere. 😉

Bitte nicht die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzlich geregelt) mischen, Danke.

Gruss tomcologne

Zitat:

Original geschrieben von tomcologne


Bitte nicht die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) mit der Gewährleistung (gesetzlich geregelt) mischen, Danke.

Aud/Seat/Skoda/VW hatte bis zum Stichtag 31.12.2004 nur eine 2 jährige Hersteller-Gewährleistung, welche zum 01.01.2005 umgetauft wurde zu einer 2 jährigen Hersteller-Garantie!

Unabhängig davon hat man als 1. Käufer natürlich eine gesetzlich vorgeschriebene 2 jährige Händler-Gewährleistung (mit Beweislast durch den Kunden ab dem 7. Monat!!!) gegenüber dem Autohaus, bei dem der Neuwagen gekauft wurde. Über diesen muß im Extremfall z. B. auch eine eventuell notwendige Wandlung erfolgen.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Unabhängig davon hat man als 1. Käufer natürlich eine gesetzlich vorgeschriebene 2 jährige Händler-Gewährleistung (mit Beweislast durch den Kunden ab dem 7. Monat!!!) gegenüber dem Autohaus, bei dem der Neuwagen gekauft wurde. Über diesen muß im Extremfall z. B. auch eine eventuell notwendige Wandlung erfolgen.

Danke das du es konkretisiert hast. Beide Begriffe werden leider sehr oft gleichbedeutend verwendet, obwohl es zwei verschiedene Sachen sind.

Gruss tomcologne

Zitat:

Original geschrieben von tomcologne


Danke das du es konkretisiert hast. Beide Begriffe werden leider sehr oft gleichbedeutend verwendet, obwohl es zwei verschiedene Sachen sind.

Gruss tomcologne

Was das ganze nun aber mit dem Beginn der Garantie zu tun haben soll- naja- wie der schöne Spruch: Alles wichtige ist bereits gesagt worden- nur nicht von jedem.

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