AB - Auffahrunfall - plötzlicher Spurwechsel -

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Autobahn zwei spurig. Geschwindigkeitbegrenzung 120km/h.
Man fährt gemütlich auf der linken Fahrbahn per Tempomat 130km/h.

Man beobachtet, wie ein Auto auf die Autobahn auffährt. Er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, vor ihm ist ein Auto.

Um dieses zu überholen, wechselt er die Spur plötzlich, weil er vermutlich die Distanz falsch eingeschätzt hat.
Es kommt zu einem Zusammenstoß, trotz Vollbremse und Auto nach rechts ziehen, um es auszuweichen.

Bei mir ist der Schaden mittig und nach links gezogen, ganze Stoßstange.

Bei ihm ist der Schaden mittig und nach rechts gezogen, geht sogar etwas um die Flanke.

Polizei sieht meine Geschicht als glaubwürdiger, da aber der 19 jährige Fahranfänger meint, er wäre nach links gefahren, und stand schon 15 Sekunden auf der linken Fahrbahn und ich wegen Abstand zu klein und Geschwindigkeit zu hoch hatte, es zu dem Unfall kam.

Völlig inakzeptabel, was der Bursche behauptet.
Als ich aus dem Auto kam, sprachen wir uns kurz aus, ich wollte die Polizei rufen, da bat er mich, eben zu warten weil er seinen Vater anrufen wollte um sich zu informieren.
Da hat er wahrscheinlich aufgesagt bekommen, wenn du auf der Bahn warst, dann ist er aufgefahren , und du hast somit keine Schuld.
Nach dem Telefongespräch sagte er sofort, ja sofort die Polizei rufen.

Naja, die Polizei hat jetzt für beide aufgeschrieben, Geschädigter und Beklagte.
Weil beide Geschichten plausibel klingeln, keiner quasi da war.

Was bedeutet das nun?

Kann ein Anwalt bzw. ein Gutachter mit dem Schadensbild rekonstruieren, was wirklich passiert ist?

Der Schaden ist überschaubar, war ich noch rechtzeitig reagieren konnte trotz dieser Rücksichtlosigkeit.

Rechtsschutz vorhanden, Anwalt wird eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:


(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

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Na klar habe einen Anwalt, ich war geringfügig schneller, er hat einfach zu heftig beschleunigt abgebremst, dann nach links auf die Bahn gewechselt.

Absolut keine Chance gehabt, Unfallverhütend zu agieren.

Ich bin gespannt wie es ausgeht.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:02:22 Uhr:


Hast du einen Anwalt?

Zitat:

Ich hatte gesagt, er kam auf die AB, beschleunigte sehr stark und wechselte auf die rechte Fahrbahn. Er musste stark abbremsen da vor ihm ein Wagen nach Richtgeschwindigkeit fuhr. Er wechselte die Spur ohne zu blinken, auf die linke Spur, wo ich drauf war.

Denn nach der Aussage musst du deutlich schneller gewesen sein als der Wagen der vor deinem Unfallgegner gefahren ist. Und wenn der nach deiner Aussage Richtgeschwindigkeit gefahren ist könnte das recht übel für dich ausgehen....

Ob es bei solch einem „banalen“ Unfall, wohl ja auch ohne Verletzte, ein Unfallgutachten mit den gefahrenen Geschwindigkeiten beschäftigt wage ich zu bezweifeln und auch beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit wird das Wechseln der Fahrspur ohne die nötige Sorgfalt regelmässig als so hauptursächlich beurteilt, das eine Teilhaftung selten attestiert wird. Ohne Dashcam lässt sich halt schwer beweisen wann der Unfallgegner die Spur gewechselt hat. Dem TE direkt vor die Nase oder wirklich etliche Sekunden vor der Kollision?

Wobei der Beweis des ersten Anscheins erst einmal gegen den Spurwechsler spricht

Hallo

Ich bekam nun Brief vom Gericht, habe es mal abfotografiert.

Die 1800 Euro Vorschuss wollte der Anwalt von der RV einholen, ist das üblich und übernehmen die die Kosten?

Was sagt ihr zum Brief?

Auf dem zweiten Bild, unter IV.

Ich habe die Teile gekauft und privat ohne Rechnung lackieren lassen, inwiefern wird das schlimm sein?

Welche Schäden da eingetreten sieht man analog der Bilder, die ich nach dem Unfall gemacht hatte.
Soll ich einen Gutachter zuziehen, welcher mir das analog der Bilder dann begutachtet?

Ich kenne einen relativ gut, er nimmt auch dann erst Geld, wenn es abgesegnet wird, unter dieser Voraussetzung könnte ich ein aktuelles Gutachten erstellen lassen analog der Bilder, oder ?

Und diese Ersatzteilkosten inkl. lackieren ist mit Vorsicht zu genießen, ich war nach dem Unfall bei bmw und habe gesagt für die und die Teile bitte die Preise aufschreiben.

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Kein vernünftiger Gutachter wird Dir anhand privater Bilder irgendwas schreiben.

Wieso? Ich habe Bilder nach dem Schaden, die gegnerische Seite ebenso, also der Schaden ist bekannt.
Hatte ich sogar im Gericht gesehen, als nach gewissen Bildern geguckt wurden.

Der Gutachter meinte, es geht, das sei auch nichts Außergewöhnliches.

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 13. November 2019 um 12:57:28 Uhr:


....
Der Gutachter meinte, es geht, das sei auch nichts Außergewöhnliches.

Dann ist doch alles gut, der soll ein Gutachten schreiben. Mit den Vorschäden und allem zip und zap.

Wenn Du Reparaturkosten nicht nachweisen kannst, wird die Versicherung die MWSt darauf nicht erstatten.

Nicht notwendig, würde sowieso fiktiv abrechnen.
Allerdings, für die Ersatzteile für die ich die Rechnungen besitze, davon die MwSt müsste ich erstattet bekommen ?

Wie sieht die Rechtslage dahingehend aus, wenn man nach einem Unfall erst nach Monaten den Schaden beseitigt?
Ich hatte halt die ganze Zeit gewartet, dass die Versicherung zahlt, als nach 8 Monaten immer noch kein Fortschritt zu erkennen war, fing ich an, die Teile zu bestellen und dann privat lackieren zu lassen.

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 14. Oktober 2019 um 14:05:31 Uhr:


Na klar habe einen Anwalt...

Deine ganzen Fragen, kann doch dein Anwalt, fachlich korrekt, beantworten. Wenn du ihn schon beauftragt hast, dann stell doch auch deine Fragen bevor du eventuell etwas ungeschicktes machst.

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