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AB - Auffahrunfall - plötzlicher Spurwechsel -

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 7:34

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Autobahn zwei spurig. Geschwindigkeitbegrenzung 120km/h.

Man fährt gemütlich auf der linken Fahrbahn per Tempomat 130km/h.

Man beobachtet, wie ein Auto auf die Autobahn auffährt. Er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, vor ihm ist ein Auto.

Um dieses zu überholen, wechselt er die Spur plötzlich, weil er vermutlich die Distanz falsch eingeschätzt hat.

Es kommt zu einem Zusammenstoß, trotz Vollbremse und Auto nach rechts ziehen, um es auszuweichen.

Bei mir ist der Schaden mittig und nach links gezogen, ganze Stoßstange.

Bei ihm ist der Schaden mittig und nach rechts gezogen, geht sogar etwas um die Flanke.

Polizei sieht meine Geschicht als glaubwürdiger, da aber der 19 jährige Fahranfänger meint, er wäre nach links gefahren, und stand schon 15 Sekunden auf der linken Fahrbahn und ich wegen Abstand zu klein und Geschwindigkeit zu hoch hatte, es zu dem Unfall kam.

Völlig inakzeptabel, was der Bursche behauptet.

Als ich aus dem Auto kam, sprachen wir uns kurz aus, ich wollte die Polizei rufen, da bat er mich, eben zu warten weil er seinen Vater anrufen wollte um sich zu informieren.

Da hat er wahrscheinlich aufgesagt bekommen, wenn du auf der Bahn warst, dann ist er aufgefahren , und du hast somit keine Schuld.

Nach dem Telefongespräch sagte er sofort, ja sofort die Polizei rufen.

Naja, die Polizei hat jetzt für beide aufgeschrieben, Geschädigter und Beklagte.

Weil beide Geschichten plausibel klingeln, keiner quasi da war.

Was bedeutet das nun?

Kann ein Anwalt bzw. ein Gutachter mit dem Schadensbild rekonstruieren, was wirklich passiert ist?

Der Schaden ist überschaubar, war ich noch rechtzeitig reagieren konnte trotz dieser Rücksichtlosigkeit.

Rechtsschutz vorhanden, Anwalt wird eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema
am 8. Januar 2018 um 13:33

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:

(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

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am 8. Januar 2018 um 13:33

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:

(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

am 8. Januar 2018 um 15:29

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 8. Januar 2018 um 14:33:07 Uhr:

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

Warum soll das unmöglich sein?

Nehmen wir an, er ist 100km/h gefahren und 415m vor der Autobahnauffahrt nach links gewechselt. Dann kam 15s später unvermittelt der Einschlag. Kann so gewesen sein.

Nur wenn die Unfallstelle weit hinter oder vor der Autobahnauffahrt liegt, dann spricht das klar gegen den TE. Alles dazwischen kann auf beide Verläufe zutreffen.

Zum Blinker:

1. So wie der TE das Schadensbild beschreibt, wird der linke hintere Blinker des Unfallgegners nicht beschädigt sein. Dadurch kann ein Sachverständiger auch nicht ermitteln, ob geblinkt wurde oder nicht.

2. Was wäre die Aussage dahinter, dass zum Zeitpunkt des Einschlags geblinkt wurde oder nicht? Gar keine.

Fazit: Ohne Zeugen steht hier Aussage gegen Aussage ... sofern sich keiner verquatscht.. Das läuft dann auf eine Schadensteilung hinaus.

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 19:07

Vielen Dank für eure Beiträge!

 

Ich finde es einfach schade und ebenso unnötig, sich mit dem Stress auseinander setzen zu müssen, gerade weil man definitiv nichts falsch gemacht hat.

Und man etwas behauptet, was der Wahrheit nicht entspricht.

 

Er hat einen typischen Fahrfehler für einen Anfänger gemacht, will sich aber raus reden, weil er nicht ehrlich ist.

Das hat meines Erachtens nichts mit seiner Wahrnehmung zutun, er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, gibt richtig Gas, wechselt auf die rechte Spur (nicht Beschleunigungsspur) , fährt fast gegen das vor ihm fahrende Auto, bremst stark ab, da hab ich schon gebremst, er zieht nach links , und es kommt zur Kollision, trotz Vollbremse und nach rechts lenken.

(Konnte ja nicht nach links ausweichen)

 

Nun muss ich mir anhören, eventuell eine Teilschuld mit zu tragen, obwohl ich kein Fehler begangen habe.

 

Ich befand mich auf der linken Fahrbahn, weil ich überholte, fuhr so weiter, denn vor mir war kein Auto.

 

Wir sind etwa 400 Meter nach Ende der Beschleunigungsspur stehen geblieben, die Kollision war etwa 200-300m nach Ende der Beschleunigungsspur.

 

Er hat zu Protokoll gegeben, dass er gerade auf die Bahn gefahren ist.

 

Ich habe meinen Anwalt für Verkehrsrecht heute beauftragt, er wird die Akte anfordern und dann Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

 

Er sagt aber, ohne Zeugen ein schwieriges Unterfangen, womöglich müssen wir unser Recht vor Gericht versuchen durchzusetzen, es könnte zu einer Teilschuld kommen, da beide Szenarien für plausibel erklärt wurden.

 

Die Polizei hat keine Bremsspuren gesichert, wie auch, wir standen auf der ganz rechten Fahrbahn, es war dunkel.

 

Es ist auch schade, dass Zeugen weg fahren, ich habe kein Verständnis dafür!!

 

Wäre um Welten einfacher, wenn wenigstens einer der hinter mir war, stehen bleiben würde.

 

Nun wird das vermutlich ein langes Wartespiel werden, ohne den Ausweg zu kennen.

 

Die Anwälte werden davon am Meisten profitieren.

 

Frage mich halt, wie man bei so einem klaren Fall bedenken haben muss, dass man seinen Schaden eventuell nicht beglichen bekommt.

 

Die Versicherung, die Polizei, das Gericht, der Gutachter müssen doch bei beiden Fällen eine höhere Wahrscheinlichkeit für Sinnvoll empfinden, trotz der Betriebsgefahr.

 

Spurwechsel mit falscher Distanzeinschätzung, und ich soll ne Teilschuld haben.

am 8. Januar 2018 um 19:36

Es hilft ja alles nichts. Ärrgern macht häßlich.

Der Anwalt wird das Beste rausholen, wenn er was taugt. Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe und morgen ist auch noch ein Tag.

Es geht ja nicht darum, was jemand empfindet.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 20:36:53 Uhr:

Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe

Oder wie das Sprichwort sagt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar (verschiedene) Schuhe. :D

Einer von beiden sagt wohl nicht die Wahrheit.

Es gibt beides, VTs die einfach wenn sie auffahren sofort im Schleichtempo nach links ziehen, und VTs die links zu schnell unterwegs sind und wenig vorausschauend unterwegs sind und gerne mit der Benutzung der Bremse sparen.

Männer die zu Ihrem Fehlern stehen sterben eh aus.

Der TE schreibt das erstere, also glaube ich ihm das und drücke ihm die Daumen das er so etwas wie Recht bekommt.

@dreiliterSMG

Ich sage es mal so, ich sehe die besseren Chancen bei dir, wenn deine Sicht der Dinge der Realität entsprechen. Der Unfallgegner kann überhaupt nichts sicher behaupten, auch nicht, dass du zu schnell gefahren bist, weil, wenn er das gesehen hätte, er ja nicht die Spur gewechselt hätte. Dass seine Aussagen fraglich zu bewerten sind, wissen auch die Gerichte, denn er hat dein Fahrzeug übersehen und somit ist es für ihn plötzlich aufgetaucht. Die Geschwindigkeit von plötzlich auftauchenden Fahrzeugen wird immer als wesentlich zu hoch eingeschätzt. Daher kann es auch sein, dass er nicht vorsätzlich lügt, sondern die Situation tatsächlich so empfunden hat.

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 8. Januar 2018 um 20:07:30 Uhr:

Ich finde es einfach schade und ebenso unnötig, sich mit dem Stress auseinander setzen zu müssen, gerade weil man definitiv nichts falsch gemacht hat.

Denn Stress kann man reduzieren, indem man das Ganze einen guten Anwalt übergibt. Das hast du ja gemacht. Lasse den Rest den Anwalt machen und lasse auch sämtliche Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner nur über den Anwalt laufen.

Der Ärger dein Auto wieder reparieren zu lassen, bleibt dir allerdings leider nicht erspart.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Januar 2018 um 09:20:28 Uhr:

Argumente, die gegen dich sprechen: Zu hohe Geschwindigkeit (130 statt 120) und Unaufmerksamkeit durch Tempomat. Hoffentlich liest der Unfallgegner hier nicht mit …

Falsch, selbst wenn er die 130 als Geschwindigkeit angegeben hätte, so ist das doch wohl laut Tacho, also 120 real und damit nicht zu schnell. Nur weil einer mit Tempomat fährt, kann man ihm nicht einfach Unaufmerksamkeit unterstellen. Wäre das so, wäre ein Tempomat gefährlich und nicht erlaubt.

Außerdem hatte der TE schon vor dem Spurwechsel des Unfallgegners durch Bremsen den Tempomaten deaktiviert. Das hat er allerdings erst nach der Erstellung deines Beitrags geschrieben, so dass du das natürlich nicht berücksichtigen konntest. Hoffentlich hat er dies und auch, dass der Unfallgegner erst gebremst hat und dann erst die Spur gewechselt hat, der Polizei gesagt.

 

Gruß

Uwe

am 8. Januar 2018 um 19:53

Meine Sprkulation folgt in Kürze inkl. hätte hätte Fahrradkette. Ich bitte um etwas Geduld.

Mal von allem - wirklich 100 % nachvollziehbaren und verständlichen - Ärger abgesehen, ich nehme hier einzig und allein mit, dass bei Tempomat 125 wohl nichts passiert wäre.

Zum Abregen ist der Thread sicherlich nicht verkehrt, wenn man sich nicht noch über Leute wie mich aufregen muss, aber sonst wird er auch nicht viel helfen.

Alles Gute und vor allem viel Glück!

am 8. Januar 2018 um 20:05

Zitat:

@simfer schrieb am 8. Januar 2018 um 16:29:33 Uhr:

Zitat:

Zum Blinker:

1. So wie der TE das Schadensbild beschreibt, wird der linke hintere Blinker des Unfallgegners nicht beschädigt sein. Dadurch kann ein Sachverständiger auch nicht ermitteln, ob geblinkt wurde oder nicht.

2. Was wäre die Aussage dahinter, dass zum Zeitpunkt des Einschlags geblinkt wurde oder nicht? Gar keine.

Fazit: Ohne Zeugen steht hier Aussage gegen Aussage ... sofern sich keiner verquatscht.. Das läuft dann auf eine Schadensteilung hinaus.

Zu 1 ) Ein Gutachter kann aus der Verformung eines auch noch intakten Glühwendels einer Blinkerlampe viel herauslesen - bei LEDs geht da leider nichts mehr.

Und bei einem Schlag oder Anstoss verformt sich ein erwärmter Glühwendel nun einmal auch wenn der Blinker noch intakt ist.

So etwas wird oft bei Unfällen mit Schwerverletzten und Toten analysiert wenn der Unfallhergang unklar ist. Versicherungen haben dafür eigene Gutachterstützpunkte wie z.B. das mir gut bekannte Allianz Zentrum für Technik das nicht nur Crashtests durchführt sondern auch fahrdynamische Unfallanalysen.

zu 2 ) Die Aussage die hinter dem Blinken steht ist das jemand die Spur gewechselt hat oder dabei war.

OK es gibt auch seltene Fälle bei denen jemand noch 15 Sekunden nach dem Spurwechsel noch blinkt.

Es ist jedenfalls ein Indiz.

Genau wie die genaue Feststellung des Unfallorts wegen der Behauptung schon 15 Sek auf der linken Spur gewesen zu sein.

am 8. Januar 2018 um 20:11

Zu 1. Tatsächlich gelingt manchmal der Positivnachweis (nicht immer, nach der Wahrscheinlichkeit muss ich etwas suchen).

Das ist doch Routine bei jedem Parkschaden, wie wir alle wissen. Als erstes stellt die Polizei die Birnchen sicher. Ich gehe davon aus, dass beide Fahrzeuge sich im Polizeigewahrsam zwecks Spurensicherung befinden. Ein übliches Verfahren, oder?

Mann, oh Mann.

am 8. Januar 2018 um 20:13

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 8. Januar 2018 um 20:07:30 Uhr:

 

Wir sind etwa 400 Meter nach Ende der Beschleunigungsspur stehen geblieben, die Kollision war etwa 200-300m nach Ende der Beschleunigungsspur.

Er hat zu Protokoll gegeben, dass er gerade auf die Bahn gefahren ist.

Hoffentlich hat die Polizei auch das mit den * bin schon 15 Sekunden auf der linken Spur gewesen * protokolliert.

Bei einer so kurzen Distanz zur Auffahrt und dem doppelten Spurwechsel des Unfallgegners wird dieser wahrscheinlich die Hauptschuld bekommen.

Dein Anwalt wird Vergleichsurteile heranziehen und die Sache schon schaukeln.

am 8. Januar 2018 um 20:24

Meine Glaskugel schüttelt den Kopf und will mir nicht sagen, was der Anwalt gegen den Kollegen, der den Unfallgegner vertritt, erreicht.

TE: Halt dich an deinen Anwalt - dessen "Spekulationen" haben wahrscheinlich eher Hand und Fuß. Präziser: Er wird sich nicht zu so was hinreißen lassen.

Glaskugel in trumpscher Manier feuern! ;)

am 8. Januar 2018 um 20:31

Und dann in gleicher Manier geniehaft ohne Interesse an oder gar Kenntnis von maßgeblichen, aber unbekannten Fakten und ohne Fackkenntnis die Zukunft vorhersagen?

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