ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auffahrunfall: der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt! :( Tipps???

Auffahrunfall: der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt! :( Tipps???

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 6:07

Hallo liebe Mitleser,

vor kurzem hatte ich leider einen Unfall bei dem ich auf ein stehendes Auto aufgefahren bin.

Dies ist zu allem Überfluss auch noch mit einem Dienstwagen währende der Arbeitszeit passiert. Gott sei Dank ist aber niemand verletzt worden und es konnte alles gut geregelt werden, dachte ich zumindest.

Denn nun habe ich eine Anhörung als Beschuldigter von der Polizei bekommen. Ich bin der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt und soll dazu Stellung nehmen.

Ich weiß, dass so eine Beschuldigung in der Regel fallen gelassen wird.

Ich möchte nun bitten mir Tipps zu geben wie ich vorgehen sollte.

Normalerweise würde ich einfach den Anhörungsbogen ausfüllen, dabei ankreuzen, dass ich es NICHT zugebe und den Unfallhergang beschreiben. Zusätzlich würde ich noch schreiben, dass der Geschädigte nach dem Unfall keinerlei beschwerden gemeldet hatte. (Polizei war übrigens kurz vor Ort).

Habt ihr nun vielleicht noch Tipps für mich?

Danke im voraus!

 

(Bitte unterlasst destruktive Kommentare.)

Beste Antwort im Thema

Ich würde das zusammen mit meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht abklären und ggf mit ihm zusammen ausfüllen.

Im Forum ist Rechtsberatung nicht erlaubt.

73 weitere Antworten
Ähnliche Themen
73 Antworten

Ich würde das zusammen mit meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht abklären und ggf mit ihm zusammen ausfüllen.

Im Forum ist Rechtsberatung nicht erlaubt.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 6:21

Da ich nicht Rechtsschutzversichert bin und ich denke,dass es eigentlich auch so kein Problem sein sollte. Hoffe ich das jemand schon Erfahrung mit sowas hat.

War bei mir genauso bei meinem Unfall, ich habe das dann seinerzeit so gehandhabt:

Aussage verweigern, Du mußt Dich nicht selbst belasten.

Beim Unfallgegner anrufen und sich nach Befinden erkundigen (hat mich erstens interessiert und macht sich gut, wenn es doch zum Prozess kommt)

Anwalt kann man dann später immer noch einschalten.

Kostet nichts und wird in den meisten Fällen eh fallen gelassen, wie Du ja schon selber gesagt hat.

 

am 7. Mai 2015 um 6:38

Es ist durchaus möglich, das ein HWS sich erst nach ein bis 2 Tagen bemerkbar macht. Es ist also vollkommen unerheblich, das der Geschädigte direkt nach dem Unfall keine Beschwerden gemeldet hat!

LG Detta

am 7. Mai 2015 um 6:41

Zitat:

@pico24229 schrieb am 7. Mai 2015 um 08:21:13 Uhr:

Da ich nicht Rechtsschutzversichert bin und ich denke,dass es eigentlich auch so kein Problem sein sollte. Hoffe ich das jemand schon Erfahrung mit sowas hat.

Ich würde in Rechtsforen recherchieren, da wird einem eher geholfen. Hier heißt es immer nur "Rechtsberatung nicht erlaubt", auch wenn man gar keine Rechtsberatung möchte, sondern nur ein paar Hinweise, wie man sich verhalten soll.

Schau mal zum Beispiel hier: http://www.123recht.net/...ung-bei-Unfall-Stellungnahme-__f253784.html

Zitat:

@pico24229 schrieb am 7. Mai 2015 um 08:07:46 Uhr:

... der Geschädigte nach dem Unfall keinerlei beschwerden gemeldet hatte.

Ich weiß aus erster Hand, daß ein kräftiges Kopfnicken erst am nächsten Tag weh tut (fühlt sich an wie extremst-Muskelkater).

Dürfte von der Polizei aber Routine sein.

Gruß Metalhead

am 7. Mai 2015 um 6:58

Warum willst du es denn nicht zugeben? So wie du denn SV hier geschildert hast, bist du durch dein Verhalten 01 und hauptursächlich für den Unfall.

Da ich davon ausgehe, dass du bei der polizeilichen Unfallaufnahme bei den Kollegen Angaben zur Sache gemacht hast, entsteht dir durch eine erneute Angabe kein Nachteil. Lies dir die dem Anhörungsbogen beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung durch, danach sollten keine Fragen mehr offen sein.

am 7. Mai 2015 um 7:03

In diesem Zusammenhang noch mal folgendes :

Ich halte eine Rechtsschutz-Versicherung für ein absolutes Minimum für jeden.

Durch sie war es mir schon mehrmals möglich, meinen "Kopf aus der Schlinge zu ziehen".

Auch in Verkehrs-Sachen.

Im übrigen :

Schon die Abgabe von Hinweisen kann Rechtsberatung sein.

Und das möchte der Themenstarter ja letztendlich.

Mit dem Dienstwagen wärend der Arbeitszeit.

Was sagt dein Arbeitgeber dazu? Hat die Firma eine Rechtsschutzversicherung? Kann diese nicht in Anspruch genommen werden?

HTC

Zitat:

@pico24229 schrieb am 7. Mai 2015 um 08:07:46 Uhr:

Hallo liebe Mitleser,

......

Normalerweise würde ich einfach den Anhörungsbogen ausfüllen, dabei ankreuzen, dass ich es NICHT zugebe ......

Was willst Du nicht zugeben ?

Die fahrlässige Körperverletzung ? Hättest gerne vorsätzliche Körperverletzung ?

Zitat:

Habt ihr nun vielleicht noch Tipps für mich?

In welche Richtung willst Du die Tipps haben ?

Willst Du ehrlich aus der Sache das Beste machen oder willst Du Deinen Unfallgegner über den Tisch ziehen ?

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 7:19

Zitat:

@HTC schrieb am 7. Mai 2015 um 09:06:56 Uhr:

Mit dem Dienstwagen wärend der Arbeitszeit.

Was sagt dein Arbeitgeber dazu? Hat die Firma eine Rechtsschutzversicherung? Kann diese nicht in Anspruch genommen werden?

HTC

Werde ich mal erfragen.

ALSO: Das eine "Verletzung" erst später bemerkt werden kann steht außer Frage.

Mir geht es nur darum das möglichst schnell zu erledigen und mich zu versichern wie ich vorgehen muss, damit es eingestellt wird.

Also einfach eine Aussage verweigern?

Und das mit dem Ankreuzen: ich denke wenn ich ankreuze, dass ich es zugebe dass ich dann eher strafrechtlich verfolgt werde und also ankreuzen MUSS dass ich es nicht zugebe, damit es eingestellt wird.

am 7. Mai 2015 um 7:47

Zunächst mal musst du den Zivilrechtsteil von dem Strafrechtsteil trennen. Die Regulation des Schadens ist Zivilrecht, das machen in den weitaus meisten Fällen die Versicherungen untereinander aus.

Die Anzeige gegen dich wurde von Amts wegen eingeleitet, wahrscheinlich weil der 02 sich seine Verletzungen ärztlich hat bescheinigen lassen und danach die aufnehmenden Kollegen informiert hat.

Im Moment wird gegen dich ermittelt, nach Abschluss wird der ganze Vorgang an die StA abverfügt und die entscheidet, ob Anklage gegen dich erhoben wird oder nicht. Dir wird nun die Möglichkeit gegeben, dich zu dem gegen dich erhobenen Vorwurf zu äußern... deine Einflußnahme auf die Einstellung ist gering bzw nicht existent.

Äußerst du dich jetzt nicht, entscheidet die StA anhand der Akten. Ist dir natürlich unbenommen, ob das klug ist, musst du selber entscheiden.

Ich würde mich nochmals äußern, ansonsten kann es, wenn es dumm läuft, deine nächste Möglichkeit dazu in der Verhandlung sein.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 7:48

Ok, das hört sich vernünftig an.

DAnke schonmal für eure Antworten.

Ist denn mein Ansatz(bzgl. der Aussage) aus dem Anfangspost sinnig?

Ich persönlich würde einfach die Wahrheit hinschreiben:

Unvermeidbarer Unfall, Nicht absichtlich herbeigeführt.

Bei meinem letzten Unfall wurde der Unfallverursacher auch deswegen angeklagt, weil meine Frau ins Krankenhaus musste um sich untersuchen zu lassen.

Ende vom Lied: Verfahren wurde nach einigen Wochen (oder Monaten) eingestellt. Der Fahrer wurde nur von der Versicherung zur Kasse gebeten :)

HTC

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auffahrunfall: der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt! :( Tipps???