ab 2017 alle neuen Autos mit RDKS-Sensoren?

VW Passat B8

Hallo Experten,

meine Autowerkstatt meint, für die neuen Winterräder für das neue Auto (Bj 02/2019 ) brauche ich auch die RDKS . Dies sei seit 2017 für alle neuen Autos vorgeschrieben.

Ich dachte immer, Autos mit RDKS zeigen für jedes Rad einzeln den aktuellen Luftdruck an. Aber in meinem Passat mit Sommerrädern sehe ich das nicht. Deshalb meine Vermutung dass ich keine RDKS habe und das Auto nur auf herkömmliche Weise (über ABS und Drehzahl) den Reifeninnendruck schätzt.

Wie sehe ich denn, ob ich RDKS brauche oder nicht?

Danke

EDIT:

Habe eben nochmal recherchiert: ein RDKS brauche alle Autos seit 1.Nov. 2014.

Die Frage ist, ob man ein indirektes oder ein direktes RDKS hat.
Nur beim direkten RDKS sind Funksensoren erforderlich.

Ich denke mal, dann habe ich ein indirektes RDKS und brauche keine Sensoren dazukaufen.

Beste Antwort im Thema

Da hast du Recht. Leider haben die VW Mitarbeiter oft kein bisschen Ahnung von dem was sie da Reden.

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Zitat:

@takaratak schrieb am 14. Februar 2021 um 19:23:56 Uhr:



Zitat:

@HORa68 schrieb am 14. Februar 2021 um 18:48:58 Uhr:


Nee Nee Transportmodus rauscodieren und los.
Das Fzg ist auch sofort betriebsbereit.

und was ist mit den Stoßdämpfern ?

War doch vor Jahren auch schon mal hier, das sie bei jemanden vergessen wurden. Grade wenn man eh an den Dämpfern ist, sollte doch in ein Abwasch der Reifen mit gemacht werden.

Mal ganz ehrlich Leute, ich bin froh das ich das indirekte System habe.

Das wäre mir zu doof immer das gebimmel zu hören wenn ich morgens losfahre weil ich gestern den Druck angepasst habe. Und umgekehrt.

Jetzt mal Hand aufs Herz @MacV8. Machst du das 2-3 mal täglich?

@takaratak
nicht bei allen begrenzt.
Hatten letztens aber auch einen mit über 30000km und Begrenzer noch drin.
Ist nicht akzeptabel.
Schlampigkeit zieht sich durch wie ein roter Faden
Meine Meinung/ Erfahrung.
MfG

Die Lösung ist doch ganz einfach:
0,1 Bar mehr auf die Reifen geben oder Solldruck/Beladung auf Komfort stellen statt Standard - und schon nervt nix mehr

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@MaxLustig
Überleg mal folgendes
besser noch man fährt gleich den richtigen Komfortluftdruck und nicht den bekloppten Ecoluftdruck.
und stellt das im Menü ein.

Der Reifenhersteller gibt doch die Luftdrücke bei entsprechender Last vor um den optimalen Grip zu gewährleisten.
Jetzt kommt irgend ein Öko bei VW daher und sagt da kann man mit 0,2bar mehr Luftdruck auf 1000 km ein Tasse voll Sprit sparen = 0,30€.
Die Reifen fahren sich in der Mitte das Profil durch den erhöhten Luftdruck ab und haben einen schlechteren Grip.
Verschleißen schneller und müssen unnützer Weise eher gewechselt werden.
Zusatzgeschäft???
Was lange hält bringt den Aktionären kein Geld???

Ich fahre immer 0,1-0,2 bar mehr, hatte noch nie solche Warnungen und auch keinen ungleichmäßigen Verschleiß.
So einfach kann das Leben sein.

Das ist definitiv eine urban legend, dass sich wenige zehntel Fülldruck auf Mitten-, oder Aussenverschleiss auswirken. Spur- und Sturzfehler sind da viel kritischer.

Zitat:

@MacV8 schrieb am 14. Februar 2021 um 16:13:25 Uhr:


Bitte nicht wieder alles durcheinander schmeißen. Man findet das alles im Internet, wenn ernsthaftes Interesse da wäre, die Hintergründe zu verstehen. Ich hab es versucht ;-) .

Und mir ging es im wesentlichen darum SYSTEMATISCH mit dem falschen Druck zu fahren und anstatt dann den Druck zu korrigieren, die Warnschwellen manipulieren zu wollen. Da fehlt mir einfach das Verständnis, aber das wird an mir liegen ;-) .

Wenn man regelmäßig, um die 0°, oder -10° C fährt, dann ist es doch kein Beinbruch den Fülldruck auch korrekt einzustellen. Zu viel Druck ist deutlich unkritischer, als zu wenig, deswegen gibt es auch nur untere und keine oberen Warnschwellen, also muss man auch nicht hektisch werden, wenn man dann plötzlich bei 10° Plus fährt.

Das RDKS System mit den spezifischen Drücken, für Dein Fahrzeug, seinen Reifengrößen und den Beladungszuständen ist Bestandteil der Typprüfung und damit der Betriebserlaubnis und unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Das kann man unsinnig finden, ändert aber nichts daran, dass jede Änderung der Datensätze und Warnschwellen damit nicht legal ist.
Wenn Du meinst, Du kannst den „Aufkleber in der Tür“, oder Fülldrücke und Schwellen eigenmächtig anpassen, dann stellst Du Dich damit auf dieselbe Stufe wie der OEM und müsstest das auch entsprechend abnehmen lassen. Das sind keine Schätzungen, oder Empfehlungen, sondern verbindliche Vorgaben, die der Hersteller da macht und entsprechend müssen auch die Systeme dazu passen.
Und selbstverständlich ist der Komfortfülldruck bei Beladung zu gering und deshalb gibt es einen Fülldruck für die Beladung. War das ernst gemeint?
Und ja, genau, der Fülldruck hat Einfluss auf das Fahrverhalten und deswegen testet der Hersteller das und schreibt das so vor. Ein Grund mehr, das nicht einfach zu ignorieren, gerade wenn man es selber technisch nicht nachvollziehen kann.
Der Fülldruck ist stark abhängig von den Achslasten. Such Dir mal die Achslasten für TSI und TDI heraus. Dann verstehst Du auch die Fülldrücke besser.
Stell Dir das einfach mal so vor, dass das da natürlich auch Auslegungsspielräume gibt und nicht alles schwarz/weiß ist. Aber in dem Moment, wo der Hersteller die Drücke festlegt, das Schild druckt und die Warnschwellen einprogrammiert, wird es in Stein gemeißelt und typpgeprüft. Danach sind keine Anpassungen mehr möglich, es sei denn man prüft das Auto neu. Ganz einfach Gesetzeslage, die nichts mit irgendwelchem Sinn, oder Unsinn zu tun hat.
Und natürlich kann man immer etwas falsch machen, aber das System bewusst manipulieren ist dann eben etwas anderes.
S.o., fahr zum TÜV und frag mal, ob Du damit eine Plakette bekommen würdest.

Glaub mir, oder lass es. Ich würde das nicht so schreiben, wenn ich nicht zufällig etwas mehr mit solchen Systemen zu tun hätte.

Sorry, jetzt habe ich schon wieder zu viel geschrieben. Ich bin dann auch gerne raus. Macht damit was Ihr wollt ...

Nochmal, es werden keine Warnschwellen manipuliert, eine Warnschwelle ist in dem Fall ja die Differenz von 0,2bar, die bleibt dabei vollkommen unangetastet.

Es gibt keine oberen Warnschwellen?
Mag sein, es gibt aber wesentlich wichtigere Werte wie z. B technische Daten die der Reifen Hersteller für sein Produkt vorgibt, da kann vw noch irgendjemand in der Politik etwas dran rütteln.
Wenn der Hersteller einen Maximalen Fülldruck von 3,4bar vorgibt, ist dieser gesetzt. Würde ich jetzt bei - 15 Grad die von VW in meinen Fall vorgegebenen 2,9bar für Teilbeladung einfüllen, plus irgendwelche Empfehlungen von 0,2-0,5 bar mehr bei Winterreifen, dann durch regionale Änderungen paar km weiter +5 Grad haben, ich dann berücksichtige das Pro 10 grad Differenz ein durckunterschied von 0,07-0,14bar stattfindet. Bin ich ganz schnell weit bzw. Deutlich über dem maximal Druck des Herstellers.

Ich habe 2 Fahrzeuge als Vorgabe genannt, einen 2l tsi 4motion und ein 2l tdi Frontantrieb.
Gleichzeitig reden wir ja über den normalen Luftdruck.
Jetzt bist du ernsthaft der Meinung , daß der Frontantrieb eine höhere Achslast hat, als der 4motion? Es war nicht als Vergleich ein Passat mit Polo tsi Motor im Vergleich zum TDI.
Punkt 2, was hat die maximale Achslast mit dem Reifendruck für normal Beladung zu tun, ein Zusammenhang zum Reifendruck bei Maximal Beladung wäre ja halbwegs plausibel, aber auch da nur bedingt. Weil Reifen gibt es ja als normale und XL Traglast, beim Passat und z. B der 17 Zoll Größe bei mir im Winter sind das 94 zu 98 Traglast, beide Traglasten haben aber vom Reifenhersteller den gleichen maximal Luftdruck. Somit ist der Reifen, der mit dem Gewicht der 98 Traglast belastet wird, automatisch "platter" als der normale der nur das Gewicht der 94er Traglast tragen muss.

Die meisten Modelle werden mit entsprechenden Reifen"paketen" typisiert. Je nach Paket sind das 4 oder 5 Größen, dort dann 3 mögliche Beladungen. Also müsste der Nutzer 12 bis 15 Zustände auswählen können, da würde ich mal jemanden bitten, der das aktive System hat, wieviel er auswählen kann.
Dann gibt es ja noch den aftermarket, ich habe per Abe 225/50-17 winterreifen, eine Größe, die vw ab Werk nie für den Passat im Reifen Paket berücksichtigt hat. Oder im anderen Fall irgendwelche 20 Zoll.

Deshalb glaube ich, hast du das mit dem Zusammenhang Komfort Luftdruck und maximaler Beladung falsch verstanden.
Damit war gemeint, ich als Nutzer kann Komfort auswählen, aber maximal beladen fahren.
Somit wäre es ja genauso eine von dir benannte Manipulation. Und dürfte ja gar nicht möglich sein, der Hersteller hätte also dann anstatt dem Fahrer über die Beladung zu fragen, das System an den geber der lwr koppeln müssen.
Nach deiner Auffassung, dürfte das passive System gar nicht mehr zugelassen sein, denn damit fahre ich zur tanke, mache einem x beliebigen Druck in die Reifen und bestätige, das ich den Reifendruck kontrolliert/ eingestellt habe. Das können auch 1,5 bar sein, daß system arbeitet dann dennoch wie gewohnt weiter, denn es soll ja erst bei unterschreiten einer Warnschwelle auslösen, also wenn ein Reifen 0,2bar weniger als die anderen hat.
Genauso misst das aktive System die aktuelle Temperatur im Reifen, gibt es nur dem Fahrer nicht im Tacho sichtbar weiter, was Audi teilweise schon macht.
Es wäre also technisch möglich, aufgrund der aktuellen Temperatur und der Information, wie lange die aktuelle Fahrzeit ist, sofern alle 4 Reifen identische drücke haben, für Zeitraum x oder bis zu einer gewissen Geschwindigkeit, den schwellwert ohne Sicherheitsrisiko etwas anzuheben.

@Passat-B8BiTDI
interessante Gedanken.
Ich bin allerdings der Ansicht, das die Temperatur einfach mit eingerechnet werden sollte und auf Normwert bei 20°C umgerechnet im Fzg angezeigt werden sollte. Wozu den Kunden sinnlos nerven. Die RDK-Sensoren erfassen ja die Temperatur schon lange.
Die RPK könnte das über Rechenmodelle ebenso.
Somit fallen auch solche blödsinnigen Warnmeldungen weg wenn das Fzg bei Minusgraden mit einer Seite in der Sonne stand und das System meckert sofort rum.
MfG

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Nochmal, es werden keine Warnschwellen manipuliert, eine Warnschwelle ist in dem Fall ja die Differenz von 0,2bar, die bleibt dabei vollkommen unangetastet.

Da hat Du den ersten Gedankenfehler. Die Warnschwellen sind nicht relativ, sondern beim aktiven System absolut, bezogen auf die zulässigen Reifen und vorgegebenen Drücke. Und natürlich ist der Kunde dabei in der Verantwortung auch die richtige Beladung auszuwählen.
Beim indirekten System ist das anders.
Das klingt für Dich vielleicht alles etwas unlogisch, dass es bei dem einen System so herum erlaubt ist und bei dem anderen nicht, aber das hat seine Gründe. Was im Auto verbaut ist muss auch genau so funktionieren, wie es typisiert wurde. D.h. beim aktiven System müssen auch die passenden Daten auf dem Fahrzeug sein und bleiben und zwar genau die passenden Daten und nicht irgendwelche anderen.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Es gibt keine oberen Warnschwellen?
Mag sein, es gibt aber wesentlich wichtigere Werte wie z. B technische Daten die der Reifen Hersteller für sein Produkt vorgibt, da kann vw noch irgendjemand in der Politik etwas dran rütteln.
Wenn der Hersteller einen Maximalen Fülldruck von 3,4bar vorgibt, ist dieser gesetzt. Würde ich jetzt bei - 15 Grad die von VW in meinen Fall vorgegebenen 2,9bar für Teilbeladung einfüllen, plus irgendwelche Empfehlungen von 0,2-0,5 bar mehr bei Winterreifen, dann durch regionale Änderungen paar km weiter +5 Grad haben, ich dann berücksichtige das Pro 10 grad Differenz ein durckunterschied von 0,07-0,14bar stattfindet. Bin ich ganz schnell weit bzw. Deutlich über dem maximal Druck des Herstellers.

Nächster Fehler. Der maximale Druck nach ETRTO ist ein Auslegungsdruck, also ein einzustellender Kaltfülldruck. Der kann im Betrieb dann auch problemlos die 3,4 bar überschreiten. Es gibt Fahrzeuge, wie den Touareg, die mit Drücken von über 3 bar spezifiziert sind.
Der Berstdruck eines PKW-Reifens liegt jenseits von 6-7 bar. Da ist also genug Luft vorhanden.

Du reimst Dir hier irgendetwas zusammen, ohne die Hintergründe zu kennen und wunderst Dich dann, dass es nicht passt.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Ich habe 2 Fahrzeuge als Vorgabe genannt, einen 2l tsi 4motion und ein 2l tdi Frontantrieb.
Gleichzeitig reden wir ja über den normalen Luftdruck.
Jetzt bist du ernsthaft der Meinung , daß der Frontantrieb eine höhere Achslast hat, als der 4motion? Es war nicht als Vergleich ein Passat mit Polo tsi Motor im Vergleich zum TDI.
Punkt 2, was hat die maximale Achslast mit dem Reifendruck für normal Beladung zu tun, ein Zusammenhang zum Reifendruck bei Maximal Beladung wäre ja halbwegs plausibel, aber auch da nur bedingt. Weil Reifen gibt es ja als normale und XL Traglast, beim Passat und z. B der 17 Zoll Größe bei mir im Winter sind das 94 zu 98 Traglast, beide Traglasten haben aber vom Reifenhersteller den gleichen maximal Luftdruck. Somit ist der Reifen, der mit dem Gewicht der 98 Traglast belastet wird, automatisch "platter" als der normale der nur das Gewicht der 94er Traglast tragen muss.

Auch hier stimmten die Zusammenhänge nicht. Die Traglast wird über den Fülldruck eingestellt. D.h. der 98 Reifen erreicht seine höhere Traglast mit einem höheren Fülldruck.
Bei gleichem Fülldruck haben beide Reifen auch dieselbe Traglast und da ist kein Reifen „platter“.

Die Tragfähigkeit des Reifens richtet sich im wesentlichen nach seinem Fülldruck und die Fülldrücke werden abhängig von den Achslasten ausgelegt.

Daher ging es mir bei dem TSI/TDI Vergleich natürlich um die Teillastdrücke. Ich finde die Daten nicht so schnell, aber der TSI Motor ist wesentlich leichter, als der TDI-Motor, selbst mit Allrad und daher darf er auch geringere Drücke fahren. Das ist so.

Man kann das nachlesen wenn man möchte und ernsthaftes Interesse hat, anstatt zu spekulieren.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Deshalb glaube ich, hast du das mit dem Zusammenhang Komfort Luftdruck und maximaler Beladung falsch verstanden.
Damit war gemeint, ich als Nutzer kann Komfort auswählen, aber maximal beladen fahren.
Somit wäre es ja genauso eine von dir benannte Manipulation. Und dürfte ja gar nicht möglich sein, der Hersteller hätte also dann anstatt dem Fahrer über die Beladung zu fragen, das System an den geber der lwr koppeln müssen.

Das ist keine Manipulation, sondern ein falsch gewählter Betriebszustand durch den Nutzer. Das ist ein Unterschied.
Ich hatte das mehrmals geschrieben. Das ist alles nicht zwingend in sich logisch. Der gesetzliche Zusammenhang ist aber total einfach. RDKS ist gesetzesrelevant, da die Warnschwellen vorgeschrieben sind. Also dürfen nicht irgendwelche Werte und Schwellen auf das Auto geflasht werden, sondern es müssen die sein, mit denen das Auto typisiert wurde. Ganz einfach. Klingt vielleicht unlogisch, stellt aber nur den Zusammenhang her, dass das Auto in einem bestimmten Zustand der Typprüfung zugeführt wurde und dieser Zustand darf dann nicht verändert werden, es sei denn man lässt das Auto neu abnehmen (§21).
Wenn Du einen Reifen fährst der nicht in der Konformitätserklärung steht, dann brauchst Du auch eine ABE, oder eine Eintragung des Reifens. Ansonsten ist er nicht zulässig.

Also noch einmal abschließend, es geht nicht darum, was Du verstehst, oder logisch, oder unlogisch findest. Es geht darum, dass die RDKS Daten teil der Zulassung sind und das Zulassungsdaten nicht einfach geändert werden dürfen. Soweit dürfte das doch wenigstens einleuchtend sein, oder?

Eine Temperaturkompensation ist im System prinzipiell vorhanden, hilft aber auch nicht, wenn bei niedrigen Temperaturen die Warnschwellen gerissen werden. Der physikalische Druck bei Kaltabfahrt ist dann zu niedrig, wird bewarnt und sollte korrigiert werden. Wo wäre da auch die Grenze? Bei 30° Fülldruck einstellen und muss dann schon bei -20° passen, auch wenn ich mit 0,5 bar zu wenig fahre? (Ich weiß, sehr weit hergeholtes Beispiel, aber es zeigt, dass ich das nicht beliebig dehnen kann.)
Umgekehrt würde doch auch niemand auf die Idee kommen, den Druck bei 0° einzustellen und wenn es dann 20° warm wird dauerhaft mit 0,2 bar zu viel herum zu fahren.
Ich sage doch auch gar nicht, dass das alles hochsicherheitskritisch ist, oder das man nicht auch einmal mit 0,1-0,2 bar zu viel oder zu wenig fahren kann, aber das Systemverhalten mit absoluten Warnschwellen und der Reaktion darauf ist doch soweit logisch und nachvollziehbar.

Ehm... wie gesagt, ich wollte mich jetzt keiner wissenschaftlichen Diskussion stellen. Daher nur mal die Info, dass heute morgen bei -3 Grad die Anzeige auf 2,5 Bar ist und die Warnung weg. Puh, Glück gehabt ;-) Morgen dann plus 5 Grad und 2,6 sind geritzt. Puh, wieder Glück gehabt 😁 ( ... war nur Spaß ...).

Zitat:

@MacV8 schrieb am 15. Februar 2021 um 07:52:44 Uhr:



Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Nochmal, es werden keine Warnschwellen manipuliert, eine Warnschwelle ist in dem Fall ja die Differenz von 0,2bar, die bleibt dabei vollkommen unangetastet.

(1)Da hat Du den ersten Gedankenfehler. Die Warnschwellen sind nicht relativ, sondern beim aktiven System absolut, bezogen auf die zulässigen Reifen und vorgegebenen Drücke. Und natürlich ist der Kunde dabei in der Verantwortung auch die richtige Beladung auszuwählen.
Beim indirekten System ist das anders.
Das klingt für Dich vielleicht alles etwas unlogisch, dass es bei dem einen System so herum erlaubt ist und bei dem anderen nicht, aber das hat seine Gründe. Was im Auto verbaut ist muss auch genau so funktionieren, wie es typisiert wurde. D.h. beim aktiven System müssen auch die passenden Daten auf dem Fahrzeug sein und bleiben und zwar genau die passenden Daten und nicht irgendwelche anderen.

Zitat:

@MacV8 schrieb am 15. Februar 2021 um 07:52:44 Uhr:



Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Es gibt keine oberen Warnschwellen?
Mag sein, es gibt aber wesentlich wichtigere Werte wie z. B technische Daten die der Reifen Hersteller für sein Produkt vorgibt, da kann vw noch irgendjemand in der Politik etwas dran rütteln.
Wenn der Hersteller einen Maximalen Fülldruck von 3,4bar vorgibt, ist dieser gesetzt. Würde ich jetzt bei - 15 Grad die von VW in meinen Fall vorgegebenen 2,9bar für Teilbeladung einfüllen, plus irgendwelche Empfehlungen von 0,2-0,5 bar mehr bei Winterreifen, dann durch regionale Änderungen paar km weiter +5 Grad haben, ich dann berücksichtige das Pro 10 grad Differenz ein durckunterschied von 0,07-0,14bar stattfindet. Bin ich ganz schnell weit bzw. Deutlich über dem maximal Druck des Herstellers.

(2)Nächster Fehler. Der maximale Druck nach ETRTO ist ein Auslegungsdruck, also ein einzustellender Kaltfülldruck. Der kann im Betrieb dann auch problemlos die 3,4 bar überschreiten. Es gibt Fahrzeuge, wie den Touareg, die mit Drücken von über 3 bar spezifiziert sind.
Der Berstdruck eines PKW-Reifens liegt jenseits von 6-7 bar. Da ist also genug Luft vorhanden.

Du reimst Dir hier irgendetwas zusammen, ohne die Hintergründe zu kennen und wunderst Dich dann, dass es nicht passt.

Zitat:

@MacV8 schrieb am 15. Februar 2021 um 07:52:44 Uhr:



Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Ich habe 2 Fahrzeuge als Vorgabe genannt, einen 2l tsi 4motion und ein 2l tdi Frontantrieb.
Gleichzeitig reden wir ja über den normalen Luftdruck.
Jetzt bist du ernsthaft der Meinung , daß der Frontantrieb eine höhere Achslast hat, als der 4motion? Es war nicht als Vergleich ein Passat mit Polo tsi Motor im Vergleich zum TDI.
Punkt 2, was hat die maximale Achslast mit dem Reifendruck für normal Beladung zu tun, ein Zusammenhang zum Reifendruck bei Maximal Beladung wäre ja halbwegs plausibel, aber auch da nur bedingt. Weil Reifen gibt es ja als normale und XL Traglast, beim Passat und z. B der 17 Zoll Größe bei mir im Winter sind das 94 zu 98 Traglast, beide Traglasten haben aber vom Reifenhersteller den gleichen maximal Luftdruck. Somit ist der Reifen, der mit dem Gewicht der 98 Traglast belastet wird, automatisch "platter" als der normale der nur das Gewicht der 94er Traglast tragen muss.

(3)Auch hier stimmten die Zusammenhänge nicht. Die Traglast wird über den Fülldruck eingestellt. D.h. der 98 Reifen erreicht seine höhere Traglast mit einem höheren Fülldruck.
Bei gleichem Fülldruck haben beide Reifen auch dieselbe Traglast und da ist kein Reifen „platter“.

Die Tragfähigkeit des Reifens richtet sich im wesentlichen nach seinem Fülldruck und die Fülldrücke werden abhängig von den Achslasten ausgelegt.

(4)Daher ging es mir bei dem TSI/TDI Vergleich natürlich um die Teillastdrücke. Ich finde die Daten nicht so schnell, aber der TSI Motor ist wesentlich leichter, als der TDI-Motor, selbst mit Allrad und daher darf er auch geringere Drücke fahren. Das ist so.

Man kann das nachlesen wenn man möchte und ernsthaftes Interesse hat, anstatt zu spekulieren.

Zitat:

@MacV8 schrieb am 15. Februar 2021 um 07:52:44 Uhr:



Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 14. Februar 2021 um 22:36:37 Uhr:


Deshalb glaube ich, hast du das mit dem Zusammenhang Komfort Luftdruck und maximaler Beladung falsch verstanden.
Damit war gemeint, ich als Nutzer kann Komfort auswählen, aber maximal beladen fahren.
Somit wäre es ja genauso eine von dir benannte Manipulation. Und dürfte ja gar nicht möglich sein, der Hersteller hätte also dann anstatt dem Fahrer über die Beladung zu fragen, das System an den geber der lwr koppeln müssen.

Das ist keine Manipulation, sondern ein falsch gewählter Betriebszustand durch den Nutzer. Das ist ein Unterschied.
Ich hatte das mehrmals geschrieben. Das ist alles nicht zwingend in sich logisch. Der gesetzliche Zusammenhang ist aber total einfach. RDKS ist gesetzesrelevant, da die Warnschwellen vorgeschrieben sind. Also dürfen nicht irgendwelche Werte und Schwellen auf das Auto geflasht werden, sondern es müssen die sein, mit denen das Auto typisiert wurde. Ganz einfach. Klingt vielleicht unlogisch, stellt aber nur den Zusammenhang her, dass das Auto in einem bestimmten Zustand der Typprüfung zugeführt wurde und dieser Zustand darf dann nicht verändert werden, es sei denn man lässt das Auto neu abnehmen (§21).
(5)Wenn Du einen Reifen fährst der nicht in der Konformitätserklärung steht, dann brauchst Du auch eine ABE, oder eine Eintragung des Reifens. Ansonsten ist er nicht zulässig.

Also noch einmal abschließend, es geht nicht darum, was Du verstehst, oder logisch, oder unlogisch findest. Es geht darum, dass die RDKS Daten teil der Zulassung sind und das Zulassungsdaten nicht einfach geändert werden dürfen. Soweit dürfte das doch wenigstens einleuchtend sein, oder?

Eine Temperaturkompensation ist im System prinzipiell vorhanden, hilft aber auch nicht, wenn bei niedrigen Temperaturen die Warnschwellen gerissen werden. Der physikalische Druck bei Kaltabfahrt ist dann zu niedrig, wird bewarnt und sollte korrigiert werden. Wo wäre da auch die Grenze? Bei 30° Fülldruck einstellen und muss dann schon bei -20° passen, auch wenn ich mit 0,5 bar zu wenig fahre? (Ich weiß, sehr weit hergeholtes Beispiel, aber es zeigt, dass ich das nicht beliebig dehnen kann.)
Umgekehrt würde doch auch niemand auf die Idee kommen, den Druck bei 0° einzustellen und wenn es dann 20° warm wird dauerhaft mit 0,2 bar zu viel herum zu fahren.
Ich sage doch auch gar nicht, dass das alles hochsicherheitskritisch ist, oder das man nicht auch einmal mit 0,1-0,2 bar zu viel oder zu wenig fahren kann, aber das Systemverhalten mit absoluten Warnschwellen und der Reaktion darauf ist doch soweit logisch und nachvollziehbar.

So das wird sonst zu viel und unübersichtlich, daher habe ich mal das zitierte nummeriert.

1. Das klingt aber nun komplett anders, als paar Texte zuvor, wo die Rede war, das die Reifendrücke gesetzlich vorgeschrieben sein.

Das etwas so funktionieren muss, wie typisiert, klar.

2. Ich bin vom Kalten Luftdruck ausgegangen, ist vielleicht etwas schwer nachvollziehbar, aber daher habe ich ja extra erwähnt Regionale Änderungen.
Ich wohne ländlicher und etwas höher gelegen, stelle ich hier den Druck bei eben - 15 Grad ein, bin ich wenn ich wenig Zeit später von z. B Dortmund, Hagen, Essen, Düsseldorf los fahre, wo es deutlich wärmer ist, mit KALTEN Reifen, durch die andere Umgebung dennoch ggfs über den maximal Kaltdruck.
Es ging mir nicht um den Druckanstieg während der Fahrt, da hatte ich ja explizit das Thema Rennstrecke vor einigen posts erwähnt, das um einen korrekten Betriebdruck zum Betriebspunkt zu haben, der Kalt Reifendruck deutlich geringer ist, als regulär für die Straße.
Somit hat das nichts mit reimen zu tun.

3. Das hatte ich vor einigen Monaten auch noch gedacht, war hier bei MT auch ein Thema und ein Gedankenaustausch.
Daraufhin habe ich dies eben mal genauer geprüft.
Meine 98er xl mit V index haben genauso den gleichen maximalen Kaltdruck an der Reifen Flanke, wie die normalen 94er mit H oder ebenfalls V index.
Die Traglast ist ja auch an den Geschwindigkeitsindex gebunden. Da gibt es Tabellen beim TÜV, ein Reifen der 750kg tragen darf bei 240km/h, kann auch auf ein Auto gefahren werden der 800kg benötigt und im Schein nur eine Höchstgeschwindigkeit von 180 stehen hat.
Somit war die Aussage durchaus richtig, das der 98 Reifen platter im stand aussieht als der 94er. Wenn beide mit ihrem maximal Gewicht belastet werden.

4. Jetzt bleib bitte realistisch, beides 2l Motoren, wieviel soll denn der tsi Block leichter sein, zum tdi Block? Bei den Bremsscheiben haste die ersten ~5 kg, dann ~30kg fürs verteilergetriebe und anteilig paar kg der Kardanwelle auf die Vorderachse.
Außerdem rechtfertigt das eben nicht den Druck an der Hinterachse, oder sind da die 16l adblue(sofern überhaupt vorhanden) beim tdi auch schwerer, als das Hinterachsdifferenzial mit Haldex Kupplung, Kardanwelle wieder anteilig und Antriebswellen, einen zweiten ESD?

Habe jetzt grade kein Zugriff auf etka oder Elsa, aber ein kurzer Blick bei einen x beliebigen Fahrwerk Hersteller bestätigt, das der 2l tsi 4motion deutlich höhere achslasten hat als der 2l Frontantrieb tdi.
Habe dazu mal 2 Fotos beigefügt. Also nochmal die Frage nach einer logischen Begründung, warum hat der tdi höhere drücke angegeben, als der tsi. Aus meiner Sicht hat das in erster Linie mit verbräuchen zu tun und weniger mit Sicherheit.
Und eben deshalb sehe ich kein Sicherheitsrisiko, wenn ich den prinzipiell leichteren wagen mit dem gleichen Luftdruck fahre, den der Hersteller fürs gleiche Modell mit mehr Gewicht in der Basis angibt.

5. Habe ich doch geschrieben, das ich per ABE Reifen fahre die nicht vom Hersteller in einen Reifenpaket abgedeckt sind.
Trifft doch genauso viele 20 Zoll Fahrer, oder 19 Zoll, die Abweichungen bei breite oder Querschnitt haben.

IMG_20210215_121336.jpg
IMG_20210215_121433.jpg

Gute Idee mit den Nummern, dann nehme ich die mal.

1.) Nein, die Fülldrücke sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. War dann ein Missverständnis und das habe ich nie geschrieben. Die Warnschwellen sind gesetzlich vorgeschrieben, also ab wann die Drücke bewarnt werden müssen.
D.h., wenn der OEM einen Fülldruck nach Stand der Technik (ETRTO, Reifenhersteller) festgelegt hat, dann ergeben sich zwingend bestimmte gesetzliche vorgeschriebene Warnschwellen, die dann natürlich auch eingehalten werden müssen.

2.) Das mit den Randbedingungen zum Kaltfülldruck ist so. Wenn der sich durch die Temperatur ändert, dann bist Du als Fahrzeugführer theoretisch verpflichtet den auch wieder geeignet anzupassen. Praxisnah ist das nicht, aber man kann sich da formal nicht herausreden, in dem man solche Zustände und Änderungen konstruiert. Wenn Du aufgrund der äußeren Randbedingungen mit zu wenig, oder zu viel Luft fährst, ist das Deine Verantwortung und Du musst es auch wieder anpassen.
Das bedingt eben, dass man als Fahrzeugführer auf andere Temperaturen reagiert, oder mit falschen Drücken unterwegs ist. Genau darum geht es ja hier in der Diskussion.
Das hilft Dir nicht, wenn Du sagt, dass Du den Druck schon für „in 200 km, bei 20° mehr“ eingestellt hast. Er ist und bleibt falsch eingestellt.

3.) Nein, das ist nicht richtig. Mit dem maximalen Druck des Reifens hat das überhaupt nichts zu tun. Der zeigt lediglich an, welche Auslegungsgrenze ich nicht überschreiten darf. Es gibt Tabellen, bei welchem Fülldruck welcher Reifen welche Traglast hat. Der normale und der XL-Reifen hat bei identischem Fülldruck dieselbe Tragfähigkeit. Wenn ich mit dem XL-Reifen höhere Lasten fahren will, dann braucht er mehr Druck.
Hier ist das auch erklärt, falls Du noch eine unabhängige Quelle möchtest:
https://www.auto-motor-oel.de/.../
Die ETRTO gibt das alles vor, ist aber leider nicht öffentlich zugänglich.
Traglastabschläge aufgrund VMax sind dann noch einmal ein anders Thema, das dort auch erklärt wird.

4.) Ich habe die Tabellen gerade geprüft. 2,0 TSI 4Motion und 2,0 TDI Front liegen im Bereich 5-10 kg auseinander, sind also quasi gleich schwer auf der Vorderachse.
Warum VW unterschiedliche Fülldrücke angibt, können wir natürlich nicht nachvollziehen und ich teile die Vermutung, dass es etwas mit Verbrauch, Fahrdynamik, oder vielleicht auch nur mit Einheitsfülldrücken zu tun hat.
Das ändert dann aber nichts daran, dass diese OEM-Vorgaben erst einmal verbindlich sind und das RDKS mit diesen Werten arbeiten muss (und der Kunde sich daran halten sollte).
Sicherheitskritisch muss das dann natürlich nicht werden, wenn ich abweiche, das hatte ich ja auch schon geschrieben. Aber es ändert nichts an der Verbindlichkeit des Ganzen, denn wie schon mehrmals genannt, wurde das Auto so typisiert und damit erhält es rechtliche Verbindlichkeit.
Du darfst natürlich, z.B. in Absprache mit dem Reifenhersteller einen anderen Druck fahren. Aber ohne Änderung der Typprüfung darfst Du nicht einfach das RDKS anpassen. Das sind einfach zwei unterschiedliche Themen. Mit der Warnung muss man dann formal leben.

Es hätte so schön sein können. Heute morgen Null grad, alle Anzeigen auf 2,4 (statt halt 2,6). Aber keine Warnmeldung. Bin nur mal "manuell" da rein. Auch dann eher suboptimal umgesetzt von VW im MIB3.

Ich verstehe Dich da ganz ehrlich nicht. 2,4 bar ist noch über der Warnschwelle, also keine Warnung. Die letzte Warnung hast Du bei unter 2,4 bar bekommen und die wurde dann auch noch weiterhin angezeigt, als der Fülldruck sich wieder auf 2,4 bar erhöht hatte, damit man auch nach der Erwärmung noch erkennen kann, welche Räder bewarnt wurden.
Das hat nmE nichts mit suboptimal zu tun, sondern dient dazu die Warnschwellen einzuhalten, eine Hysteres zu bieten und Warnungen auch später noch nachvollziehen zu können.
Wenn einem das alles zu technisch ist, hilft es einfach den richtigen Druck einzustellen und dann zu reagieren, wenn man wieder eine Warnung bekommt.

Nur weil man etwas technisch nicht nachvollziehen kann, muss es nicht unbedingt schlecht sein.

Was genau wäre jetzt Deine Erwartungshaltung gewesen? Willst du eine Warnung bekommen, obwohl die Warnschwelle nicht erreicht wurde?
Es ist ja gewollt und positiv, dass nicht sofort jede geringe Unterschreitung angezeigt wird.
Was natürlich irritierend sein kann ist, wenn bewarnt wird, sich der Druck dann durch Erwärmung wieder erhöht und dass dann die Warnung weiterhin angezeigt wird. Ich finde das aber tatsächlich sinnvoll, da ich nur so erkennen kann, welches Rad bewarnt wurde. Da gilt zumindest für mich wirklich it‘s a feature, not a bug ;-) .
Das macht es doch zumindest nachvollziehbar und die Räder, die auch mit dem höheren Warmdruck als n.i.O. angezeigt werden, sind dann kalt auch wieder unter der Warnschwelle, so dass man dann die nächste Warnung bekommt.
Obwohl man das natürlich total einfach vermeiden kann, in dem man den richtigen Fülldruck einstellt ;-) .

Nein, 2,4 Bar wurde in den letzten Tagen mit Orange gekennzeichnet. 2,6 Bar ist laut Anzeige der normale Druck für "Standard"-Beladung. Und heute morgen zeigt er diese 2,4 wieder an, färbt aber nichts mehr Orange und gibt demnach keine Warnmeldung aus. Das moniere ich. Also praktisch das was Du auf dem schon gezeigten Bild anbei siehst für das rechte Vorderrad, nur jetzt für alle 4 Räder ohne Warnung.

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