A5 Freischaltungen
Hallo,
ich habe nun schon einige Themen mitgelesen und mir ist immer noch nicht ganz klar wie sich die Sache verhält.
ich habe bei einem Audi Händler gefrag ob es möglich ist, bei dem A5 MMI 3G die Bluetooth Schnittstelle freizuschalten bzw. es die Möglichkeit gibt diese original Audi nachzurüsten?
Man gab mir damals zur Antwort, dass dies weder noch möglich sei, nur über einen Dritthersteller als Extramodul verbaubar ist, Kosten wurden mir da aber auch nicht genannt.
habe dann durch einige Themen erfahren das es lediglich einer Freischaltung bedarf.
Das habe ich dann auch durch eine Fremdfirma freischalten lassen.
Nun meine Frage/n:
In welchem Fall wird diese Freischaltung von Audi rückgängig gemacht, oder hat das schon mal jemand erlebt das dies wieder deaktiviert wurde z.B. nach der Inspektion oder so?
Habe ich die Möglichkeit, bzw. den Anspruch das sperren zu reklamieren, sodas die Freischaltung von Audi wieder hergestellt wird?
Wie ist das überhaupt Rechtlich?
Zumal ich ja auch eine ordentliche Rechnung bezugnehmend Freischaltung erhalten habe!
7 Antworten
Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
In welchem Fall wird diese Freischaltung von Audi rückgängig gemacht, oder hat das schon mal jemand erlebt das dies wieder deaktiviert wurde z.B. nach der Inspektion oder so?
Bei einem sogenannten Soll-/Ist-Vergleich, bei dem die aktive Codierung mit der auf dem Audi-Server hinterlegten verglichen wird. Bei einem Unterschied wird die Original-Codierung wiederhergestellt und jegliche Anpassungen, die über Codierung am entsprechenden Steuergerät vorgenommen wurden, werden rückgängig gemacht.
Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
Habe ich die Möglichkeit, bzw. den Anspruch das sperren zu reklamieren, sodas die Freischaltung von Audi wieder hergestellt wird?
Du kannst Deinem Freundlichen sagen, dass er keinen Soll-/Ist-Vergleich machen soll. Manche stellen die Codierung auch wieder her, wenn sie einen Soll-/Ist-Vergleich gemacht haben. Hängt aber vom Händler ab.
Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
Wie ist das überhaupt Rechtlich?
Zumal ich ja auch eine ordentliche Rechnung bezugnehmend Freischaltung erhalten habe!
Rechtlich hast Du so gesehen keine Ansprüche. Vor allem, falls mal ein Soll-/Ist-Vergleich notwendig sein sollte, hast Du Pech gehabt. Kommt ja zum Glück nicht oft vor. Falls derjenige, der die Codierung gemacht hat, kulant ist, codiert er Dir das kostenfrei wieder nach. Oder Du suchst Dir einen VCDS-User. 😉
Zitat:
@volatile void schrieb am 14. Dezember 2015 um 01:33:58 Uhr:
Bei einem sogenannten Soll-/Ist-Vergleich, bei dem die aktive Codierung mit der auf dem Audi-Server hinterlegten verglichen wird. Bei einem Unterschied wird die Original-Codierung wiederhergestellt und jegliche Anpassungen, die über Codierung am entsprechenden Steuergerät vorgenommen wurden, werden rückgängig gemacht.Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
In welchem Fall wird diese Freischaltung von Audi rückgängig gemacht, oder hat das schon mal jemand erlebt das dies wieder deaktiviert wurde z.B. nach der Inspektion oder so?
Zitat:
@volatile void schrieb am 14. Dezember 2015 um 01:33:58 Uhr:
Du kannst Deinem Freundlichen sagen, dass er keinen Soll-/Ist-Vergleich machen soll. Manche stellen die Codierung auch wieder her, wenn sie einen Soll-/Ist-Vergleich gemacht haben. Hängt aber vom Händler ab.Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
Habe ich die Möglichkeit, bzw. den Anspruch das sperren zu reklamieren, sodas die Freischaltung von Audi wieder hergestellt wird?
Zitat:
@volatile void schrieb am 14. Dezember 2015 um 01:33:58 Uhr:
Rechtlich hast Du so gesehen keine Ansprüche. Vor allem, falls mal ein Soll-/Ist-Vergleich notwendig sein sollte, hast Du Pech gehabt. Kommt ja zum Glück nicht oft vor. Falls derjenige, der die Codierung gemacht hat, kulant ist, codiert er Dir das kostenfrei wieder nach. Oder Du suchst Dir einen VCDS-User. 😉Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
Wie ist das überhaupt Rechtlich?
Zumal ich ja auch eine ordentliche Rechnung bezugnehmend Freischaltung erhalten habe!
Danke für deine Antwort, leider beantwortet es nicht ganz meine Fragen.
Wann wird vom Händler den so ein Soll/ist vergleich durchgeführt?
Wenn das rechtlich so ist wie du es beschreibst, bedeutet das ja, dass ich ein Fahrzeug gekauft habe, mit allem was dazu gehört, aber die Programmierung des MMI, oder des Steuergerätes, ich meine nicht die Software an sich, sondern nur deren Einstellung sind dann nach wie vor im Besitz der Audi AG und die können mir da aufspielen oder ändern was die wollen? und das auch ohne mich vorher zu Informieren bzw. vorher zu fragen ob die eine Korrektur der Settings machen dürfen?
Also ich kann mich nicht erinnern das ich solche Klauseln in einem Vertrag gesehen habe bei einem kauf eines neu oder auch gebraucht Fahrzeuges.
Das kann ja so nicht ganz richtig sein! kann da mal jemand in einem Kaufvertrag eines Neufahrzeuges nachschauen, ob es solche Klauseln bezüglich Softwareupdates oder Aktualisierung von Settings gibt?
Audi darf Dir nicht ohne vorherige Genehmigung irgendwelche Einstellungen dauerhaft ändern.
Das wäre das Gleiche, als wenn sie Dir Deine selbst gekauften Alufelgen ab- und die Originalräder wieder dranbauen würden.
Was natürlich passieren kann, ist, dass bei einem aus welchem Grund auch immer erforderlichen solchen Abgleich die Originaleinstellungen quasi aus Versehen wieder hergestellt werden. Da muss man dann halt dann drauf hinweisen. In der Regel werden sie das dann berücksichtigen. Wie Du schon vermutet hast: es ist eine rechtliche Frage, und sie werden sich hüten, da einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen. Billiger ist es, alles wieder so zu machen, wie es vorher war.
Zitat:
@s_timo schrieb am 14. Dezember 2015 um 09:30:39 Uhr:
Wann wird vom Händler den so ein Soll/ist vergleich durchgeführt?
Meiner Erfahrung nach wird das automatisch bei jedem Service gemacht. Aber wenn du, wie gesagt, einfach beim Termin mit dem Servicemenschen sagst, dass du keinen Soll/Ist-Vergleich haben willst, wird der auch nicht gemacht. (Meine Erfahrung)
Weil wie du richtig sagst, ist es ja dein Auto.
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Danke für die Antworten, es gibt scheinbar keine generelle Regelung, dann werde ich das einfach mal beim nächsten Service ansprechen, mal schauen was die dazu sagen ...
LG
Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
ich habe bei einem Audi Händler gefrag ob es möglich ist, bei dem A5 MMI 3G die Bluetooth Schnittstelle freizuschalten bzw. es die Möglichkeit gibt diese original Audi nachzurüsten?Man gab mir damals zur Antwort, dass dies weder noch möglich sei, nur über einen Dritthersteller als Extramodul verbaubar ist, Kosten wurden mir da aber auch nicht genannt.
Ich denke mal das die Antwort des Händlers falsch war. Mir wurde die Nachrüstung mit Original Auditeilen für 270€ + 230€ Einbau angeboten. Diverse Nachrüstsätze werden auf der Audi HP im Audi Shop beim Zubehör angeboten.
Zitat:
@Fussel 1997 schrieb am 14. Dezember 2015 um 19:55:37 Uhr:
Ich denke mal das die Antwort des Händlers falsch war. Mir wurde die Nachrüstung mit Original Auditeilen für 270€ + 230€ Einbau angeboten. Diverse Nachrüstsätze werden auf der Audi HP im Audi Shop beim Zubehör angeboten.Zitat:
@s_timo schrieb am 13. Dezember 2015 um 22:58:18 Uhr:
ich habe bei einem Audi Händler gefrag ob es möglich ist, bei dem A5 MMI 3G die Bluetooth Schnittstelle freizuschalten bzw. es die Möglichkeit gibt diese original Audi nachzurüsten?Man gab mir damals zur Antwort, dass dies weder noch möglich sei, nur über einen Dritthersteller als Extramodul verbaubar ist, Kosten wurden mir da aber auch nicht genannt.
Echt ... besteht die Möglichkeit, dass du mir das Angebot bzw. die Rechnung zukommen lässt?
Damit würde ich gern mal bei meinem Audihändler vorsprechen.
Was ich allerdings nicht verstehe welche Teile sollen den da verbaut werden, musste doch nur freigeschaltet werden..
LG