A5 Felgen auf A6
Hallo,
ich habe die Suche bemüht, da finden sich jedoch nur andere Felgen.
Ich könnte günstig an folgende Felgen kommen: 8T0601025M
Kann ich die problemlos auf den A6 stecken und welche Reifen sollte ich dann am besten montieren?
Danke für Hinweise
VG
25 Antworten
110,- ist ja ok, aber keine 800!
Wie schon geschrieben habe ich die Traglastbescheinigung vorgelegt und passt auch für das Auto!
Haha, mir haben die bei TÜV damals auch so ein Scheiß erzählt, Schon lange her war damals noch bei B4 Cabrio.
Ich bin dann einfach zu Audi gefahren am Tag wo da TÜV Prüfungen gemacht werden und schon war alles ohne irgendwelche Gequatsche erledigt.
Seit dem war ich nie wieder bei der TÜV-Prüfstelle.
Du sollest dann den Dealer wechseln. Ich habe eine Firma gefunden, die selbst Fahrzeuge optisch aufwertet wie z. b.
anderes Fahrwerk, andere Felgen, Reifen usw. Die haben entsprechend einen Prüfer, der diese Einzelabnahmen macht
und auch abnimmt, soweit alles im grünen Bereich ist.
Ich selbst habe dort per Einzelabnahme S6 Felgen, RS6 Felgen und jetzt die A7 Felgen eintragen lassen.
Für den Winter muss ich wieder eine Einzelabnahme machen, da die Felgen nicht in der COC drin stehen.....
Das kann doch nicht sein, dass der eine Prüfer das eine sagt, und ein anderer was anderes.
Gibts da keine Bestimmungen was eingetragen werden muss und was nicht? Man kann doch nicht der Lust und Laune eines Prüfers ausgesetzt werden.
Der ganze Mist hat mich fast 2 Stunden meiner Arbeit(szeit) gekostet und eingetragen ist noch immer nichts!
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Frag bei Audi wann der TÜV Prüfer da ist, fahr hin und gut ist.
Und vergiss de Weg zu TÜV-Prüfstelle.
Da gaben die mir auch irgendwas von Einzel Abnahme für viel Geld erzählt......
Die Felgen sind endlich eingetragen! Was eine Tortour!
Wenn man weiß wie, eigentlich doch ganz einfach.
Zu Audi FFM kommt auch die DEKRA, die können das nicht tun. Dort gab man mir aber den Tipp mal zu Oettinger zu fahren. Ich arbeite dort ganz in der Nähe.
Termin gemacht, eine Woche später hatte ich die Papiere. Klar, die machen das täglich. Das Ganze muss dann noch bei der Zulassungsstelle eingetragen werden, sprich, es gibt einen neuen Fahrzeugschein. Und den gab es auch erst 2-3 Tage später, man muss also 2x hin. Gekostet hat es beim Oettinger 90,- und bei der Zulassungsstelle knapp über 50,-
Also bei mir mußte nichts beim Straßenverkehrsamt eingetragen werden, da hatte mich der TÜV Prüfer extra darauf hin gewiesen er meinte es würde reichen wenn ich seine Bescheinigung mitführen würde!Ich hab erst mal skeptisch geguckt weil das vor längerer Zeit schon mal einer zu mir gesagt hatte und dann durfte ich ne saftige Strafe bezahlen!Da hat er mir nen Satz auf dem Wisch gezeigt wo das wirklich drauf stand" Das berichtigen der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig! Bei Zeiten werd ich es mal fotografieren.
Gruß
Roland
Das ist etwas ganz anderes. Da hast du Zubehör Felgen mit teilegutachten abnehmen lassen. Da reicht dann das mitführen. Hat aber hier ne einzelabnahme und die muss immer unverzüglich eingetragen werden. Das Gutachten hat auch nur 18 Monate Gültigkeit. Und so lange das nicht eingetragen ist die betriebserlaubnis erloschen.
Stimmt nicht ganz. Eintragung ja. Aber die Betriebserlaubnis erlöscht nicht gleich, da die Einzelabnahme positiv abgeschlossen wurde.
So Zitat von unserem TÜV Prüfer
Zitat:
Original geschrieben von LionJenson
Stimmt nicht ganz. Eintragung ja. Aber die Betriebserlaubnis erlöscht nicht gleich, da die Einzelabnahme positiv abgeschlossen wurde.So Zitat von unserem TÜV Prüfer
Stimmt doch. Dein TÜV Prüfer hat keine Ahnung.
Die betriebserlaubnis erteilt immer die zulassungsbehörde.
Darum heißt es ja auch Gutachten zur Erlangung einer betriebserlaubnis.
Des weiteren muss das unverzüglich geschehen. D.h.ohne schuldhafte Verzögerung. Wenn also eine Woche später nach der Disco angehalten wirst ist das nicht unverzüglich.
Lassen Sie Änderungen sofort in die Fahrzeugpapiere eintragen
Lassen Sie nach einer Einzelabnahme die Fahrzeugpapiere unverzüglich ändern. Hierzu müssen Sie der Zulassungsstelle das Sachverständigengutachten vorzulegen.
Bei Änderungsabnahmen ist in der Anbaubescheinigung immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist. Wird keine unverzügliche Änderung gefordert, genügt es, wenn Sie die Anbaubescheinigung zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen.
Auszug Info TÜV Nord
Entscheidet also der Prüfer.