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A4 B9 im Leasing: unverschuldeten Parkrempler melden?

Audi A4 B9/8W

Hallo,

ich schon wieder mit einem Rempler ;). Diesmal jedoch nicht das Autohaus, sondern ein Freund meines Bruders, der beim Ausparken nicht vorsichtig war.

Jetzt zu meiner Frage: Mein Bruder will seinen Bekannten natürlich nicht ausnehemen wie eine Gans, und als Laie, da kein sichtbarer, optischer Schaden besteht, einigten sie sich darauf, die Versicherung nicht einzuschalten. Stattdessen lassen wir mal einen Meister auf Kosten des Bekannten Unfallverursachers drübersehen, und wenn es dann doch ein großer Schaden ist, die Versicherung informieren.

Findet ihr das so vernünftig? Schließlich könnte die Crashbox dahin sein oder der Stossfänger verschoben.

Und noch eine Frage: Muss/ soll ich die Leasing informieren?

VG

Dito

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3 Antworten

Ob Du die Leasing informieren musst, steht in Deinem Vertrag. Sollte es doch zu einem Schaden gekommen sein, so wird die gegnerische Versicherung auch einen sog. merkantilen Minderwert zu zahlen haben. Dieser merkantile Minderwert steht ggfs. Deinem Leasinggeber zu.

Wie gesagt lohnt ein Blick in den Leasingvertrag!

VW Leasing: Verhalten bei einem Unfall:

https://www.vwfs.de/leasen-finanzieren/leasing-unfall.html

Ich habe es bisher immer so gehalten, dass ich kurz vor der Rückgabe selbst verschuldete (kleinere) Schäden (die ich auch selbst bezahlt habe), von einer Fachwerkstatt (Lackiererei, Beulendoktor ...) beheben lassen habe. Die Leasing habe ich darüber nicht informiert. Bei der Rückgabe wird ohnehin (in der Regel) ein Gutachten erstellt. Die reparierten Stellen wurden vom Gutachter auch immer gefunden und als fachmännisch repariert ins Gutachten aufgenommen – somit auch von niemandem beanstandet.

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