A4 Avant stinkt verbrannt nach Autobahnfahrt/Rückgabe möglich?
hallo zusammen,
brauch mal wieder eure einschätzung. mein wagen stinkt verbrannt nachdem ich eine etwas längere
autobahnfahrt hinter mir habe. wobei 20 km nicht wirklich lang sind. mir ist das auf der selben strecke schonmal aufgefallen nur dachte ich das es das auto neben wir war. dies war wohl nicht so 🙁
hat da jemand erfahrung oder ähnliches schon beobachtet?
danke für eure hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hedi2000 schrieb am 14. Februar 2017 um 20:57:54 Uhr:
schwachsinniger beitrag!!
Was soll das denn jetzt ?
Was man heute so in Sachen Auslastung der Gerichte hört, hat das mit Schwachsinn mal gar nichts zu tun und war durchaus ernst gemeint.
Aber scheinbar bist du schnell auf 180 , da wundert es mich dann auch nicht, wenn du mit deinem Verkäufer auf keinen Nenner gekommen bist.
Viel Spass dann noch beim Rechtsstreit
143 Antworten
Und wie machst Du das mit der Rückgabe? Soll der Händler mit cash kommen? Und was ist wenn der nachher behauptet das und das wäre jetzt kaputt? Vielleicht wäre es besser noch ein Gutachten vor Rückgabe machen zu lassen.
Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber am Anfang stand Modell 2015 - wäre es da nicht besser in einem Audi Autohaus aufzuschlagen und die Sache zu schildern ? Abgesehen davon wo er gekauft worden ist ! Gerade in der heutigen Zeit sollte Audi seine Kunden halten ! Denke das da ein entgegenkommen nicht von Abwegen ist.
ch bin jetzt etwa 3000 km mit dem Auto gefahren. Habe von sämtlichen Themen
Bilder und EMailverkehr mit dem Händler.
Natürlich wird er dies sogar versuchen. Da bin ich fast sicher. Aber wie gesagt. Ich bin
Lt BGB bei wie nem Fernabsatzgeschäft in der Lage den Kauf zurückzuführen.
Wäre hier seitens des Verkäufers bzw. Händlers mehr Bereitschaft das ganze vernünftig zu regeln hätte ich es nicht soweit kommen lassen.
Mit dem Gutachter ist aber ein guter Einwand.
Gruß
hallo zusammen,
zur info. ich habe das thema einem anwalt übergeben. dieser hat bereits den widerruf an den händler
geschickt. wie erwartet, hat dieser die gesetzten fristen ohne jegliche info bzw. rückmeldung verstreichen lassen.
demzufolge wird mein anwalt jetzt klage erheben.
dies mal als zwischenstand. mal schauen wie das weitergeht.
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Zitat:
@hedi2000 schrieb am 21. Januar 2017 um 18:25:42 Uhr:
darf ich fragen warum?
Weil mir nicht in den Kopf geht weswegen man wegen einem (angeblichen) Mangel so ein Faß aufmacht. Sowas wird im Falle eines Falles nachgebessert und fertig.
Dann solltest die komplette Geschichte kennen. Wenn es so einfach von statten gehen würde hätte ich es sicherlich nicht soweit kommen lassen.
Zitat:
@CAHA_B8 schrieb am 21. Januar 2017 um 18:44:24 Uhr:
Zitat:
@hedi2000 schrieb am 21. Januar 2017 um 18:25:42 Uhr:
darf ich fragen warum?Weil mir nicht in den Kopf geht weswegen man wegen einem (angeblichen) Mangel so ein Faß aufmacht. Sowas wird im Falle eines Falles nachgebessert und fertig.
wie erwartet, hat dieser die gesetzten fristen ohne jegliche info bzw. rückmeldung verstreichen lassen.
Da würde ich genauso handeln !!!
Sorry wollte auf zitieren klicken und nicht auf Danke
was ich noch fragen wollte. es wird ja dann wahrscheinlich wertersatz auf mich zukommen für die bisher gefahrenen kilometer. das auto lasse ich stehen jetzt solange es machbar ist. ganz wird sich das nicht vermeiden lassen.
schon absurd das man das machen muss.
kann der noch von mir ersatz verlangen für den zweiten haltereintrag?
Denke nicht - er ist ja nicht auf deine Beanstandungen eingegangen und hat alles verstreichen lassen !! Ich an deiner Stelle würde mich zurück lehnen - ein angemessenes Leihauto mit Absprache des Anwaltes nehmen und den Tag gut sein lassen. Lass das alles den Anwalt klären. Dem Verkäufer wird schnell klar was auf dem zukommt. Wenn nicht - geht es vor Gericht. Bei mir damals durfte der Verkäufer ordentlich zahlen. War mir eine Freude als der Richter das Urteil gesprochen hat und ich dem erst sehr freundlichen Verkäufer in die Augen geblickt habe und innerlich gelacht habe. Es gibt auch eine Frist wo der Verkäufer beweisen muss das der Mängel nicht beim Kauf da war. Aber das sagt dir dein Anwalt bestimmt.
Aber es zerrt halt an den Nerven.
Viel Glück
Da Du den Wagen ja bereits einige tausend Km genutzt hast, wirst Du auch nicht den vollen Kaufpreis zurück bekommen sondern abzgl. einer Wertminderung.
Ja das mit der Wertminderung ist mir klar. Leider kauft man ja auch ein Auto um es nicht auf dem Parkplatz stehen zu lassen. Nur stellt sich mir die Frage, ob ich nicht auch Anspruch habe dafür? Ich kann das Auto nur bedingt nutzen und brauch es eigentlich. Muss mich von anderen fahren lassen oder nehme das Auto meiner Frau. Alles in allem ist die Situation mehr als unbefriedigend. Ich für meinen Teil habe die vertraglichen Themen eingehalten. Das ist leider aber nicht von beiden Seiten so. Für über 30K Euro erwarte ich einfach was anderes und vor allem erwarte ich Respekt und Fairnes. Auch wenn das leider heutzutage leider nicht jeder so sieht.
Ich möchte nur mein Recht. Nicht mehr oder weniger.
[Politischer OT entfernt. ballex, MT-Team]
Mit der Wertminderung kann ich dir sagen, das es immer darauf ankommt wieviel Lebenszeit für das Modell angenommen wird, danach bricht man die Kilometer runter. Bei dir dürfte es bei 3kT um die 100-150€ sein an Wertminderung..