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A4 8E AVUS S4 Felgen TÜV Problem Hilfe

Themenstarteram 4. Januar 2008 um 23:03

Hallo!

Haben einen A4 Avant 8E EZ 2006.Hab mier jetzt 18Zoll Avus S4 Felgen gekauft mit Traglastbescheinigung von Audi.jetzt wollte ich beim Tüv bzw Dekra nachfragen was ich denn für reifen auf dieser Felge fahren darf.Es waren 235/40 R18 Reifen montiert.Würde gern 225er nehmen.Nur die Dekra meinte das ein Traglastgutachten nicht ausreicht für eine Abnahme.Audi sagt das reicht auf jedenfall.Bin total Ratlos.Hat vielleicht jemand die felgen auf seinem 8E montiert und kann mir die Abnahmebescheinigung zukommen lassen.Oder weiss jemand einen Rat was ich machen kann.

Über jede Antwort bin ich Dankbar

 

Auf dem Bild sind die Felgen die ich meine.Sind sogar auf nem 8E montiert mit 225er Reifen.Kann den Besitzer nicht erreichen dem das Auto gehört.Aber man sieht das die Felge rein optisch passt und Audi gibt auch seinen Segen dazu.

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von schulle24

aber das mit der dekra hab ich auch gehört bzw hat mir das ein mitarbeiter der dekra am telefon gesagt.seid neusten darf angeblich nur der TÜV einzelabnahmen machen da sie jetzt wohl das alleinige recht haben.

das würde mich dann auch interessieren ;)

will ja net als Falschaussagen Darsteller dastehen ;)

wo wohnst du denn?

Abnahme für org. Audi-Felgen, wozu?!

Würde ich nur machen falls die Größe nicht im Brief/Schein steht. Natürlich muss der Abrollumfang passen, sollte aber eigentlich bei A4-B6/B7 Modellen kein Thema sein.

Mal nebenbei, gerade bei 225er Reifen gibts Probleme, sind mir aber nur beim B7 2.0TFSI bekannt, die Größe darf der zB nicht fahren, sondern 215 oder 235.

Zitat:

Original geschrieben von Hille2001

Zitat:

Original geschrieben von schulle24

 

aber das mit der dekra hab ich auch gehört bzw hat mir das ein mitarbeiter der dekra am telefon gesagt.seid neusten darf angeblich nur der TÜV einzelabnahmen machen da sie jetzt wohl das alleinige recht haben.

 

das würde mich dann auch interessieren ;)

will ja net als Falschaussagen Darsteller dastehen ;) 

 

Hallo Hille

 

Hier noch mal eine amtliche Auskunft.

 

Einzelbegutachtungen zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach

technischen Änderungen können nur durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den

Kraftfahrzeugverkehr"

(TP) erfolgen.

Diese Aufgaben obliegen ist in den alten Bundesländern dem TÜV und in den

neuen Bundesländern und Berlin DEKRA.

 

Anders verhält es sich wenn für die Änderungen Prüfzeugnisse gem. §19(3)

StVZO vorliegen und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggf.

vorhandene Auflagen eingehalten werden, dann ist eine Änderungsabnahme in

jeder DEKRA Prüfstelle im gesamten Bundesgebiet möglich.

 

Deswegen mußtest Du zum TÜV und ich zur Dekra.

 

Gruß Dirk

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