A3 Xenon umrüsten (mit Tüv gutachten)

Audi A3 8L

Servus,

zurzeit plane ich meinen A3 8l 1.8T auf xenon umzurüsten.
gibt da ja verschiedene möglichkeiten, letztens hab ich gelesen das autos die vorm 1.07.2001 mit xenon scheinwerfern umgerüstet wurden, keine sra und awlr brauchen... sie mussten nur zum tüv und der gab ein gutachten ab.

wie es der zufall will, hatte dies eine kollege von mir damals gemacht und besitzt dieses gutachten(will jedoch jetzt seinen A3 weggeben) ... so könnte ich dieses gutachten bekommen.

frage daher:

wenn ich jetzt genau wie er, die facelift xenon scheinwerfer (bzw. die alten xenon scheinwerfer vom S3 8L) einbaue und dazu dieses gutachten habe, dann müsste ich doch an der rennleitung vorbeikommen und sogar der Tüv müsste das gut heißen(was mir persönlich wichtiger wäre)?

alternativ(wenn das nicht so einfach am tüv vorbei geht) könnte man ja normale facelift scheinwefer einbauen und da einen ebay xenon brenner rein tun ( die normalen scheinwerfer sind ja nicht von den xenon scheinwerfern von außen zu unterscheiden). bei der rennleitung lege ich da das gutachten vor und bei tüv baue ich einfach wieder meine normalen birnen ein.

was haltet ihr davon , oder habt ihr noch andere alternativen?!

mfG Pol!ce

Beste Antwort im Thema

Was du da vorhast ist illegal, viel spass bei nem unfall und ohne ABE für das Kfz, desweiteren kann ich leute die rücksichtslos andere blenden, und eventuell dadurch nen unfallverursachen gar nicht leiden, und du blendest ohne lwr zangsläufig den gegenverkehr!!

Wenn dus machen willst, DANN GESCHEID!!!

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Was du da vorhast ist illegal, viel spass bei nem unfall und ohne ABE für das Kfz, desweiteren kann ich leute die rücksichtslos andere blenden, und eventuell dadurch nen unfallverursachen gar nicht leiden, und du blendest ohne lwr zangsläufig den gegenverkehr!!

Wenn dus machen willst, DANN GESCHEID!!!

Zitat:

Original geschrieben von Skolem


Was du da vorhast ist illegal, viel spass bei nem unfall und ohne ABE für das Kfz, desweiteren kann ich leute die rücksichtslos andere blenden, und eventuell dadurch nen unfallverursachen gar nicht leiden, und du blendest ohne lwr zangsläufig den gegenverkehr!!

Wenn dus machen willst, DANN GESCHEID!!!

sehe ich auch so, die vorschriften sind in diesem bereich nicht umsonst so genau vorgegeben.

was heisst illegal ...wenn das auto vor 2001 umgebaut wurde ist es alles andere als illegal ... und wenn ich original xenon scheinwerfer einbaue will ich sehen wo das blendet, ja wenn ich vielleicht 5000 t gewicht im kofferaum habe -.- ... da müsste ich ja jetzt schon angst haben weil ich mit meinen blauen birnen rumfahren (die hier nicht zu gelassen sind) ... hatte mit denen sogar nen unfall und der unfall gegner hatte volle schuld zu geschrieben bekommen ... iwelche ermahnungen von euch brauche ich nicht, dass kann ich mir schon selber denken

WIE GESAGT ICH PLANE HIER NUR !!! ICH HABE NICHT GESAGT DASS ICH DAMIT MORGEN ANFANGE !!!

siehe die posts von den anderen bei den A3-freunden

es ist und bleibt illegal, und sowas ist hier nicht erwünscht

ECE-Regelung 98:
8 Änderung des Scheinwerfertyps und Erweiterung der Genehmingung

8.1 Jede Änderung des Scheinwerfertyps einschließlich des Vorschaltgeräts ist der Behörde mitzuteilen, die die Genehmigung für den Scheinwerfertyp erteilt hat.
[...]

§ 50 Abs. 10 StVZO: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

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boah, wenn ich das lese könnt ich schonwieder kotzen...

was ihr gleich schonwieder abgeht mit blenden und den gesetzen.... er fragt doch nur generell nach

immer wieder der gleiche mist, sobald etwas an der grenze des legalen ist wird immer gleich der hammer rausgeholt und gesagt, ne das darfst du nicht bla bla bla...

er fragt doch nur allgemein nach!

Weißt du wie kacke es ist von so nem mist-xenon geblendet zu werden?
Ich hab im Bekanntekreis welche, die nen unfall hatten, weil so nen VOLLHONK aufgeblendet rumgefahren ist... das ist sehr amüsant

Und das ist nicht mal an der Grenze des illegalen, DAS IST ILLEGAL, und das auch aus nem Guten Grund

Also ich weiß, dass die ersten Fahrzeuge mit Xenon keine SRA hatte und somit diese auch nicht brauchen (A8 beispielsweise) aber eine automatische Leuchtweitenregulierung hatten die soweit ich weiß schon und brauchen sie auch. Die Ausnahmegenehmigung von dir zweifle ich ganz stark an, wenn dann eben nur ohne SRA, aber nicht ohne automatische Leuchtweitenregulierung! Ich glaube nicht, dass das durchgeht. Außerdem sind Nachrüstsätze schnell enttarnt duch ausschnitte in der Scheinwerferabdeckung hinten und am Farbton.  

entscheidend ist das datum der xenon-umrüstung und NICHT das datum der ez......da wir mittlerwiele im jahr 2009 leben, sollte sich der rest von selbst erübrigen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


entscheidend ist das datum der xenon-umrüstung und NICHT das datum der ez......da wir mittlerwiele im jahr 2009 leben, sollte sich der rest von selbst erübrigen...

Genau das wollte ich gerade schreiben...😁 Der TE schreibt selber Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2001 umgerüstet worden sind. Jetzt haben wir 2009. Was erkennen wir daraus?

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Was erkennen wir daraus?

das der te weder rechnen, noch die suche-funktion bedienen kann.....

Oder dass es Sinn macht die Dinge auch zu lesen, die man schreibt..😁 😉 So, jetzt aber genug gelästert, ich denke die Sache ist klar. Entweder umrüsten, aber dann auch mit allem was dazu gehört, oder aber so lassen wie es ist und evtl. gescheite Scheinwerferlampen verbauen.

Ich denke es ist alles geklärt. Wenn umrüsten, dann mit allem drum und dran, ansonsten ist es illegal und damit kein Thema welches auf M-T diskutiert werden soll.

-closed-

Gruss
MdN
Team Motor-Talk
Moderator

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