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A3 gestohlen

Themenstarteram 12. Januar 2005 um 11:26

Hi!!!!

Sonntag vor einer Woche wurde mir nach einem Wohnungseinbruch mein A3 8P gestohlen.....das Fahrzeug war gerade mal 5 Monate alt.....hat jemand Erfahrungswerte, wie hoch die Versicherung den Wertverlust ansetzt, falls der nicht wieder auftaucht?????

Ich hatte den Ambition als 2.0 Diesel und etwa 14.000 km gefahren.....

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31 Antworten

k.a. aber hoffe doch das der am besten nicht mehr auftaucht. nichts ist mieser als das gestohlene auto zermurckst wieder zu bekommen. du wirst nicht mehr froh mit dem auto dann.

das ist ja scheisse, aber leider eine verbreitete methode...

es wird ein bisschen dauern, bis die versicherung zahlt (ich glaube 8 wochen wird gewartet, ob das ding nicht doch noch auftaucht). allerdings ist der betrag, den man dann von der versicherung bekommt, ziemlich großzügig angesetzt. der autowert orientiert sich dabei an der bekannten schwacke liste, ist aber am ende höher (war bei meinem totalschaden extrem großzügig, gezahlt hat damals aber nicht die eigene vollkasko, sondern die haftpflicht des unfallgegners).

hier kannst du mal grob feststellen, wieviel dein A3 noch wert ist (war):

www.dat.de

www.autobudget.de

 

gruß, olz

erstmal mein beileid.

die frist, bis die versicherung zahlt ist 4 wochen, keine 8.

dann gibt es zwei arten von regulierung.

1.) abrechnung mit gap risiko.

auto ist finanziert bzw. geleast.

neuwert minus die bereits gezahlten raten ist in summe mehr als der derzeitige wagenwert.

dann übernimmt (fast jede) versicherung das gap risiko ebenfalls.

sie zahlt also zusätzlich die differenz zwischen dem zeitwert und der offenen finanzierungssumme.

dies bei einigen versicherungen im bereich bis 6 monate nach neukauf, bei einigen aber auch bis zu einem jahr nach neukauf.

genaueres siehst du in deinen versicherungsunterlagen.

2. abrechnung nach zeitwert.

die versicherung macht ein gutachten über den wagen, wie hoch der zeitwert ist und zahlt dieses an dich aus.

reicht dir die summe nicht, und du bist der meinung, dass ein anderes gutachten mehr für dich ausspuckt, so kannst du (auf eigene kosten) ein gutachten machen lassen.

entweder akzeptiert dieses die versicherung und zahlt aus, oder du kannst klagen.

dies führ in der regel zu einem vergleich.

alles in allem lohnt sich die ganze klagerei nicht.

Themenstarteram 12. Januar 2005 um 12:02

Re

 

Hi!!!!!!!!

Das ging ja schnell mit den Antworten....Danke!!!!!!!!

Ich hatte den Audi bei der VVD versichert, der Volkswagen-eigenen Versicherung....da muss ich mal nachlesen, was da genau drin steht.

Besten Dank für Eure Hilfe!!!!!!!!

Uwe

am 12. Januar 2005 um 12:37

Das Gap übernimmt bei geleasten Wagen die VVD eigentlich immer, weil die ja um diese "Problematik" wissen. Der HDI beispielsweise bestätigte mir seinerzeit auf Nachfrage, das die es NICHT übernehmen. Da Du ja bei beim VVD bist, solltest Du dann tatsächlich hoffen, dass Auto in Russland, Bulgarien oder wo auch immer (wahrscheinlich mit Zwischenstation in NL) glücklich wird.

Innerhalb der ersten 6 (!) Monate wird für das Fahrzeug bei Totalverlust (Unfall oder Diebstahl) der Neuwagenwert ersetzt, wenn Erstbesitz usw.

Erst nach 6 Monaten plus 1. Tag greifen die o.a. Lösungen.

Das ist bei über 95% der Versicherungen so. In den Bedingungen (§13) liest sich da dann so:

Bei Zerstörung oder Verlust eines Personenkraftwagens im

Sinne der Tarifbestimmungen erstattet der Versicherer für einen

Schaden, der in den ersten 6 Monaten nach der Erstzulassung des

Pkw eintritt, den Neupreis des Pkw, wenn sich der Pkw bei Eintritt

des Versicherungsfalls im Eigentum dessen befindet, der ihn als

Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder Kraftfahrzeughersteller

erworben hat. Der Neupreis wird auch erstattet, wenn

die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des

Neupreises erreichen oder übersteigen. Neupreis ist der vom

Versicherungsnehmer aufzuwendende Kaufpreis eines neuen Pkw

in der versicherten Ausführung oder eines gleichartigen Typs in gleicher

Ausführung, wenn der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird.

***

Deshalb sind auch Autos mit Tageszulassung etwas tückisch, da diese nicht mehr als Neufahrzeug gelten.

Achja - die Wartefrist beträgt vier Wochen - sollte danach das Fahrzeug auftauchen, gehört es der Versicherung.

Hi, mal was anderes, haben die den Wagen mit dem Schlüssel geklaut? Wo stand er denn? Auf der Straße? Du hattest ja geschrieben, dass er nach einem Wohnungseinbruch geklaut wurde.

Haben die dabei den Ersatzschlüssel gefunden und sind weggefahren oder wie? Hätte sonst keine Ahnung wie man ein modernes Auto mit neuster Wegfahrsperre klauen kann.

Zitat:

Original geschrieben von kringel

Das Gap übernimmt bei geleasten Wagen die VVD eigentlich immer..

Richtig, aber je nach Höhe der Anzahlung kann das trotzdem schlecht ausgehen. Die GAP Versicherung deckt nur den Buchwert ab, d.h. den Betrag, den die Leasing noch bekommt (Leasingrate * Laufzeit + Restwert). Bei hoher Anzahlung ergibt sich trotzdem eine Lücke zum von der Versicherung gezahlten Wiederbeschaffungswert. Wenn das Forum interessiert ist, kann ich gern mal ein Zahlenbeispiel nachlegen ;)

Themenstarteram 12. Januar 2005 um 14:05

Hi!!!!!!!

Die Wohnung wurde aufgebrochen....neben Geld und Schmuck sind die auch auf meinen Autoschlüssel gestossen......das muss für die ein glücklicher Zufall gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von uwe112

Hi!!!!!!!

Die Wohnung wurde aufgebrochen....neben Geld und Schmuck sind die auch auf meinen Autoschlüssel gestossen......das muss für die ein glücklicher Zufall gewesen sein.

tja, auch einbrecher wollen ihren arbeitsplatz eben stilvoll verlassen... ;)

</galgenhumor>

 

ganz schön übel das ganze

 

gruß, olz

Hi, das ist ja echt Scheisse.

Mein Beileid.

Dein Thread hat mich aber in gewisser Hinsicht mal wieder erinnert wie leichtsinnig man ist. Ich fahr immer mit der S-Bahn arbeiten. Auto is in Garage. Schlüßel immer in meinem Zimmer...

Also der wäre auch weg.

Werde in Zukunft den Autoschlüßel mitnehmen.

Ersatzschlüßel ist eh im eingemauerten Tresor.

Hoffe bekommst alles ersetzt

am 12. Januar 2005 um 15:40

Zitat:

Original geschrieben von Dietmar F.

Richtig, aber je nach Höhe der Anzahlung kann das trotzdem schlecht ausgehen. Die GAP Versicherung deckt nur den Buchwert ab, d.h. den Betrag, den die Leasing noch bekommt (Leasingrate * Laufzeit + Restwert). Bei hoher Anzahlung ergibt sich trotzdem eine Lücke zum von der Versicherung gezahlten Wiederbeschaffungswert. Wenn das Forum interessiert ist, kann ich gern mal ein Zahlenbeispiel nachlegen ;)

Wieso "nur" den Buchwert? Der Buchwert sollte höher sein als der Wiederbeschaffungswert, zumindest anfänglich. Der Buchwert ist ja auch der Betrag, den VW Leasing dann von dir sehen will und wenn Du dann keine GAP Versicherung hast, dann zahlst Du halt aus eigener Tasche die Differenz von Buchwert-Wiederbeschaffungswert.

Das Zahlenbeispiel fände ich allemal interessant.

Grüße,

Kringel

Themenstarteram 12. Januar 2005 um 16:58

Hi!!!!!!!!!

Bin überwältigt, welche Resonanz mein Beitrag ausgelöst hat.

Das Fahrzeug ist finanziert, nicht geleast.......ich hoffe, das der Beitrag mit den 6 Monaten bezüglich Erstattung tatsächlich zutrifft....!!!!

 

Gruß Uwe

Zitat:

Original geschrieben von kringel

Wieso "nur" den Buchwert? Der Buchwert sollte höher sein als der Wiederbeschaffungswert, zumindest anfänglich.

Ja stimmt, dass "nur" soll andeuten, dass die Anzahlung nicht durch die GAP Versicherung abgedeckt ist, sondern lediglich der Buchwert.

Ein Rechenbeispiel:

Ein PKW der Marke X wird für 25000 €uro wird geleast. Die Konditionen: Anzahlung 20% (5000€ ) 36 Monate á 238 €, Restwert 13500 €. Nach 12 Monaten verschwindet das Fahrzeug oder wird geschreddert. Der Leasinggeber möchte noch 24 * 238 + Restwert also 19212 Euro. Evtl. etwas weniger, weil ja keine Kapitalbindung seitens der Leasing vorliegt.

Die Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert, der nach 12 Monaten z.B. 25% unter Neuwert liegt: 18750 Euro. Die Differenz von 462 €uro ersetzt die GAP Versicherung. Die Anzahlung und die 12 * 238 (7856 €) sind futsch. Fairerweise sollte man beachten, dass das Auto natürlich auch 12 Monate benutzt wurde.

Je höher der Kaufpreis, desto schlechter steht der Käufer in diesen Fällen da.

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