A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?
Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?
Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).
Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.
Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.
Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.
Quelle:
http://www.motorradonline.de/.../729930Beste Antwort im Thema
Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab
"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."
Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.
"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."
"Was darf ich mit A2 fahren?"
"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"
"Warum ist das so?"
"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."
"Na gut, dann machen wir da so"
Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.
An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?
Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?
Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.
Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.
498 Antworten
Hallo,
wurde das Gesetz jetzt schon verabschiedet oder noch nicht? finde nichts diesbezüglich im Internet.
Ich frage deshalb, weil ich am 22.09.2016 meinen A2 Schein bekommen habe und mir demnächst ein Motorrad für die nächste Saison kaufen möchte. Die Frage ist gilt der bestandsschutz für den Führerschein und Motorrad oder nur für den Führerschein, heißt ich dürfte mir beispielsweise noch eine Z750 mit 78kw kaufen und diese auf 48ps drosseln lassen.
Liege ich richtig oder falsch?
Es ist noch nichts verabschiedet und entsprechend kann auch noch niemand sagen, wie Deutschland mit den gedrosselten Fahrzeugen mit einer nativen Leistung von über 70 kW umgehen wird.
Eines ist sicher: Die Fahrzeuge werden legal bleiben. Es ist lediglich nicht klar, ob sie zukünftig von A2-Inhabern gefahren werden dürfen. Man kann nicht ausschließen, daß die A2-Inhaber, die die Fahrerlaubnis vor einem bestimmten Stichtag erworben haben diese Fahrzeuge fahren dürfen. Aber das ist alles Spekulation.
Gruß Michael
Schon auf Seite 27 für etwas das 2006 beschlossen, 2011 hätte korrekt in nationales Recht etabliert werden sollen und 2013 schließlich verbockt wurde.
Hut ab an alle Vielschreiber. 🙂
Grüße, Martin
Wer eine Fahrerlaubnis A hat, kann auch im Ausland eine sonstwie gedrosselte R1 fahren.
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Zitat:
@cng-lpg schrieb am 21. Oktober 2016 um 11:39:04 Uhr:
Man kann nicht ausschließen, daß die A2-Inhaber, die die Fahrerlaubnis vor einem bestimmten Stichtag erworben haben diese Fahrzeuge fahren dürfen.
Für Fahrten ins Ausland kann man dies schon jetzt ausschließen.
Wenn die Übergangsregelung nicht als nationaler Code etabliert wird -> sehe ich schwarz für die »Besitzstandswahrung« beim A2 innerhalb von Deutschland.
Die einzige legale Chance wie sie sich jetzt noch aus der Affäre ziehen können sehe ich - wie schon vor über zwei Jahren geschrieben - mit einem nationalen Code. Dieser kann dann anhand vom Datum vom Erwerb des A2 bei einer Kontrolle erkannt werden. Klar wird sein, dass man außerhalb von Deutschland - selbst mit einem solchen A2 in der Tasche - nicht mit einer Maschine mit mehr als 70 kW ungedrosselt auftauchen sollte.
Grüße, Martin
952. Sitzung des Bundesrates am 16.12.2016
TOP 79
Eine Verabschiedung der Verordnung und die Verkündung im Bundesgesetzblatt bis zum Jahresende ist wahrscheinlich.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 9. Dezember 2016 um 19:38:43 Uhr:
Welches Jahr??
2016
ich kann es schon sehen:
"Hört hört Volk, der Bundestag hat beschlossen die Sache bezüglich der A2 Regelung erst nächstes Jahr zu beschließen".
Zitat:
@Jupiter_ schrieb am 9. Dezember 2016 um 16:45:18 Uhr:
952. Sitzung des Bundesrates am 16.12.2016
TOP 79Eine Verabschiedung der Verordnung und die Verkündung im Bundesgesetzblatt bis zum Jahresende ist wahrscheinlich.
Und deswegen steht das an vorletzter Stelle?
Hab nirgends gelesen, das es dieses Jahr noch wird.
Ich denke da haben andere Sachen Vorrang.
Zitat:
@adi1204 [url=http://www.motor-talk.de/.../...was-haltet-ihr-davon-t5697151.html?...]
Und deswegen steht das an vorletzter Stelle?
Hab nirgends gelesen, das es dieses Jahr noch wird.
Ich denke da haben andere Sachen Vorrang.
Es steht u.a. deshalb an vorletzter Stelle, weil es erst heute neu auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Außerdem drängt die Zeit, denn am Donnerstag gab es eine weitere Mahnung der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie, die ebenfalls mit dieser Verordnung umgesetzt werden soll.
Straßenverkehr: Kommission fordert DÄNEMARK und DEUTSCHLAND zur Umsetzung der gemeinsamen EU-Vorschriften über Führerscheine aufhttp://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-4211_de.htmZitat:
Die Kommission hat bei Dänemark und Deutschland die Umsetzung der Richtlinie 2014/85/EU der Kommission über die körperliche Eignung von Fahrern und Fahrprüfungen angemahnt. Mit dieser Richtlinie werden die gemeinsamen europäischen Vorschriften über Führerscheine (Richtlinie 2006/126/EG) geändert, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das „obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom“ Rechnung zu tragen und zu garantieren, dass europäischen Fahrern das sichere Fahren in Straßentunneln vermittelt wird. Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften über Führerscheine ist notwendig, um die Straßenverkehrssicherheit in Europa zu gewährleisten. Dänemark und Deutschland haben die Richtlinie 2014/85/EU bisher nicht umgesetzt. Die beiden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission die Umsetzungsmaßnahmen zu melden. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.
Zitat:
@X_FISH schrieb am 24. Oktober 2016 um 08:04:51 Uhr:
Schon auf Seite 27 für etwas das 2006 beschlossen, 2011 hätte korrekt in nationales Recht etabliert werden sollen und 2013 schließlich verbockt wurde.Hut ab an alle Vielschreiber. 🙂
Grüße, Martin
Hi Martin, nur das dieser Thread handelt es sich um eine Meldung sie im Mai 2016 gemacht worden ist, und nicht irgendwelche alte Kamellen aus 2005 🙂
Gruß
Seit 1981 fahre ich nun Motorrad. Es ist einfach müßig über die ganzen Gängelungen und Vorschriften bzw. Änderungen zu diskutieren.
Ob es nun die "freiwillige Selbstbeschränkung auf 100PS", die nachfolgende 98PS Klasse der Versicherungen, die 34PS Mopeds in der 50PS Versicherungsklasse, die A2 konforme Drossellung von nur 96PS anstatt 98PS, die 80km/h für 125er oder was ich noch ist:
Gefahren bzw. fahre ich volle Leistung bei geringster eingetragener Leistung. Ich habe einfach keine Lust mehr alle paar Jahre irgendetwas am Moped zu ändern und mich weiter Gängeln zu lassen.
Habe damals von 118PS auf 100PS drosseln lassen wegen der Versicherungsklasse. Kurz danach gab es unter und über 98PS bei den Versicherungen. Also umsonst gedrosselt. Die 34PS Maschine lief auch Jahre lang in der 50PS Klasse.
Mein Fazit: Sollen die doch vorschreiben was sie wollen. Es interessiert mich nicht mehr. Kleinste Klasse eintragen, offen fahren.
Bitte keine Kommentare wie "Das ist aber verboten". Das weiss ich selbst. Wen interessierts?