A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).

Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930
Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?
Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.
Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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Zitat:

@Lewellyn schrieb am 8. September 2016 um 11:24:25 Uhr:


Doch. Die B51 durch die Eifel z.B. Da gibts einen unbeschränkten Abschnitt ohne Tempolimit. Allerdings unterscheidet der sich auch nur marginal von einer handelsüblichen Autobahn. Fahrspass erst ab 200. Wer´s braucht...

Na gut, ich persönlich zähle Bundesstraßen aber auch nicht mehr zu Landstraßen 😉

Bundesstraße oder Landstraße sagt nichts über den Ausbau aus. Eine Bundesstraße hat lediglich einen Verlauf über kommunale Grenzen und Landesgrenzen hinweg und wird vom Bund unterhalten, das ist alles. Na ja und die Namen sind verschieden: Landstraßen heißen z. B. L 232 und Bundesstraßen B 264. Sind die Schlaglöcher zu schlimm, weiß man wer da hauptsächlich für die Instandhaltung zu geizig war: Das Land oder der Bund.

Gruß Michael

Moin,

weiß schon jemand was neues, bzw. wie ist im Moment der Stand der Dinge?

LG

Was Neues? Ist es tatsächlich so?

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nur im Traum 😁

Ganz bestimmt. Reicht bei der Verkehrskontrolle, den Link auf dem Smartphone zu zeigen statt des Führerscheins.

Juristisch völliger Schwachsinn, den die meistens nicht minder schwachsinnigen "Reichsbürger" gerne so verbreiten. Wenn man hiesige Gerichte als illegitim bezeichnet jucken einen natürlich auch Urteile anderen Ergebnisses nicht.

🙄

Gibt es schon Infos bezüglich eines Bestandschutz ?

Gruß

Nein, das wird erst alles noch entschieden.

Sollte das nicht heute geschehen?

Im Z Forum haben sie gemeint das es nicht auf dem Tagesplan stand.............mehr weiß ich ned.

Stand auch nicht. Ich hab interessehalber mal nach gelesen.

wo kann man das denn nachlesen?

Steht schon ein neuer Termin fest? Es wurde ja jetzt das 2. Mal einfach von der Tagesordnung gestrichen 😁

http://www.bundesrat.de/.../to-node.html

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