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A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 16:25

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).
Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.
Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.
Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930

Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?

Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.

Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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am 18. Mai 2016 um 16:28

Ungelegte Eier.

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 16:30

Oh, aber der Huhn scheint jetzt schon Tränen in den Augen zu haben.

Sommer 2016 ist nicht wahnsinnig weit weg :)

am 18. Mai 2016 um 16:34

Lass uns darüber unterhalten, wenn die Fahrerlaubnisverordnung in der geänderten Fassung vorliegt mit allen Übergangsregelungen und Fristen. Dann wird ein Schuh draus.

"...was haltet ihr davon?"

Schlich, der durch das Fenster sah,

Ruft verwundert: »Ei, sieh da!

Das ist freilich ärgerlich,

Hehe! aber nicht für mich!!« (Wilhelm Busch)

Was ich davon halte???

Es betrifft mich nicht, daher ist mir das egal.

Und es handelt sich nicht um etwas, das die Rechte eines A2 Inhabers ernsthaft beschneidet, ohne die er nicht leben kann.

Es gibt wesentlich elementarere Dinge, gegen die es sich zu protestieren lohnt!

Das bekommen die so nicht durch.

Ich meine mir ist es eh egal, aber eben die es betreffen würde nicht.

Und genau die werden da irgendwie dagegen vorgehen.

Wieder mal so ein Schnellschuss der Regierung.

Betr.: Mich nicht.

Habe gedr. 48, offen 55 PS.

Wer ne Hayabusa auf 48 PS drosselt, hat sowieso grundlegend was falsch gemacht.

stimmt , die fährt man offen ungedrosselt

Was soll nur aus dem BT werden, wenn keiner mehr nach SSP für Anfänger fragt?

Die Gebrauchtpreise für 600er Supersportler dürften auch ziemlich fallen. Wer kauft so eine Schüssel noch, der kein Anfänger ist?

am 18. Mai 2016 um 20:09

Wiedereinsteiger wollen das ja ich nicht, 600er ist ja nur für Anfänger gedacht gewesen :D

am 18. Mai 2016 um 20:10

Aber ernsthaft, bin ich daran interessiert was es für ein Vorschlag ist.

am 19. Mai 2016 um 9:12

Das kriegen die so nicht durch. Wer den A2 hat, der hat das Recht eine Hayabusa gedrosselt zu fahren, und das können die ihm nicht mehr nehmen (siehe Bestandsschutz). Genauso wie man ab einem gewissen Alter ein Goggomobil ohne Führerschein fahren darf - wers nicht glaubt darf gerne googeln.

Für die, die die Pappe erst nach der Änderung machen siehts dagegen anders aus. Ich finde das aber gar nicht schlecht. Momentan ists nämlich so, daß man mit dem Deutschen A2-Führerschein und einer entspr. Kiste im Ausland gar nicht fahren darf. Jetzt laß mal einen ahnungslos in die Alpen fahren und dort einen Unfall bauen - der kriegt richtig Probleme.

Eigentlich hat man die EU gegründet um sowas zu vermeiden.

Abgesehen davon hat mir meine 34-PS-Phase ganz gut getan.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 19. Mai 2016 um 11:12:30 Uhr:

Das kriegen die so nicht durch. Wer den A2 hat, der hat das Recht eine Hayabusa gedrosselt zu fahren, und das können die ihm nicht mehr nehmen (siehe Bestandsschutz). Genauso wie man ab einem gewissen Alter ein Goggomobil ohne Führerschein fahren darf - wers nicht glaubt darf gerne googeln.

Für die, die die Pappe erst nach der Änderung machen siehts dagegen anders aus. Ich finde das aber gar nicht schlecht. Momentan ists nämlich so, daß man mit dem Deutschen A2-Führerschein und einer entspr. Kiste im Ausland gar nicht fahren darf. Jetzt laß mal einen ahnungslos in die Alpen fahren und dort einen Unfall bauen - der kriegt richtig Probleme.

Eigentlich hat man die EU gegründet um sowas zu vermeiden.

Abgesehen davon hat mir meine 34-PS-Phase ganz gut getan.

Der muss nicht mal einen Unfall haben, da können die Probleme schon allein bei einer Kontrolle richtig groß werden.

Deutschland hat da wohl die Vorgaben der EU nicht ganz so umgesetzt und wenns jetzt nachträglich umgestzt wird, wird es wohl dann keinen Bestandsschutz geben.

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