A2 Führerschein

Hi Leute,

habe mal ne Frage zum Führerschein und der Bedeutung der ganzen Zahlencodes bzw. Fristen wann ich was wo und wie machen muss und darf.

Folgende Sachen treffen auf mich zu:

- April '94 geboren
- 30.04.2012 Klasse B ausgehändigt bekommen (bestanden schon im März)
- 28.06.2013 Klasse A2 ausgehändigt bekommen (bestanden am 19.05.2013)

Ich kann also im Sommer 2015 die Prüfung auf A unbeschränkt machen. Die Frage ist jetzt nur wann genau kann ich den machen. Online habe ich irgendwo gelesen, dass man 1 Monat vor Ablauf der 2 Jahre bei der Fahrschule anfangen kann. (Was muss ich eigentlich in der Fahrschule noch machen? Noch mal ein paar Übungsfahrten oder melden die mich gleich zur Prüfung an?)

Aber gelten diese 2 Jahre jetzt ab dem 28.06.2015 also 2 Jahre nach der Aushändigung des Scheins oder 2 Jahre nach bestandener Prüfung (Also 19.06.2015)?

Ich habe mal ein Bild von der Rückseite meines Scheins angehängt. Bekomme ich überhaupt einen neuen Führerschein ausgehändigt nach der Prüfung? Irgendwie unnötig. Wüsste nicht was sich daran ändern sollte, bzw woran man erkennt dass ich "nur" A2 habe außer am Austellungsdatum dass noch keine 2 Jahre zurückliegt.

Paar Tips wären hilfreich

Beste Grüße

Christian

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17 Antworten

Dann hast du dich oben mit dem Datum vertan. 🙂

Stimmt. 19.06.13 habe ich bestanden. Nicht im Mai.

Zitat:

@Ramses297 schrieb am 18. Februar 2015 um 19:53:06 Uhr:


Oder bei bestandener Prüfung wird getauscht, so wurde es zumindest bei mir gemacht.
Der Prüfer hatte das Kärtchen bereits bei sich, das er nur noch unterschrieben hat.

So ist es üblich wenn der neue Führerschein bereits ausgestellt wurde.

Sollte der Antrag - warum auch immer - verzögert worden sein, kann auch eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt werden. Die kostet aber extra! Vom Prüfer erhält man in dem Fall nur eine Prüfungsbescheinigung, welche nicht als Führerschein bzw. Nachweis des Erwerbs der neuen Führerscheinklasse gilt.

Siehe auch bei meinem Kärtchen -> Sterne und handschriftliches Datum beim Erwerb von A direkt.

Grüße, Martin

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