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A2 Führerschein

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 16:51

Hi Leute,

habe mal ne Frage zum Führerschein und der Bedeutung der ganzen Zahlencodes bzw. Fristen wann ich was wo und wie machen muss und darf.

Folgende Sachen treffen auf mich zu:

- April '94 geboren

- 30.04.2012 Klasse B ausgehändigt bekommen (bestanden schon im März)

- 28.06.2013 Klasse A2 ausgehändigt bekommen (bestanden am 19.05.2013)

Ich kann also im Sommer 2015 die Prüfung auf A unbeschränkt machen. Die Frage ist jetzt nur wann genau kann ich den machen. Online habe ich irgendwo gelesen, dass man 1 Monat vor Ablauf der 2 Jahre bei der Fahrschule anfangen kann. (Was muss ich eigentlich in der Fahrschule noch machen? Noch mal ein paar Übungsfahrten oder melden die mich gleich zur Prüfung an?)

Aber gelten diese 2 Jahre jetzt ab dem 28.06.2015 also 2 Jahre nach der Aushändigung des Scheins oder 2 Jahre nach bestandener Prüfung (Also 19.06.2015)?

Ich habe mal ein Bild von der Rückseite meines Scheins angehängt. Bekomme ich überhaupt einen neuen Führerschein ausgehändigt nach der Prüfung? Irgendwie unnötig. Wüsste nicht was sich daran ändern sollte, bzw woran man erkennt dass ich "nur" A2 habe außer am Austellungsdatum dass noch keine 2 Jahre zurückliegt.

Paar Tips wären hilfreich

Beste Grüße

Christian

 

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17 Antworten

Man erkennt dass du nur A2 hast an den Kennziffern hinter A, zumindest indirekt, denn die besagen soweit ich mich erinnern kann das du bestimmte Fahrzeuge zum Beispiel Trikes (die man heute nur noch mit A fahren darf) auch fahren darfst da du den Führerschein vor einem bestimmten Datum gemacht hast. Hättest du A, würden die Kennziffern da nicht stehen weil A das automatisch einschließt aber es gibt bestimmt noch etwas anderes, woran man es erkennen kann. Soweit ich weiß gilt das Datum der Aushändigung, denn vorher hattest du ja gar nicht die Möglichkeit ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu bewegen, also wäre es quatsch wenn das schon in die 2 Jahre mit reinspielen würde...

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 17:01

Ok,

soll heißen ich kann die Prüfung frühstens am 28.06.2015 ablegen und bekomme dann auch wieder ein komplett neues Kärtchen ausgestellt?

Da versteh doch einer die Bürokraten...

Trotzdem Danke für die Hilfe

am 18. Februar 2015 um 17:07

Du darfst ab dem 28.6.2015 A fahren, wenn Du innerhalb des Monats vorher - also vom 28.5.2015 an die Prüfung besteht.

am 18. Februar 2015 um 17:21

Die anderen Fragen: Das Sternchen bei A1 und A2 bedeutet, dass das handschriftliche Datum gilt. Du bekommst nach bestandener Prüfung ein neues Kärtchen ausgestellt.

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 17:24

Darf ich dann bei bestandener Prüfung A fahren (altes Kärtchen) oder erst wenn ich das neue Kärtchen in der Hand halte? Das kann nämlich ein bisschen dauern bei der hochmotivierten Stadt Bonn -.-

Ich frage deshalb, weil ich genau dann in den Urlaub fahren wollte mit dem Motorrad. Eigentlich spielt es keine Rolle ob ich noch gedrosselt in den Urlaub fahre oder offen, aber es reizt mich schon :)

am 18. Februar 2015 um 17:26

Warum dauert das so lange zwischen bestandener Prüfung und Aushändigung?

Du bekommst zur bestandenen Prüfung einen vorläufigen FS.

Der gilt wie ein normaler bis du deinen "richtigen" bekommst.

Zitat:

@adi1204 schrieb am 18. Februar 2015 um 19:16:48 Uhr:

Du bekommst zur bestandenen Prüfung einen vorläufigen FS.

Der gilt wie ein normaler bis du deinen "richtigen" bekommst.

Oder bei bestandener Prüfung wird getauscht, so wurde es zumindest bei mir gemacht.

Der Prüfer hatte das Kärtchen bereits bei sich, das er nur noch unterschrieben hat.

Den rosanen Schein mußte ich ihm dann halt aushändigen.

Richtig. Und da würde ich nachfragen, warum der Motorradschein erst das Aushändigungsdatum hat, nicht das Geburtsdatum wenn die Prüfung vorher bestanden wurde...

Mein Prüfer nahm sein Stift und schrieb das Datum vor Ort...!

am 18. Februar 2015 um 19:16

Zitat:

@Papstpower schrieb am 18. Februar 2015 um 20:08:50 Uhr:

Richtig. Und da würde ich nachfragen, warum der Motorradschein erst das Aushändigungsdatum hat, nicht das Geburtsdatum wenn die Prüfung vorher bestanden wurde...

Mein Prüfer nahm sein Stift und schrieb das Datum vor Ort...!

Das hab ich mich auch gefragt. Ich bin davon ausgegangen, dass er am 30.4. Geburtstag hat.

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 19:16

Das liegt daran dass bei der Stadt Bonn alles länger dauert. Es gibt keine zweite Stadtverwaltung die so unfähig ist. Aber danke für die Infos

am 18. Februar 2015 um 19:18

@kandidatnr2 schrieb am 18. Februar 2015 um 20:16:25 Uhr:

Zitat:

@Papstpower schrieb am 18. Februar 2015 um 20:08:50 Uhr:

Richtig. Und da würde ich nachfragen, warum der Motorradschein erst das Aushändigungsdatum hat, nicht das Geburtsdatum wenn die Prüfung vorher bestanden wurde...

Mein Prüfer nahm sein Stift und schrieb das Datum vor Ort...!

Das hab ich mich auch gefragt. Ich bin davon ausgegangen, dass er am 30.4. Geburtstag hat.

Allerdings hätte er dann nicht im März die Prüfung gemacht ... das wäre zu früh.

 

am 18. Februar 2015 um 19:20

Wann hast Du denn genau Geburtstag?

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 20:10

Also. Ende März 2012 habe ich die "BF17" Prüfung abgelegt. Da war ich 17. Da hab ich so nen rosafarbenen Wisch bekommen auf dem Amt (Tüv Prüfer hatte den von der Stadt noch nicht bekommen)

Am 23.04. habe ich Geburtstag. Habe den richtigen Führerschein aber erst ne Woche später geholt. Deswegen 30.04.12

Motorradschein habe ich ein Jahr später gemacht. In Braunschweig (Nebenwohnsitz). Da habe ich die Prüfung am 19.06.2013 abgelegt. Aber auch da hatte der Prüfer den neuen Schein nicht vom Amt in Bonn bekommen (obwohl vorher extra abgesprochen) Also bin ich sobald ich konnte nach Bonn und hab ihn abgeholt. (28.06.2013)

Hoffe jetzt ist es etwas verständlicher.

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