A.T.U Abzocke?! 2. Teil
Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch...falls nicht:
Meine Schwägerin hat ihren Golf IV Bj. 2001 - 38 TKM zur Inspektion zu A.T.U gebracht. Kostenpunkt: 200 Euro. Als Dankeschön gab´s ins Scheckheft noch den Zusatzeintrag das das Auto reparaturbedürftig sei. Problem: der Wagen soll verkauft werden. Den Eintrag will A.T.U. erst streichen, wenn die Mängel auch von A.T.U behoben werden: Zahnriemen (angeblich porös) und Wasserpumpe wechseln für schlanke 550 Euro. Außerdem sollte man mal einen Klimaanlagen Check für 80 Euro machen.
Jetzt war sie beim VW Händler und der hat ihr schriftlich(!) gegeben, dass der Zahnriemen vollkommen in Ordnung sei.
Erfüllt das eurer Merinung den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges und/oder der Nötigung?
18 Antworten
Re: A.T.U Abzocke?! 2. Teil
Zitat:
Original geschrieben von auto74
Erfüllt das eurer Merinung den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges und/oder der Nötigung?
Also, ich hoffe es spricht sich nun langsam rum, das diese Unternehmen zu meiden ist.
Was soll denn an deren Verhalten betrug sein? Ich weiß ja nicht wie denen ihre Serviceblätter aussehen. (ich geh dort nicht hin) Mein Freundlicher hat so zwei Din A4 Seiten wo er alle seine Häkchen setzt, oder was zu beanstanden ist, reinschreibt. Von daher würd ich mal sagen, deren Verhalten ist nun nicht strafbar.Vielleicht schreiben sie die Mängel halt immer da rein, weil die keine VFormblätte rhaben?! 😉
Wenn du den Wagen verkaufst, wird es ja nun nicht nur Käufer geben, die nun keine Ahnung von Autos haben und die so etwas beeindruckt.
Du weist einfach auf die wechselintervalle für den Zahnriemen hin und sagst dem Käufer das die von falschen Werten ausgegangen sind und gut. Er kann ja bei jedem VW-Typen nachfragen.
Die haben in ihren katalogen nicht mal die richtigen ersatzteile gelistet, das ist doch bei denen nix neues. ein beispiel mit den falschen standlichtern bei Xenon, haben aufmerksame User hier sicher schon mal von mir gelesen.
Sicher ist das ne blöde Sache, aber ich glaube kaum, das es ne Rechtschutzversicherung übernimmt, der Streitwert (welcher überhaupt) ist am Ende zu gering.
Wie dem auch sei, viel erfolg beim verkaufen des Wagens.
MFG GUNNAR
Erfüllt imho den Tatbestand der Nötigung, denn so ein eintag ins Serviceheft, mal abegesehen davon, dass er da gar nicht reingehört ist, wertmindernd für das Fahrzeug. Wenn ich dann ganz gut drauf wär, würd ich sie auch noch auf den daraus entstandenen/entstehenden Wertverlust verklagen.
Gruß