997 S auf dem Leistungsprüfstand !!!! peinlich....

Porsche

Hallo 997 S Fahrer ,

Ihr kennt meine Story ja zu genüge bezüglich max km/h und Verbrauch meines 997 S Cabrio.

Der Meister des PZ bestätigt mir heute telef. das mein Diskont Porsche ( !!! ) auf dem ADAC Prüfstand 322 PS (anstatt 355 PS) hat ...!!!!!!!!!

Ich werde den Wagen morgen abholen und am Montag den Ausdruck plus den anderen Daten ( PZ hat 3 mal versucht den Mängel zu beheben ) meinem Anwalt übergeben und den Porsche wandeln.

Es kann einfach nicht sein das Kunden für einen Porsche über 120 000 Euro bezahlen und er bringt die Leistung eines normalen 997.

Ihr wisst ja das ich nicht der einzigste Fall bin und ich kann jedem der ähnliche Leistungprobleme mit seinem Porsche hat nur dazu raten sich über die wahre PS Leistung aufklären zu lassen.

ein entäuschter 911 er

Fahrer

Beste Antwort im Thema

Hallo 997 S Fahrer ,

Ihr kennt meine Story ja zu genüge bezüglich max km/h und Verbrauch meines 997 S Cabrio.

Der Meister des PZ bestätigt mir heute telef. das mein Diskont Porsche ( !!! ) auf dem ADAC Prüfstand 322 PS (anstatt 355 PS) hat ...!!!!!!!!!

Ich werde den Wagen morgen abholen und am Montag den Ausdruck plus den anderen Daten ( PZ hat 3 mal versucht den Mängel zu beheben ) meinem Anwalt übergeben und den Porsche wandeln.

Es kann einfach nicht sein das Kunden für einen Porsche über 120 000 Euro bezahlen und er bringt die Leistung eines normalen 997.

Ihr wisst ja das ich nicht der einzigste Fall bin und ich kann jedem der ähnliche Leistungprobleme mit seinem Porsche hat nur dazu raten sich über die wahre PS Leistung aufklären zu lassen.

ein entäuschter 911 er

Fahrer

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Zitat:

Original geschrieben von roboprof


@christian_rs4:

Solange Recht nicht von einer Maschine gesprochen wird, wird immer - auch wenn Du als Rechtsgläubiger das anders sehen willst/musst - das persönliche und individuelle Wertempfinden des Richters in einer Entscheidung eine Rolle spielen. Ob Du das jetzt "Willkür" nennst oder "erster Anschein" oder "Lebenserfahrung" oder "aus den allgemeinen Umständen": Bitte, damit hab´ ich kein Problem.

Aber auch rechtlich gesehen lassen sich sicherlich - wenn der Richter das so will - gute Argumente finden, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 275 km/h in Ordnung wäre: Wenn Du die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen überschreitest, bist Du meines Wissens nach, wenn ein Unfall passiert, mit einer Teilschuld dabei. Ich meine mich an entsprechende Urteile erinnern zu können (oder war das reziproker Alzheimer: Klare Erinnerung an Dinge die nie passiert sind? 😁). Damit könnte die Frage nach der Höchstgeschwindigkeit im Sinne einer vertraglich geschuldeten Eigenschaft der Sache möglicherweise als in anderem Lichte erscheinend gesehen werden. 😉

Kein rezibroker Alzheimer - sondern nur einfach nur irrelevanter Quatsch. Ein Richter kann vermutlich 95% aller privatrechtlichen Auseinandersetzungen persönlich nicht nachvollziehen und ist davon genervt (Gartenzaun, 500 EUR Schulden unter "Freunden", Herausgabe von "geliehenen" Gegenständen usw.)

Selbst wenn der Kläger überhaupt keinen Führerschein hätte oder ihn wegen Geschwindigkeitsvergehen eingebüsst hätte, ist die Anspruchsgrundlage unzweifelhaft. Da wird sich auch ein Richter nicht darüber hinwegsetzen. Ist je nun auch keine komplette Bananenrepublik hier - im Zweifelsfall wäre das dann eine Sache für die 2. Instanz.

Die wirklich relevante Frage ist halt die Beweisbarkeit - 5 Messtände, 5 verschiedene Umweltbedingungen = 25 Verschiedene Testergebnisse...

Zitat:

Original geschrieben von roboprof


Solange Recht nicht von einer Maschine gesprochen wird, wird immer - auch wenn Du als Rechtsgläubiger das anders sehen willst/musst - das persönliche und individuelle Wertempfinden des Richters in einer Entscheidung eine Rolle spielen. Ob Du das jetzt "Willkür" nennst oder "erster Anschein" oder "Lebenserfahrung" oder "aus den allgemeinen Umständen": Bitte, damit hab´ ich kein Problem.

Hi Roboprof

Kein zu beurteilender Fall ist gleich, weshalb eine Maschine kaum Recht sprechen könnte - zumal deren Urteile auch nur aufgrund einer von Menschenhand programmierten Datenstruktur basieren würden.

Was ist deines Erachtens ein Rechtsgläubiger? Jemand, der an die richterliche Unabhängigkeit glaubt oder jemand der an rechtsstaatliche Prinzipien glaubt? Je nach Definition werde ich davon wohl erfasst oder auch nicht. Das spielt grundsätzlich auch keine grosse Rolle. Anders sehen "müssen" tu ich es sowieso nicht (ich befinde mich nicht auf dem Richterstuhl...), "wollen" vielleicht schon eher.

In keiner Art und Weise würde ich bestreiten, dass das richterliche Wertempfinden - Esser sprach vom "Vorverständnis" - in den Urteilen keinen Niederschlag findet. Selbstverständlich beeinflussen - gerade wenn es sich um Auslegungsfragen handelt und/oder richterliches Ermessen verlangt wird - die Wertvorstellungen der Person des Richters eine Rolle. Allerdings wird die Bedeutung durch ein Richterkollegium bereits wieder relativiert.

Bei der Beurteilung des vorliegenden Falles hat das richterliche Ermessen aber kaum Bedeutung. Es stellt sich in rechtlicher Hinsicht nur die Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein Auto, welches mit 400 PS angepriesen wird nur über 300 PS verfügt. Es spielt keine Rolle, ob der Richter gut oder schlecht findet, dass es Autos gibt, die sich in derartigen Leistungskategorien befindet. Gleichermassen spielt keine Rolle, ob der Richter eine Beschränkung der Geschwindigkeitslimiten auf der AB will. Er hat ausschliesslich den Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht zu würden und aus meiner Sicht sind die Ansprüche grundsätzlich klar - sofern die Beweisführung gelingen wird.

christian

... wenn´s dann vor Gericht geklärt worden ist, und wir das Ergebnis kennen - davon wird uns kalli 911 sicherlich berichten - können wir uns gerne darüber unterhalten, in wie weit ein "richterliches Ermessen" Rückschlüsse auf die Bananisierung unserer deutschen Rechtsprechung zulässt.

Bis dahin: Peace & sweet dreams!

Zitat:

Original geschrieben von roboprof


... Bananisierung unserer deutschen Rechtsprechung ...

Genau. Lang lebe unsere Bananenrepublik! 😛

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Hallo ,

war einige Tage in Italien mit meinem altersschwachen 911 S mit 16000 km auf der Uhr...(grins) goooottseidank ist in beiden Ländern ( A und I ) Tempolimit und so konnte ich schön mitschwimmen in der Blechlawine...

Mit grossem Intresse habe ich eure netten Tips und Ausführungen über Richter und Gerichte gelesen.

Also :

Ich zahle 122000 Euro s für einen offenen 911 S mit 355 PS und bekomme eine normalen 911 ( Leistungsmässig ) hätte ich doch direkt den mit 325 PS bestellen könen ??? richtig ???

hätte ca. 10000 Euro gespart...müsste mich dann nicht ärgern.

Ihr glaubt doch nicht im Ernst das ich dieses Auto weiterfahren würde bzw. eine Niederlage vor Gericht dulden würde.

Ich s würde es allen Printmedien mitteilen und es an die ganz grosse Glocke hängen!!!
Glaubt mir es wäre der PAG bestimmt nicht genehm.... ich denke das mein Fall nur die Spitze des Eisbergs darstellt..aber leider kennen viele 911 S Fahrer nicht dieses Forum.

So jetzt aber die positiven Nachrichten:

Habe den GF meines PZ den Leistungsnachweis zugeschickt und dieser hat sofort einer Wandlung zugestimmt..... sehr nett oder??? weil er auch Benzin im Blut hat und meinen Kummer versteht... also Hochachtung.

Frage an die Experten unter euch:

meine Überlegung ist mir den 997 S dann mit WLS zu bestellen... hat irgendeiner von euch diesen Motor schon gefahren ?????

Danke

Kalli

Zitat:

Original geschrieben von Kalli 911


Ihr glaubt doch nicht im Ernst das ich dieses Auto weiterfahren würde bzw. eine Niederlage vor Gericht dulden würde.

Nein. Natürlich nicht. Ich würde das auch nicht tun.

Zitat:

Original geschrieben von Kalli 911


Habe den GF meines PZ den Leistungsnachweis zugeschickt und dieser hat sofort einer Wandlung zugestimmt..... sehr nett oder??? weil er auch Benzin im Blut hat und meinen Kummer versteht... also Hochachtung.

Nett? Nein, sachlich korrekt analysiert. Du hättest auch den Rechtsweg einschlagen können, was wesentlich aufwändiger und mühsamer gewesen wäre. Aber der Sachverhalt ist ja eindeutig.

Zitat:

Original geschrieben von Kalli 911


Frage an die Experten unter euch:
meine Überlegung ist mir den 997 S dann mit WLS zu bestellen... hat irgendeiner von euch diesen Motor schon gefahren ?????

Hmm... In diesem Fall würde ich eher den GT 3 bestellen. Dürfte preislich keine grosse Differenz mehr sein - der 997 S kostet mit WLS (in der Basisversion, ohne zusätzliche Features) rund €100'000, der GT 3 rund €108'000.

Da ich aber beide Wagen noch nicht gefahren bin, halte ich mich mit einer abschliessenden Betrachtung zurück.

christian

Zitat:

Original geschrieben von christian_rs4


Hmm... In diesem Fall würde ich eher den GT 3 bestellen. Dürfte preislich keine grosse Differenz mehr sein - der 997 S kostet mit WLS (in der Basisversion, ohne zusätzliche Features) rund €100'000, der GT 3 rund €108'000.

christian

Kalli, hat ja das Cabrio und da es vermutlich wieder ein offener 11er werden soll, würde der GT3 ausscheiden. Davon abgesehen ist die Überlegung in wirtschaftlicher Hinsicht aber absolut richtig.

Zur WLS: ich kenne nur den 996 mit WLS. Den 997S bin ich nur ohne WLS gefahren, vermute aber dass die WLS beim 997S auf ähnlichem - klassischem - Wege daherkommt.

Die noch sportlichere Motorcharakteristik mit WLS gefällt mir sehr gut. Der Motor dreht gierig oben raus. Ich würde die WLS - auch wenn sie überteuert ist - unbedingt empfehlen. Mit dem 997S mit WLS hat der 11er-Pilot auch noch ein paar PS-Reserven wenn Porsche beim Cayman S im Rahmen der Modellpflege weitere PS drauf legt. Sonst fahren einem die Einsteigerporsche noch vor der Nase rum!

Im Wiederverkauf macht sich die WLS sicher auch nicht schlecht. Auf jeden Fall wertiger und besser als jede nachträgliche Leistungssteigerung vom Tuner!

Als Nachteil an der WLS sehe ich lediglich dass sie eher zum "Heizen" animinert 😁

Hallo,

Nur zur Info, bei einer Wandlung wie oben beschrieben muss leider RA eingeschaltet werden weil mir auch Kosten endstanden sind etc. Ist aber vom PZ erwünscht weil die geg. PAG auch etwas in der Hand haben muessen.

zur WLS,

ja klar der 11 er sollte zwingend offen sein..Meine Frage war halt ob der 997 S mit WLS sooo viel besser läuft ( hat er denn die 382 PS ????????) hat ihn einer gefahren etc.

GT 3 ist zwar megageil aber wohl eher was für die Nordschleife etc. Bin den alten mal gefahren...mann war der hart da ist meiner in Sportstellung noch ne Sänfte.

Muss halt noch was sparen ( grins ) und mir so ein Rennteil zusätzlich noch kaufen......

gruss Kalli

Die 382 PS MUSS er dann haben! Bin mir ziemlich sicher, dass bei Bestellung WLS peinlich genau darauf geachtet wird und die erforderlichen Tests und Abstimmungen gemacht werden. Nur so kann auch der enorme Preis erklärt werden...

Hallo zusammen,

also ich bin mal kurz mit einem Leistungsgesteigerten 997s gefahren,bin aber zu dem Fazit gekommen das es ein Unterschied ist aber er die 12000 Euro aufpreis nicht rechtfertigt.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Manolo22


Die 382 PS MUSS er dann haben! Bin mir ziemlich sicher, dass bei Bestellung WLS peinlich genau darauf geachtet wird und die erforderlichen Tests und Abstimmungen gemacht werden. Nur so kann auch der enorme Preis erklärt werden...

Der Mehrpreis laesst sich eher mit der gewaltigen Gewinnspanne der PAG fuer die WLS erklaeren.

Basis ist der 3,8 l S-Motor. Der WLS-Motor wird in der gleichen Montagelinie wie alle anderen Motoren montiert. Nix mit speziell ausgewogenen und gepaarten Teilen oder andere Materialien, wie Pleuel, Kolben, Ventile usw. Der Klappenauspuff, das Karbonluftfilter und ein paar Schnickschnacks, sowie ein Steuergeraet mit geaenderter software sind kostenmaessig peanuts.

Die Bruttospanne liegt beim WLS bei 80% fuer die PAG.

Das erfreut Herrn Dr. WW ausserordentlich. 😁

Wer's nicht glaubt sollte sich mal die Frage stellen warum die PAG die profitabelste Autoschmiede der Welt ist.

Dazu passt auch der obszoen hohe Preis des Cayman im Vergleich zum Boxster.

Ich würde das Auto auch nicht mit WLS bestellen, dann lieber mal bei Sportec und co. vorbeibringen. 😉
Was Porsche für die LS berechnet ist schon fast ne Frechheit. Beim Turbo das selbe.

Zitat:

Original geschrieben von m3mike


Ich würde das Auto auch nicht mit WLS bestellen, dann lieber mal bei Sportec und co. vorbeibringen. 😉
Was Porsche für die LS berechnet ist schon fast ne Frechheit. Beim Turbo das selbe.

Nur, wer einmal (oder wie ich gleich zweimal 😰 ) ein Problem mit einem Wasserkocher hatte, wird sich so etwas (Garantie läßt grüßen!!) zweimal überlegen!! 😉

Gruß
Konni

Naja, ein Freund von mir hat bei Sportec gearbeitet und ich konnte die Werkstatt besichtigen, da wird schon ziemlich gewissenhaft gearbeitet.

Sportec vergibt auf Leistungstufe 1 beim Carrera S (375PS) 2 Jahre und 100.000km Garantie bei Neufahrzeugen bis 1 Jahr.

Die kosten für die Leistungssteigerung betragen ca. 6500 Euro, gemacht wird dafür:

Leistungsoptimierung durch Neuprogrammierung der Motorelektronik, Sportkatalysatoren, Sportluftfilter und Sportendschalldämpfer inkl. Leistungsmessungen

Wie genau das mit den Garantieleistungen aussieht müsste man natürlich vorher mit Porsche und Sportec abklären.

Was die Garantie betrifft, ist Porsche äußerst pingelig. Man darf noch nicht mal ein anderes Fahrwerk verbauen lassen, selbst wenn dieses vom selben Hersteller wie das Serienfahrwerk stammt. Ich kann mit nicht vorstellen, daß Sportec oder ein anderer Tuner für den Austausch von z.B. des PCM aufkommt, wenn Porsche die Garantieleistung ablehnt.
Viele Grüße
Jens

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