911 gt3 im spiegel - test

Porsche

der spiegel testet den strassenrennwagen von porsche. besitzt den jemand im forum? 🙂

lieb gruss
oli

67 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bayern-Porsche


Aber bin ich nicht trotz "Leasing" auch Eigentümer, ich stehe doch im Brief!?

Nein, denn im Brief steht der Fahrzeug

halter

, der mit dem Eigentümer nicht unbedingt identisch sein muss. Außerdem gilt das ja nicht nur beim Leasing, sondern auch beim normalen Darlehen. Da wird das Fahrzeug an die Bank sicherungsübereignet, so dass diese Eigentum erwirbt. Trotzdem bleibst Du Halter.

Tiefere sachenrechtliche Ausführungen über Besitzdiener, Besitzmittlungsverhältnisse etc. spare ich mir hier. Das soll mal ein Drittsemester machen, ich bin da zu lange raus. 😉

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von Bayern-Porsche


Aber bin ich nicht trotz "Leasing" auch Eigentümer, ich stehe doch im Brief!?

Nicht Eigentümer, aber immerhin und auf jeden Fall Besitzer! 😁

Ich gehe davon aus, dass sich der Brief nicht in deinem Besitz befindet und du somit nicht die vollumfängliche Verfügungsgewalt über deinen Wagen hast.

Im Grunde hast du lediglich ein Nutzungsrecht,
Stimmt´s? 😉

Gruß, w.

Ich steig' lieber in so ein Spaßmobil wenn's dann auch mir gehört und nicht jemand anders. Sind doch Dinge die der Mensch nicht unbedingt zum Leben braucht und so ein bißchen Besitzerstolz will ich dabei auch haben. :-)

Gruß
Rolf

Dieser Terminologie folgend müsste man dann eigentlich zum Schluss gelangen, dass es gemeinhin gar nicht soooo viele Hauseigentümer gibt, wie man eigentlich meinen sollte?

Wären dann diese alle Haushalter, oder besser Haushälter ... und könnte nicht der für den Haushalt zuständige Partner ebenfalls das Fahrzeug seines/ihres Partners halten bzw. besitzen bzw. eignen?

Fragen über Fragen ...

Über die finanziellen Befindlichkeiten eines Halters sagt die Art der Haltung jedoch so oder so nichts Gravierendes aus, solange die Besitzverhältnisse des jeweiligen Eigentümers nicht geklärt sind. Dabei ist das geistige Eigentum noch nicht mal berücksichtigt.

Weswegen also nun diese Diskussion? 😁

Gruss Alfan

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Zitat:

Original geschrieben von turbo996


...so ein bißchen Besitzerstolz will ich dabei auch haben. :-)

Den du selbstverständlich auch beim Leasing als (unselbständiger und unmittelbarer) Besitzer des Fahrzeuges haben kannst. Dir kommt als Leasingnehmer - wie wuddeline bereits korrekt ausgeführt hat (etwas anderes hätte mich auch erstaunt) - lediglich ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt zu. Zunächst bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümerin, allerdings besteht die Möglichkeit, am Ende der Nutzungsdauer eine "Kaufsoption" zugunsten des Leasingnehmers einzuräumen, sodass dieser das Eigentum am Leasingobjekt erwerben kann.

christian

Nochmal etwas Klugscheißen:

Ob Du den Brief hast, oder nicht, spielt für die Frage des Eigentums, der Verfügungsgewalt oder des Besitzrechts an dem Fahrezug keine Rolle. Das Recht an dem Papier folgt dem Recht aus dem Papier: der Fahrzeugeigentümer kann von dem Besitzer des Briefes jederzeit dessen Herausgabe verlangen.

Das ist aber wirklich drittes Semester Jura - zurück zum GT3!

Carsten

und was hat das ganze geschwafel damit zu tun?

der spiegel testet den strassenrennwagen von porsche. besitzt den jemand im forum?

@Alfan und Christian, Ihr wißt doch wie ich's meine. Hast' ihn bezahlt, gehört er Dir, sonst nicht.
:-)

Gruß
Rolf

Zitat:

Original geschrieben von groundcontrol


und was hat das ganze geschwafel damit zu tun?

der spiegel testet den strassenrennwagen von porsche. besitzt den jemand im forum?

hättest du anstelle des geschwafels den artikel im spiegel gelesen

und nicht nur die bilder angekuckt, dann wäre dir aufgefallen, daß

der neue GT3 erst ab mai ausgeliefert wird. wir haben noch nicht

mal april - du weißt worauf ich hinaus will...? 😉

mfg

Zitat:

Original geschrieben von 325i-touringE30


du weißt worauf ich hinaus will...? 😉

Nicht wirklich nein... aber ich habe heute das Verlangen aktives Spamming zu betreiben

soll ich's nochmal ausführlich erklären, warum es aktuell
noch garkeinen 997 GT3-besitzer geben kann...?!

mach ich gerne für dich. 🙂

mfg

Es zeigt sich wieder einmal: "Spiegel-Leser wissen mehr." 😁

BTT: Nein, ich "habe" keinen GT3.

Gruss
von Einem, den es nerven würde wenn er vorher fragen muß,
ob er an seinem Auto einen Aufkleber anbringen darf... 😉

@Esquirefish: Und schon die alten Römer kannten den hierzu geeigneten Rechtsbehelf, Carsten... 😉

@Rolf: Aber klar doch... 😎

@groundcontrol: Das Hauptproblem liegt wohl darin, dass die ursprüngliche Frage des Threaderstellers von keinem Mitglied beantwortet werden kann und es schon genügend allgemeine GT3-Threads gibt, sodass ein kleiner Abstecher in die sachenrechtlichen Abgründe doch auch mal ganz interessant sind...

christian

Zitat:

Original geschrieben von 325i-touringE30


soll ich's nochmal ausführlich erklären, warum es aktuell
noch garkeinen 997 GT3-besitzer geben kann...?!

mach ich gerne für dich. 🙂

mfg

🙂 Danke für das Angebot aber nein ist nicht nötig, Übertreiben möchte ich es jetzt auch nicht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Webraider


von Einem, den es nerven würde wenn er vorher fragen muß,
ob er an seinem Auto einen Aufkleber anbringen darf... 😉

du hast offensichtlich tatsächlich keine ahnung vom leasing... 😉

mfg

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