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8cm Bodenfreiheit

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 21:04

Hilfe!wer weiss näheres über 8cm Bodenfreiheit.es soll eine EU Richtlinie sein.mein Auto liegt unter diesen Wert,und jetzt muss ich,laut Polizeikontrolle,es hochschrauben.die Richtlinie gilt sei ca.3 jahre doch die Tieferlegung meines autos liegt 6 Jahre zurück.was kann ich machen?Giebt es da ein Bestandschutz?wie kann ich den jetztigen zustand bewahren.für jede Info bedanke ich mich sehr im voraus!!!

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28 Antworten

Erst mal herzlich Willkommen hier im MT-Forum!

Das mit den 80mm Bodenfreiheit trifft schon zu, aber es gibt da einiges drum herum.

Ein TÜV-Ing. sagte mir, dass sich die 80mm auf feste Teile beziehen, so wie die Ölwanne, etc. Der Rest (Spoiler,etc.) liegt im Ermessen den Beamten. -> Natürlich darf die "Scheinwerferunterkantengrenze" nicht unterschritten werden.

es gibt nur eine empfehlung mit 11cm jedoch gibt es gesetze mit schweinwerfer lichtaustrittskanne, kennzeichen usw die nicht erlauben so tief es geht zu machen

Was allerings auch noch vom Baujahr abhängt...

jein das ist prüfer abhängig es gibt keine gesetzgebung oder empfehlung die das anwenden für autos vor gesetz in kraft treten giltet udn du weisst das letzte wort hat die polizei

Die Polizei kann dann aber auch nur ein Mängelbericht vom TÜV begutachten lassen...

Zitat:

Original geschrieben von Proll

Die Polizei kann dann aber auch nur ein Mängelbericht vom TÜV begutachten lassen...

falsch eine eintragung kann von der polizei aberkannt werden so das sie einen vor ort stillegt und das auto sicherstellen lässt. tüv,dekra usw sind nur überwachungsvereine ohne vollstreckungsgewalt den dies hat die Liebe Rennleitung und darf eintragungen aberkennen weil es könnten gefälligkeitseintragungen oder gefälschte sein usw usw. sag mir mal bitte wo es steht gesetze auch auf autos vor in kraft tretten rückwirkend anzuwenden

ja ja, Du hast ja auch Recht!

Aber die Herrn von der Polizei sind ebenfalls nicht befugt derartige Entscheidungen zu treffen.

Sie können bei Verdacht serwohl das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen, aber erben nur vorübergehend.

Üm den Rechtmäßigen Verlauf weiter zu führen muss ein unabhängiger Ing. von der DEKRA oder dem TÜV hinzugezogen werden. Ein Polizist hat von der genauen Matterie keine Ahnung, deshalb ist er ja Polizist und kein TÜV-Beamter... und das ist auch gut so!

Das kannste mir ruhig glauben, hatte diesen Fall schon...

;)

Zitat:

Original geschrieben von Proll

Üm den Rechtmäßigen Verlauf weiter zu führen muss ein unabhängiger Ing. von der DEKRA oder dem TÜV hinzugezogen werden.

der prüfer muss nicht zwingend von tüv bzw. dekra kommen!

Zitat:

Original geschrieben von Proll

Ein Polizist hat von der genauen Matterie keine Ahnung

und genau dershalb "verdächtigt " er ja nur....und dieser evrdacht reicht nunmal aus, um das fz an ort und stelle stillzulegen....

Ja, er muss net von TÜV oder DEKRA kommen... Ich meinte eigentlich ein unabhängier, TÜV oder DEKRA ing.

Ich sagt doch, dass die Polizei das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen kann, aber nur vorübergehend, bis das Gutachten vom Ing. vor liegt...

ihr hättet besser den hier dicht machen sollen...

und in dem hier weiter:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

hier wird ja wieder bloß rumgeraten :rolleyes:

es ist nunmal nicht in der stvzo verankert,......das mit den 8cm....

wenn die beim tüv was sagen ist das ne interne richtlinie des tüv-vereins......nicht mehr - nicht weniger

falsch wird nicht rumgeraten desweiteren ist das mit der empfehlung eh längst gesagt wurden und alles andere sind stvzo sachen

Zitat:

Original geschrieben von Proll

Erst mal herzlich Willkommen hier im MT-Forum!

Das mit den 80mm Bodenfreiheit trifft schon zu, aber es gibt da einiges drum herum.

Ein TÜV-Ing. sagte mir, dass sich die 80mm auf feste Teile beziehen, so wie die Ölwanne, etc. Der Rest (Spoiler,etc.) liegt im Ermessen den Beamten. -> Natürlich darf die "Scheinwerferunterkantengrenze" nicht unterschritten werden.

sowas klingt für mich eher nach "rumgerate"....

denn das mit den 8cm trifft gesetzlich eben nicht zu

und eine eintragung die den gesetzlichen vorschriften entspricht - wird ebensowenig aberkannt....

schöne karnevalstage noch....

grüße

 

edit:

hier nochmal nen link zu einer weiteren lustigen diskussion.....kommt ja alle tage mal wieder

http://www.motor-talk.de/t327645/f146/s/thread.html

was ist karneval???

eintragungen können aberkannt werden durch die polizei. der tüv oder dekra ist keine gesetzliche institution sondern nur im gesetz verankert. und nur weils ein prüfer einträgt muss es nicht richtig sein schonmal was von gefälligkeitseintragungen gehört? ausserdem kann tüv und dekra auch eintragungen aberkennen wie zb die letzten waren da alu heckspoiler und led rückleuchten de rersten generation.

die bodenfreiheit wird sowiedo vom tiefsten bauteil gemessen.

8cm is tnur ein empfehlung mehr aber nicht trotzdem muss ein fahrwerk auf der strasse ohne behinderung des verkehrs und gefährdung anderer Fahrbar sein das heist das du nicht so tief es geht runter kannst alleine schon nicht wegen lichtaustrittkante usw.

sorry diese diskussion hatte ich erst in einem anderen forum

http://www.autoextrem.de/showthread.php?t=64538&page=1

ausserdem ich hab gestern mit de rstosstange bei 11cm bodenfreiheit kurz aufgesessen und selbst mit serienfahrwerk meine ölwanne verdellt

guckst Du

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