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Bodenfreiheit

Themenstarteram 16. Juli 2002 um 12:24

hallo

habe folgendes problem.

bei einer routinemäßigen polizeikontrolle. stellte auf einmal die polizeio fest, dass mein fahrzueg zu tief sei und ich eine verkehrsbehinderung darstelle. :-)

daraufhin legte ich ihnen meine abnahme von der dekra hin und meinte das sei so abgenommen worden. daraufhin unterstellten sie mir, das fahrwerk manipuliert zu haben, da meine bodenfreiheit kleiner 8cm sei. ich sagte den beamten mehrmals, dass das fahrwerk so und ich nichts verändert habe. nachdem sie dann aich noch die windungsanzahl versucht haben zu zählen aber dies nicht möglich war, da ich keinen wagenheber mit hatte und auch die hebebühnen bei der polizei nicht frei waren, drückten sie mir einen zettel in die hand um den mängel zu beheben. es folgt nun eine anzeige wegen erlöschen betriebserlaubnis. ich hatte bei der kontrolle 16 zoller drauf mit 215/40, die aber noch nicht eingetragenwaren, da ich sie einen tag zuvor erst gekauft hatte. konnte dafür aber ne abe vorlegen, die sie auch ignorierten. jetzt habe ich meine serienbereifung drauf von 195/50 R15, so wie damals bei der fahrwerksabnahme und hoffe nun, das der TÜV da nix muniert, dürfte er ja eugentlich nicht, da das fahrwerk schon mal so abgenommen wurde.

trotz dessen würd ich gern mal wissen, wo gesetzlich festgelegt welche bodenfreiheit ein fahrzeug haben muss, um da nächsten mal da gleich paar antowrten auf lager zu haben.

hoffe ihr könnt mir helfen.

thx mobby

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26 Antworten
am 16. Juli 2002 um 13:11

Solche Idioten, echt!

Spinnen denn die?

Also, ist doch ganz normal, dass das Auto sich nachher noch mal setzt. Bei mir sinds ca. 80 mm (Mit 60er Powertech Federn) Selbst beim TÜV, da musst ich im Mai hin, haben die gemeint, dass der aber extrem tief sei. Aber ich hab auch nix gemacht, nichtmal andre Federteller oder so.

Du brauchst keine neue Abnahme mehr, wenn alles eingetragen ist hast du nix zu Befürchten. Fahr doch einfach mal vorbei bei den Bu.... auf dei Bühne und zeigs denen.

Ich würd keinen Pfennig bezahlen.

Hast du Rechtsschutz? Kannst dich mal erkundigen ob die auch in solchen Fällen aufkommen. Wär doch lustig ne Verhandlung gegen die Mänchen in Grün zu Führen.

P.S. Und lass dir die 215er eintragen.

am 16. Juli 2002 um 13:13

Hab ich ganz vergessen.

Ich hab mal was gelesen zur Bodenfreiheit oder vielmehr zur Scheinwerferhöhe. Schau mal im Netz. Oder hier im Forum, wurd von ca. 3Monaten behandelt.

CIAO

am 16. Juli 2002 um 14:14

habe mal gehört auto muss 7 cm mit plastikteilen und ich glaube 11 mit karosserie übern boden liegen. hab mal ausgemessen, das entspricht den kantsteinen in verkehrsberuhigten zonen :-)

am 16. Juli 2002 um 15:11

10cm Bodenfreiheit muß die Karosserie haben hat mir der Tüv Fritze beim letzten Mal gesagt ....

so, um hier eins mal klar zu stellen!

ES GIBT IN DER STVZO KEINE BESTIMMUNG ÜBER EINE MINDESTBODENFREIHEIT!!! das heißt, wenn ich mein mein auto mit 1cm bodenfreiheit zu fahren kann ich das tun, sonlange mir der TÜV den segen gegeben hat ( es eingetragen ist) das einzige was es gibt, ist ein merkblatt 751 sowieso, in diesem merkblatt steht das die karosserie mindestens 11 cm vom boden entfernt sein muß, dieses merkblatt ist aber nicht zwingend!! das einzige weswegen die die grün weißen was können, ist, wenn du mit einem tiefergelegten auto eine verkehsbehinderung darstellst, sprich mit 5 - 10 km/h über den bahnübergang schleichst, oder den zügigen verkehrsfluss z.b. in der innenstadt behinderst, weil du jedem gulli ausweichen mußt. mit anderen worten hindernisse müssen ohne probleme überfahren werden können, solange du das kannst ist es egal wie tief der wagen ist, zur not kannste auch mal mit 40 km/h über nen bahnübergang fahren wenn gerade die grün weißen hinter dir sind...

das einzige was sie dir bei extremen tieferlegungen können ist, wenn der hauptscheinwerfer zu tief ist, laut STVZO muß sich der hauptscheinwerfer eines KFZ's min. 500mm also 50 cm über der fahrbahn befinden (gemessen von der schwinwerfer mitte aus)

wenn du jetzt eine mängelkarte wegen der tieferlegung bekommen hast würde ich an deiner stelle folgendes machen...

1. du fährst zum tüv und lässt dir bestätigen das die fahrzeughöhe so ist, wie sie eingetragen wurde

2. eine dinstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden polizisten einreichen.

das einzige was auf dich zukommen könnte ist dann noch die anzeige wegen der felgen, da diese zum zeitpunkt der kontolle nicht abgenommen waren und somit die betriebserlaubniss erloschen war...

pass auf, das wenn du dir die felgen eintragen lässt der tüvmann einen verbindungseintrag macht, also z.b. in der form, felgen sowieso sowieso wurden unterberücksichtigung vorangegangener änderungen, in dem besagten fall fahrzeugtieferlegung, laut gutachennummer blablabla123xyz als zulässig empfunden und die betriebserlaubniss wird erteilt...

sonst kommen sie dir bei der nächsten kontrolle damit das du beides unabhänigvoneinander hast eintragen lassen...

quark, es gibt keine gesetzliche bestimmung wie tief einauto sein darf, nur eine empfehlung und die besagt, 11cm an nicht beweglichen teilen...

Mir wurde damals gesagt, man kann so tief runter wie man will, und wenn man sich am Gulli die Oelwanne aufreisst dann darf man das auch, bezahlt aber fuer die Umweltverschmutzung, die einzige Vorschrift die es glaube ich gibt ist das ein Fahrwerk mindestenst 1.5 cm Restfederweg haben muss.

auch falsch, restfeerweg gibts nix drüber, es muß lediglich vorspannung der federn erhalten bleiben...

Themenstarteram 19. Juli 2002 um 9:06

hallo leute

erstmal vielen dank für die zahlreichen infos. hatte mich in der zeit auch selber bissi kundig gemacht und auch dieses merkblatt vom vdtüv 751 gefunden, worin es um 11cm geht. jedoch habe ich dann weitergesucht und mehrere artikel gefunden, die näheres dazu regeln. so wird gesagt, dass es immer im ermessen des prüfers liegt, wie tief das fahrzeug ist. zwar sollte 80 mm nicht unterschritten werden und 70 an formeleastischen teilen..aber wie auch schon oben gesagt..wenns mit einem zentinmeter geht und der tüv sein signum drunter macht ist alles i.o. habe mir das auch gleich alles ausgedruckt und führe das jetzt immer mit.

sowie auch weiter geschrieben wird, dass man in tempo dreißig zonen ohne probleme über einen bremshügel fahren "sollte"...die betonung leigt auf sollte.

war auch schon beim tüv gewesen.habe laut tüv knappe 9cm bodenfreiheit an der tiefsten stelle, und das ist der querlenker bei mir.

er hat mir das auch ordentlich alles bestätigt und dazu nen schönen bericht gechrieben.

bin zwar zum tüv erstmal mit serienbereifung gefahren, habe mich aber wegen meiner 9x16 215/40 auch erkundigt. nachdem ja in dem teilegutachten dafür steht, das die eintragung unverzüglich erfolgen soll, fragte ich ihn, was dieses unverzüglich bedeutet. er meinte darauf eigentlich sofort. das wusste ich schon. nur in dem teilegutachten für die felgen, waren zahlreiche auflagen, die ich erst erfüllen muss, um sie überhaupt eingetragen zu bekommen, wie radläufe aufweiten und kanten umlegen sowohl vorne als auch hinten...und dass das nicht an einem tag ginge wusste der tüv mensch auch. er meinte zu mir, es müsste mir schon die möglichkeit gegeben werden, alles zu erfüllen und dann zur abnahme vorstellig zu werden. also hatte ich auch wieder recht. nur die polizei wollte davon damals nix hören. ich habe ja einen kaufvertrag von den felgen, die ich erst nen tag zuvor kaufte, zwar privat aber egal. fahrwerk is ja alles ok.

er meinte zu mir..ich solle mich auf jedenfall mit meinem anwalt unterhalten, da es so nicht sein kann. zumal er auch schon mehrere da hatte, die wegen diesem polizisten nen mängelschein bekamen, die zum teil unbegründet waren.

eine dienstaufsichtsbeschwerde kommt natürlich auch noch hinten dran.

zumal man ja bedenken muss, dass es ja uch eine beleidung des tüvs ist, wenn da jemand daher kommt und ein amtliches dokument anzweifelt. das kann jawohl nicht sein.

ich werde das jedenfalls nicht auf mir sitzen lassen und werde kämpfen. verkehrsrechtschutz habe ich..und die deckt auch sowas. :-)

gruß marco

ölöle ... puschen nich eingetragen ... AM ***** :D

rest is bla ... mindestfreiheit jibbet nich :D

jap da gebe ich dir recht aber das mit den felgen naja wenn du 9 zoll felgen drauf hattest war das besitmmt ganz schön knapp weil du ja auch tief bist deswegen biste vioelleicht auch aufgefallen den bullen meine ich....naja mach das alles klar mit tüv und radkösten ziehne bla bla und lass den scheiss mit deinem rechtsschutz das bringt nur stress ärger und endlos lange termin bei den bullen und wenn du in ner kleineren gegend wohnst....dann haben dich die örtlichen bullen aufn kicker und wenn du dann abends von ner party kommst werden die dich jedes mal anhalten und den ganzen scheiss kontrollieren das kann dann schon mal 30-45 min dauern :( das nervt auf die dauer ich weis wovon ich rede also jungs gang runter schalten....alles eintragen lassen und fertig.... bye

japp ... wenn die dich erst kennen lassen sie dich spüren ob sie dich mögen oda nich ... allerdings kannst du schikanösen bullen nen strick drehn indem du dir bei jeder kontrolle nen "beleg" geben lässt wo name dienststelle und dienstnumma draufstehn ... dann bittest du "FREUNDLICH!!!" das datum da mit reinzutragen (weil das wird ganz bewusst gern vergessen) ... wenn du dann des öfteren angehalten wirst und sie dir immer wieder so nen zettel geben MÜSSEN dann werden die stutzig und hören von ganz alleine auf dich zu schikanieren ... wenns dann überhand nimmt reichst du GANZ OFFIZIELL AUF DER WACHE !!! ne dienstaufsichtsbeschwerde ein oda bittest drum den dienstleiter sprechen zu dürfen ... dem legst du die zettel hin und sagst ihm einfch mal dass du dich extrem schikaniert fühlst da an deinem auto nun schon mehrmals nix gefunden wurde was nich korrekt is ... sollst mal sehn ... die geben dir ab dann regelmässig lichthupe und grüssen dich beim einkaufen ...

mal ausm leben gegriffen:

aus meinem jahrgang hab ich viele mädelz die jura studieren ... ich muss glaub ich keinem sagen dass man als student als allererstes versucht so kleine "gesetzeslücken" für sein leben zu entdecken ...

diese story is nicht !!! frei erfunden sondern hat sich tatsächlich so abgespielt ...

ich fahr irgendwann im sommer zum baden mit klassenkumpelz ... hinten zwei dieser schnecken im auto ... werde angehalten ... allgemeine verkehrskontrolle !!! bitte führerschein und fahrzeugpapiere !!! ... vorgestellt hat sich der herr polizist ... jedoch hat er einen ganz wichtigen spruch vergessen ... und jetzt kommts ...

1. es muss bei jungbullen (lehrlingen) immer eina danebenstehn der schon polizeimeister is ...

2. es müssen OHNE IRGENDWO IM BUCH ZU BLÄTTERN rechtgrundlagen genannt werden können ...

und dann kam der hamma ... eine meiner rücksitzpüppies lässt frech die scheibe runter ... fragt den herrn "WÜRDEN SIE MIR BITTE SAGEN AUF WELCHER RECHTSGRUNDLAGE SIE DIESE VEREHRSKONTROLLE DURCHFÜHREN ?"

und ihr werdets kaum glauben :D ... er kriegte nen roten kopp ... gab mir die fleppen wieder ... im ersten moment dachte ich der zückt gleich die knarre und richtet mich hin :D aba ich bin wortlos abgezogen :D ... das war eine der situationen wo ich echt ne riesen pulla hinterm lenkrad gekriegt hab :D

tjo ... grünkuttenträger sind halt auch nur menschen :D

so denn dann ...

sauba sag ich da nur sauba... :D

Bodenfreiheiht?? wat is dat??

 

hab nen zweier golf mit 120er gewindefahrwerk und zusätzlich noch tieferlegungsdomlager.. da bin ich so insgesammt bei 135mm tieferlegung... als mich letzten monat die bullen angehalten haben, ham'se bloss dumm geglotzt als ich das dekragutachten hingelegt habe, wo diese 135mm genehmigt sind... mit den 15 zoll r&h cupfelgen mit 8j breite sieht das mächtig eng aus am kotlügel aber hab ja auch kein federweg*grins* denen blieb nix anderes übrid als mich ohne was weiterfahren zu lassen... fazit, es is schnurz wie tief die kiste is, wenn dat einjetrajen is...

bei der nächsten kontrolle einfach die gutachten hingeben und freundlich lächeln!!!!!

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