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8cm Bodenfreiheit

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 21:04

Hilfe!wer weiss näheres über 8cm Bodenfreiheit.es soll eine EU Richtlinie sein.mein Auto liegt unter diesen Wert,und jetzt muss ich,laut Polizeikontrolle,es hochschrauben.die Richtlinie gilt sei ca.3 jahre doch die Tieferlegung meines autos liegt 6 Jahre zurück.was kann ich machen?Giebt es da ein Bestandschutz?wie kann ich den jetztigen zustand bewahren.für jede Info bedanke ich mich sehr im voraus!!!

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28 Antworten

hier mal a weng hilfe

Bodenfreiheit

toll und ? das steht hier schon lange nur was net gesagt wurde das es urteile von Amtsgerichten gibt die dieses Merkblat als gesetzlich erklärten. desweiterne sei mal ein Passus erwähnt , daß durch das Fahrzeug keine Schäden an Straße und Wegoberfläche entstehen dürfen sowie das FZ noch weitestgehend alltagstauglich sein sollte.

ich hab ne auflage bei meiner tieferlegung das bodenfreiheit von 11cm gegeben sein muss.

achja zu tief darf man auto net machen sonst könnte §30.1 und §30.2 der stvzo greifen ^^ den paragraphen find ich interessant ^^

in meinem teilegutachten von meinem gewindefahrwerk steht folgendes zur stvzo:

  • Auf eine ausreichende Anbauhöhe der Scheinwerfer (minimal 500mm an unterer Lichtaustrittskante zur Fahrbahn) ist zu achten.
  • Auf die Mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens über der Fahrbahn ist zu achten (vorn 200mm / hinten 300mm Unterkante).
  • In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80mm (bzw. 70mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.

 

diese fälle müssen von jedem eingehalten werden!

gruß markus :)

Was dat für ein Hersteller?

hab auch bei mir so nen eintrag im meinen vogtland sportfahrwerk 40/40 da steht wiederum 11cm

auflage

5.2

Beim Anbau von spoilern und Türschwellern, sonderauspuffanlagen, o.ä. soll die ausreichende Bodenfreiheit von 110mm nach DIN 70020 berücksichtigt werden

mhhh, eigenartig.. Als ich bei einem dreier mal n Fahrwerk eintragen lassen habe, nahm`s der Ing. ganz cool und schrieb die Fahrwerkdaten auf. Dann gab er mir den Wisch und erklärte mir, dass ich zur Zulassungstelle, bla bla bla.

Ich konnte es auch net glauben und fragte, ob er net die Gewindehöhe oder den Abstand Nabe-Radkasten oder so vermerken will (wie ich es gewohnt war). Er meinte nur, dass es schon so stimmt.

Da ich diese Geschichte aber net bei jeder Kontrolle der Rennleitung erklären wollte, schrieb er rein: Frontspoilerunterkante 80mm (nach dem Messen natürlich)...

Zitat:

Original geschrieben von Insane.J

in meinem teilegutachten von meinem gewindefahrwerk steht folgendes zur stvzo:

  • Auf eine ausreichende Anbauhöhe der Scheinwerfer (minimal 500mm an unterer Lichtaustrittskante zur Fahrbahn) ist zu achten.
  • Auf die Mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens über der Fahrbahn ist zu achten (vorn 200mm / hinten 300mm Unterkante).
  • In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80mm (bzw. 70mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.

 

diese fälle müssen von jedem eingehalten werden!

gruß markus :)

das steht aber nicht in der stvzo.....definitiv...

schreibst ja selber dass es ne auflage deines speziellen fahrwerks ist

 

wenn der tüv was in den schein einträgt ist das natürlich auch maßgebend bei kontrollen.....

 

dadurch sind aber trotzdem keine 8cm gesetzlich verankert..... ;)

Zitat:

Original geschrieben von bonnis82

das steht aber nicht in der stvzo.....definitiv...

was die lampen angeht hat er recht.....und das mit der höhe vom kennzeichen hab icha uch noch so in erinnerung...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

was die lampen angeht hat er recht.....und das mit der höhe vom kennzeichen hab icha uch noch so in erinnerung...

was ich selber sogar des öfteren geschrieben habe..... ;)

das was ich zitiert habe war ja ein auszug aus seinem fahrwerksgutachten.....mehr nicht......

aber war nicht ganz klar......

50cm lichtaustritt, 20cm kennzeichen vorne, 30cm kennzeichen hinten + auflagen des fahrwerks sind erstmal maßgebend für die tieferlegung und eintragung......

bonni du vergisst reflektorenunterkannte 25cm

(da achtet meistens keiner drauf)

hast recht....

 

(und du hast ein "s" vergessen) ;)

da achtet nur der gutgelaunte net drauf einer der sauer ist und was sucht wird das finden ^^

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

da achtet nur der gutgelaunte net drauf einer der sauer ist und was sucht wird das finden ^^

traurig aber wahr ;)

Hier ein paar offizielle Daten

Scheinwerfer(spiegel)unterkante

Kennzeichen

Zur Bodenfreiheit gibt es nur ein Merkblatt:

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):

Tiefergelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer und vollem Kraftstofftank, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.

Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.

Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

Explizit regelt das aber ausschließlich das Gutachten.

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