7 x 17 ET 47 mit 215/45/17 auf Astra G Caravan Sport
Servus.
Kann mir jemand sagen, ob ich Originale Opel Felgen mit 7x17 et 47 mit 215/45/17 auf einem G Caravan (Z18XE) eingetragen bekomme? Ich habe welche für einen guten Kurs bekommen und hatte sie auch schon montiert und mal Probe gefahren. Alles passt, nix schleift.
Ich habe auch schon die "Suche" bemüht, aber nichts gefunden was mich weiter bringt.
Die Umrüstkataloge habe ich auch schon durch...
Da steht z.B. mit OSV Paket. Brauch ich das? Da steht auch was von einem separaten Teilegutachten. Aber wo man das herbekommt steht da natürlich nicht:-(
Hat vielleicht jemand von euch das selbe Fahrzeug mit den selben Rädern?
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
21 Antworten
Korrekt. Ab Seite 459 ist das Gutachten für den caravan.
Zitat:
Original geschrieben von Bracksdome
Aber selbst die 215 40 17 auf dieser Felge sind soweit ich weiß eintragungspflichtig. Laut dem Gutachten sind hier nämlich andere Anschlagpuffer an der HA zu verbauen, außerdem muss über Tech2 eine Anpassung des Tachos gemacht werden. Habe das gerade hinter mir.
Tachoangleichung bei 215/40/17 ?
Der Abrollumfang verringert sich gegenüber 205/50/16 um 1%, entsprechend also 1% Verlust bei der Geschwindigkeit.
Dies ist im Toleranzbereich, da der Tacho nur nicht zu wenig anzeigen darf aber durchaus bis zu einem gewissen Satz zuviel( bin mir nicht sicher, glaube 7%). Da bei 45er der Abrollumfang grösser wird, wird das Auto theoretisch schneller, daher muss dort der Tacho angeglichen werden.
Kann ja sein, trotzdem ist es im Gutachten geschrieben, das über Tech2 der Tacho einzustellen ist. Ist ne Sache von 2 Minuten.
Zitat:
Original geschrieben von Obbelsche
Also das die Dinger eingetragen werden müssen, ist mir schon klar. Aber dazu brauche ich irgend was in der Hand. Ein Gutachten, eine Freigabe oder eine Eintragung auf dem selben Model.
Am Freitag war ich bei einem Prüfer der Küs. Der meinte, die Felgen dürfte ich mit meiner Motorisierung (Z18XE) nicht fahren und die Reifengröße wäre für mein Fahrzeug nicht zugelassen. Das im Umrüstkatalog von Tüv was anderes steht, hat ihn nicht gejuckt.
Hat der nur ein schlechten Tag gehabt oder oder hat die Küs andere Unterlagen?
Soweit ich weiß, darf in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die Dekra Eintragungen vornehmen. KÜS und Co. dürfen nur prüfen.
Gruß
Jörg
Ähnliche Themen
Normale Änderungsabnahmen, also wo Teilegutachten vorliegen, dürfen alle machen. Einzelabnahmen nur die jeweilige Institution, wie du beschrieben hast.
Kleines update
Ich war heute mit dem Teilegutachten aus dem Umrüstkatalog nochmal bei der Küs. Er hat mir die Rad-Reifen Kombination anstandslos eingetragen. Und das ohne OSV Paket. Eine Tachoangleichung war auf Grund der bereits eingetragenen Serienbereifung nicht notwendig.