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  5. 7 Punkte für "Linke-Spur-Schleicher"!?

7 Punkte für "Linke-Spur-Schleicher"!?

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 16:26

Hallo!

Hab gerade folgendes entdeckt:

http://www.kba.de/.../straftaten.html

laut dieser Auflistung wird eine "Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Missachtung des Rechtsfahrgebotes" mit satten SIEBEN Punkten belohnt! :eek:

Da ich schon wirklich oft von teilweise weit über 200 km/h auf ca. 100 km/h runter(voll)bremsen musste, weil einer meinte, er müsse völlig ohne Grund (oder weil in 1km Entfernung ein LKW auftaucht) auf die linke Spur wechseln, bin ich verwirrt, warum diese Aktion soweit ich weiß NIE bestraft wird!?! :mad:

jedenfalls hab ich noch NIE was davon gehört, wohl aber von Geschwindigkeitsübertretungen um ein paar km/h, wo die Staatsgewalt SOFORT dabei ist... :rolleyes:

Das Tolle ist, dass diese Kandidaten ja auch nicht auf Lichthupe (damit mein ich die Lichthupe als Überholsignal, nicht wenn man einen Meter Abstand hält und den Vordermann bei 180 wegdrängen will)reagieren...

achja, auch interessant, für "Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt" gibts auch schon einen Punkt und 80 €, zumindest THEORETISCH...:D

http://www.kba.de/.../ueberholen.html

naja, genug über meinen Frust, was meint ihr? Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen? Oder wird man da eher müde belächelt von den Ordnungshütern? :o

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Juli 2012 um 16:26

Hallo!

Hab gerade folgendes entdeckt:

http://www.kba.de/.../straftaten.html

laut dieser Auflistung wird eine "Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Missachtung des Rechtsfahrgebotes" mit satten SIEBEN Punkten belohnt! :eek:

Da ich schon wirklich oft von teilweise weit über 200 km/h auf ca. 100 km/h runter(voll)bremsen musste, weil einer meinte, er müsse völlig ohne Grund (oder weil in 1km Entfernung ein LKW auftaucht) auf die linke Spur wechseln, bin ich verwirrt, warum diese Aktion soweit ich weiß NIE bestraft wird!?! :mad:

jedenfalls hab ich noch NIE was davon gehört, wohl aber von Geschwindigkeitsübertretungen um ein paar km/h, wo die Staatsgewalt SOFORT dabei ist... :rolleyes:

Das Tolle ist, dass diese Kandidaten ja auch nicht auf Lichthupe (damit mein ich die Lichthupe als Überholsignal, nicht wenn man einen Meter Abstand hält und den Vordermann bei 180 wegdrängen will)reagieren...

achja, auch interessant, für "Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt" gibts auch schon einen Punkt und 80 €, zumindest THEORETISCH...:D

http://www.kba.de/.../ueberholen.html

naja, genug über meinen Frust, was meint ihr? Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen? Oder wird man da eher müde belächelt von den Ordnungshütern? :o

 

Gruß

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Richtig, Spatenpauli + Amen. Ich halte mich auch beim "ohne Grund" auf. Bei - ich zitiere den TE - "Geschwindigkeiten weit über 200 km/h" kann ich doch kaum überblicken, welche Verkehrssituationen andere VT vor mir zu etwas veranlassen oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

 

naja, genug über meinen Frust, was meint ihr? Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen?

 

Gruß

Ja, 8 Punkte und Fahrverbot.

Dann wären innerhalb von kürzester Zeit 80 % Vts auf der Bahn weniger.

Ich bin dabei.

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

naja, genug über meinen Frust, was meint ihr? Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen? Oder wird man da eher müde belächelt von den Ordnungshütern? :o

 

Gruß

Nur weil mal einer die linke Spur benutzt um an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren, was ja dem Linksspurpächter allgemein als zu langsam abläuft, halte ich sowas als völlig übertrieben.

Die Geschwindigkeit hat man grundsätzlich der Verkehrssituation anzupassen. Und wenn dann mal einer auf der Linken zottelt muss man eben auch mal runter vom Gas und den Sicherheitsabstand einzuhalten.

Vorsichtig wäre ich auch mit überhöhter Geschwindigkeit, auch wenn die Bahn "offen" ist. Auf der AB herrscht 130 Km/h Richtgeschwindigkeit... da wird dir dann auch kein Richter mehr helfen.

Mit der Lichthupe wäre ich auch etwas sparsamer.... der Schuss könnte mit dem Tatbestand der Nötigung nach hinten losgehen. Und Nötigung läuft unter Straftat und nicht wie in dem von Dir geschildertem Fall als OWI.

Wenns kracht, ist halt der Hintermann der Auffahrende und somit Unfallverursacher, egal ob einer auf der linken Spur etwas verloren hat oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Vorsichtig wäre ich auch mit überhöhter Geschwindigkeit, auch wenn die Bahn "offen" ist. Auf der AB herrscht 130 Km/h Richtgeschwindigkeit... da wird dir dann auch kein Richter mehr helfen.

Das ist so nicht richtig. Wir hatten hier schon den Fall, dass das Spielchen einer mit Video dokumentiert hat. Sprich, der ist dem bei über 180 einfach vor die Karre gefahren und der ausgebremste hat Recht bekommen.

 

Zitat:

Mit der Lichthupe wäre ich auch etwas sparsamer.... der Schuss könnte mit dem Tatbestand der Nötigung nach hinten losgehen. Und Nötigung läuft unter Straftat und nicht wie in dem von Dir geschildertem Fall als OWI

In dem von Ihm geschilderten Fall ist es eindeutig das ankündigen einer Überholabsicht. Und ließ Dich mal bitte in einschlägige Urteile zum Thema ein. So schnell ist es weder Nötigung, noch Straftat. Das gilt auch für zu dichtes auffahren. Wen dem nicht so wäre, dann würde die Polizei zur Urlaubszeit geschätzte 100.000 Führerscheine zwicken :D

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Nur weil mal einer die linke Spur benutzt um an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren, was ja dem Linksspurpächter allgemein als zu langsam abläuft, halte ich sowas als völlig übertrieben.

Die Geschwindigkeit hat man grundsätzlich der Verkehrssituation anzupassen. Und wenn dann mal einer auf der Linken zottelt muss man eben auch mal runter vom Gas und den Sicherheitsabstand einzuhalten.

Vorsichtig wäre ich auch mit überhöhter Geschwindigkeit, auch wenn die Bahn "offen" ist. Auf der AB herrscht 130 Km/h Richtgeschwindigkeit... da wird dir dann auch kein Richter mehr helfen.

Mit der Lichthupe wäre ich auch etwas sparsamer.... der Schuss könnte mit dem Tatbestand der Nötigung nach hinten losgehen. Und Nötigung läuft unter Straftat und nicht wie in dem von Dir geschildertem Fall als OWI.

Wenns kracht, ist halt der Hintermann der Auffahrende und somit Unfallverursacher, egal ob einer auf der linken Spur etwas verloren hat oder nicht.

wenn einer MAL links fährt, um zu überholen, ist das völlig ok! ich bin auch schon oft mit 120 an nem LKW vorbei, aber da kam von hinten keiner mit 100 km/h MEHR an... ;)

und wenn ich bremsen muss, ist das auch noch ok, aber NICHT ok finde ich, wenn ich absolut in die eisen steigen muss, weil einer GENAU JETZT nach links muss, obwohl rechts noch lange frei ist, darum gings mir eigtl im eingangspost...

 

und zu lichthupe, wenn ich schnell unterwegs bin, und seh, dass da vorne einer hinter nem LKW oder so fährt, dann geb ich IMMER lichthupe, und zwar um auf mich aufmerksam zu machen, als hilfestellung für den vorderen, der evtl schon fast einschläft (ich bin auch schon froh gewesen, dass einer lichthupt, wenn ich seit 5 std im auto sitz und mit 120 oder so vor mich hinfahre... ;))

gruß

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

...

wenn einer MAL links fährt, um zu überholen, ist das völlig ok! ich bin auch schon oft mit 120 an nem LKW vorbei, aber da kam von hinten keiner mit 100 km/h MEHR an... ;)

...

Und hier sind wir bei des Pudels Kern; das weisst Du doch gar nicht, zumal für die ganze Dauer des Überholvorganges :rolleyes: !

Themenstarteram 16. Juli 2012 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

Und hier sind wir bei des Pudels Kern; das weisst Du doch gar nicht, zumal für die ganze Dauer des Überholvorganges :rolleyes: !

wieso sollte ich das nicht wissen?!? :confused:

eine dermaßen kurvige strecke möchte ich sehen, dass ich dort nicht erkennen kann, ob da hinten was ankommt oder nicht! :p

gruß

edit: wenn ich natürlich nur alle halbe stunde in den rückspiegel schaue, und synchron mit dem blinker ausschere, DANN weiß ich es echt nicht...

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

...

eine dermaßen kurvige strecke möchte ich sehen, dass ich dort nicht erkennen kann, ob da hinten was ankommt oder nicht! :p

... es geht aber um die Geschwindigkeit des Herannahenden. Wenn man auf deutschen Autobahnen nicht ausscheren sollte, so lange noch jemand im Rückspiegel irgendwo erkennbar ist, dann käme das einem Überholverbot gleich.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

edit: wenn ich natürlich nur alle halbe stunde in den rückspiegel schaue, und synchron mit dem blinker ausschere, DANN weiß ich es echt nicht...

Die Sorgfaltspflichen beim Fahrspurwechsel müssen natürlich eingehalten werden. Und daran hapert es oft gewaltig. Ganz gleich bei welchen Geschwindigkeiten der beteiligten VT. Vielleicht kommen wir ja in diesem Punkt zusammen :).

 

EDIT: Gilt übrigens auch für das Wiedereinscheren aller nach dem Überholen !

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

wenn einer MAL links fährt, um zu überholen, ist das völlig ok! ich bin auch schon oft mit 120 an nem LKW vorbei, aber da kam von hinten keiner mit 100 km/h MEHR an... ;)

und wenn ich bremsen muss, ist das auch noch ok, aber NICHT ok finde ich, wenn ich absolut in die eisen steigen muss, weil einer GENAU JETZT nach links muss, obwohl rechts noch lange frei ist, darum gings mir eigtl im eingangspost...

Und bei dem Fall kann ich Dich verstehen.

Zitat:

und zu lichthupe, wenn ich schnell unterwegs bin, und seh, dass da vorne einer hinter nem LKW oder so fährt, dann geb ich IMMER lichthupe, und zwar um auf mich aufmerksam zu machen, als hilfestellung für den vorderen, der evtl schon fast einschläft (ich bin auch schon froh gewesen, dass einer lichthupt, wenn ich seit 5 std im auto sitz und mit 120 oder so vor mich hinfahre... ;))

Auch wenn ich - wie meistens - nur mit 120 unterwegs bin, schlafe ich nicht. :)

Und bei einer kurzen Lichthupe von hinten bei ausreichendem Abstand kann ich meiner Erfahrung nach von einem aufmerksamen Hintermann ausgehen. Finde ich gut!

Ansonsten hätte ich hier noch einen Fred dazu...

Obacht obacht, die ohne Sünde werfen schon wieder Steine, dass es nur so scheppert ;)

Wer sagt eigentlich, dass Leute die mal unbedacht rausziehen, das täglich, absichtlich und aus bösem Willen tun?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

... es geht aber um die Geschwindigkeit des Herannahenden. Wenn man auf deutschen Autobahnen nicht ausscheren sollte, so lange noch jemand im Rückspiegel irgendwo erkennbar ist, dann käme das einem Überholverbot gleich.

Das Problem ist das Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten und das in Relation zu setzen. Dabei hapert es bei den meisten VT eklatant. Das hat nichts damit zu tun, daß man nicht ausscheren darf, wenn man einen Punkt am Horizont sieht. Denn wenn der hintere nur 120 fährt ich der ausscheren will aber 200 braucht mich der momentan 50 m hinter mir fahrende nicht zu interessieren. Allerdings umgekehrt schon. Man sollte sich schon vergewissern, daß der Punkt hinter einem nicht schneller aufschließt als man selbst die Spur wechselt.

Und auch der bereits erwähnte Schulterblick wird von 80% der VT ignoriert. Bei manchen reicht es ja noch nicht mal für den Blick in die Rückspiegel. Dabei könnte sich schon längst ein Auto schräg versetzt hinter einem im toten Winkel befinden.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Die Sorgfaltspflichen beim Fahrspurwechsel müssen natürlich eingehalten werden. Und daran hapert es oft gewaltig. Ganz gleich bei welchen Geschwindigkeiten der beteiligten VT. Vielleicht kommen wir ja in diesem Punkt zusammen :).

EDIT: Gilt übrigens auch für das Wiedereinscheren aller nach dem Überholen !

Damit gehe ich allerdings 100% Konform.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Obacht obacht, die ohne Sünde werfen schon wieder Steine, dass es nur so scheppert ;)

Wer sagt eigentlich, dass Leute die mal unbedacht rausziehen, das täglich, absichtlich und aus bösem Willen tun?

Scheinen einige wirklich zu denken.

Ich habe mal folgendes beobachtet. Mann im Uralt-Polo wechselt von rechts auf die Mittelspur und behindert dabei einen Audi. Der Audi war wohl im toten Winkel und der Polofahrer hatte - wie es mittlerweile leider fast üblich ist - den Schulterblick nicht ordentlich gemacht.

Was macht der Audifahrer? Setzt sich nach dem Überholvorgang rechts vor den Polo, wird langsamer und betätigt schön den Wischi-Waschi-Hebel. Der Polofahrer hat nur müde gelächelt. Vielleicht hat er sich über die kostenlose Scheibenwaschmöglichkeit gefreut?

 

Meine Langsamkeit hat noch eine Frage, wenn gestattet:

Angenommen, ich befahre die Autobahn mit 100 km/h und möchte einen LKW überholen. Darf ich ja, denn fährt 80. Nun kommt von hinten Jemand mit 250 km/h angeknattert. Der legt pro Sekunde 42 Meter mehr zurück als ich.

Wann darf ich da nun rausziehen? Wenn er 400 Meter entfernt ist? Wenn er 1000 Meter entfernt ist? 400 Meter sind ja gerade einmal 10 Sekunden...

Und 400 Meter sind ne ganz schöne Strecke. Geht das mal zu Fuss, das dauert locker 3-4 Minuten...

Das mußt Du selber abschätzen. Auch ob Du bereit bist von deinem 100 km/h Stiefel mal kurz auf ein höheres Tempo zu gehen, um den Überholvorgang zu beschleunigen. Zwingst Du aber den erheblich schneller auflaufenden VT zu einer Notbremsung läuft das unter Nötigung. Also lieber den erheblich schnelleren VT kurz vorbeilassen und dann überholen. Wo ist das Problem ? So viele die an Dir mit 200 + xx vorbeiziehen gibt es kaum daß Du nicht mal kurz warten kannst, bis der vorbei ist, wenn er schon für das gefahrene Tempo relativ nah auf Dich aufgelaufen ist.

Selbst ich lasse da jemanden vorbei auch wenn ich gerade 200 fahre und auf einen auflaufe, den ich überholen will aber sehe, daß von hinten einer ankommt, der nochmals deutlich schneller ist als ich.

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

Hallo!

Hab gerade folgendes entdeckt:

http://www.kba.de/.../straftaten.html

laut dieser Auflistung wird eine "Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Missachtung des Rechtsfahrgebotes" mit satten SIEBEN Punkten belohnt! :eek:

Da ich schon wirklich oft von teilweise weit über 200 km/h auf ca. 100 km/h runter(voll)bremsen musste, weil einer meinte, er müsse völlig ohne Grund (oder weil in 1km Entfernung ein LKW auftaucht) auf die linke Spur wechseln, bin ich verwirrt, warum diese Aktion soweit ich weiß NIE bestraft wird!?! :mad:

jedenfalls hab ich noch NIE was davon gehört, wohl aber von Geschwindigkeitsübertretungen um ein paar km/h, wo die Staatsgewalt SOFORT dabei ist... :rolleyes:

Das Tolle ist, dass diese Kandidaten ja auch nicht auf Lichthupe (damit mein ich die Lichthupe als Überholsignal, nicht wenn man einen Meter Abstand hält und den Vordermann bei 180 wegdrängen will)reagieren...

achja, auch interessant, für "Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt" gibts auch schon einen Punkt und 80 €, zumindest THEORETISCH...:D

http://www.kba.de/.../ueberholen.html

naja, genug über meinen Frust, was meint ihr? Sollte man Leute, die das Rechtsfahrgebot derart missachten, auch wirklich mal anzeigen? Oder wird man da eher müde belächelt von den Ordnungshütern? :o

 

Gruß

http://www.youtube.com/watch?v=7rpDyJ9qS4E

 

LG

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