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7 Knöllchen an zwei Tagen

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 15:40

Wie der Titel andeutet, habe ich zwei Tage im absoluten Haltverbot geparkt und dafür jetzt 7 Knöllchen bekommen. Habe das Auto dazwischen nicht bewegt. Das alles war in einer ruhigen Seitenstraße und das Haltverbot war da wegen angeblicher Gehwegschäden. Sowohl Gehweg, als auch Straße waren super in Schuss, deshalb dachte ich, das sei vielleicht das Überbleibsel einer Baustelle oder so. War wohl etwas naiv.

Hier mal die Liste der Knöllchen:

Tag 1

1. 10:19 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

2. 11:01 - 15:03 - Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot - 25€

3. 11:20 - Sie parkten im absoluten Haltverbot - 15€

4. 11:53 - Sie parkten im absoluten Haltverbot - 15€

5. 16:42 - 18:53 Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot - 25€

Tag 2

1. 10:00 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

2. 14:45 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

Anzeigende waren immer unterschiedliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Zur Frage: Wie viele und welche der Strafzettel muss ich begleichen? So wie ich das nach meiner bisherigen Recherche verstanden habe, kann man nicht beliebig viele Strafzettel für ein und dasselbe Vergehen bekommen und teilweise überschneiden sich die Zeiträume ja auch.

Kann mir da jemand helfen?

Beste Grüße und freie Straßen:)

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74 Antworten
Themenstarteram 9. Juni 2021 um 21:25

Klar, dass ich berechtigterweise was zahlen muss sehe ich ein. Nur die Menge fand ich dann doch etwas aus dem Ruder gelaufen :D

Werde morgen mal bei dem betreffenden Amt vorbeifahren, liegt eh auf dem Weg zur Arbeit. Vielleicht kann mir da jemand sagen, wie das so eskalieren konnte. Bei so wild durcheinander verteilten Knöllchen bin ich mir auch relativ sicher, dass die Stadt da finanziell nicht besonders viel von hat und dann sollte das ja eigentlich auch in deren Interesse liegen, sich das mal anzuschauen.

Zitat:

@MichaOA schrieb am 9. Juni 2021 um 22:51:42 Uhr:

 

Nöö. Macht er nicht. Wenn er das Kennzeichen eingibt, sieht er ja wer die Knolle kassiert hat. :)

Schönen Gruß

Ist aber schon höchst interessant, daß es trotz der elektronischen Helferlein, bzw. der elektronischen Unterstützung dann zu so einer Flut an Strafzetteln kommen kann, die von der zeitlichen Erfassung ebenfalls auch noch völlig falsch sind ?!

Zwischen dem ersten Strafzettel und dem zweiten Strafzettel, wo @MarcoMcDrive vorgeworfen wird, daß Er über eine Stunde bereits im absoluten Halteverbot steht, sind lediglich gerade mal 42 Minuten vergangen.

Wie kann es dazu kommen ?

Der TS steht ja beim zweiten Knöllchen noch gar keine Stunde, obwohl Ihm das als Owi vorgeworfen wird.

Somit würde Ich dabei bleiben und nur max. den ersten Strafzettel von 10:19 mit 15 Euro bezahlen.

Bin aber mal gespannt was @MarcoMcDrive berichtet.

 

@Geisslein: Wie kommen sie auf 42min?

Für mich sind zwischen 10:19 und 15:03 mehr als 42 min.

Das erste Knöllchen wurde doch um 10:19 ausgestellt. Das zweite um 11:01.

Sind bei mir 42 Minuten.

Wie kann der Aussteller dann einen Zeitraum bis 15:03 aufschreiben? Das kann er um 11:01 Uhr nicht wissen. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Knolle erst um 15:03 geschrieben wurde.

Ein Mitarbeiter verwarnt um 11:01 Uhr. 141312, Sie parkten im absoluten Halt­verbot (Zeichen 283), 15 €. Um 15:03 Uhr kommt der Mitarbeiter oder eine Kollegin/ein Kollege wieder an der Örtlichkeit vorbei. Will verwarnen. Gibt das Kennzeichen ein und sieht jetzt die Verwarnung von 11:01 Uhr. Öffnet diese, schaut sich die Bilder und Ventilstand an. Steht das Fahrzeug exakt so wie um 11:01 Uhr da, geht er einfach auf "Tatbestand erhöhen". Das System ändert dann selbständig den Tatbestand, 141314, Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot (Zeichen 283). Das Verwarngeld erhöht sich auf 25 €. Und schleppt dann ab, wenn er es für nötig hält.

 

Gruß,

Micha

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Juni 2021 um 09:50:37 Uhr:

Wie kann der Aussteller dann einen Zeitraum bis 15:03 aufschreiben? Das kann er um 11:01 Uhr nicht wissen. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Knolle erst um 15:03 geschrieben wurde.

Wenn der Strafzettel um 15:03 geschrieben wurde, wie kommt dann die Politesse, oder der Vollzugsbeamte auf 11:01, wenn doch der erste Strafzettel die Uhrzeit 10:19 besitzt ?!

Laut @MichaOA kann es doch angeblich zu keinen Eingabefehlern kommen bei der elektronischen Erfassung.

Somit müsste ja die erste Erfassung (der Strafzettel um 10:19) als Referenz für die anderen Strafzettel gelten. Somit dürfte dann auch nicht die Uhrzeit 11:01 auftauchen.

Zitat:

@MichaOA schrieb am 10. Juni 2021 um 10:12:50 Uhr:

Ein Mitarbeiter verwarnt um 11:01 Uhr. 141312, Sie parkten im absoluten Halt­verbot (Zeichen 283), 15 €. Um 15:03 Uhr kommt der Mitarbeiter oder eine Kollegin/ein Kollege wieder an der Örtlichkeit vorbei. Will verwarnen. Gibt das Kennzeichen ein und sieht jetzt die Verwarnung von 11:01 Uhr. Öffnet diese, schaut sich die Bilder und Ventilstand an. Steht das Fahrzeug exakt so wie um 11:01 Uhr da, geht er einfach auf "Tatbestand erhöhen". Das System ändert dann selbständig den Tatbestand, 141314, Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot (Zeichen 283). Das Verwarngeld erhöht sich auf 25 €. Und schleppt dann ab, wenn er es für nötig hält.

 

Gruß,

Micha

Und was ist dann mit dem Strafzettel von 10:19 ?!

Das wäre ja der selbe Ablauf wie Du es gerade erklärt hast.

Mitarbeiter vom OA stellt um 10:19 fest, daß @MarcoMcDrive im absoluten Halteverbot steht und stellt das erste Ticket aus.

Die Kollegin kontrolliert um 11:01 das Fahrzeug nochmals. Somit müsste ja im System hinterlegt sein, daß das Fahrzeug bereits um 10:19 das erste Mal kontrolliert wurde und bis zur Tatbestandserhöhung (25 Euro) noch ganze 18 Minuten verbleiben.

Also Ich muß da nicht beim Ordnungsamt arbeiten um festzustellen, daß hier nichts zueinander passt.

Das alles erklärt doch die Unmengen an Strafzetteln, die dem TS zugesendet werden und das völlige Durcheinander der Uhrzeiten.

Es ist doch ebenso müßig wie sinnlos, hier ohne jede Detailkenntnis darüber zu spekulieren, wie diese Knöllchenflut entstanden ist. Das kann und wird nur das zuständige Amt klären können.

Dank der Erläuterungen von @MichaOA wissen wir ja nun alle, dass hier gründlich was schief gelaufen sein muss, was eigentlich gar nicht schief laufen könnte. Eigentlich. Warten wir doch einfach ab, was der TE berichtet.

 

Grüße vom Ostelch

@Geisslein, ich kann es mir nur so vorstellen. Es wurde um 10:19 Uhr verwarnt. Dann wurde um 11.01 Uhr erneut verwarnt. Mit gleichem Tatbestand. In meinen Augen allerdings völlig unberechtigt, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wurde. Die Verwarnung um 15:03 Uhr wurde dann auf die von 11:01 Uhr bezogen. Die 11:01 Uhr Verwarnung verschwindet somit aus dem System. Sie wurde ja erhöht um 15:03 Uhr. Anders kann ich mir das nicht erklären. Das Ganze ist ganz großer Murks vom OA. Mir völlig rätselhaft, wie das passieren kann oder warum man das macht. Wie bereits gesagt, den ganzen Kram ans OA geben, damit da mal jemand drüber schaut. Dann sollte diese Geschichte recht schnell zugunsten des TE beendet werden.

Vielleicht verwarnen die in der Kommune des TE aber noch händisch. Bei kleinen Kommunen gibts das wohl noch. Dann passiert so etwas vielleicht mal.

Fehler passieren mal. Das ist so, wo Menschen arbeiten. Dann gibts einen Einlass. Heißt der Innendienst leitet das Ganze wieder an den erfassenden Kollegen zurück und bittet um eine Stellungnahme. Dann schaut man sich das nochmal an. Wenn da was schief gelaufen ist, schreibt man eben zurück: "Die Verwarnung ist unberechtigt. Bitte Verfahren einstellen." Wenn ich nur geringste Zweifel an meiner ausgestellten Verwarnung habe, lasse ich immer einstellen. Ansonsten geht das ins Bußgeldverfahren, eventuell vor Gericht und ich muss dann als Zeuge erscheinen. Da hab ich gar keinen Bock drauf. Wenn der Bürger recht hat, hat er recht. Dann muss man nicht auf Teufel komm raus irgendwas konstruieren, nur um jemanden eine reinzuwürgen. einstellen lassen und fertig. Fehler macht doch jeder mal.

So was wie vom TE geschildert hab ich allerdings auch noch nicht erlebt.

 

Gruß,

Micha

Fehler passieren, sogar Behörden Mitarbeitern. Und ist das schlimm? ?

Nur unser Geisslein ist fehlerfrei, bringt er ja regelmäßig zum Ausdruck.

Wäre das eine tolle Welt,wenn alle so wären

@MichaOA

Wenn die Verwarnung bei unserem TS händisch erfolgte, dann wäre somit vieles klarer.

Auf der anderen Seite würde das auch die vielen Strafzettel erklären.

Wobei MichaOA ja ausgeführt hat, dass sich da ja diverse Männekes (und Weiblein) vom Ordnungsamt auf die Füße getreten sein müssen. Würde mich mal interessieren, wie so etwas passieren kann. Normaler Weise hat doch bestimmt so jeder seinen Abschnitt, den er/sie zu patrouillieren hat?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Juni 2021 um 10:45:22 Uhr:

Fehler passieren, sogar Behörden Mitarbeitern. Und ist das schlimm? ?

Nur unser Geisslein ist fehlerfrei, bringt er ja regelmäßig zum Ausdruck.

Wäre das eine tolle Welt,wenn alle so wären

Das Fehler passieren streitet niemand ab. Fehler sind sogar dazu da, damit man sie macht.

Es ist halt leider nunmal auch so, daß viele Leute durch Fehler zu Unrecht abkassiert werden.

Was hat Dich aber jetzt mal wieder dazu bewegt, mich als absolut Fehlerfrei hinzustellen ?

Bei @MarcoMcDrive ist das bis jetzt noch nicht der Fall, da Er sich beim Ordnungsamt informiert. Ein anderer würde hier aber schlicht und einfach alles bezahlen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Juni 2021 um 10:47:30 Uhr:

Wobei MichaOA ja ausgeführt hat, dass sich da ja diverse Männekes (und Weiblein) vom Ordnungsamt auf die Füße getreten sein müssen. Würde mich mal interessieren, wie so etwas passieren kann. Normaler Weise hat doch bestimmt so jeder seinen Abschnitt, den er/sie zu patrouillieren hat?

Und selbst wenn sich die Ordnungsamt-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Füßen gestanden haben, wäre es systembedingt auch nicht möglich.

Sofern die Strafzettel nicht händisch erstellt wurden.

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