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7 Knöllchen an zwei Tagen

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 15:40

Wie der Titel andeutet, habe ich zwei Tage im absoluten Haltverbot geparkt und dafür jetzt 7 Knöllchen bekommen. Habe das Auto dazwischen nicht bewegt. Das alles war in einer ruhigen Seitenstraße und das Haltverbot war da wegen angeblicher Gehwegschäden. Sowohl Gehweg, als auch Straße waren super in Schuss, deshalb dachte ich, das sei vielleicht das Überbleibsel einer Baustelle oder so. War wohl etwas naiv.

Hier mal die Liste der Knöllchen:

Tag 1

1. 10:19 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

2. 11:01 - 15:03 - Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot - 25€

3. 11:20 - Sie parkten im absoluten Haltverbot - 15€

4. 11:53 - Sie parkten im absoluten Haltverbot - 15€

5. 16:42 - 18:53 Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot - 25€

Tag 2

1. 10:00 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

2. 14:45 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

Anzeigende waren immer unterschiedliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Zur Frage: Wie viele und welche der Strafzettel muss ich begleichen? So wie ich das nach meiner bisherigen Recherche verstanden habe, kann man nicht beliebig viele Strafzettel für ein und dasselbe Vergehen bekommen und teilweise überschneiden sich die Zeiträume ja auch.

Kann mir da jemand helfen?

Beste Grüße und freie Straßen:)

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74 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Juni 2021 um 10:52:27 Uhr:

Ein anderer würde hier aber schlicht und einfach alles bezahlen.

Einen mag es geben. Viel mehr wohl nicht. Dazu ist diese Knöllchenflut nun doch etwas zu heftig.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juni 2021 um 10:56:52 Uhr:

 

Einen mag es geben. Viel mehr wohl nicht. Dazu ist diese Knöllchenflut nun doch etwas zu heftig.

Grüße vom Ostelch

Für Leute, die logisch mitdenken, sollte diese Knöllchenflut schon komisch vorkommen.

Aber da scheiterts oft an einfacheren Dingen ;)

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Juni 2021 um 10:47:30 Uhr:

Wobei MichaOA ja ausgeführt hat, dass sich da ja diverse Männekes (und Weiblein) vom Ordnungsamt auf die Füße getreten sein müssen. Würde mich mal interessieren, wie so etwas passieren kann. Normaler Weise hat doch bestimmt so jeder seinen Abschnitt, den er/sie zu patrouillieren hat?

Ja. Man hat seinen Bezirk. Den läuft man allein oder zu zweit im Team. Wir haben dann noch den FD (freier Dienst). Da fährt man einfach durch die Stadt und sucht sich seine Arbeit selbst. Meist sind das Gehwegparker oder wenn auf Fahrradschutzstreifen geparkt wird, in Mündungsbereichen, vor Fußgängerüberwegen, man kontrolliert Schwerbehindertenparkplätze in den Randbereichen der Stadt und alles so was eben. Sehr angenehmer Dienst. Dann gibt es noch die Einsatzwagen. Die arbeiten die Beschwerden der Bürger ab. Wenn da mal nichts los ist, fährt man die üblichen Beschwerdepunkte ab, die außerhalb der Bezirke der Fußstreifen liegen. Man kommt sich da auch seltenst in die Quere, denn grundsätzlich gilt: Es wird nicht im Revier des Kollegen gewildert. Hat man einen ruhigen Bezirk, ruft man halt den Kollegen an und fragt, ob man in seinem Bezirk die und die Örtlichkeit kontrollieren kann. Es gibt eben Bezirke da ist kaum was los, während andere Bezirke kaum zu schaffen sind. Das erfolgt aber immer nach Absprache. Wie das in anderen Kommunen geregelt ist, weiß ich nicht. Ich kann nur schildern, wie es bei uns gehandhabt wird.

Noch ein kleiner Tipp. Wenn man irgendwo parkt (vor allem in fremden Städten), immer Bilder von der Beschilderung und dem eigenen Fahrzeug machen. Ich fotografiere immer die Beschilderung, das eigene KfZ in der Totalen, so das man irgendeinen markanten Punkt der Umgebung mit drauf hat, um später den genauen Standort lokalisieren zu können. Dazu die Windschutzscheibe mit ausgelegter Parkscheibe, wenn vorgeschrieben. Oder den ausgelegten Parkschein. Eben so, als wenn ich eine Verwarnung schreiben würde. Denn nicht immer wird korrekt gearbeitet und auch ich habe schon zu Unrecht die ein oder andere Verwarnung kassiert. Da wehre ich mich selbstverständlich dagegen und da hilft das Bildmaterial ungemein.

 

Gruß,

Micha

fotografierst Du auch Dein Auto, wenn Du es auf dem Supermarktparkplatz abstellst? So dass man die Nebenparker identifizieren kann, wenn es eine Parkdelle gibt? Man kann es auch übertreiben mit der Voraussicht. Nicht jeden Aspekt des allgemeinen Lebensrisikos muss man im Vorfeld ausschließen. Sonst kann man auch seine Hosen mit Gürtel und Hosenträgern tragen. Ich habe jedenfalls Besseres zu tun, als ständig mein Auto zu fotografieren (auch wenn es ein sehr schönes Auto ist).

Mach ich nur so.

Bei langen Einkäufen gehe ich zwischendurch raus und guck ob sich ein neuer neben mich gestellt hat.

Kann ja auch in diesem Fall jeder machen, was er will. Ich habe diesen Aufwand noch nie betrieben und kenne auch niemanden, der es macht. Ich bin in meinem langen Autofahrerleben auch noch nie Opfer eines falschen Knöllchens geworden. Es war immer mein Fehler. Und wenn ich doch mal eins bekommen sollte, steht der Aufwand jahrelanger Dokumentation aller Parkvorgänge in keinem Verhältnis zu den Kosten dieses Knöllchens.

Grüße vom Ostelch

Ich auch nicht.

Falsche Knolle hat ich schon dran, konnte der ausschreibende Beamte auf dem kurzen Dienstweg(persönlicher Revierbesuch) aufklären, da auf der Knolle das Kennzeichen nicht vermerkt war. Hat mir der Nebenmann,der keinen Behindertenparkausweis hatte, beim Wegfahren unter die Wischer geklemmt.

Eine Beschädigung des parkenden fzg hatte ich auch schon mal,da waren mein Kumpel,ich und ein weiterer Fahrzeughalter aber Zeugen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juni 2021 um 12:51:23 Uhr:

Und wenn ich doch mal eins bekommen sollte, steht der Aufwand jahrelanger Dokumentation aller Parkvorgänge in keinem Verhältnis zu den Kosten dieses Knöllchens.

Ich würde vermuten, dass es derartigen "Dokumentations"-Fans nicht um eine gute Aufwand-Wirkungs-Relation geht. Sonst würden sie diesen Aufwand nicht betreiben.

Es geht wohl primär darum, in dem einen Fall dann triumphieren zu können.

Darf man tun, darf man auch albern finden. Wie schön, dass hier jeder frei entscheiden kann und in beiden Fällen kein Unbeteiligter darunter leidet :)

Zitat:

@ixtra schrieb am 10. Juni 2021 um 14:23:49 Uhr:

 

Ich würde vermuten, dass es derartigen "Dokumentations"-Fans nicht um eine gute Aufwand-Wirkungs-Relation geht. Sonst würden sie diesen Aufwand nicht betreiben.

Es geht wohl primär darum, in dem einen Fall dann triumphieren zu können.

Darf man tun, darf man auch albern finden. Wie schön, dass hier jeder frei entscheiden kann und in beiden Fällen kein Unbeteiligter darunter leidet :)

Deshalb schrieb ich ja, dass jeder tun und lassen kann, was er will. Und solange die Mitfahrer die Geduld aufbringen, die Dokumentationsvorgänge bei jedem Parken abzuwarten, ist doch alles bestens.

Grüße vom Ostelch

Naja, ich weiß nicht wie lange mancher für 3 - 4 Fotos braucht. Ich schaffe das in wenigen Sekunden. Ehe meine Frau ihre Handtasche vom Rücksitz gekramt hat und sich die Kleidung zurecht gezuppelt hat nach dem Aussteigen, bin ich damit fertig.

Ich behaupte mal, ich weiß wo man parken darf und wo nicht. Hin und wieder trifft man aber auf Berufskollegen, die damit leichte Probleme haben. Das kann sein, da sind Nebenberufler am Werk oder ein junger Kollege mit wenig Erfahrung oder jemand der seinen Job nicht so genau nimmt. Dann fängt man sich auch mal eine unberechtigte Verwarnung ein. Wir haben selbst einen solchen Kollegen, der meint Quantität wäre alles und jeden Sch.... verwarnt. Der hat in der Woche mehr Einlässe, als der Rest des Teams zusammen. Der wurde im Laufe der Jahre auch schon in verschiedene Abteilungen innerhalb vom Amt versetzt, aber nach ein paar Wochen/Monaten ist er immer wieder beim VAD gelandet, weil ihn keiner wollte. Der meint halt, stets mit dem Kopf durch die Wand zu müssen und schießt dann regelmäßig übers Ziel hinaus. Solche Leute gibts aber immer mal wieder und davor möchte ich mich schützen.

2 Beispiele. Vor 2 Jahren habe ich im Urlaub in Chemnitz geparkt. Straße. Die ersten ca. 15 m keine Beschilderung. Dann VZ 314 und Bodenmarkierungen. Keine Parkscheibe, kein Parkschein, kein Bewohner. Kein verkehrsberuhigter Bereich. Einfach freies Parken. Ich habe vor VZ 314 und damit vor der Bodenmarkierung geparkt. Zurück gekommen. Verwarnung am Auto. Parken außerhalb der Bodenmarkierung, vor VZ 314. Ich stand am rechten Fahrbahnrand, rund 10 m hinter der Einmündung der kreuzenden Straße, die Restfahrbahnbreite war gegeben. Alles war korrekt. Der dortige Kollege störte sich einfach daran, dass ich außerhalb der Bodenmarkierung parkte. Allerdings muss man nur innerhalb der Bodenmarkierung parken, wenn das durch eine Zusatzbeschilderung ausgewiesen ist. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln für Parken und Halten des §12 StVo. Das ganze also zum zuständigen OA gemailt und nie wieder davon gehört.

Das andere Mal liegt schon einige Zeit zurück. Da wurde ich sogar umgesetzt. Ferienhaus gemietet, incl. PkW-Stellplatz. Als wir ankamen, war der vor dem Haus gelegene Stellplatz fremdbelegt. Gut, bist im Urlaub. Regste dich nicht auf. Auto ausgeladen und 150 m weiter am Straßenrand geparkt. 2 Tage das Auto nicht gebraucht. Am dritten Tag der erste Ausflug mit dem Auto. Zack, ne Verwarnung dran und der Hinweis das Fahrzeug wurde vom OA umgesetzt. Mich gewundert. Sonderbeschilderung gabs nicht als ich parkte. 3 Tage später war ebenfalls keine Sonderbeschilderung in der Straße zu sehen. Gut, dachte ich, wartest Du halt bis die Verwarnung per Post kommt. Nach 3 - 4 Wochen war es so weit. Parken im Absoluten in einer Sonderbeschilderung wegen Umzugs. Natürlich mit Behinderung. Dazu die Kosten fürs Umsetzen. Kurz mit dem zuständigen OA telefoniert und dann meine Bilder plus eine kurze Stellungnahme an die gesendet. Ende vom Lied. Das Ganze wurde eingestellt und die Kosten fürs Umsetzen blieben an der Kommune hängen. Die Schilder standen nämlich keine 72 Stunden vor Inkrafttreten des Haltverbotes.

Gerade mit Sonderbeschilderungen wird viel Schindluder getrieben. Das erleben wir ständig. Da stehen die Schilder in die falsche Richtung. da fehlt die entsprechende Zusatzbeschilderung. Da gibts kein Aufstellprotokoll. Da ist die eingerichtete Zone an einer ganz anderen Stelle, als in der Genehmigung angegeben, und und und. Bei 2 Einsätzen wegen Behinderungen in der Sonderbeschilderung, werde ich vielleicht einmal tätig. Bei den anderen beiden gibts Fehler. Da mache ich gar nichts.

Der oben angesprochene Kollege hat übrigens erst letzten Monat 10 Fahrzeuge in einer Sonderbeschilderung verwarnt und abgeschleppt. Dumm war nur, es fehlte die Zusatzbeschilderung "auf dem Seitenstreifen". Aber genau da standen die Fahrzeuge. Die Beschilderung gilt aber nur für die Fahrbahn. Wenn der Seitenstreifen mit einbezogen werden soll, muss das durch Zusatzbeschilderung ausgewiesen sein. Noch dümmer war, es war eine städtische Baustelle und die Beschilderung wurde von unserem Tiefbauamt gestellt. Sämtliche Kosten sind natürlich an der Stadt hängen geblieben.

Vor genau solchen Vorgängen will ich mich schützen und das sind mir die 20 Sekunden für ein paar Fotos wert!

 

Gruß,

Micha

Gestern ging die Meldung durch die Presse, das ein Polizist von einem Schild einen Pfeil abgekratzt hat. Und auch hier gab es schon genug beiträge über Bußgelder wo die Meinungen weit auseinander gingen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Juni 2021 um 12:40:16 Uhr:

fotografierst Du auch Dein Auto, wenn Du es auf dem Supermarktparkplatz abstellst? So dass man die Nebenparker identifizieren kann, wenn es eine Parkdelle gibt?

Spätestens wenn man Geschädigter einer Flucht war, kann man schon mal daran denken. Ich selbst mache es auch ab und zu. Kann nicht schaden aber eventuell hinterher helfen, wenn man die Kennzeichen eines möglichen Verursachers hat.

Da sieht man mal, dass auch Polizisten und Mitarbeiter von Ordungsämtern unter gar seltsamen Berufskrankheiten leiden. :D

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juni 2021 um 18:40:00 Uhr:

... wenn man die Kennzeichen eines möglichen Verursachers hat.

Wenn man ein Auto fotografiert welches neben einem anderen Auto steht dann beweist das dass ein Auto neben einem anderen Auto stand und sonst genau nichts ...

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 10. Juni 2021 um 20:22:39 Uhr:

Da sieht man mal, dass auch Polizisten und Mitarbeiter von Ordungsämtern unter gar seltsamen Berufskrankheiten leiden. :D

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 10. Juni 2021 um 20:22:39 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juni 2021 um 18:40:00 Uhr:

... wenn man die Kennzeichen eines möglichen Verursachers hat.

Wenn man ein Auto fotografiert welches neben einem anderen Auto steht dann beweist das dass ein Auto neben einem anderen Auto stand und sonst genau nichts ...

Erst mal ja.

Und wenn man dann den Halter aufsucht, sich die Karre ansieht und eventuell korrespondierende Schäden findet ist man schon ein bisschen weiter.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 10. Juni 2021 um 20:22:39 Uhr:

Wenn man ein Auto fotografiert welches neben einem anderen Auto steht dann beweist das dass ein Auto neben einem anderen Auto stand und sonst genau nichts ...

So pauschal würde Ich das jetzt nicht sagen !

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