6 km/h geblitzt - keine Toleranz abgezogen?
Hallo Community und Rechtsexperten!
Ich war am 17.11.2018 in der Nürnberger Provinz unterwegs.
Als empfohlene abkürzung meiner Mitfahrer nahm ich eine Nebenstraße (Anscheinend Oedenberger Straße gg.34, Ri. Danziger Str.)
Und Zack: Gegen 14 Uhr hat es aus einem klassischen dunkelgrauen Caddy aufgeleuchtet.
Unterwegs war ich mit Tempomat der nach GPS Navigation auf 35km/h eingestellt war.
Ja, ich war zu schnell und ja ich würde die Strafe auch akzeptieren. Was sind schon 15€...
Nur dachte ich das von diesen 5km/h zu schnell noch 3km/h toleranz abgezogen werden!!??
Das wären nach GPS ja nur 2km/h zu viel (auch wieder 2km/h zu viel und müsste 15€ zahlen...)
Nach Bußgeldbescheid steht nichts davon eine Toleranz abgezogen zu haben.
Normalerweise müsste ja dann dort stehen (wie ich es von meinen anderen 2 Bußgeldbescheiden kenne. "...nach Abzug der Toleranz..."
Wären das dann nicht nach den Nürnberger Inhalt von MOTOR-TALK entfernt
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>3km/h< nicht 6km/h ???
Ich finde das etwas lächerlich... Falls es wegen 3km/h ein Bußgeldbescheid gäbe...
Lohnt es sich dort Einspruch einzulegen?
Am Ende war ich ja trotzdem 3km/h zu viel. Habe aber noch nie gehört das deshalb ein Bußgeld raus geht?
Das ist übrigens erst mein 3. Bußgeldbescheid in 10 Jahren... Und noch nie habe ich ein Foto bekommen. Das nervt mich übrigens auch...
Danke und Gruß Lukas
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Moorteufelchen
MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:45:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:42:43 Uhr:
Oh... wie kriminell ich nur bin 🙄. Verklag mich doch.
Mir geht es nur darum ob da nicht noch 3km/h abgezogen gehören oder nicht!
Ich denke mal, dass die hier nicht mehr abgezogen gehören.
Kriminell finde ich es, in einer Tempo-30 Zone 35 mit (GPS-)Tempomat zu fahren, da liegst Du durchaus richtig.
Roll nur die Augen, das zeigt mir nur, wie uneinsichtig Du hier scheinbar bist.
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...
243 Antworten
Naja. So ein Irrglaube ist das nicht.
Wir haben mal ein Ticket erhalten, wo auf dem Bild eindeutig die Einstellung des Messgerätes vermerkt war ab wann ausgelöst wird (5km/h nach Toleranzabzug über TL).
Insofern ist das dann eigentlich ja doppelte Toleranz.
Das Auslösen der Messung hat nichts mit dem dann gemessenen Wert zu tun.
Es geht nur darum das man nicht für jeden der 1-5 km/h zu schnell fährt das
volle Prozedere lostreten will.
Physikalisch wird das Meßgerät auch einen Nachkommawert zu den km/h liefern,
von denen dann 3 km/h bzw. 3% auf dem Papier abgezogen werden.
Bei Bescheid des TE wird man schlichtweg vergessen haben zu erwähnen,
dass die Toleranz schon runter ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2018 um 10:36:26 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Dezember 2018 um 18:26:26 Uhr:
Die Kombination der Zeugenanhörung mit einem Verwarngeldangebot ist ja mal eine krasse Nummer. Sowas erlauben sich die Polizeibehörden in meinem Dunstkreis nicht. Ich halte das auch für nicht statthaft.
ist doch Standard Procedure. Geben Sie bitte den Fahrer an. Sie können die Angelegenheit aber auch direkt aus der Welt schaffen, wenn der Betroffene das Geld überweist. Kenne ich eigentlich nicht anders....
Nein, so ist das hier eher nicht üblich. Ein Verwanrgeldangebot in Verbindung mit einer Betroffenenanhörung ist üblich. Aber nicht die Kombination Verwarngeldangebot mit der Zeugenanhörung.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:16:03 Uhr:
Bei Bescheid des TE wird man schlichtweg vergessen haben zu erwähnen,
dass die Toleranz schon runter ist.
Dann wäre der Bescheid fehlerhaft und aus diesem Grund nicht rechtsgültig. Der TE sollte mit Verweis auf die Fehlerhaftigkeit unbedingt Widerspruch einlegen. Aber nur für den Fall, dass die Toleranzangabe tatsächlich nicht (nach gewissenhafter Prüfung, also auch nicht auf der Rückseite) angegeben ist.
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es handelt sich aber um gar keinen Bescheid. Es handelt sich um eine Zeugenanhörung mit Angebot, das Verfahren durch Zahlung zu beenden. Das kann gar nicht fehlerhaft sein, da ein solches Schreiben keinen Formvorschriften unterliegt.
Wer einen Bescheid will, muss abwarten. Dann kommen allerdings noch 23,50 € Verwaltungskosten hinzu.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:33:17 Uhr:
Nein, so ist das hier eher nicht üblich. Ein Verwanrgeldangebot in Verbindung mit einer Betroffenenanhörung ist üblich. Aber nicht die Kombination Verwarngeldangebot mit der Zeugenanhörung.
es mag ja bei Dir anders sein. Als Dienstwagenfahrer bekommt man immer nur Zeugenfragebögen, wenn es mal geblitzt hat. Einen Betroffenen gibt es zu der Zeit noch gar nicht. Und diese Fragebögen waren bei mir bisher in 100% aller Fälle mit einer Zahlungsmöglichkeit verbunden.
Ist doch auch für die Bußgeldstellen viel einfacher, weil es sehr viele Fahrzeuge gibt, die auf Firmen zugelassen sind. Es wäre kein vereinfachtes Verfahren mehr, wenn immer erst ein Fahrer ermittelt werden müsste.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:50:43 Uhr:
es handelt sich aber um gar keinen Bescheid. Es handelt sich um eine Zeugenanhörung mit Angebot, das Verfahren durch Zahlung zu beenden. Das kann gar nicht fehlerhaft sein, da ein solches Schreiben keinen Formvorschriften unterliegt.
Auch wieder richtig. Dann wäre es für den TE trotzdem legitim und angebracht, bei der Behörde zum inkludierten Toleranzabzug nachzufragen.
Zitat:
@peikifex schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:50:53 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Dezember 2018 um 13:48:07 Uhr:
Gut ich dachte ich bekomme hier im Forum eine richtige Antwort. Nicht nur dämliche Moralapostel antworten...Wenn Dir jemand sagt, dass Du mit Absicht Mist machst, dann ist das automatisch ein "dämlicher Moralapostel"?
Echt coole Nummer hier. Erst Mist machen, sich das nicht sagen lassen, und dann noch nach seinem vermeintlichen "Recht auf die Minderung der Übertretung" zetern.
Das mit dem dämlich möchte ich hier auch nicht lesen, allerdings können sich alle Moralapostel einfach mal verkneifen, ihren Senf zu einer konkreten Frage dazu zu geben, die so einfach nicht gestellt wurde. Wenn er gefragt hätte "hi Leute, bin absichtlich zu schnell gefahren und rege mich nun über die nicht abgezogene Toleranz auf, wie bewertet ihr mein Verhalten?", dann und nur dann kannst du dein Moral und Ethik Geschreibsel zum besten geben. So interessiert es aber keine Sau und es nervt einfach nur ohne Ende in diesen Threads.
Er fragte konkret ob da noch was abgezogen werden muss und nix anderes. Meine Güte.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. Dezember 2018 um 09:36:41 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 3. Dezember 2018 um 00:14:45 Uhr:
Das heißt bei echten 36Km/h, dürfte das Messgerät bis zu 39Km/h messen, deshalb gibt es diese Toleranz. Das heißt aber nicht, das immer 3 Km/h von deiner Geschwindigkeit abgezogen werden müssen.
Falsch! Unter 100 km/h müssen 3 km/h abgezogen werden, und über 100 km/h müssen 3 % abgezogen werden. Und im Bescheid muss der errechnete Toleranzabzug in km/h genannt werden.
Ich habe doch geschrieben "deiner Geschwindigkeit", also der real vom TE gefahrenen Geschwindigkeit, davon wird nichts abgezogen.
Abgezogen werden die 3 Km/h bzw. 3% von der gemessenen Geschwindigkeit.
So kann es passieren, das eben die tatsächlichen laut GPS gefahrenen 36 Km/h vorgeworfen werden, auch wenn man "gewohnt" ist, dass es meist 3 Km/h weniger sind.
Dem VT wird noch gar nichts vorgeworfen. Man hat ihn mit einer Geschwindigkeit von X geblitzt, also 6km/h mehr als erlaubt. Wenn der Bußgeldbescheid kommen würde steht auch die zugestandene Toleranz drin.
Wenn er das nicht will kann er 15,- zahlen. Bevor der Vorwurf und der Bußgeldbescheid kommt.
Ist immer wieder erschreckend, was aus solchen Dingen hier gemacht wird.
Ich hätte dort angerufen und gefragt, wie schnell ich geblitzt wurde.
Habe mal dort angerufen. Die Dame konnte mir nicht sagen ob die 3km/h abgezogen werden oder nicht.
Aber dafür bekomme ich jetzt kostenfrei noch mein Foto via Post nach Hause. Dort steht dann alles drauf...
PS.: Noch einmal: Das Geld ist schon längst überwiesen. Und ich weiß das ich zu schnell Unterwegs war 😮
Interessante Vorgehensweise. Anrufen und fragen, wie schnell man selbst geblitzt wurde.
Es wäre richtig gewesen zu fragen, wie schnell man geblitzt wurde. Nicht, ob die 3km/h abgezogen wurden.
Aber jetzt gehts ja seinen Weg.....
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:48:40 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:16:03 Uhr:
Bei Bescheid des TE wird man schlichtweg vergessen haben zu erwähnen,
dass die Toleranz schon runter ist.
Dann wäre der Bescheid fehlerhaft und aus diesem Grund nicht rechtsgültig. Der TE sollte mit Verweis auf die Fehlerhaftigkeit unbedingt Widerspruch einlegen. Aber nur für den Fall, dass die Toleranzangabe tatsächlich nicht (nach gewissenhafter Prüfung, also auch nicht auf der Rückseite) angegeben ist.
Bingo steht nix drauf (ich kenne es ja bisher "nach Abzug der Toleranz festgestellte Geschwindigkeit: xxx".
Ich bekomme aber jetzt ein Foto zugesendet wo auch die gemessene Geschwindigkeit zu sehen ist.
Eig. wollte ich hier keinen großen aufriss machen...
Zitat:
@Bierloch schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:57:45 Uhr:
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. Dezember 2018 um 11:48:40 Uhr:
Dann wäre der Bescheid fehlerhaft und aus diesem Grund nicht rechtsgültig. Der TE sollte mit Verweis auf die Fehlerhaftigkeit unbedingt Widerspruch einlegen. Aber nur für den Fall, dass die Toleranzangabe tatsächlich nicht (nach gewissenhafter Prüfung, also auch nicht auf der Rückseite) angegeben ist.Bingo steht nix drauf (ich kenne es ja bisher "nach Abzug der Toleranz festgestellte Geschwindigkeit: xxx".
Ich bekomme aber jetzt ein Foto zugesendet wo auch die gemessene Geschwindigkeit zu sehen ist.Eig. wollte ich hier keinen großen aufriss machen...
😉🙄 Zuuuuuh-spät 😁 😛