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550i - Minderleistung, Schaltschläge.. Fortsetzung

Themenstarteram 11. August 2008 um 9:42

Mein ursprünglicher Beitrag: "'... ich größten Ärger mit meinem 550i habe. Neu gekauft, EZ 01/2007, Schaltschläge vom 1. in 2. und 2. in 3. Gang, nachweislich nur 238kW statt 270kW. Unzählige Male habe ich die BMW Niederlassung Nürnberg wieder aufgesucht, reklamiert, etliche Probefahrten mit unterschiedlichen Werkstattmeistern und jemandem vom Getriebehersteller durchgeführt - nichts ist passiert, ich habe auf Wandlung geklagt. Obwohl die einzelnen "Testfahrer" im Fahrzeug das Vorhandensein der Schaltschläge bestätigten, wußte vor Gericht dann niemand mehr etwas davon. Vom Gericht bestelltes Gutachten (der Gutachter fährt einen M5) besagt, dass Schaltschläge nur bei entsprechender Fahrweise auftreten würden. Und dass die Minderleistung bereits bei Fahrzeugübernahme vorhanden gewesen ist, können wir nicht bestätigen. Bei Übernahme sei volle Leistung da gewesen. 1. Instanz verloren, Berufung eingelegt, Sache is noch am Laufen, allerdings liegt ein richterlicher Hinweis des Oberlandesgerichtes vor, dass die Berufung wahrscheinlich zurückgewiesen würde.

Sachstand jetzt: So. Jetzt wurde meine Berufung vom Oberlandesgericht abgewiesen und ich sitz da mit der Kiste! Als ich auf die Abweisung hin den Richter aufsuchte, erklärte mir dieser, dass ich die Sache bereits in der I. Instanz gewonnen hätte, wenn mein Anwalt "richtig gearbeitet" hätte!!! Was sagt man dazu?! Mittlerweile habe ich die Verbraucherzentrale, die ADAC-Redaktion, Stern-TV (RTL), Bild-Zeitung, Auto Motor-Sport und Pro 7 mit sämtlichen Unterlagen versorgt in der Hoffnung, dass irgendjemand mein Thema aufgreift und BMW nochmal auf die Füße tritt. Was würdet Ihr jetzt machen? Wenn ich den Wagen so verkaufe, müßte ich ja ebenfalls auf die Mängel hinweisen und einen noch größeren Verlust haben, als ohnehin schon! Für den Kaufpreis dieses Wagens hätte ich mir auch eine kleine Eigentumswohnung kaufen können... wäre mit Sicherheit rentabler gewesen!!!

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7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Elbert

Mein ursprünglicher Beitrag: "'... ich größten Ärger mit meinem 550i habe. Neu gekauft, EZ 01/2007, Schaltschläge vom 1. in 2. und 2. in 3. Gang, nachweislich nur 238kW statt 270kW. Unzählige Male habe ich die BMW Niederlassung Nürnberg wieder aufgesucht, reklamiert, etliche Probefahrten mit unterschiedlichen Werkstattmeistern und jemandem vom Getriebehersteller durchgeführt - nichts ist passiert, ich habe auf Wandlung geklagt. Obwohl die einzelnen "Testfahrer" im Fahrzeug das Vorhandensein der Schaltschläge bestätigten, wußte vor Gericht dann niemand mehr etwas davon. Vom Gericht bestelltes Gutachten (der Gutachter fährt einen M5) besagt, dass Schaltschläge nur bei entsprechender Fahrweise auftreten würden. Und dass die Minderleistung bereits bei Fahrzeugübernahme vorhanden gewesen ist, können wir nicht bestätigen. Bei Übernahme sei volle Leistung da gewesen. 1. Instanz verloren, Berufung eingelegt, Sache is noch am Laufen, allerdings liegt ein richterlicher Hinweis des Oberlandesgerichtes vor, dass die Berufung wahrscheinlich zurückgewiesen würde.

Sachstand jetzt: So. Jetzt wurde meine Berufung vom Oberlandesgericht abgewiesen und ich sitz da mit der Kiste! Als ich auf die Abweisung hin den Richter aufsuchte, erklärte mir dieser, dass ich die Sache bereits in der I. Instanz gewonnen hätte, wenn mein Anwalt "richtig gearbeitet" hätte!!! Was sagt man dazu?! Mittlerweile habe ich die Verbraucherzentrale, die ADAC-Redaktion, Stern-TV (RTL), Bild-Zeitung, Auto Motor-Sport und Pro 7 mit sämtlichen Unterlagen versorgt in der Hoffnung, dass irgendjemand mein Thema aufgreift und BMW nochmal auf die Füße tritt. Was würdet Ihr jetzt machen? Wenn ich den Wagen so verkaufe, müßte ich ja ebenfalls auf die Mängel hinweisen und einen noch größeren Verlust haben, als ohnehin schon! Für den Kaufpreis dieses Wagens hätte ich mir auch eine kleine Eigentumswohnung kaufen können... wäre mit Sicherheit rentabler gewesen!!!

...also ich hätte mir die Wohnung gekauft.

Spass, tut mir leid mit der geschichte. Könntest dichn ja auch mal an den Verband der Automobilhersteller wenden.

Aber ich denke schlechte Presse hilft da am meiste.

am 11. August 2008 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von Elbert

Mein ursprünglicher Beitrag: "'... ich größten Ärger mit meinem 550i habe. Neu gekauft, EZ 01/2007, Schaltschläge vom 1. in 2. und 2. in 3. Gang, nachweislich nur 238kW statt 270kW. Unzählige Male habe ich die BMW Niederlassung Nürnberg wieder aufgesucht, reklamiert, etliche Probefahrten mit unterschiedlichen Werkstattmeistern und jemandem vom Getriebehersteller durchgeführt - nichts ist passiert, ich habe auf Wandlung geklagt. Obwohl die einzelnen "Testfahrer" im Fahrzeug das Vorhandensein der Schaltschläge bestätigten, wußte vor Gericht dann niemand mehr etwas davon. Vom Gericht bestelltes Gutachten (der Gutachter fährt einen M5) besagt, dass Schaltschläge nur bei entsprechender Fahrweise auftreten würden. Und dass die Minderleistung bereits bei Fahrzeugübernahme vorhanden gewesen ist, können wir nicht bestätigen. Bei Übernahme sei volle Leistung da gewesen. 1. Instanz verloren, Berufung eingelegt, Sache is noch am Laufen, allerdings liegt ein richterlicher Hinweis des Oberlandesgerichtes vor, dass die Berufung wahrscheinlich zurückgewiesen würde.

Sachstand jetzt: So. Jetzt wurde meine Berufung vom Oberlandesgericht abgewiesen und ich sitz da mit der Kiste! Als ich auf die Abweisung hin den Richter aufsuchte, erklärte mir dieser, dass ich die Sache bereits in der I. Instanz gewonnen hätte, wenn mein Anwalt "richtig gearbeitet" hätte!!! Was sagt man dazu?! Mittlerweile habe ich die Verbraucherzentrale, die ADAC-Redaktion, Stern-TV (RTL), Bild-Zeitung, Auto Motor-Sport und Pro 7 mit sämtlichen Unterlagen versorgt in der Hoffnung, dass irgendjemand mein Thema aufgreift und BMW nochmal auf die Füße tritt. Was würdet Ihr jetzt machen? Wenn ich den Wagen so verkaufe, müßte ich ja ebenfalls auf die Mängel hinweisen und einen noch größeren Verlust haben, als ohnehin schon! Für den Kaufpreis dieses Wagens hätte ich mir auch eine kleine Eigentumswohnung kaufen können... wäre mit Sicherheit rentabler gewesen!!!

hallo, kenne das problem von dem 550er ebenso, hatte bis vor 10 wochen ebenfalls einen, der statt den angegebenen 270kw/367ps nur 247kw/335ps hatte.

habe auch 4 wochen lang rumdiskutiert, ohne anwalt, was alles nichts gebracht hat.

die hersteller haben einen tolleranzbereich von 10%.

erst als ich ein schreiben von meinem anwalt bmw erreicht hatte, tat sich etwas.(habe auch auf eine wandlung plädiert)

ich bekam einen anruf, wo mir der freundliche niederlassungsleiter einen termin anbot, um den wagen zu tauschen.

da der wagen neu bestellt werden müsste und sich dann alles verzögern würde, verlangte ich schlicht das geld für den wagen zurück, was auch geklappt hat.

schade das sich deine niederlassung so quer stellt und unkooperativ zeigt.

an die presse gehen würde ich damit nicht, da du in zeiten des klimawandels mit einem 550er nicht unbedingt das beste bild hergibst und somit sich auch kein rtl oder pro7 für das problem interessiert.

an deiner stelle würde ich mir einen neuen anwalt suche, vllt einen höheren angesehenneren.

anscheinend liegt oder lag es an deinem anwalt wenn das selbst der richter sagt (was ich nicht verstehe).

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Elbert

Für den Kaufpreis dieses Wagens hätte ich mir auch eine kleine Eigentumswohnung kaufen können... wäre mit Sicherheit rentabler gewesen!!!

Rentabler wäre eine kleine Eigentumswohnung so oder so gewesen. Es gibt kaum eine bessere Geldvernichtungsmaschinerie wie ein Auto vor allem, wenn es sich um so Boliden handelt wie dein 550i.

Ich denke, in der Sache ist nicht mehr viel zu machen - weder juristisch noch durch Presse / Öffentlichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Elbert

Mein ursprünglicher Beitrag: "'... ich größten Ärger mit meinem 550i habe. Neu gekauft, EZ 01/2007, Schaltschläge vom 1. in 2. und 2. in 3. Gang, nachweislich nur 238kW statt 270kW. Unzählige Male habe ich die BMW Niederlassung Nürnberg wieder aufgesucht, reklamiert, etliche Probefahrten mit unterschiedlichen Werkstattmeistern und jemandem vom Getriebehersteller durchgeführt - nichts ist passiert, ich habe auf Wandlung geklagt. Obwohl die einzelnen "Testfahrer" im Fahrzeug das Vorhandensein der Schaltschläge bestätigten, wußte vor Gericht dann niemand mehr etwas davon. Vom Gericht bestelltes Gutachten (der Gutachter fährt einen M5) besagt, dass Schaltschläge nur bei entsprechender Fahrweise auftreten würden. Und dass die Minderleistung bereits bei Fahrzeugübernahme vorhanden gewesen ist, können wir nicht bestätigen. Bei Übernahme sei volle Leistung da gewesen. 1. Instanz verloren, Berufung eingelegt, Sache is noch am Laufen, allerdings liegt ein richterlicher Hinweis des Oberlandesgerichtes vor, dass die Berufung wahrscheinlich zurückgewiesen würde.

Sachstand jetzt: So. Jetzt wurde meine Berufung vom Oberlandesgericht abgewiesen und ich sitz da mit der Kiste! Als ich auf die Abweisung hin den Richter aufsuchte, erklärte mir dieser, dass ich die Sache bereits in der I. Instanz gewonnen hätte, wenn mein Anwalt "richtig gearbeitet" hätte!!! Was sagt man dazu?! Mittlerweile habe ich die Verbraucherzentrale, die ADAC-Redaktion, Stern-TV (RTL), Bild-Zeitung, Auto Motor-Sport und Pro 7 mit sämtlichen Unterlagen versorgt in der Hoffnung, dass irgendjemand mein Thema aufgreift und BMW nochmal auf die Füße tritt. Was würdet Ihr jetzt machen? Wenn ich den Wagen so verkaufe, müßte ich ja ebenfalls auf die Mängel hinweisen und einen noch größeren Verlust haben, als ohnehin schon! Für den Kaufpreis dieses Wagens hätte ich mir auch eine kleine Eigentumswohnung kaufen können... wäre mit Sicherheit rentabler gewesen!!!

eine weitere Möglichkeit wäre, dass du durch einen anderen Rechtsanwalt prüfen lässt (vielleicht hilft der Richter ja auch) wo deiner es verbockt hat. Die sind für sowas versichert, dann würde ich ihn in die Haftung nehmen.

Gruß

am 11. August 2008 um 13:55

Diese Angelegenheit tut mir leid - kann auch nicht mit guten Argumenten helfen.

Da ich selbst einen 550i Jg 07 fahre bin ich jedoch interessiert zu erfahren, wie man denn die wirkliche PS-Leistung nachmessen und beweisen kann.

am 11. August 2008 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von true1bagheera

Diese Angelegenheit tut mir leid - kann auch nicht mit guten Argumenten helfen.

Da ich selbst einen 550i Jg 07 fahre bin ich jedoch interessiert zu erfahren, wie man denn die wirkliche PS-Leistung nachmessen und beweisen kann.

naja das kannste auf einem leistungsprüfstand machen, in deutschland geht das z.b. beim adac.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von ryder_b

naja das kannste auf einem leistungsprüfstand machen, in deutschland geht das z.b. beim adac.

Vom Ergebnis nicht zuviel erwarten --> KLICK

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