530d gekauft,im Nachhinein festgestellt das Ausstattung fehlt
Hallo,
ich habe mir am Montag einen 530 D xDrive BJ 3/13 vom BMW Vertragshändler zugelegt.
Dieser wurde mit Automatisch abblendbaren Innen/Aussenspiegel beschrieben. (Artikelbeschreibung bei Mobile).
Gestern während der ersten Nachtfahrt viel mir auf das die Spiegel eben nicht abblenden, wie zb. von meinem Astra gewohnt.
Kurzum fragte ich meinen Nachbar, der auch mal einen BMW mit diesem Ausstattungsmerkmal hatte, ob er wüsste wie man diesen aktiviert, als Antwort kam ich vermutete es schon, der Wagen hat keine ablenkbaren Spiegel.
Was meint Ihr, wie soll ich jetzt weiter verfahren?
Den Händler verklagen, verkloppen, selber nachrüsten oder es einfach hinnehmen?
PS: Einen Screenshot von der Beschreibung hatte ich zum Glück vor der Entfernung das Angebotes gemacht.
45 Antworten
Zitat:
Doch richtig. Schau halt in die Preisliste. Die anklappfunktion ist in der sa430 enthalten. Eine andere Möglichkeit, die anklappfunktion zu bekommen, gibt es auch gar nicht beim 5er.
Und ein Hinweis wie "Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten" steht in 99% der Fälle zusätzlich in der Verkaufsanzeige.
.
.
Eigentlich völlig schnurz :-)
Ich ich gebe Dir ein Bier aus und lade Dich herzlichst zu mir ein, dass Du dich life an meinem Fahrzeug überzeugst , dass sich definitiv BEIDE Aussenspiegel verdunkeln OHNE Einklappfunktion.
Und lt. VIN ist die 430 bei mir verbaut.
Wie gesagt, eigentlich nicht der Rede Wert :-)
lg
Stefan
Zitat:
Eine andere Möglichkeit, die anklappfunktion zu bekommen, gibt es auch gar nicht beim 5er.
Ich hatte mal gelesen, dass es auch bei dieser Variante dabei ist?! Bin mir nicht 100% sicher!
Sitzverstellung, elektrisch mit Memory für Fahrersitz 1.100,00 €
Die elektrische Sitzverstellung mit Memory-Funktion für den Fahrersitz umfasst die elektrische Verstellmöglichkeit für Sitzlänge, Sitzhöhe, Sitzlehne und Kopfstützenhöhe für Fahrer- und Beifahrersitz. Darüber hinaus erleichtert die ebenfalls enthaltene Bordsteinautomatik für den Beifahreraußenspiegel das Einparken.
VG
Ich hab mich grad mal neugierdehalber durch Händler-Inserate bei Mobile zum F11 ab 2010 geklickt. Von 10 Anzeigen stand „Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten“ bzw. „Angaben ohne Gewähr“ nur bei 7 dabei.
Ähnliche Themen
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 12. Juni 2016 um 17:10:27 Uhr:
Und ein Hinweis wie "Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten" steht in 99% der Fälle zusätzlich in der Verkaufsanzeige.
Dieser Hinweis muss aber aus meiner Sicht trotzdem nicht unbedingt zu einem zwangsläufigen Verlust von Ansprüchen führen. Schliesslich wurde im vorliegenden Fall das Fahrzeug von einem BMW-Vertragshändler verkauft. Da ist durchaus möglich und nachvollziehbar, dass dabei die Ansprüche an die wahrheitsgemäße Beschreibung und Bewerbung von Ausstattungsmerkmalen deutlich höher sind im Vergleich zu einem Verkauf durch eine Privatperson (oder einen x-beliebigen Händler).
Ich würde daher zunächst den (vernünftigen) Dialog mit dem Händler suchen und ihn gegebenenfals besonders auf diesen Umstand hinweisen. Falls sich dort trotzdem keine Einsicht zeigen sollte, dann bleibt wahlweise entweder der Weg zum Anwalt oder alternativ diesen Kauf unter "Lebe und Lerne" als Erfahrung zu verbuchen.
Just my 2 cts...
Zitat:
@newnk schrieb am 12. Juni 2016 um 17:51:21 Uhr:
Zitat:
Eine andere Möglichkeit, die anklappfunktion zu bekommen, gibt es auch gar nicht beim 5er.
Ich hatte mal gelesen, dass es auch bei dieser Variante dabei ist?! Bin mir nicht 100% sicher!
Sitzverstellung, elektrisch mit Memory für Fahrersitz 1.100,00 €
Die elektrische Sitzverstellung mit Memory-Funktion für den Fahrersitz umfasst die elektrische Verstellmöglichkeit für Sitzlänge, Sitzhöhe, Sitzlehne und Kopfstützenhöhe für Fahrer- und Beifahrersitz. Darüber hinaus erleichtert die ebenfalls enthaltene Bordsteinautomatik für den Beifahreraußenspiegel das Einparken.VG
Bordsteinautomatik ist NICHT die anklappfunktion. Das heißt lediglich, dass der rechte Außenspiegel beim einlegen des Rückwärtsgangs runter fährt, damit man den Bordstein besser sehen kann.
@swa00
Von mir aus ist es bei dir eben so. Ab Werk gab es das aber so nicht und deshalb wurde das hier als Möglichkeit beschrieben, zu überprüfen ob die abblendfunktion vorhanden ist.
Zitat:
@swa00 schrieb am 12. Juni 2016 um 17:51:01 Uhr:
Zitat:
Doch richtig. Schau halt in die Preisliste. Die anklappfunktion ist in der sa430 enthalten. Eine andere Möglichkeit, die anklappfunktion zu bekommen, gibt es auch gar nicht beim 5er.
Und ein Hinweis wie "Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten" steht in 99% der Fälle zusätzlich in der Verkaufsanzeige.
Ich ich gebe Dir ein Bier aus und lade Dich herzlichst zu mir ein, dass Du dich life an meinem Fahrzeug überzeugst , dass sich definitiv BEIDE Aussenspiegel verdunkeln OHNE Einklappfunktion.
Und lt. VIN ist die 430 bei mir verbaut.
Verstehe gar nicht was du willst. Wenn du 430 verbaut hast, dann hast du Innenspiegel+Außenspiegel aut. abblendend und elektr. anklappbar. Wieso diskutierst du mit TheRealRaffnix ob du die Funktion dann hast oder nicht, wenn du die ganz eindeutig hast?
Zitat:
Verstehe gar nicht was du willst. Wenn du 430 verbaut hast, dann hast du Innenspiegel+Außenspiegel aut. abblendend und elektr. anklappbar. Wieso diskutierst du mit TheRealRaffnix ob du die Funktion dann hast oder nicht, wenn du die ganz eindeutig hast?
.
.
Bitte sei so lieb und lies meinen Text nochmal genau .......
Hinweis :
... OHNE Einklappfunktion !!!
Ausserdem diskutiere ich nicht rum, das Thema ist schon längst durch, alter Hut und ist von DIR nochmal aufgegriffen worden .
Es war lediglich der Hinweis, dass meine Kombination auch verbaut wurde (wie auch bereits OctiColl erwähnte).
Und das nicht einfach aus Lust und Laune, oder weil ich es einmal irgendwo gelesen habe (wie einige hier), sondern weil das Fahrzeug bei mir physisch vor der Türe steht :-)
Moin,
ich habe bei meinem ersten Zitat allerdings etwas gekürzt. Eigentlich steht in der Preisliste folgendes:
Code:
Innenspiegel, automatisch abblendend 431 176,47 210,–
Im Umfang Innen- und Außenspiegel, automatisch abblendend enthalten
Innen- und Außenspiegel, automatisch abblendend 430 462,18 550,–
Außenspiegel elektrisch anklappbar, Bordsteinautomatik für Beifahreraußenspiegel
Laut Preisliste gehört also anklappen mit dazu....
Glückauf
Torsten
Ab Werk wurden keine abblendbaren Außenspiegel ohne elektrische Anklappfunktion verbaut. Also wurde an deinem Auto nachträglich rumgebastelt oder du bildest dir die Abblendfunktion einfach nur ein, was ich mir auch vorstellen kann.
Mach mal ein Foto von den Spiegelgläsern bei dir. Man kann sofort erkennen ob die zum abblenden sind oder nicht, auch bei Tageslicht.
So liebe Leute,
heute einen Anruf vom Chef persönlich bekommen, erst tausendmal entschuldigt und es wurde mir eine Nachrüstung oder Preisnachlass angeboten, ich habe mich natürlich für die Nachrüstung entschieden. Und kein Wort darüber ob es ein Fehler in der Beschreibung war und ich deswegen keinen Anspruch hätte. Es wird einfach gemacht. Punkt aus fertig. Ich bin zufrieden und der Händler wahrscheinlich auch das er einen zufriedenen Kunden hat.
Zitat:
@kanne66 schrieb am 15. Juni 2016 um 20:45:25 Uhr:
Und was lehrt uns das? Lesen was man unterschreibt, obgleich BMW kulant ist...
In diesem Fall hat das dann wohl doch nichts mit Kulanz zu tun. Ich habe das nochmal recherchiert und hier ist, was ich dazu finden konnte:
Nach gängiger Rechtsprechung scheinen, auf den Vertragsgegenstand bezogene und öffentliche, Äusserungen eines Händlers (dazu zählt z.B. eine Beschreibung oder auch Bilder im Internet) automatisch Vertragsbestandteil zu sein (vgl. §434 Abs. 1 Satz 3 BGB).
Somit muss der Händler nach meinen Informationen wohl im Kaufvertrag ausdrücklich und eindeutig korrigieren, sollte eine hier zugesicherte Eigenschaft oder beschriebene Ausstattung nicht vorhanden sein.
http://www.firmenauto.de/...korrekte-gebrauchtwagenanzeige-480761.html
Und auch die Anmerkung "Irrtümer vorbehalten" greift offensichtlich in einem solchen Fall bei einem Vertrags- bzw. Fachhändler nicht.
http://www.frag-einen-anwalt.de/...ei-einem-Anzeigefehler--f99377.html
http://www.iww.de/.../...f-haftung-fuer-falsche-internetanzeige-f44772
Zwischen "nach gängiger Rechtsprechung scheinen" und "somit muss der Händler"
liegen aber Welten!
Außerdem ist die Sache doch geklärt im Sinne des TE, warum muss das denn nochmal aufgewärmt werden?