530d gekauft,im Nachhinein festgestellt das Ausstattung fehlt
Hallo,
ich habe mir am Montag einen 530 D xDrive BJ 3/13 vom BMW Vertragshändler zugelegt.
Dieser wurde mit Automatisch abblendbaren Innen/Aussenspiegel beschrieben. (Artikelbeschreibung bei Mobile).
Gestern während der ersten Nachtfahrt viel mir auf das die Spiegel eben nicht abblenden, wie zb. von meinem Astra gewohnt.
Kurzum fragte ich meinen Nachbar, der auch mal einen BMW mit diesem Ausstattungsmerkmal hatte, ob er wüsste wie man diesen aktiviert, als Antwort kam ich vermutete es schon, der Wagen hat keine ablenkbaren Spiegel.
Was meint Ihr, wie soll ich jetzt weiter verfahren?
Den Händler verklagen, verkloppen, selber nachrüsten oder es einfach hinnehmen?
PS: Einen Screenshot von der Beschreibung hatte ich zum Glück vor der Entfernung das Angebotes gemacht.
45 Antworten
Zitat:
@Peppino101 schrieb am 18. Juni 2016 um 13:37:00 Uhr:
Zwischen "nach gängiger Rechtsprechung scheinen" und "somit muss der Händler"
liegen aber Welten!
Das ist simpel. Ich bin kein Rechtsanwalt und das Internet ist i.d.R. kein guter Raum für eine umfängliche Rechtsberatung. Daher benutze ich den Begriff "scheinen".
Wenn Du Dir die Artikel durchliest, dann kannst Du Dir sicherlich Deine eigene Meinung bilden 😉
Zitat:
Außerdem ist die Sache doch geklärt im Sinne des TE, warum muss das denn nochmal aufgewärmt werden?
Weil es vielleicht auch noch ein Interesse über den speziellen Fall hinaus gibt? So etwas soll tatsächlich schon vorgekommen sein. Wenn es Dich aber nicht mehr interessieren sollte, dann mach Dich bitte frei von einem Zwang hier zu lesen oder Dich beteiligen zu müssen.