50er mit 25er Führerschein fahren

Mein Bruder macht gerade seinen Mofa Führerschein und wollte gerne wissen, was es für Konsequenzen es hat, wenn man mit einem 25er Führerschein 50er fährt und dann von der Polizei dabei erwischt wird.

31 Antworten

jo ich will nicht wissen was die mit mir machen wenn die mich mit meiner zx anhalten (nicht angemeldet, 25er schein, getunt wie sau, extrem laut), naja.
no risk no fun. Aber man sollte es nicht übertreiben (bin schon seit fast 3 Wochen net mehr gefahren weil sie nur noch 70 läuft und immer versäuft)

Also erstens ist es ja fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung.

Dort wo ich wohne da sind die Bullen so heiß auf jeden Rollerfahrer das ist fast schon nicht mehr normal!Die ziehen jeden raus! Die können dann schon einem richtig in den A... treten.

Führerschein erst mit 21

Sozialstunden usw.....

lol mich hamse auch einmal mit der red rose von meinem bruder angehalten. die is sowas von arschlaut wegen dem ganzen tuning und dem leeren sportauspuff, das hört die ganze stadt...naja inna dreißiger zone hat er mich rausgewunken und meinte ob ich ne abe für den auspuff hab...ich so: hä?abe?wat is dat denn?ich hab doch grad erst meinen führerschein...blabla....da hat er mich fahrn lassen und meinte blos...ich würd wat machen manche leute mögen das nich

Mich würd ma l Interessieren was die mit einem 47jährigen machen der statt erlaubten 25 50 fährt^^

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Zitat:

@klabauter71 schrieb am 20. Juli 2018 um 17:55:41 Uhr:


Mich würd ma l Interessieren was die mit einem 47jährigen machen der statt erlaubten 25 50 fährt^^

Kommt auf das Ergebnis der psychologischen Begutachtung an.

Wenn du sowas schon öfter gemacht hast kann es sein dass sie dich für den Rest deines Lebens in die Klapsmühle stecken.😉

r

Zitat:

@klabauter71 schrieb am 20. Juli 2018 um 17:55:41 Uhr:


Mich würd ma l Interessieren was die mit einem 47jährigen machen der statt erlaubten 25 50 fährt^^

Da zieht Erwachsenenstrafrecht und es gilt voll:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Also 1 Jahr Knast und Fahrzeug weg ist möglich!

Wird aber eher bei denen gemacht, die nicht mehr fragen brauchen, weil sie es schon zur Genüge kennen.

Ersttäter kommen mit rund 30 Tagessätzen (alternativ Hafttage) davon.

Zusätzlich wird Flensburg und die Fahrerlaubnisbehörde informiert.
Was die von der charakterlichen Eignung eines Verkehrsstraftäters hält, kann man sich denken. Spätestens beim 3.Mal ist eine MPU obligatorisch! Wenn man vorher schon ein gut gefülltes Flenskonto hat, kann auch das 1.Mal der Schwall sein, der das Faß überlaufen lässt.
Das zählt aber nicht als Strafe.

Genausowenig wie ggf. Jobverlust, evtl. Eintrag im Führungszeugnis (spätestens beim 2.Mal klingelt's auch im öffentlichen FZ!) und Schwierigkeiten bei der erneuten Jobsuche.

Schon etwas dumm, wenn man selbst im Namen sein mögliches Geburtsjahr und damit das Alter von 47 Jahren trägt!

Da ist die Konsequenz schon vorprogrammiert!

Zumal man mit 47 Jahren schonmal den Führerschein gemacht haben sollte...?!

Vielleicht ist der Lappen ja schon weg und der Fragesteller sucht nach Möglichkeiten, mit mehr als 25 km/h unterwegs zu sein... 😁

Eine Pilotenlizenz ist nicht direkt an eine Fahrerlaubnis gekoppelt. 😉

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. Juli 2018 um 19:06:18 Uhr:


Schon etwas dumm, wenn man selbst im Namen sein mögliches Geburtsjahr und damit das Alter von 47 Jahren trägt!

Da ist die Konsequenz schon vorprogrammiert!

Zumal man mit 47 Jahren schonmal den Führerschein gemacht haben sollte...?!

nö nicht jeder hat ein fühererschein mädchen^^

ausserdem war die frage nur rein obligatorisch

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. Juli 2018 um 19:06:18 Uhr:


Zumal man mit 47 Jahren schonmal den Führerschein gemacht haben sollte...?!

Oder aber: Hat man evtl. wegen blöden Sachen schon abgeben dürfen und ist daher nur mit Prüfbescheinigung unterwegs...

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 20. Juli 2018 um 21:29:52 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. Juli 2018 um 19:06:18 Uhr:


Zumal man mit 47 Jahren schonmal den Führerschein gemacht haben sollte...?!

Oder aber: Hat man evtl. wegen blöden Sachen schon abgeben dürfen und ist daher nur mit Prüfbescheinigung unterwegs...

Grüße, Martin

definitiv nein^^ hatte nie einen Führerschein aber naja....

Angesicht der Risiken, die man mit der oben genannten Verfahrensweise heraufbeschwört, wäre es da sinnvoller und günstiger, die entsprechende Fahrerlaubnis zu erwerben.

Zitat:

@klabauter71 schrieb am 20. Juli 2018 um 21:25:37 Uhr:


ausserdem war die frage nur rein obligatorisch

Wieso "obligatorisch"?

Wer hat Dich verpflichtet, was hast Du angestellt?

Zitat:

@tomS schrieb am 20. Juli 2018 um 22:38:49 Uhr:



Zitat:

@klabauter71 schrieb am 20. Juli 2018 um 21:25:37 Uhr:


ausserdem war die frage nur rein obligatorisch
Wieso "obligatorisch"?
Wer hat Dich verpflichtet, was hast Du angestellt?

wie was verplichtet? lies mal alles tsä

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