50cm bis Lichtaustrittskante
hallo leute muss meiner wut luft machen.
ich bekomme nirgens mein gewinde FW eingetragen weil ich nur 47cm bis zur lichtsaustrittskante des scheinwerfers habe.
ich will mein auto net 3cm höher legen weil ich vorher AP Federn drinn hatte und mein auto vom fachmann gezogen wurde.
ich hab das FW ungefähr auf die höhe eingestellt auf der es vorher mit federn war und jatzt hab ich den stres mit den 50 cm.
bei uns laufen die grünen wie vom esel gebissen mit nem zollstock rum und messen bei jedem getunten auto den Abstand.
ist doch vol der witz was die sich erlauben dann lassen die noch nen TÜV prüfer raushängen.
In der ABE steht NIRGENDS was von den 50cm nur das fahrzeug muss an der niedrigsten stelle mind. 8cm vom boden weg sein. und halt abstand bördelkante zur Radhausmitte und die länge von der nutmutter zum gewindeende.
Ich spiele echt schon mit dem Gedanken mich bis nach Karlsruhe vorzuklagen das die 50cm aus dem gesetz gestrichen werden und um die Grünen mal in ihre schranken zu verweisen.
Jedes automodell hat doch andere maße dann kann man doch nicht für alle fahrzeuge ein Maß von 50cm festlegen.
theoretisch dürfte auto wie Mazda MX5,Nissan 350 z, usw.
gar nicht im deutschen straßenverkehr gefahren werden.
ein freund hat nen E46 320cd mit M-Fahrwerk und ich habe den heute mal gemessen der hat 49 cm.
Ich komme ausem Saarland und hier gehts mächtig mit der Polizei ab.
Ich will mit meinem Fred niemanden Persönlich beleidigen ich wollte nur wissen wie es bei euch so abgeht
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von freshmaker328i
Das mit den 50 cm ist ein gespielter Witz. Wenn auf einem Treffen auch nur einer diese 50 cm einhält, dann fress ich nen Besen.
Bei mir sind es 47 cm obwohl der TÜV schon die Lichtaustrittskante genommen hat.
Zum Glück ist unser TÜV bischen human 😁
Egal welches Fahrwerk man verbaut, wenn es sich gesetzt hat ist man unter den 50 cm.
Warum müssen eigentlich diese 50 cm eingehalten werden?? Wegen der Sicherheit??
MFG Freshmaker
Dann fang schon mal an zu kauen😁
Zitat:
Original geschrieben von freshmaker328i
Warum müssen eigentlich diese 50 cm eingehalten werden?? Wegen der Sicherheit??
Wegen der Lichtweite. Man muss ja seine SW so eingestellt haben, dass sie 1,2%??? nach unten leuchten. Und wegen der Reflektion bei Nässe. Und...
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Wegen der Lichtweite. Man muss ja seine SW so eingestellt haben, dass sie 1,2%??? nach unten leuchten. Und wegen der Reflektion bei Nässe. Und...
😕 Das kann man ja am SW direkt einstellen.
Schon klar, aber je tiefer der SW desto kürzer die Lictweite
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Schon klar, aber je tiefer der SW desto kürzer die Lictweite
Und desto höher drehst du den SW.
Darfst du ja nicht. Nur bis zu den 1.2 Grad oder Prozent oder keine Ahnung was das ist.
Die regel gibts wirklich hab ich auch schon gehört. Aber das der nicht so weit leuchtet ist blödsinn. Wie schon gesagt, stellt man den Scheinwerfer einfach "höher". So ist halt der ganze Lichkegel "flacher" und die weite kmmt aufs gleiche raus. Nebenbei bin ich mit meinem E30 auch drunter. Glaub ich jedenfalls. Ich hab nur den "Vorteil" das ich DE SCheinwerfer habe und da muß man von der Linse aus messen;-) Aber bei mir hat noch nie einer gemessen. Kein Tüv und keine Cops. Wäre ja lächerlich...
Geh doch einfach zu nem anderen Tüv oder Dekra...
mfg Matthias
Du darfst den ja nicht flacher drehen, da du ja den Winckel einhalten musst.
Sorry aber diese Winkel Sache ist Schmarn:P Man stellt das Lichteinstellgerät davor und stellt den Scheini ein und gut ist. Wo wolltest du denn den Winkel messen und wie und was soll das fürn Sinn ergeben. Und wenn dann eher für zu hohe Farhzeuge - weil bei denen es dann stark auf Nasser Fahrbahn reflektieren würde....
mfg Matthias
mit meinen 17ern war ich auch drunter.Bei ner anständigen tieferlegung kommst du nicht drumherum.Son blödsinn die regel.Jetzt mit den 18ern bin ich glaub ich genau treffend.
Ganz ehrlich:für mich ist das unerheblich was diese 50cm angeht.Weil,wenn Ferarri usw das darf,warum dann nicht Bmw?
Darauf will ich dann mal eine konkrete antwort haben.Ich hab ne Rechtsschutz und verklage alles und jeden was mir nicht gefällt oder was ich für Schwachsinn halte.Und das ist so ziemlich der größte Schwachsinn nach der anschnallpflicht für mich.
Dann schau mal auf das Gerät. Da steht als erstes die Nebelscheinwerfer für PKW, dann die Hauptscheinwerfer für PKW und dann das selbe für LKW. Haben alle verschiedene Winkel.
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
mit meinen 17ern war ich auch drunter.Bei ner anständigen tieferlegung kommst du nicht drumherum.Son blödsinn die regel.Jetzt mit den 18ern bin ich glaub ich genau treffend.
Ganz ehrlich:für mich ist das unerheblich was diese 50cm angeht.Weil,wenn Ferarri usw das darf,warum dann nicht Bmw?
Darauf will ich dann mal eine konkrete antwort haben.Ich hab ne Rechtsschutz und verklage alles und jeden was mir nicht gefällt oder was ich für Schwachsinn halte.Und das ist so ziemlich der größte Schwachsinn nach der anschnallpflicht für mich.
1. Wenn du mit den 18er höher bist, dann dürfte sich auch der Abrollumfang dementsprechend geändert haben....alles noch im erlaubten Bereich?
2. Wenn es bei Serienzustand (z.B. durch Sondergenemigung) noch erlaubt is, dann bedeutet dies noch lange nicht das dies nach einer Tieferlegung oder sonstigen Veränderungen noch der Fall ist....
3. Wenn du dich nicht anschnallen willst, dann heul nicht rum, sondern bleche halt deine Strafe oder lasse dich davon (z.B. aufgrund von Behinderungen) davon freistellen.
Mir persönlich ist es jedenfalls egal ob du über die Windschutzscheibe aussteigst.
Hi,
hat einer mal ein Bild von einem DE Scheinwerfer?
Würde nämlich gern wissen ob ich das hab.
Habe Inpro Angel Eyes verbaut.
Gruss,
Marc
DE sind ganz einfach die mit ner Linse in der Mitte.
A so. Dann glaub ich weiss ich wie es aussieht.
Thx,
Marc