5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen
Hallo,
Das ist kein "Faschingsscherz", denn Fasching war heute erst, sondern eine ernste Frage.
Es geht um 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bewegen & überführen, d.h. welche Strafen drohen, wenn man trotz des entsprechenden Eintrages im Fahrzeugschein ein solches Auto überführt, d.h. z.B. in Hamburg gekauft hat (Auto ohne TÜV) und überführt das nach München z.B.
Die nächste Frage ist, was passiert, wenn man ein solches Auto in den Export verkauft, und der Käufer aus Osteuropa fährt damit los, und wird von der Polizei in Deutschland angehalten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. März 2019 um 21:33:18 Uhr:
Du hast auch behauptet, es wäre fahren ohne Versicherungsschutz. Was gleichermaßen Quatsch ist.Es bleibt bei der Owi, die schon genannten 70.-€, und das Auto bleibt stehen.
O.k. Kai. Von Versicherungen hast Du also noch weniger Kenntnisse.
Mit den beauflagten KZK darf er erstmal nur zur HU. Für nichts anderes ist es zugeteilt. Es anderweitig zu benutzen erweckt den Anschein der unbeauflagten Zuteilung zur freien Nutzung. Damit ist der §22 StVG gebucht.
Auch in der KH-Versicherung muss das Kfz verkehrssicher gehalten werden. Er weiß, dass die HU nicht bestanden werden kann und eine Reparatur kommt für ihn nicht in Frage. Die Nutzung in Kenntnis der fehlenden Verkehrssicherheit ist ein vorsätzlicher Vertragsverstoß und da eine vorsätzliche Straftat durch die Überführungsfahrt stattfindet - siehe oben -, ist die Versicherung leistungsfrei. So ist das auch beim Attentat auf dem Breidscheitplatz. Also fährt er ohne Versicherungsschutz.
Aber warum ist es eigentlich mein Job, auf deine unqualifizierten Anfeindungen mir gegenüber den Erklärbären zu geben? Lern doch mal etwas wo Du Interessen dran hegst. Oder stänker einfach nicht mit mir rum. Wäre bestimmt einfacher und würde den anderen usern nicht so auf den Zünder gehen. Mehr sag ich dazu nicht mehr. 🙂
85 Antworten
Ja was denn nun?
Wie wird denn der Verstoß nun geahndet?
----} Als Straftat, wie manche schreiben
oder als
----} OWiG ??????????
Als Straftat. Der BGH hat bereits zu ungültig gewordenen roten Kennzeichen entschieden, dass da zumindest der §22 StVG greift, wenn nicht schon Urkundenfälschung vorliegt. Der Entfall des Versicherungsschutzes bei deiner Konstellation, egal wie man das jetzt herleitet, macht das KZK ungültig und es muss eingezogen werden.
Entweder besteht der Kernschrott nochmal eine HU oder er muss auf einen Trailer. Wenn Du dabei erwischt wirst ist sowieso direkt Ende mit der Fahrt, weil die Kiste vor Ort beschlagnahmt wird. Das kann auch irgendwo auf der BAB passieren. Ein KZK auf dem Weg in Richtung Grenze ist schonmal per se wert überprüft zu werden.
Und beim durch die Rennleitung angeordneten Abtransport der Karre gibt es auch keinen Rabatt und mann muss anständig schucken. Nur das wird dann das kleinste Problem sein.
Zitat:
@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 4. März 2019 um 21:03:43 Uhr:
Wie wird denn der Verstoß nun geahndet?
Hausfriedensbruch und Wilderei hatten wir noch nicht. Ziehen wir den ganzen an den Haaren herbeigezogenen Murks mal ab, bleibt am Ende nur eine
Zitat:
----} OWi ??????????
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Naja, ich denke, ich werde mich da mal bei den Behörden selber erkundigen, da ja hier im Forum immer noch die Meinungen auseinander gehen, und der eine schreibt "STRAFTAT" und der andere "OWiG"
und zwischen OWiG und Straftat liegen große, ja sehr große Unterschiede.
Zitat:
@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 4. März 2019 um 21:36:29 Uhr:
Naja, ich denke, ich werde mich da mal bei den Behörden selber erkundigen...
Warum so ein Aufwand? 😰
Zitat:
@Drahkke schrieb am 4. März 2019 um 21:38:03 Uhr:
Zitat:
@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 4. März 2019 um 21:36:29 Uhr:
Naja, ich denke, ich werde mich da mal bei den Behörden selber erkundigen...
Warum so ein Aufwand? 😰
weil ich gerne eine Antwort haben möchte, um (künftig) Rechtssicherheit zu haben.
Und was bringt Dir Rechtssicherheit, wenn du eh machst, was du willst? Mal davon abgesehen, dass die KZK eben die falsche Wahl für das genannte Vorhaben sind...
Kauf Dir günstig einen älteren Cherokee oder einen ML sowie einen anständigen Trailer. Damit kannst Du die Exportware für deine Käufer legal über die Grenze bringen und ein Zusatzgeschäft machen. Was die jenseits der Grenze anstellen dürfen und was nicht, das müssen die dann selbst verantworten.
Mal so aus Erfahrung,ist aber schon so 20 Jahre her.
Mein Kollege hatte Probefahrtkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
Von Berlin nach Dänemark gefahren und erwischt worden.
Einzug der Kennzeichen,Sperrfrist von 3 Jahren für Neuerteilung und 6 (sechs) Punkte.
Strafverfahren mit Verurteilung,Geldstrafe waren so ungefähr 2500,. DM.
Ich weiss nicht wie es In Braunschweig ist,in Berlin und Hamburg geht mann da recht rigoros vor.
B 19
Zitat:
@5-Tageskurzzeitkennz schrieb am 4. März 2019 um 21:03:43 Uhr:
Ja was denn nun?Wie wird denn der Verstoß nun geahndet?
----} Als Straftat, wie manche schreiben
oder als
----} OWiG ??????????
Nun, wenn solche Fragen gestellt werden zeigt es sich eindeutig, dass Owi in D viel zu milde vergebührt werden. Immerhin handelt es sich in deinem Fall um Vorsatz.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 5. März 2019 um 09:04:26 Uhr:
Mal so aus Erfahrung,ist aber schon so 20 Jahre her.Mein Kollege hatte Probefahrtkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
Von Berlin nach Dänemark gefahren und erwischt worden.
Einzug der Kennzeichen,Sperrfrist von 3 Jahren für Neuerteilung und 6 (sechs) Punkte.
Strafverfahren mit Verurteilung,Geldstrafe waren so ungefähr 2500,. DM.
Ich weiss nicht wie es In Braunschweig ist,in Berlin und Hamburg geht mann da recht rigoros vor.
B 19
Wird bei uns auch ziemlich knallhart durchgezogen. Das größte Übel für den Händler ist der Entzug der Kennzeichen. Das Geld juckt die meist nicht so.
Gruß M
...
habe
leider immer noch keine Antwort auf meine Frage erhalten.
Vielleicht sollte ich einmal für ein TÜV abgelaufenes Auto solche %
5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen,
das Auto dann zum TÜV bringen, und dann mit dem Auto ein wenig rumfahren, so dass ich in eine Polizeikontrolle komme.
ist mir zwar in den letzten 4 Jahren nicht passiert, dass ich mit
5 Tages Kurzzeitkennzeichen angehalten und kontrolliert worden bin.
Wenn ich dann bei der Polizeikontrolle nur den Fahrzeugschein mit der Auflage vorlege, werden die ja bestimmt aktiv und wegen der Auflage rumdiskutieren.
Dann sehe ich ja, wie und ob das überhaupt irgendwie geahndet wird.
Den entsprechenden TÜV Bericht kann ich ja dann immer noch
"aus der Tasche " ziehen
Ja. Das mach mal. Interessiert mich auch was dann kommt.
Hier noch was für Deine Eingangsfrage:
Kumpel 1 hat mal 1996 seinen Tüv 1 Monat vordatiert.
Plakette vom weggeworfenen reflektierenden Kennzeichen aus dem Mülleimer der Zul.stelle mit Teppichmesser ausgeschnitten.
Hat 2000.- Geldstrafe gekostet wg.Urkundenfälschung oder Dokumentenfälschung.
Kumpel 2 hat sich 1992 ein einstmals gefundenes herrenloses rotes Kennzeichen ans Motorrad genagelt und wurde von Zivilstreife gefasst.
Der hatte aber zu der Zeit schon FS Entzug gehabt und ne Flasche Rotwein intus.
Musste dann 6 Monate in Bau, aber schnell Freigänger.
Da waren halt die Vorstrafen/ereignisse nachteilhaft.
Wäre evtl.sonst mit 50.- DM erledigt, ist doch nur ne Owig? Weiß ich nicht...mein ja nur , weil das hier in Erwägung gezogen wurde.
Bei hartnäckigen Wiederholungstaten kann auch der FS wackeln und eine Gewerbeuntersagung drohen. Als Konzept ... eher der falsche Weg.