5 Jahresgarantie kündigen?

VW Touran 2 (5T)

Hat jemand mit der 5 Jahresgarantie, also Laufzeitverlängerung Erfahrung?
Meine läuft jetzt im Dezember aus, muss man die kündigen.?
Konnte im Netzt jetzt leider keine eindeutigen Hinweise finden.
In der Vereinbarung mit Stand 2015 steht.....
Die Garantieverlägerung endet mit dem Ablaufdatum..... Darunter steht, dass dann eine Funktionsgarantie in Kraft tritt!
Nur, dann müsste ja vor Ablaufdatum ein eindeutiger Hinweis des Versicherers kommen mit der Höhe der Folgekosten.
Vielleicht hatte der eine oder andere hier schon damit zu tun und kann mir mal gedanklich unter die Arme greifen.
Vielen Dank im voraus,

63 Antworten

Zitat:

@Puhbert schrieb am 2. August 2022 um 12:39:38 Uhr:


@AudiJunge
Nochmal zum nachlesen, letzter Abschnitt
Steht so aktuell auf der VW Seite........

Wie auch immer die "Garantie" abgeschlossen wurde:
Sie wird zusätzlich mit dem Besitzer des Autos verknüpft und ist daher keine "echte" verlängerte Werksgarantie.

So eine 3-jährige Verlängerung beim VVD hatte ich bei meinem ehemaligen Golf 6 auch.
Als ich den dann beim VW-Händler in Zahlung gab, bekam ich von der Versicherung eine teilweise Rückerstattung des Versicherungsbeitrags.
In dieser Versicherung war ebenfalls die Funktionsgarantie (inkl. der automatischen Verlängerung) mit aufgeführt.

Bei mir hieß das:

Zitat:

Volkswagen Neuwagen-Garantieverlängerung.
Ihre Garantieversicherung Nr.: GV .....
.....
Ihren Vertrag haben wir zum 14.05.013 aufgehoben, da das Fahrzeug an einen gewerblichen Wiederverkäufer veräußert wurde.

Das ist daher ein Vertrag zwischen der Versicherung und mir, der mein Auto als Inhalt hat. Ich bin der Versicherungsnehmer ud bei dir wird das nicht anders sein.
Obwohl dieses Produkt offiziell "Garantieversicherung" heißt, hat es nichts mit der Verlängerung der Werksgarantie zu tun, die, im Gegensatz dazu, mit mir persönlich nichts zu tun hat.

Eine derartige Garantie-Versicherung könnte mit jedem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Werksgarantie gibt es dagegen von keiner Versicherung.

Mein Yeti hat(te) eine echte Werksgarantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre. Da taucht an keiner Stelle ein Versicherungsunternehmen auf und genau nach 5 Jahren (ohne Verlängerungsmöglichkeit) ist die beendet. Egal ob ich das Auto in der Zeit an einen Händler veräußert hätte oder nicht.

Das Problem, wenn man bei der Konfiguration die Verlängerung mit bestellt, erhält man keinerlei extra Unterlagen.

Zitat:

@Puhbert schrieb am 2. August 2022 um 18:31:49 Uhr:


Das Problem, wenn man bei der Konfiguration die Verlängerung mit bestellt, erhält man keinerlei extra Unterlagen.

Die Garantiebedingungen solltest du aber bekommen haben und dort sollte z.B. auch die Geschichte mit der Veräußerung an gewerbliche Händler drin stehen.

Als ich meinen Golf 6 2010 gekauft habe, musste ich wegen der Garantieverlängerung durch den VVD noch einen Extra-Vertrag unterschreiben.

Hallo,

ich habe 2017 beim Neukauf meines Touran auch die Garantieverlängerung auf 4 Jahre bestellt. Diese wäre dann auch automatisch ausgelaufen. Da ich aber nach 2 Jahren beim "Feundlichen" noch ein fünftes Jahr drangehangen habe, musste ich diese, über den VVD abgeschlossene, Verlängerung dann vor Ablauf kündigen, sonst hätte sich Diese um jeweils ein Jahr verlängert. Die Preise hierfür waren allerdings unterirdisch und ich habe dann beim VVD gekündigt. Die automatische Verlängerung bei Nichtkündigung, 1 Monat zum Vertragsende, war aber im Versicherungsvertrag deutlich zu lesen.

Gruß

Und normalerweise kommt von VW dazu ein Brief, dass man kündigen sollte.

Der Brief kommt nicht von VW sondern vom VVD wenn man bei denen eine Verlängerung abgeschlossen hat.

Richtig, aber trotzdem gut. Ist nicht selbstverständlich dass es so läuft. Ich finde das gut.

Ich hatte mir das vor 5 Jahren komischerweise auch direkt auf Termin gelegt zum kündigen , musste das irgendwie /wo doch gelesen haben. Muss noch mal meine Unterlagen umkrempeln, vielleicht werde ich fündig. Unabhängig davon hatte ich ja geschrieben, dass ich trotzdem gekündigt habe, mal schauen wer oder ob sich da einer zurück meldet. Angekommen ist sie zumindest laut Sendeschein schon mal.

Hallo!

Mit der Garantie läuft es folgendermaßen: Bei einem Neuwagen, gibt es natürlich die Gesetzlichen 2 Jahre volle Garantie und Gewährleistung! Diese kann man innerhalb dieser Zeit gegen einer Zahlung eines bestimmten Betrages verlängern auf bis zu 5 Jahre oder 150000KM.
Das geht natürlich nur über den Fahrzeughersteller und wird als Zusatz angeboten!
Je nach dem was zuerst Eintritt, 5 Jahre vergangen oder das vorzeitige erreichen der bis zu 150000KM greift die Garantie des Herstellers! Diese endet Automatisch da der Vertrag nur innerhalb dieser Zeit/KM Begrenzung gültig ist! Regelmäßige Inspektionen sind erforderlich und Vertragsgegenstand in der gesamten Laufzeit!
Nach dieser erweiterten Garantie gibt es noch die Möglichkeit, eine Gebrauchtwagen-Garantie über das Fahrzeug abzuschließen! Meistens meldet sich Volkswagen ca. 3 Monate vor Ablauf der Versicherung schriftlich beim Versicherungsnehmer und unterbreitet Ihr/Ihm ein Angebot! Ansonsten ist die Garantie automatisch abgelaufen.

Zitat:

@ManuelKR schrieb am 3. August 2022 um 20:56:50 Uhr:


Hallo!

Mit der Garantie läuft es folgendermaßen: Bei einem Neuwagen, gibt es natürlich die Gesetzlichen 2 Jahre volle Garantie und Gewährleistung! Diese kann man innerhalb dieser Zeit gegen einer Zahlung eines bestimmten Betrages verlängern auf bis zu 5 Jahre oder 150000KM.

nochmal:
2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich festgelegt und haben mit "Garantie" nichts zu tun.
Gewährleistung kann man daher gar nicht verlängern....
Die Werksgarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, egal wie lang die ist.

Die "echte" Werksgarantie von (bei VW lediglich) 2 Jahren bei VW kannst du nicht zwischendurch verlängern und nach Ablauf der "echten" Werksgarantie, macht dir VW dazu i.d.R. auch kein Angebot.

Nur eine Garantieversicherung kannst du zwischendurch abschließen und nur bei so einer Versicherung kann es vorkommen, dass eine automatische Verlängerung vor gesehen ist.

Sowohl für die Garantieversicherung, als auch für die Werksgarantie kann die Versicherung bzw. der Fz-Hersteller bestimmte Bedingungen nennen, da eben beide nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Naja, VW bietet ja über VVD eben genau an, die Originale Hersteller Garantie zu verlängern. Also geht das doch. Nur halt nicht zwischendurch sondern an Kaufzeitpunkt gebunden. Vielleicht ist das der Punkt der Diskussion.

nochmal:
2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich festgelegt und haben mit "Garantie" nichts zu tun.
Gewährleistung kann man daher gar nicht verlängern....
Die Werksgarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, egal wie lang die ist.

Die "echte" Werksgarantie von (bei VW lediglich) 2 Jahren bei VW kannst du nicht zwischendurch verlängern und nach Ablauf der "echten" Werksgarantie, macht dir VW dazu i.d.R. auch kein Angebot.

Nur eine Garantieversicherung kannst du zwischendurch abschließen und nur bei so einer Versicherung kann es vorkommen, dass eine automatische Verlängerung vor gesehen ist.

Sowohl für die Garantieversicherung, als auch für die Werksgarantie kann die Versicherung bzw. der Fz-Hersteller bestimmte Bedingungen nennen, da eben beide nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Das stimmt, die Sachmängelhaftung ist bei Neuwaren auf 2 Jahre gesetzlich Vorgeschrieben und kann nicht verlängert werden!

Garantie ist immer freiwillig vom Hersteller!

Das man die „Werksgarantie“ nicht ebenfalls im Nachhinein innerhalb der ersten 2 Jahre verlängern kann ist mir neu?!

Ich wurde in den letzten Jahren beim Passat und Golf jeweils von Volkswagen selbst immer vorher angeschrieben, ob ich die diese Garantie verlängern möchte!
Beim Golf hatte ich die Garantieverlängerung ebenfalls erst beim Händler gekauft und der Wagen war 1 Jahr alt! Und ebenfalls da, wurde ich angeschrieben, ob ich nach den 5 Jahren „Garantie“ den Wagen mit einer weiteren Gebrauchtwagen-Garantie über Volkswagen ausstatten möchte!

Unser neuer Touran hat ebenfalls 5 Jahre Garantie bis 150000KM, das aber schon von Haus aus diesmal!

Zitat:

@ManuelKR schrieb am 5. August 2022 um 12:00:40 Uhr:



Zitat:

nochmal:
2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich festgelegt und haben mit "Garantie" nichts zu tun.
Gewährleistung kann man daher gar nicht verlängern....
Die Werksgarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, egal wie lang die ist.

Die "echte" Werksgarantie von (bei VW lediglich) 2 Jahren bei VW kannst du nicht zwischendurch verlängern und nach Ablauf der "echten" Werksgarantie, macht dir VW dazu i.d.R. auch kein Angebot.

Nur eine Garantieversicherung kannst du zwischendurch abschließen und nur bei so einer Versicherung kann es vorkommen, dass eine automatische Verlängerung vor gesehen ist.

Sowohl für die Garantieversicherung, als auch für die Werksgarantie kann die Versicherung bzw. der Fz-Hersteller bestimmte Bedingungen nennen, da eben beide nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Das stimmt, die Sachmängelhaftung ist bei Neuwaren auf 2 Jahre gesetzlich Vorgeschrieben und kann nicht verlängert werden!

Garantie ist immer freiwillig vom Hersteller!

Das man die „Werksgarantie“ nicht ebenfalls im Nachhinein innerhalb der ersten 2 Jahre verlängern kann ist mir neu?!

Ich wurde in den letzten Jahren beim Passat und Golf jeweils von Volkswagen selbst immer vorher angeschrieben, ob ich die diese Garantie verlängern möchte!
Beim Golf hatte ich die Garantieverlängerung ebenfalls erst beim Händler gekauft und der Wagen war 1 Jahr alt! Und ebenfalls da, wurde ich angeschrieben, ob ich nach den 5 Jahren „Garantie“ den Wagen mit einer weiteren Gebrauchtwagen-Garantie über Volkswagen ausstatten möchte!

wenn du wegen einer Verlängerung angeschrieben wurdest, hattest du vor keine echte, verlängerte Werksgarantie...(sondern letztendlich eine Garantie-Versicherung, die ab dem Ende der 2 jährigen Werksgarantie greift) darum geht es hier doch die ganze Zeit....

oder wurdest du schon mal wegen einer Verlängerung angeschrieben, wenn die Werksgarantie, wie es bei VW übvlich ist, nur auf standardmässige 2 Jahre lautet?

Was ist dann jetzt der Unterschied zwischen der gesetzlichen „Werksgarantie“ und der Anschluss- Garantie? Bei mir ist es so gewesen, das ich bei unserem Passat keine Anschluss-Garantie bestellte! Kurz vor Ablauf der gesetzlichen 2 Jahre hatte ich Post von VW mit dem höflichen Hinweis, das meine Garantie auslaufen würde und anbei war ein Angebot für eins, zwei oder drei weitere Jahre Anschluss Garantie wo ich einen festen Betrag zahlen musste!
Danach hatte ich noch einen Golf als Gebrauchtwagen, 13 Monate alt und dort habe ich die weiteren 3 Jahre Anschl.-Garantie dazu gekauft! Ebenfalls kurz vor Ablauf der insgesamt 5 Jahre habe ich auch dort Post von Volkswagen bekommen, das die Garantie bald auslaufen würde und ich Interesse an einer weiteren Absicherung mittels einer VW Gebrauchtwagengarantie (Funktionsgarantie) hätte!
Welche ich aber nicht mehr brauchte wegen Verkauf/Neuanschaffung!

Die Funktionsgarantie wird über den VW Versicherungs-Dienst abgeschlossen! Da kann eine separate Kündigung notwendig sein!

Es gibt keine gesetzliche Werksgarantie.

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