4G FL - Dynamischer Blinker mit vorhandenen RL

Audi A6 C7/4G

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Rückleuchten, irgendwie wird mir das nirgends so richtig klar...
Muss ich wenn ich den 4G Facelift habe und nun Tränenwischen haben möchte einfach nur die Rückleuchten tauschen und Codieren oder muss ich auch hier noch irgendwelche Adapter kaufen?

Mfg Daniel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Zappelfilip schrieb am 27. Apr. 2018 um 21:31:00 Uhr:


"Nicht im Bereich der StVZO zugelassen" - so wird es auch von der verkaufenden Firma angegeben.Aber ich sag' mir "wo kein Kläger ist,ist auch kein Richter".
außerdem ist der original Zustand einfach wiederherzustellen!

Genau.

Keine Wertung meinerseits was sein kann...

Habe nur geschrieben, wie die rechtliche Sachlage ist.

Betriebserlaubnis erloschen.

Mfg

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Dito. Einfach ein Hingucker. Immer und überall. In Verbindung mit den Matrix perfekt abgestimmt.

mein Fahrzeug: AUDI A6 4G 3.0TDI quattro - LIMOUSINE BJ/MJ 04/2016
ich habe mir heute 2 AUDI A6 4G Limousine semi dynamische Blinkermodule eingebaut,
welche das "dynamische Blinken" erzeugen.Das Ergebnis ist für mich optimal und kann
sich sehen lassen.
"semi dynamisch" deshalb,weil rein technisch gesehen ist ein nacheinander geschaltenes
Blinken von innen nach aussen - kommt den originalen dynamischen Heckleuchten im
Ergebnis sehr nahe.Mir gefällt es sehr gut.
.................................................................................................................................................
Ein Auszug aus der Produktbeschreibung:
Die Zusatzmodule erzeugen KEINE Fehlermeldungen im Bordcomputer (Blinker defekt)
sowie keinen Eintrag im Fehlerspeicher Ihres Fahrzeuges und sind
industriell gefertigt (= keine selbst zusammengebaute / zusammengelötete Schaltung).
Produktattribute:
•Wir liefern Ihnen hier die bewährten Zusatzelektroniken zur Erzeugung des "laufenden"
Blinkers,diese sind speziell passend für Ihre AUDI A6 / S6 4G LIMOUSINE mit verbauten
VOR-FACELIFT oder FACELIFT LED-Heckleuchten. Passend für Vor-Facelift
(bis Modelljahr 2014) UND Faceliftmodelle (ab Modelljahr2015).
Diese Zusatzmodule werden Plug & Play VOR den bestehenden Heckleuchten eingesteckt
es sind keine weiteren Leitungsverlegungen / Codierungsarbeiten nötig.
..................................................................................................................................................
Ich bin im Prinzip ein "Mechaniker-Laie" mit etwas handwerklichem Geschick und
technischem Verständnis(Einbauanleitung wurde mitgeliefert),und habe mir die Dinger
in ca.20 Minuten eingebaut.Gekauft bei k-e.......c inklusive Versand,da in Österreich
wohnhaft,um 246.- Euro - für mich ist's das Geld wert!
vielleicht dient mein Beitrag als Anreiz "es auch zu tun" - servus dann,@Herbert

Und auch nicht zulässig im Rahmen der StvZO

Wäre mal interessant zu wissen ob das ein TÜV bemängeln würde...

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Naja, das zu erkennen ist wahrscheinlich selbst für den Prüfer kaum möglich.

Da muss man schon Typenkenntnis haben.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. April 2018 um 22:24:39 Uhr:


Und auch nicht zulässig im Rahmen der StvZO

und warum ist dann das original dynamische Blinklicht von Audi zulässig???
Ich habe ja original LED-Heckleuchten,nur halt ohne das "original dynamische Blinken" von Audi;die besagten Module bringen ein Ergebnis,das dem Original nahe kommt.
Und ich kann den original Zustand ohne viel Aufwand wiederherstellen.

@Zappelfilip
Stell doch bitte mal ein Video rein, dann können wir uns ein Bild davon machen wie das ganze aussieht!
Alles andere ist ein Blick in die Glaskugel

Ist zwar nicht das dynamische blinken aus dem A6, jedoch finde ich es auf dem Video jetzt auch nicht Grotten schlecht.
Ist ein Zwischending.

Es gibt weitaus schlimmere Sachen 😁

Aufgeräumt. Neustart.

Polmaster
MT-Moderation

Zitat:

@franorenic schrieb am 27. April 2018 um 10:35:09 Uhr:


@Zappelfilip
Stell doch bitte mal ein Video rein, dann können wir uns ein Bild davon machen wie das ganze aussieht!
Alles andere ist ein Blick in die Glaskugel

Vid hochladen funktioniert nicht und ist auch nicht erwünscht.
Ich wünsch euch ein schönes Wochenende,Herbert

Natürlich ist das erwünscht. Aber wir wollen niemanden zwingen.
Schönes Wochenende!

Genaugenommen müßte ich jetzt zum TÜV und genehmigen/abnehmen lassen.
"Nicht im Bereich der StVZO zugelassen" - so wird es auch von der verkaufenden Firma angegeben.Aber ich sag' mir "wo kein Kläger ist,ist auch kein Richter".
außerdem ist der original Zustand einfach wiederherzustellen!

hier eine Videosequenz vom smi-dynamischen Blinken
@Herbert
p.s.: sehr viele tolle Leute hier im Forum - Dank an euch😉

Hallo,
also ich finde das jetzt auch nicht so übel..
Gruß

Zitat:

@gerlud schrieb am 27. April 2018 um 22:53:44 Uhr:


Hallo,
also ich finde das jetzt auch nicht so übel..
Gruß

na das baut auf - eine an sich positive Meinung > DANKE.

das "AUDI A6 4G Limousine Facelift LED-Heckleuchten / Rückleuchten dynamischer Blinker Nachrüstpaket original AUDI }> Preis ca. 1400.- Euro.Möglich daß man es etwas billiger bekommen kann.
LED-Heckleuchten habe ich ja,nur eben ohne das "original dynamische Blinken" - daher sind die "semi-dynamischen BlinkerZusatzmodule" für mich passend.
Gruß,Herbert

Zitat:

@Zappelfilip schrieb am 27. Apr. 2018 um 21:31:00 Uhr:


"Nicht im Bereich der StVZO zugelassen" - so wird es auch von der verkaufenden Firma angegeben.Aber ich sag' mir "wo kein Kläger ist,ist auch kein Richter".
außerdem ist der original Zustand einfach wiederherzustellen!

Genau.

Keine Wertung meinerseits was sein kann...

Habe nur geschrieben, wie die rechtliche Sachlage ist.

Betriebserlaubnis erloschen.

Mfg

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