440i Ex Mietwagen
Moin,
ich habe mir ein BMW 440i F33 Cabrio angeschaut. Der Wagen ist von 2018 und macht eigentlich einen guten Eindruck. Hatte wohl mal einen Blechschaden weswegen die Stoßstange neu kam hinten aber keine Kaltverformung. Hat hier und da ein paar Gebrauchsspuren aber nix wildes.
Probefahrt war auch gut, doch dann habe ich im Brief gesehen das der Wagen von 2018-2019 die ersten 25.000km bei Sixt gelaufen hat. Danach waren es zwei weitere Deutsche Hände. der Wagen hat jetzt knapp 85.000km gelaufen. es Wurde immer jedes Jahr bzw alle 15.000km Service gemacht bis auf die Ersten 25.000km die wurden am Stück gefahren seit Auslieferung.
Der Wagen hat eine Sehr schöne Ausstattung und viel Extras.
Er soll 33.500€ kosten. Kann man einen Ex-Mietwagen kaufen mit so einer Laufleistung?
Bisher ist er technisch in Ordnung gewesen laut VIN Überprüfung waren nie Große Reparaturen nötig.
52 Antworten
GTIMan glänzt mal wieder außerordentlich selbstbewusst mit seinem peinlichen Halbwissen.
Bei der Gewährleistung ist nach einem halben Jahr Beweislastumkehr und der Händler hat das recht selber nachzubessern was es bei entsprechender Entfernung schwierig wird und wie er nachbessert ist seine Sache.
In der Realität kann das je nach Händler zufriedenstellend bis ungenügend ablaufen.
Der Garantie ist es egal ob der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war oder erst aufgetreten ist und meistens freie Wahl des Reparaturbetrieb also auch beim Hersteller.
Gewährleistung kann gut oder auch voll in die Hose gehen mit Rechtsstreit.
In der Preisklasse würde ich ohne echte Garantie nichts kaufen.
Saarkater, das stimmt auch nicht. War früher mal so, aber seit 4 Jahren beträgt die Frist zur Beweislastumkehr 1 Jahr.
Zitat:
@GTIman schrieb am 6. Juni 2025 um 09:20:18 Uhr:
was ist los? seit wann fällt der ölwechsel unter die gebrauchtwagen garantie oder ist ein gewährleistungsfall für den händler?
ziemlich albernes beispiel, das nicht taugt und nur in die irre führt.
Mein Fahrzeug befindet sich noch in der Garantiezeit, und bevor man etwas als „dumm“ oder ein „albernes Beispiel“ bezeichnet, wäre es sinnvoller, sich zunächst mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen. Nicht jedes Anliegen betrifft ausschließlich Wartung – in manchen Fällen kann es durchaus um Garantie- oder sogar rechtlich relevante Aspekte gehen. Ein wenig mehr Respekt gegenüber dem Thema und den Beteiligten der Diskussion wäre in jedem Fall angebracht.
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Zitat:
@hermman schrieb am 6. Juni 2025 um 18:17:55 Uhr:
Mein Fahrzeug befindet sich noch in der Garantiezeit, und bevor man etwas als „dumm“ oder ein „albernes Beispiel“ bezeichnet, wäre es sinnvoller, sich zunächst mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen. Nicht jedes Anliegen betrifft ausschließlich Wartung – in manchen Fällen kann es durchaus um Garantie- oder sogar rechtlich relevante Aspekte gehen. Ein wenig mehr Respekt gegenüber dem Thema und den Beteiligten der Diskussion wäre in jedem Fall angebracht.
und wieder werden themen vermischt, wenn du von neuwagen garantie redest und es da bestimmte bedingungen gibt, solltest du auch das erwähnen und nicht hier wild rumspekulieren und neuwagengarantie, mit gebrauchtwagengarantie und händlergewährleistung wild durcheinander würfeln.
Zitat:
@GTIman schrieb am 6. Juni 2025 um 19:08:31 Uhr:
und wieder werden themen vermischt, wenn du von neuwagen garantie redest und es da bestimmte bedingungen gibt, solltest du auch das erwähnen und nicht hier wild rumspekulieren und neuwagengarantie, mit gebrauchtwagengarantie und händlergewährleistung wild durcheinander würfeln.
Ich habe ganz konkret von der aktiven Garantie auf mein Neufahrzeug gesprochen – nicht von einer Gebrauchtwagengarantie oder der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers. Genau dieses Vermischen der Begriffe führt zu der Verwirrung, die ich eigentlich vermeiden wollte.
Wenn man solche Themen diskutiert, sollte man präzise bleiben – pauschale Aussagen helfen hier nicht weiter. Es geht um einen konkreten Fall und dessen sachliche Einordnung, nicht um „wild spekulierte“ Annahmen.
Beim dem Preis wir dort auch die Katze im Sack stecken. Weniger Kilometer und 3000€ günstiger? Hmm. Der wird auch auf eine Mietwagenfirma gelaufen sein
Bei einem ehemaligen Mietwagen kann man schon ein Schnäppchen machen.
Danach hat der Wagen zwei weitere Besitzer gehabt und war bereits beim TÜV.
Ich würde eine ausgiebige Probefahrt machen, eine längere Autobahnetappe muß mit dabei sein. Nach Möglichkeit den Wagen über Nacht haben um auch mal den Motor wirklich kalt zu haben. Sagen würde ich, ich muß prüfen ob er in die Garage paßt und den anderen Familienmitgliedern gefällt - so hat man auch Zeit den Wagen von einem Gutachter prüfen zu lassen. Die wissen ganz gut, worauf es bei dem jeweiligen Fahrzeug ankommt, kennen mögliche Schwachstellen.
Das die Beweislastumkehr jetzt erst nach 12 Monaten gilt habe ich gerade gelernt.
Bis zu welchem Lebensalter kann man den die Herstellergarantie verlängern?
Die aktuelle 4er ist nicht so meiner und beim 5er ist immer nen Mildhybrid drinne, will ich auch nicht.
Laut Wikipedia wurde der B58B30 bis Juni 2021 verbaut - also wäre bei 5-jähriger Herstellergarantie jetzt ein guter Zeitpunkt - dann wäre bis Juni 2026 möglich :)