4 Stoßdämpfer für 15.- Euro incl. Versand?

VW Jetta 2 (19E)

Was mögen DAS für Teile sein?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

DoMi

Beste Antwort im Thema

Ich kann nur hoffen das Euch niemals so ein Fehler passiert und Euer Gegenüber Euch genauso behandelt.
Ihr wollt die Dämpfer nicht weil ihr diese benötigt, sondern nur weil ihr bemerkt habt das der VK sich getäuscht hat und Ihr jetzt aus der Situation Profit schlagen wollt.
Welche niederer Beweggrund, einen Fehler so gnadenlos ausnutzen zu wollen. Aber macht mal, passt absolut zur heutigen Gesellschaft. Ich hoffe ihr habt auch den Arsch in der Hose und klagt das ein. Und zwar auch wenn ihr keinen Rechtsschutz habt und es Euer eigenes Geld kosten wird. Das zeugt dann von Eiern.

Noch mehr Respekt steht Euch aber zu wenn ihr Euch für Euer mieses Verhalten beim VK entschuldigt.
Denkt immer dran: irgendwann steht Ihr mal da in vertauschten Rollen.....

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Zitat:

Original geschrieben von BeLo Racing Team


Leider sind die bei DHL noch nicht gelistet.

Das liegt dann wohl bei DHL, hab ich auch schon OFT gehabt daß ich etwas versendet habe und der Versandstatus / Sendungsverfolgung bei DHL nicht abrufbar war.

MFG

Ja habe auch eine Sendungsnummer bekommen, auch noch nicht zu erkennen wo sich das Paket befindet.

Zitat:

Original geschrieben von Bergteufel


Ja habe auch eine Sendungsnummer bekommen,
auch noch nicht zu erkennen wo sich das Paket befindet.

Ja, wenn der Versender gleich online frankiert / Versandetikett ausdruckt erscheint in Deinem "Kauf" automatisch auch die Sendungsnummer.

Soweit ist die Software i.O.

Nur DHL

ist es wohl zu aufwendig alles Weitere auf dem Status Quo zu halten (andere können das 😁 )

Viele Unternehmen (Kommunikation, Banken, etc) geben heutzutage lieber

100,- €uro für (Neukunden-) Werbung aus als 5 Cent für (Bestands-) Kundenzufriedenheit.

MFG

Jetzt hatte ich auch die Mail von denen das die den Kauf rückabwickeln bzw. nicht abschließen wollen. Ich habe dann mal eine ähnlich Mail wie oben zu denen gesandt... Mal sehen was jetzt kommt. 😉

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Genau so wie bei mir.

Das sie liefern, ist Kulanz. Bei den "Irrtümern" kommt es auch immer darauf an, um WAS für einen Irrtum es sich handelt und welche Art von Geschäft es ist. (Falscher Preis im Supermarkt z.B. ist nicht durchsetzbar)

Ein Satz Stoßdämpfer für 15€. Bitte. Jeder Richter wird fragen:
Wenn Sie Ersatzteile kaufen, gehe ich davon aus, dass sie die selbst verbauen. (Sonst hätten Sie eine Werkstatt beauftragt).
Wenn Sie also dazu schon in der Lage sind, sollte Ihnen auch klar sein, dass sie mit den 15€ nicht mal den Materialwert abdecken.
Also ein ganz offensichtlicher Fehler.

Bei der Lieferbestätigung allerdings, dürfte es anders aussehen. Da hat der VK nochmals den Preis bestätigung UND die Lieferung zugesagt. Das ergibt eine ganz neue Grundlage.

Anders kann es es z.B. bei 110€ statt 130€ aussehen. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Sencillo


Jeder Richter wird fragen . . . . . .

. . . ob der Verkäufer nicht schnell seine Meinung (bzgl. Preis) geändert hat als er mitbekam daß an seinen

Ladenhütern

plötzlich doch Interesse besteht !

Die Dämpfer sind ja für "irgendein olles 08/15 Auto" und nicht für`n 50er Jahre Benz / BMW V8 o.Ä. und schon gar nicht "Originale".
Er kann / muss auch davon ausgehen daß der Verkäufer die "verramschen" wollte weil er den (teuren) Lagerplatz für Artikel braucht die sich öfter "drehen" und somit mehr Gewinn bringen als sperrige Teile die man max. 1 - 2 x im Jahr verkauft.
Hätte er die No-Name-Dämpfer gleich für 115,- eingestellt hätte Ihm bestimmt Keiner die Bude eingerannt !

MFG

Fragende Richter? 😕

Ich sehe hier 2 übereinstimmende Willenserklärungen also gehe ich davon aus, dass der Verkäufer liefern muss. Er hat den Preis offensichtlich bestätigt = Willenserklärung = Verpflichtung zur Herausgabe der Sache weil wirksamer Kaufvertrag.

Perchlor

Deine Argumentation kommt zum tragen, nachdem der VK erneut bestätigt hat. So wie mit der Lieferankündigung.

Aber so lange davon nichts im Angebot steht, ist davon auszugehen, dass es sich um einen "regulären" Artikel handelt. Alles andere ist Spekulation und hätte, hätte, Damentoilette ;-)

Betrachtet das mal von oben:
Bei so einem Preis kann was nicht richtig sein. Und am Threadanfang kamen ja schon einige auf die Idee, dass es sich um einen Tippfehler handeln könnte. Also ist das nicht von ungefähr.

Willenserklärung hin oder her. Wenn klar ersichtlich ist, dass da ein Fehler passiert ist, schützt das Gesetz.
Außerdem handelt es sich um einen VK von Gewerge an privat.
Gewerbe zu Gewerbe wäre schon wieder was anderes, da dort ja bereits ein Weiterverkauf zum Tragen kommen könnte. Dann biste auch wieder im Schadeneratzbereich.

Ich habe früher auch immer Gedacht, Gesetz ist Gesetz und was da steht, ist halt.. "Gesetz".

Das ist aber wie mit den Vorfahrtsregeln. Siehst Du, dass Dir jemand die Vorfahrt nimmt, hälst aber dennoch drauf zu, obwohl Du durch rechtzeitiges Bremsen einen Unfall hättest vermeiden können und Dir kann das nachgewiesen werden, bekommste Mitschuld..

Ein Gesetzestext allein betrachtet muss eingehalten werden. Es gibt aber häufig irgendwo weitere Gesetzestexte, die andere wiederum aushebeln können. So auch hier.

Anmerkung: Fragende Richter. 15€ landen niemals vor Gericht. Hypothetisch "würde" der Richter sagen...:

Das stimmt, wenn die Lieferung nach dem Kauf nochmal bestätigt wurde kann er sich nicht mehr rausreden über den Irrtum, dann muss er liefern.

Zitat:

Original geschrieben von John-Mac-Dee


Das stimmt, wenn die Lieferung nach dem Kauf nochmal bestätigt wurde kann er sich nicht mehr rausreden über den Irrtum, dann muss er liefern.

Eben, darauf wollte ich hinaus. Der Verkäufer wollte nach § 119 vom Vertrag zurücktreten, hat dann aber aufgrund der Mail von Domi, dennoch den Kaufvertrag bestätigt. Also Ende im Gelände - für den Verkäufer im Fall von Domi

Zitat:

Original geschrieben von dodo32



Zitat:

Original geschrieben von John-Mac-Dee


Das stimmt, wenn die Lieferung nach dem Kauf nochmal bestätigt wurde kann er sich nicht mehr rausreden über den Irrtum, dann muss er liefern.
Eben, darauf wollte ich hinaus. Der Verkäufer wollte nach § 119 vom Vertrag zurücktreten, hat dann aber aufgrund der Mail von Domi, dennoch den Kaufvertrag bestätigt. Also Ende im Gelände - für den Verkäufer im Fall von Domi

Jo.

Mein "Irrtumsbeitrag" bezog sich auf das Ebayangebot. Nach der Lieferbestätigung ist es, wie oben gesagt, eine ganz neue Grundlage. Da wird auch kein Richter mehr sagen, dass es ein Irrtum war. ;-)

.....und da jeder von uns die Lieferbestätigung mit Sendungsnummer bekommen hat....

Grade bekommen:
Guten Tag,
Danke für Ihre Nachricht. ich schreibe Ihnen bezugnehmend auf den Kauf der Stoßdämpfer mit dem Einstellfehler. Es handelt sich hierbei um einen Irrtum und Systemfehler und wir sind dadurch nicht verpflichtet den Artikel zu versenden und können dies auch leider nicht abbilden. Was ich Ihnen jedoch gerne anbieten möchte ist, dass Sie den gekauften Satz zu einem Vorzugspreis von 60€ erhalten. Wenn SIe damit einverstanden sind sende ich Ihnen eine Auftragsbestätigung zur Zahlung und versichere Ihnen einen schnellstmöglichen Versand.
Es tut mir wirklich leid das uns dieser Fehler passiert ist und hoffe das Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind. Auch bei diesem Preis zahlen wir drauf und machen es ausschließlich um Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Teilen Sie uns bitte mit wie wir weiterhin verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen,

Ich denke das heut zu Tage so oder so schon knapp kalkuliert wird. Finde es immer so eine Sache die Schwäche eines anderen auszunutzen🙄

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