4 Reifen demontieren, 4 Reifen montieren = 350€ - Wucher?!
Hallo liebes Forum,
ich bin gerade ein wenig schockiert.
Habe mein Fahrzeug heute zum örtlichen Mercedes-Benz-Vertragshändler gebracht.
Die Aufgabe:
Fahrzeug hochbocken, alle 4 Räder demontieren, die 4 Sommerreifen von den Felgen demontieren und die 4 Winterreifen, welche im Kofferraum lagen, auf die Felge montieren und die Räder wieder auf den Wagen montieren. Also maximal 1-1,5h Zeit würde ich sagen.
Als ich den Wagen abholte, wurde mir die Rechnung präsentiert - die Abzüge (weil Mitarbeiterwagen) herausgerechnet betrug der Rechnungsbetrag knappe 350€ 😰😰😰
Es waren "handelsübliche" Dimensionen (225/40R18), keine Runflat-Reifen oder dergleichen.
Hab jetzt für morgen direkt ein Gespräch mit dem Service-Berater vereinbart, dieser war bei Abholung schon im Feierabend.
Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten?
Ich finde, der Preis ist der absolute Wucher, selbst in anderen Hersteller-Werkstätten zahlt man DEUTLICH weniger.
Interessant wäre auch mal zu erfahren, was andere User für die gleiche Leistung in ihrer Markenwerkstatt bezahlt haben.
Danke!
Beste Antwort im Thema
Warum sollte er geizig sein?
Das wurde mir auch vorgeworfen weil ich bei Mercedes immer das Öl selbst angeliefert habe, aber warum?. Wenn ich 40€ für 5 Liter zahle und bei Mercedes 40€ für einen Liter dann ist das nur klar denke ich. Ich bin nicht das Sozialamt der Welt.
Mit Geiz hat das nichts zu tun ich benutzte nur meinen Verstand...
124 Antworten
Es gibt auch andere Gründe, z.B. den vollen Stundensatz bei einer fiktiven Unfallabrechnung.
Ohne komplettes Serviceheft hätte ich da bei jedem Unfall knapp 25-30% weniger bekommen. So gesehen hat sich das für mich schon gelohnt.
Und beim Weiterverkauf hat es natürlich auch Vorteile, wobei diese dann ab einem gewissen Fahrzeugalter irgendwann verschwinden.
@Audijazzer:
Ja, um mir Kosten zu ersparen. Ich war über 20 Jahre Kunde bei der Niederlassung und die haben schon kostenbewusst gearbeitet. Da wurde dann auch schon mal die Bremsflüssigkeit geprüft und ggf. ein Wechsel aufgeschoben, oder der eine oder andere Filter nur gemacht wenn er dran war. Die Werkstatt hat also nie blindwüttig Dinge getauscht die nicht notwendig waren... Mercedes hat dies allerdings anders gesehen.
@GrossmeisterB:
Wo bist Du denn versichert, dass man Dir Abzüge machen würde für einen fehlendes oder nicht vollständig geführtes Serviceheft ? Und was heißt bei jedem Unfall, wieviele hattest Du denn ?
Ich habe Autos auch ohne Serviceheft verkauft, das mag vielleicht bei einem privaten Kunden von Bedeutung sein, einen Händler hat das bisher noch nie interessiert...
Wo ich versichert bin spielt dabei ja keine Rolle, die gegnerische Haftpflichtversicherung hat aber das Recht, bei nicht in der Vertragswerkstatt gewarteten Fahrzeugen die Stundensätze zu reduzieren.
Bei einem Schaden mit 3000€ Lohnkosten, kommen da schnell 6-700€ zusammen.
Davon hätte ein Unfall in 3 Jahren sich schon gerechnet, ich hatte sogar 3 in dieser Größenordnung.
Und bei relativ neuen Fahrzeugen macht es beim Verkauf schon was aus denke ich. Bei älteren Fahrzeugen ist es dann irgendwann natürlich kein entscheidender Vorteil mehr, das ist klar.
Die gegnerische Versicherung richtet den Schaden, dabei ist es mir egal wie hoch der Stundensatz ist, der Schaden muss behoben werden. Das hat jedoch mal eine Versicherung bei einer Bekannten probiert, die hat einen Golf 3 als Cabrio im mittelmäßigen Zustand, natürlich nicht in der Vertragswerkstatt gewartet, eben geliebt aber nicht gepflegt.
Ein Brief vom Anwalt hat gereicht und die Zahlung wurde komplett erstattet...
Der Schaden muss von der Versicherung korrigiert werden, denn es darf dem Geschädigten kein Nachteil entstehen, dem Geschädigten steht die Wahl der Werkstatt zu....
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Zitat:
@GrossmeisterB schrieb am 30. November 2014 um 14:41:47 Uhr:
Wo ich versichert bin spielt dabei ja keine Rolle, die gegnerische Haftpflichtversicherung hat aber das Recht, bei nicht in der Vertragswerkstatt gewarteten Fahrzeugen die Stundensätze zu reduzieren.
Das kann ich dir nicht glauben, und wenns bei dir so war hattest du einen schlechten Anwalt, der deine Ansprüche geltend gemacht hat.
Kann es sein, dass hier zwei verschiedene Sachen gemeint sind? Einem Freund von mir fuhr eine Frau in die Tür seines e46. Das Auto war bis dahin top gewartet, also hat er sich ein Angebot bei einer BMW Niederlassung eingeholt für die Reparatur (>2000€, er hatte einen Monat vorher 4500 für das Auto bezahlt) und wollte die Reparatur dann mit dem Geld selber machen. Die gegnerische Versicherung hat ihn monatelang hingehalten und dann 1300€ bezahlt. Ob er noch immer mit denen streitet oder ob er es aufgegeben hat, weiß ich nicht. Jedenfalls haben sie zur Berechnung der 1300€ dann auch eine freie Werkstatt als Grundlage genommen, hätte er die Reparatur in der BMW Niederlassung gemacht, hätte er das aber wohl bezahlt bekommen.
Zitat:
@CentaXx schrieb am 30. November 2014 um 18:25:23 Uhr:
Kann es sein, dass hier zwei verschiedene Sachen gemeint sind? Einem Freund von mir fuhr eine Frau in die Tür seines e46. Das Auto war bis dahin top gewartet, also hat er sich ein Angebot bei einer BMW Niederlassung eingeholt für die Reparatur (>2000€, er hatte einen Monat vorher 4500 für das Auto bezahlt) und wollte die Reparatur dann mit dem Geld selber machen. Die gegnerische Versicherung hat ihn monatelang hingehalten und dann 1300€ bezahlt. Ob er noch immer mit denen streitet oder ob er es aufgegeben hat, weiß ich nicht. Jedenfalls haben sie zur Berechnung der 1300€ dann auch eine freie Werkstatt als Grundlage genommen, hätte er die Reparatur in der BMW Niederlassung gemacht, hätte er das aber wohl bezahlt bekommen.
Das h at mit den Werkstätten zunäöchst nichts zu tun.
Wenn ein Gutachter ein Schadengutachten anfertigt, dann basiert das auf festen Werten mit denen jeder Gutachter rechnen muss. Diese Audatax-Werte sind von allen Versicherern anerkannt. Das gilt auch für die verwendeten Stundensätze. Die werden immer auf Basis von Markenvertragswerkstätten berechnet.
Wer nur nach Gutachten abrechnen möchte und das Geld einstreichen will ohne zu reparieren, dem wird zunächst einmal die Umsatzsteuer nicht erstattet, denn die fällt ja auch in dem Moment noch nicht an.
Einige Versicherer versuchen auch dann einen zusätzlichen Abschlag einzurechnen, kann ja sein daß der Geschädigte drauf anspringt und dann auf schnellere Zahlung hofft.
Grundsätzlich hat man auf volle (netto ) Erstattung des Schaden Anspruch auch wenn nicht repariert wird.
Die Mehrwertsteuer bekommt man auch erstattet, wenn man die Reparaturrechnung vorlegt, wer aber für 2000 Euro inkl. Steuer abrechnet, und dann für 1300 inkl Steuer an anderer Stelle günstiger reparieren lässt, der bekommt dann natürlich auch nur 1300 erstattet.
Zitat:
@GrossmeisterB schrieb am 30. November 2014 um 14:41:47 Uhr:
Wo ich versichert bin spielt dabei ja keine Rolle, die gegnerische Haftpflichtversicherung hat aber das Recht, bei nicht in der Vertragswerkstatt gewarteten Fahrzeugen die Stundensätze zu reduzieren.
Das, ist mit verlaub TOTALER SCHWACHSINN, poste das mal ins Versicherung-Forum, die Fachleute dort werden sich vor lachen Bauchschmerzen bekommen.
Zitat:
@GrossmeisterB schrieb am 27. November 2014 um 19:52:17 Uhr:
Hallo liebes Forum,ich bin gerade ein wenig schockiert.
Habe mein Fahrzeug heute zum örtlichen Mercedes-Benz-Vertragshändler gebracht.
Die Aufgabe:
Fahrzeug hochbocken, alle 4 Räder demontieren, die 4 Sommerreifen von den Felgen demontieren und die 4 Winterreifen, welche im Kofferraum lagen, auf die Felge montieren und die Räder wieder auf den Wagen montieren. Also maximal 1-1,5h Zeit würde ich sagen.
Als ich den Wagen abholte, wurde mir die Rechnung präsentiert - die Abzüge (weil Mitarbeiterwagen) herausgerechnet betrug der Rechnungsbetrag knappe 350€ 😰😰😰...
Vorweg, ich habe mir alle Beiträge durchgelesen.
Was mir aber noch nicht so ganz klar ist - weshalb hast du denn einen Satz Reifen "ohne Felge" rumliegen? Als du dein Auto erhalten hast, gab es da nicht die Möglichkeit für "Winterreifen auf Felge"?
Müsstest dann ja "nur noch" umstecken lassen.
Vielleicht für die Zukunft beherzigen? 🙂
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 30. November 2014 um 21:46:11 Uhr:
Das, ist mit verlaub TOTALER SCHWACHSINN, poste das mal ins Versicherung-Forum, die Fachleute dort werden sich vor lachen Bauchschmerzen bekommen.Zitat:
@GrossmeisterB schrieb am 30. November 2014 um 14:41:47 Uhr:
Wo ich versichert bin spielt dabei ja keine Rolle, die gegnerische Haftpflichtversicherung hat aber das Recht, bei nicht in der Vertragswerkstatt gewarteten Fahrzeugen die Stundensätze zu reduzieren.
Das ist leider Fakt.
Ist der Wagen älter als 3 Jahre und wurde NICHT durch eine Hersteller-Vertragswerkstatt gewartet und es wird fiktiv abgerechnet, darf die Versicherung den Stundensatz entsprechend einer freien Werkstatt ansetzen.
Siehe auch folgendes Zitat:
"
BGH, VI ZR 259/09:
Mit Urteil vom 13.07.2010 hat der Bundesgerichtshof eintschieden, dass der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.
Die vom Schädiger dabei zugrundegelegten Stundenverrechnungssätze der freien Werkstatt müssen dem allgemeinen Markt zugänglich sein.
Unzumutbar ist dem Geschädigten der Verweis auf eine freie Werkstatt insbesondere, wenn sein Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist sowie wenn er in der Vergangenheit sein Fahrzeug zur Reparatur und Wartung in eine Markenwerkstatt gab.
"
Zitat:
@Nessumsa schrieb am 30. November 2014 um 17:31:22 Uhr:
Die gegnerische Versicherung richtet den Schaden, dabei ist es mir egal wie hoch der Stundensatz ist, der Schaden muss behoben werden. Das hat jedoch mal eine Versicherung bei einer Bekannten probiert, die hat einen Golf 3 als Cabrio im mittelmäßigen Zustand, natürlich nicht in der Vertragswerkstatt gewartet, eben geliebt aber nicht gepflegt.
Ein Brief vom Anwalt hat gereicht und die Zahlung wurde komplett erstattet...
Der Schaden muss von der Versicherung korrigiert werden, denn es darf dem Geschädigten kein Nachteil entstehen, dem Geschädigten steht die Wahl der Werkstatt zu....
Wenn der Schaden repariert wird, also nicht fiktiv abgerechnet wird, dann ist das richtig, klar.
Dann kann ich mir die Werkstatt aussuchen und die Versicherung muss bezahlen.
Ich rede aber von der fiktiven Abrechnung.
Du redest von einer fiktiven Abrechnung ? Da ist es ja schon vollkommen klar, dass die MwSt abgezogen wird.
Ich Rede von Reparatur, denn was soll ich mit einem kaputten Auto, welches immer in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde ?
Willst Du Dein Auto denn selber reparieren oder wie soll ich das verstehen ?
Zitat:
@Nessumsa schrieb am 1. Dezember 2014 um 10:41:19 Uhr:
Du redest von einer fiktiven Abrechnung ? Da ist es ja schon vollkommen klar, dass die MwSt abgezogen wird.
Ich Rede von Reparatur, denn was soll ich mit einem kaputten Auto, welches immer in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde ?
Willst Du Dein Auto denn selber reparieren oder wie soll ich das verstehen ?
Weshalb driften wir jetzt eigentlich seit einigen Posts vom Thema "Kosten von Reifen umziehen" zum Thema "wie läuft die Abrechnung bei der Autoversicherung" ab?