4 Reifen demontieren, 4 Reifen montieren = 350€ - Wucher?!

Hallo liebes Forum,

ich bin gerade ein wenig schockiert.
Habe mein Fahrzeug heute zum örtlichen Mercedes-Benz-Vertragshändler gebracht.
Die Aufgabe:
Fahrzeug hochbocken, alle 4 Räder demontieren, die 4 Sommerreifen von den Felgen demontieren und die 4 Winterreifen, welche im Kofferraum lagen, auf die Felge montieren und die Räder wieder auf den Wagen montieren. Also maximal 1-1,5h Zeit würde ich sagen.
Als ich den Wagen abholte, wurde mir die Rechnung präsentiert - die Abzüge (weil Mitarbeiterwagen) herausgerechnet betrug der Rechnungsbetrag knappe 350€ 😰😰😰

Es waren "handelsübliche" Dimensionen (225/40R18), keine Runflat-Reifen oder dergleichen.

Hab jetzt für morgen direkt ein Gespräch mit dem Service-Berater vereinbart, dieser war bei Abholung schon im Feierabend.
Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten?
Ich finde, der Preis ist der absolute Wucher, selbst in anderen Hersteller-Werkstätten zahlt man DEUTLICH weniger.

Interessant wäre auch mal zu erfahren, was andere User für die gleiche Leistung in ihrer Markenwerkstatt bezahlt haben.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Warum sollte er geizig sein?
Das wurde mir auch vorgeworfen weil ich bei Mercedes immer das Öl selbst angeliefert habe, aber warum?. Wenn ich 40€ für 5 Liter zahle und bei Mercedes 40€ für einen Liter dann ist das nur klar denke ich. Ich bin nicht das Sozialamt der Welt.
Mit Geiz hat das nichts zu tun ich benutzte nur meinen Verstand...

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Ich hab 90 bezahlt!
Wenn nichts hilft mal direkt an mb wenden!

Ich würde mir auch eine neue Markenwerkstatt suchen!

Zitat:

@GrossmeisterB schrieb am 27. November 2014 um 19:52:17 Uhr:



Als ich den Wagen abholte, wurde mir die Rechnung präsentiert - die Abzüge (weil Mitarbeiterwagen) herausgerechnet betrug der Rechnungsbetrag knappe 350€ 😰😰😰

Wie hoch sind denn die Abzüge.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für "normale" Kunden noch teurer sein soll. Das ist so schon der Oberhammer.

Zitat:

@GrossmeisterB schrieb am 27. November 2014 um 20:35:02 Uhr:


Klar hätte man das vorher klären können, aber wer bitte rechnet damit, dass ein Mitarbeiter der eigenen Firma SO abgezockt werden soll??!? Also ich kann es mir nur so erklären, dass da offensichtlich ein Fehler vorliegt...was haben andere User denn so bezahlt für eine vergleichbare Leistungen?

Es liegt kein Fehler vor.

Die Arbeitswerte werden von den REFA-Abteilungen des Fahrzeughersteller´s
verbindlich für die eigenen Vertragswerkstätten/Niederlassungen (großzügig) festgelegt.

Variabel ist nur -örtlich/regional angepaßt- der Stundenverrechnungssatz.

Damit kein Mißverständnis aufkommt:
> ich erkläre nur das System verteidige es jedoch nicht.

Die 350€ wären ja der Endkundenpreis. Bei mir stehen "nur" knappe 290€ drauf (20% Mitarbeiter-Rabatt ca.).
Werde morgen mal 2 Niederlassungen in der Nähe anrufen und nach dem Preis fragen.
Ich bin in dem Laden Stammkunde, in den letzten 3,5 Jahren dort 2 Autos gekauft, und insgesamt (also Versicherungsschäden plus private Dinge) knapp 20.000€ (!!!) dort gelassen in der Werkstatt. Bislang passte es immer, natürlich auch dank der Mitarbeiter-Tarife. Aber das ist jetzt der Oberhammer.

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Mir kam als ersten in den Sinn, dass sie Dein Auto mit der Abrechnung eines Actros verwechselt haben.

Ich würde gar kein 2. Gespräch suchen. Ich würde hinfahren, zum Chef gehen, und ein Schreiben mittnehmen, worauf steht:

Deine Adresse:................................................Datum:..............

Werkstattadresse.........................................

§ 119 BGB
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Auf gut Deutsch: Hättest Du gewusst, dass so ein Wucherpreis bei 4 Reifen wechseln auf Dich zukommt, hättest Du dort niemals den Auftrag erteilt. Damit ist der Irrtumsgedanke vollends belegt und die können gar nichts. Die können nur dumm gucken. Weil mehr ist nicht.

Die sind unverschämt, wirst Du auch unverschämt. Fertig ist die Laube.

Was will man denn da noch reden?

Mit einer Anfechtung wird das Geschäft rückabgewickelt. Eine Anfechtung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Einer spricht es aus, ein anderer empfängt. Er muss nicht zustimmen! Wie eine Kündigung, nur eben anders, nämlich Anfechtung.

Damit behälst Du 350 Euro. Fertig.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und kann auch nicht einer Rechtsberatung dienen. Hierfür sind Personen mit der Zulassung als Anwalt befähigt. Im Zweifelsfall sollte Rat bei einem zugelassenen Anwalt eingeholt werden. z.Bsp: http://www.internetratgeber-recht.de/.../frameset.htm?...

Es dürfte schwer fallen, der Werkstatt "Wucher" im rechtlichen Sinne nachzuweisen.
Eine Anfechtung wegen Irrtums ist kompletter Unsinn.

Am sinnvollsten wäre das Einholen von Angeboten bei anderen MB Händlern und dann den Händler damit zu konfrontieren.

Man kann dass immer. Nur macht es keiner. Bis auch ganz wenige pfiffige Leute.

Ich will doch gar keinen Wucher nachweisen, ich will nur sagen, 20Euro pro Rad, was ein normaler Preis gewesen wäre, voll i.O. Darum bin ich ausgegangen, dass es auch in dieser Werkstatt so gewesen wäre. Ist es aber nicht. So habe ich mich darin geirrt. Darum Irrtum.

Es ist ja nicht meine Aufgabe, hier das zu erklären. Bin ich Anwalt? Nö.

Das klappt so nicht. :-) Du kannst nicht von der Mercedes Werkstatt erwarten, daß die zu Preisen anderer Händler arbeiten.

Was hier passiert ist, ist genau der Grund, warum man vorher immer nach dem Preis fragen sollte und nicht einfach das Auto in die Werkstatt geben sollte nach dem Motto "macht mal alles in Ordnung".

Hier nochwas zu Anfechtung wegen Irrtum:

http://www.rechtslexikon-online.de/...ung_von_Willenserklaerungen.html

Folgende Irrtümer berechtigen zur Anfechtung:

Der Inhaltsirrtum:
Der Erklärende weiß, was er sagt, ist sich aber über die objektive Bedeutung des Inhalts nicht bewusst.
Der Erklärungsirrtum:
Der Erklärende wollte eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben. Der Erklärende erklärt nicht das, was er erklären will, er verspricht, verschreibt, vergreift sich.
Der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften:
Der Erklärende irrt sich über das Vorhandensein bestimmter verkehrswesentlicher Eigenschaften einer Person oder einer Sache.
Eigenschaften sind alle wertbildenden Merkmale einer Sache oder Person. Sie sind verkehrswesentlich, wenn sie für das Rechtsgeschäft von Bedeutung sind. Keine Eigenschaften sind der Preis oder der Wert einer Sache, da sie sich erst durch weitere Umstände, wie die Marktlage, von außen ergeben.
Der Übermittlungsirrtum:
Die Willenserklärung wurde durch die mit der Übermittlung beauftragte Person unrichtig wiedergegeben.

Zitat:

@mtbo schrieb am 27. November 2014 um 22:34:54 Uhr:



Das klappt so nicht. :-) Du kannst nicht von der Mercedes Werkstatt erwarten, daß die zu Preisen anderer Händler arbeiten.

Warum nicht? Weil dort nur ausgesuchte ............ den Bügel schonen?

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 27. November 2014 um 22:45:43 Uhr:



Zitat:

@mtbo schrieb am 27. November 2014 um 22:34:54 Uhr:



Das klappt so nicht. :-) Du kannst nicht von der Mercedes Werkstatt erwarten, daß die zu Preisen anderer Händler arbeiten.
Warum nicht? Weil dort nur ausgesuchte ............ den Bügel schonen?

Nein :-)

Aber man sollte jedem Händler schon zugestehen, dass er selbst entscheidet, zu welchen Preisen er arbeiten möchte. Keine Frage, die 300 Euro sind unverschämt.. aber dann lass ich mir dort nicht die Reifen aufziehen.

Viel zu viel. Evtl. tatsächlich Wucher im Rechtssinne. Bei der Dimension nach gängigem Marktpreis max. 20 Euro pro Rad. Sogar bei der Euromaster-Apotheke um die Ecke.

Aber vielleicht auch gerechtfertigt, schließlich könnten die MA in der Zeit ja auch anspruchsvollere Arbeiten machen. Wenn ich dem Unternehmensberater mit 200€ Stundenlohn meine Reifen wechseln lasse, bin ich auch mehr los, als wenn ich den "einfacher" ausgebildeten Reifenmonteurssaisongehilfen um die Ecke das machen lasse, der den Mindestlohn bekommt.

Dennoch: Eine Frechheit. Dann soll die Werkstatt das vorher sagen. Vermutlich sind sie zu verwöhnt von Full-Service-Leasern, bei denen Werktstattrechnnung erstmal Schall und Rauch ist.

Bin mal gespannt auf die Begründung, warum soviele Zeiteinheiten berechnet wurden.

Ich denke, daß die sich da rauswinden mit irgendwelchen Begründungen, warum es in diesem Fall besonders schwierig war (und daher höherer Zeitaufwand) die Reifen zu wechseln. Da gibts bestimmt einige Punkte in der "Ausredenliste" :-)

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 27. November 2014 um 23:03:37 Uhr:


Aber vielleicht auch gerechtfertigt, schließlich könnten die MA in der Zeit ja auch anspruchsvollere Arbeiten machen. Wenn ich dem Unternehmensberater mit 200€ Stundenlohn meine Reifen wechseln lasse, bin ich auch mehr los, als wenn ich den "einfacher" ausgebildeten Reifenmonteurssaisongehilfen um die Ecke das machen lasse, der den Mindestlohn bekommt.

Selbst wenn man die Kosten für die Montage beim "billigen" Reifenmonteur auf die besser bezahlten Kräfte in der Werkstatt hochrechnet, sollte man immer noch nicht auf 350€ kommen, zumal der zeitliche Aufwand auf keinen Fall dem in der Rechnung dargelegten entsprechen dürfte. Wir sprechen hier schließlich von einem Facharbeiter, der fast 3 Stunden braucht, um eine Arbeit zu erledigen, für die wohl auch nicht besser ausgebildete Arbeiter im Reifenhandel ein Drittel der Zeit brauchen und deutlich weniger verlangen.

Bei dem Kauf eines Mercedes kann ich den höheren Preis als Resultat der Wertschöpfung ja verstehen, aber bei einer derart simplen Arbeit würde ich tatsächlich auch von Wucher sprechen. 🙁

Der Händler braucht nur darlegen, daß es Probleme beim Abschrauben der Räder gab, die nicht normal sind und schon wars das mit dem Wucher-Nachweis.

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