4 Ordnungswiederigkeiten=10€

Audi 80 B3/89

MOIN MOIN...

bin am letzten Donnerstag nach dem Spiel Russland-Spanien durch Ibb. gefahren.
war so ca. 1:30 Uhr!!! an einer Ampel hat mein Beifahrer ganz laut Russia geschrieen und ich hab dabei gehupt unsere Musik war bis zum Anschlag auf und ich hatte zu dem noch Nebelleuchten an, eine Flagge verdeckte unser Nummernschild hinten...

Als die Ampel auf grün sprang fuhr ich an und ein Polizist sprang mit Kelle auf die Straße und forderte mich auf anzuhalten!!!

Der Kollege von der Polizei NRW bat mich um meinen Führerschein und die Papiere, ich händigte ihm meinen Lappen aus und suchte noch die Papiere vom Fahrzeug...
er erklärte mir dann was ich falsch gemacht habe...

Unnützes Hupen
Nebelleuchten an
Musik voll aufgedreht
und das schreien von meinem Beifahrer...

ich dachte jetzt bekomme ich erstmal mein Fett weg müsste noch Pusten oder so nichts war er sagte prompt das macht dann bitte 10€... ich könnte sofort mit karte zahlen oder auf post warten... ich hab natürlich sofort bezahlt...
leider fügte er aber noch hinzu ihr habt verloren ihr dürft nicht feiern 😠

jetzt frag ich mich aber wie kommt das, das es nicht mehr geworden ist??? okay ich kann froh sein trotzdem grüble ich...
die wollten danach noch nicht mal die Fahrzeugpapiere sehen und die Flagge war ihnen auch egal...

eure Meinungen bitte!!

*er=polizist

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus



Aber warum verbieten es die Polizisten die vorderen an zu haben???
Bei denen heißt es bei schlechten Sichtverhältnissen (Schnee, Regen, Nebel ...), die Blenden nicht, weil sie auf die Straße leuchten und viel tiefer angebracht sind, wie die Scheinwerfer.

1. licht is licht egal wo hin es leuchtet (oben oder unten) es strahlt immer zurück und blendet damit. wenn dir mal in der nacht jmd mit neblern entgegen durch ne kurve entgegen kommt wirste auch verstehen warum die bei guten sichtverhältnissen aus zu lassen sind. denn normal sind in der front 55/60w erlaubt darum darf man ja auch keine 100w scheinwerferleuchten rein machen. aber wenn dann noch jmd zu seinen scheinwerfern 2x50w nebler an hat is das genauso hell!

2. nebelscheinwerfer + nebelschlussleuchten sind innerorts generell nicht erlaubt. nur auserorts.

also erstmal stvo lesen/ in der fahrschule aufpassen und dann fragen.

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ich denke das war ein EM sondertarif 😉
polzisten sind auch nur menschen, alles was sie warscheinlich wollten ist das die feiern langsam wieder abnehmen.
war bei uns nach dem deutschland-türkei spiel das gleiche, erst haben die polizisten zugesehen, haben uns sogar noch den weg gezeigt wie wir mim auto zum korso kommen, 2h später haben sie das ganze aber dann aufgelöst, den kreiverkehr wo alle feierten abgesperrt.
die polizei versucht da meistens das gute mittel zu finden, die leute feiern lassen, aber dann auch dafür sorgen das irgendwann ruhe ist damit die leute die am nächsten arbeiten müssen auch schlafen können.
das was euch da passiert ist, war genau sowas denke ich, die wollten wohl das schluss is und haben euch daher aufgehalten, wollten euch aber nix reinwürgen weil sie euch verstehen.
aber das schlimmste was nem polizisten passieren kann ist wenn ne beschwerde wegen z.B. ruhestörung eingeht, und die person die angerufen hat sich nochmal beschwert weil die polizei da ist aber nichts unternimmt. das hat mir nen freund bei der polizei mal erklärt, da bekommen die richtig einen aufn deckel.
deswegen den jungs net böse sein, sie mussten was tun 😉

hatte ein Freund von mir auch der zu lange gefeiert hat nach Deutschland - Türkei. Er bekam nur eine mündliche Verwarrnung aber musste nichts zahlen (Laute Musik, Motor aufheulen lassen, Hupen, zu schnell in 20er Zone, Zusatzscheinwerfer vorne an)

zu letzterem, ich sage extra Zusatzscheinwerfer weil es keine Nebelscheinwerfer sind. Nach meinem Wissen ist nur die NSL bei Sicht unter 25m bei Nebel einzuschalten, ansonsten nicht erlaubt.
Aber warum verbieten es die Polizisten die vorderen an zu haben???
Bei denen heißt es bei schlechten Sichtverhältnissen (Schnee, Regen, Nebel ...), die Blenden nicht, weil sie auf die Straße leuchten und viel tiefer angebracht sind, wie die Scheinwerfer.

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus



Aber warum verbieten es die Polizisten die vorderen an zu haben???
Bei denen heißt es bei schlechten Sichtverhältnissen (Schnee, Regen, Nebel ...), die Blenden nicht, weil sie auf die Straße leuchten und viel tiefer angebracht sind, wie die Scheinwerfer.

1. licht is licht egal wo hin es leuchtet (oben oder unten) es strahlt immer zurück und blendet damit. wenn dir mal in der nacht jmd mit neblern entgegen durch ne kurve entgegen kommt wirste auch verstehen warum die bei guten sichtverhältnissen aus zu lassen sind. denn normal sind in der front 55/60w erlaubt darum darf man ja auch keine 100w scheinwerferleuchten rein machen. aber wenn dann noch jmd zu seinen scheinwerfern 2x50w nebler an hat is das genauso hell!

2. nebelscheinwerfer + nebelschlussleuchten sind innerorts generell nicht erlaubt. nur auserorts.

also erstmal stvo lesen/ in der fahrschule aufpassen und dann fragen.

2 x50W sind niemals genauso hell wie 100W! Glaub mir,ich weiß das.
Man kann ja auch nicht 4 Lampen mit 50W verbauen,und behaupten es seien 200W.Es sind und bleiben 50W,egal wieviel davon verbaut sind.
Und zu den Nebler's.Es gab da mal ne Story von nem Fahrlehrer.Der ist selbst auch mit eingeschaltenen rumgefahren wenn's mal grau war.Wie es denn dann meistens ist,wurde er von der Rennleitung angehalten und sollte blechen.
Er hat natürlich nicht gezahlt.Er hat die guten darauf hingewiesen,dass die Zusatzscheinwerfer(oder auch Nebelscheinwerfer)bei schlechten Wetterverhältnissen eingeschaltet werden dürfen,wozu ja nun auch Regen und Schnee gehören.
Na ja,die Rennleitung hat sich für die Belehrung bedankt,und ist weitergefahren.Das man bei Sonnenschein nicht auf das Ergebnis hoffen braucht,ist ja wohl klar.

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naja... ist halt immer so ne sache mit dem "schlechten wetter" wo ist denn definiert was schlechtes wetter ist und was nich?! liegt ja im auge des betrachters. der eine findet halt die dinger müssen an (auch bei sonnenschein nur weil ers schön findet) und die anderen sagen erst wenns schneit/regnet. is denn ne leichte bewölkung dann aber schon ausreichend um von schlechten wetter zu reden? und wenn ja ab welchem grad. is halt garnich so einfach zu klären die frage. aber ich persönlich finde man sollte sie wirklich nur bei regen /schnee /nebel anmachen und ansonsten aus lassen egal ob bewölkt oder nicht.

ausnahme - wenn jmd eine scheinwerferlampe durchgeraucht is. zu seiner eigenen und der sicherheit andere.

Ganz einfach:

Nebelschlusslichter = NUR bei Nebel und Sicht unter 50m
Nebelscheinwerfer = NUR bei schlechter Sicht unter 50m...also auch Regen, Schnee, Nebel

... und mit Nebelschlusslicht darf man nicht schneller als 50km/h fahren!

Ich wäre dafür, dass dies auch bei Nebelscheinwerfer (Frontlicht) gilt ...
Es blendet so höllisch, wenn in der Nacht bei klarem Wetter jmd mit Neblern entgegenkommt, dass ich jedesmal den/diejenige ausm Auto zerren könnte ... und Cool schaut des auch nicht aus, es ist einfach nur saublöd, bescheuert und gefährdet die Sicht der Anderen Verkehrsteilnehmer!

Gruss an die Neblerfraktion!

Wie siehts eig. mit dem Standlich aus darf man das tagsüber anmachen denn ich persönlich finde es im Coupe recht schick wenn man nur mit Standlicht durch die gegend fährt und die Neblerfraktion fährt ja auch standlich plus nebler weils ja sonst nicht so "cool" wirkt. also wie sihts damit aus denn dann kann ja der gegenverkehr einen besser sehen und es wird keiner geblendet (besonders bei mir wichtig viele landstrecken mit waldpassagen und das mit einem dunkelgrünen lack)

MFG
Viktor

das wort standlicht definiert bereits die aufgabe 😉 es ist im stand anzuwenden

Ne ich dachte nur wegen den neuen tagfahrleuchten udn so würde das Standlich als solches wegfallen und man dürfe es auch im fahren nutzen und nicht nur neben dem hauptlich und als standlicht.
Ach und wie siehts aus mit der "duldung" solcher leuchten wie bei truckern denn grundsätzlich ist ja die beleuchtung in scheiben verboten nur bei truckern werden diese leuchtschriften geduldet auch ohne zulassung.

MFG
Viktor

Standlicht hat nichts mit Tagfahrlicht zu tun!!

Tagfahrlicht kann man als einzelne Belecuhtung tagsüber anschalten um besser gesehen zu werden und für Länder in denen Lichtpflicht auch tagsüber herrscht ist es konstruiert. Nur Tagfahrlicht am Abend ist verboten, auch Tagfahrlicht mit Nebler kombiniert ist verboten!
Und Standlicht einzeln ist auch verboten, da es nicht als Tagfahrlciht gilt ... weil es ein anderes Licht ist als das Tagfahrlicht ...
Standlicht mit Nebler zusammen is auch keine Beleuchtung nach StvzO!

das Tagfahrlich is ja mal was komplett anderes, die sind ja teilweise so extrem hell das wenn die nachts an wären würde der entgegenkommende verkehr extrem geblendet.
die dinger sind dazu da das man tagsüber gut gesehen wird, deswegen sind die so extrem.
da kann kein 5W standlichtlämpchen mithalten 😉
wenn dann mach dein normales licht an, das stört keinen.
und zu den leuten mit neblern an:
Ich hasse euch, ich könnt jedesmal die krise bekommen wenn in einer wolkenfreien klaren sommernacht mir son penner mit nebellicht entgegenkommt, gerade wenn man nen wagen wie den c4 fährt, dessen licht ja bekanntermassen keinerlei rekorde gebrochen hat aärgert das einen, weil man dann teilweise sekundenlang im blindflug ist.
das blöde an der sache ist das diese vollpfosten es ja net checken wenn man lichthupe gibt, das machen die ja zurück.

😁

ich finde selbst die hohen beim Cabrio Blenden nicht, nur die von den Gangsterkarren.
Und falsch eingestellte 55W Brinen blenden, aber nicht 100W Birnen die richtig eingestellt sind. Da geht der Kegel nach unten. Tatsache 😉
Weil es ist schon ein heftiger Unterschied zwischen Abblend und Fernlicht, obwohl nur ein Unterschied von 5W vorhanden ist, macht alles die Richtung des Lichtes.

Zitat:

Original geschrieben von Viktor1990


Ach und wie siehts aus mit der "duldung" solcher leuchten wie bei truckern denn grundsätzlich ist ja die beleuchtung in scheiben verboten nur bei truckern werden diese leuchtschriften geduldet auch ohne zulassung.

MFG
Viktor

Dazu kann ich nur sagen: Es ist ebenso verboten und wird nicht geduldet!!

Ich spreche da aus Erfahrung!😎

Bin selber Trucker und hatte mal solche Leuchten verbaut, bei einer Kontrolle hat mich die Rennleitung darauf hin gewiesen, das diese verboten sind und normal 50 Euronen und 3 Punkte gibt!

Ich habe diese dann sofort entfernt und bin mit nem 5er davon gekommen!

Soviel dazu!!

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