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35 km/h zu schnell gefahren in der 30er Zone

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 14:41

Mein Vater ist letztens 35 zu viel gefahren. Ich hin zweithalter des Wagens. Es ging erst ein Brief an meinen Vater und dort hat er auch die schuld auf sich genommen und noch eine Erklärung zugelegt. Nun kam eine Strafe und ein Fahrverbot an mich. Mein Vater war zu besuch da in einer Stadt in der er noch nicht war weil ich dort hingezogen bin darum ist ihn der Fehler unterlaufen.

Mein Vater sieht mir sehr ähnlich nur trägt er einen Schnurbart und ich einen Bart. Er sieht auch älter aus aber auf dem bild jünger abgelichtet.

Was kann ich dagegen machen?

Beste Antwort im Thema

Du wirst Dir hier primär die üblichen Anschuldigungen durchlesen müssen á la "erzähl' uns keine Opern" und "Du hast Mist gebaut, trage es wie ein Mann".

Wenn Du es belastbar nicht warst, widersprich' dem Bussgeldbescheid, dann hast Du nichts zu befürchten. Wenn Du es eventuell doch gewesen bist, nimm' Dir einen Anwalt, Rechtsberatung darf hier nicht geleistet werden.

Wenn Dein Vater zur Anhörung noch einen länglichen Schrieb beigelegt hat, ist die Sache eh' durch, für die Leute hier im Thread, für die Polizei und für Dich auch.

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Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 16:10

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:56:47 Uhr:

 

„Mein Vater sieht mir sehr ähnlich nur trägt er einen Schnurbart und ich einen Bart. Er sieht auch älter aus aber auf dem bild jünger abgelichtet.“

Das gibt mir immer noch irgendwie zu denken.

Wenn man älter aussieht, aber ist auf dem Bild jünger abgelichtet...wie funktioniert das?

Das wird sich wohl die Bußgeldstelle auch gedacht haben...

Aber wie gesagt: Ein reines Gewissen ist das beste Ruhekissen! :)

Er sieht jung aus weil ich sonst keinen älteren Typ kenne der so eine Kappe trägt

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 16:12

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 19. Dezember 2019 um 17:05:12 Uhr:

Das ist ne Räuberpistole hier. Auch wenn der Sohn im Brief (Fahrer hat ihm was gebracht. Wozu diese Info reinschreiben?) erwähnt wurde, würde die Behörde das nicht einfach ändern. Wenn Papa die Strafe übernehmen will weil er vielleicht nicht unbedingt fahren muss die Zeit, sehe ich hier kein Problem. Dann hätte er einfach den Bogen ohne Angaben (nur die zur Person müssen drauf) zurück geschickt und irgendwann wäre die Strafe rechtskräftig geworden. Sohnemann wäre nie in Erscheinung getreten.

Mein Vater hatte noch nie sowas und ist der Deutschen Sprache nicht ganz mächtig und hat gedacht es muss noch ein Brief verschickt werden.

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 16:13

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:50:24 Uhr:

Dann mach den Widerspruch. Ob Du tatsächlich antanzen musst ist nicht gesagt.

Normal wird das von denen auch lieber auf dem Postweg erledigt.

PS: Hat Dein Vater das Blitzerfoto gesehen oder liegt euch das noch vor?

Er hat es gesehen und ja er sieht wie immer dort aus wir sehen uns natürlich ähnlich aber ich habe einen Vollbart und er einen Schnauzer zu der Zeit.

OK.Danke! Dann könnte es evtl.hilfreich sein wenn er sich wieder einen wachsen lässt....

Ich nehme mal an er hat zur Zeit keinen Bart?

Und Du solltest Deinen Vollbart bis auf weiteres behalten! :)

Edit: oder Dich Babypopoglatt rasieren,

Aber keinesfalls einen Schnauzer tragen.

Wer wirklich gefahren ist, wird sich in der anbahnenden Gerichtsverhandlung rausstellen!

 

Du musst nur genug Mut haben, dass bis zum bitteren Ende durchzuziehen; wenn dass Bild nicht reicht, auch gerne mit einem Sachverständigen.

 

Die Kosten bezahlt derjenige, der sich hier um die Konsequenzen seines Handelns drückt!

 

Grüße vom Armani-Biker...

am 19. Dezember 2019 um 17:28

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:15:26 Uhr:

Unerklärlich....wenn der Vater der Halter ist und logischerweise den Brief zuerst bekommen hat und auch noch zugibt daß er der Fahrer war....

Wieso kriegst Du dann noch einen Bescheid?

Warum hat aber dann der Vater nicht gleich gezahlt?

Geht nur wenn Papi doch den Sohnemann als Fahrer angegeben hat.

Puh. Also mal ganz langsam.

Vater ist Halter. Vater wird geblitzt. Vater bekommt den Anhörungsbogen. Vater gibt alles zu. Ordnungsamt glaubt das nicht, zieht sich ein Foto von allen anderen Männern, die an der Anschrift des Vaters gemeldet sind oder waren und meint, den Sohn zu erkennen. Anhörungsbogen an Sohn geht raus.

TE: Bitte teile mit, was du für ein Schreiben vom Amt bekommen hast: Steht da “Anhörung“ oder „Bußgeldbescheid“ drüber? Und wann hast du den Brief bekommen?

Wenn man hier keine Einspruchsfristen versäumt wird das ne lockere Nummer: Du legst Einspruch ein, sagst nix und wartest ganz entspannt auf die Terminsladung vom Gericht. Dann gehst du zum Termin, nimmst deinen Vater mit und erklärst die Sache. Mit etwas Glück ist die Sache dann gegen deinen Vater auch verjährt und keiner muss zahlen.

aber weil es bei 35 innerorts schon um was geht, würde ich mal einen Anwalt anrufen.

Zitat:

@Schwindel schrieb am 19. Dezember 2019 um 18:28:05 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:15:26 Uhr:

Unerklärlich....wenn der Vater der Halter ist und logischerweise den Brief zuerst bekommen hat und auch noch zugibt daß er der Fahrer war....

Wieso kriegst Du dann noch einen Bescheid?

Warum hat aber dann der Vater nicht gleich gezahlt?

Geht nur wenn Papi doch den Sohnemann als Fahrer angegeben hat.

Über das Einwohnermeldeamt. Die können auch schauen, wer da mal gewohnt hat.

(...) es ist nun egal, ob es der Vater des TS war oder er selbst. Wer 65 in einer Zone 30 unterwegs war, sollte dazu stehen und nicht hier "so rumeiern". Zahlen, Fahrzeug stehen, einmal darüber nachdenken, warum da wohl 30 war, und gut ist es.

Machen die das? Hab mal was vor Jahren für n Kollegen übernommen weil er noch in der Probezeit war, und das war ne entspannte Kiste. Und ich sah nicht mal im Entferntesten aus wie er.

Zitat:

@Marten81 schrieb am 19. Dezember 2019 um 17:13:47 Uhr:

Er hat es gesehen und ja er sieht wie immer dort aus wir sehen uns natürlich ähnlich aber ich habe einen Vollbart und er einen Schnauzer zu der Zeit.

Das wäre doch was zum verweisen, dass du einen Vollbart trägst und dein Vater den Schnauzer. Vielleicht könnt ihr das Foto in voller Auflösung betrachten, so dass man mehr Identifikationsmerkmale sieht.

Du warst zum Zeitpunkt des Blitzes nicht zufällig auf der Arbeit oder an anderer Stelle, die dir ein Alibi verschaffen könnte, wie z.B. auch ein um die Zeit mit Karte bezahlter Einkauf.

Bevor ihr euch in gutem Glauben alles richtig zu machen weiter in die Sch****e reitet, solltet ihr einen Anwalt über das Schreiben gucken lassen. Der Brief von deinem Vater war ja schon kontraproduktiv, im Zweifelsfall, weil er zu viel erklärt hat (verdächtige Räuberpistole), statt einfach nur kurz und knapp zu schreiben, dass er es war.

Hier glaubt das Amt die Räuberpistole nicht, sonst wäre der Bussgeldbescheid an den Vater durchgegangen!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Wie sehen eure Pass- und Führerscheinfotos aus? Papa ohne Bart, Sohn mit Bart, ähnlich wie auf dem Blitzer-Foto, wäre auch eine Erklärung.

Setzen wir einfach mal voraus, dass die Story stimmt:

Mit RS-Versicherung sofort einen Anwalt beauftragen, ohne kann man viel selbst machen:

a) Gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden - schriftlich und idealerweise per Einwurfeinschreiben oder Fax - steht übrigens alles im Bußgeldbescheid.

b) Außer "lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom Aktenzeichen Einspruch ein. Einer Entscheidung ohne mündl. Verhandlung wird widersprochen" gehört nichts, aber auch gar nichts in das Schreiben.

c) Vorher mit der Bußgeldstelle zu telefonieren ist ein ziemlich schlechte Idee, unterlassen.

d) Irgendwann gibt es einen Gerichtstermin, zu dem wird der TE als Betroffener geladen und muss auch dahin, sonst wird der Einspruch bereits deshalb verworfen.

e) Zu dem Termin nimmt man dann den Vater mit, der als Zeuge aussagt, gefahren zu sein und dazu stellt man als Betroffener noch den entsprechenden Beweisantrag "Sachverständigengutachten, dass der Vater auf dem Foto als Fahrer abgebildet ist".

Wenn der Vater zuvor einen Anhörungsbogen erhalten hat, läuft ab da die Verjährungsfrist (rund 3 Monate) neu.

Sollte man jedoch selbst gefahren sein, dann lohnt sich ein Einspruch im Regelfall (bei einem akzeptablen Foto) nicht.

Ich würde Dir gerne glauben, kann aber auch das Amt verstehen.

Älterer Mann (50 + x) der auf dem Bild jung aussieht mit Schnauzer und Kapuze. Du meinst so ein Teil was diese Hip Hop Typen Gangsta Rapper haben? Kenne nur diese Klischees, aber ich denke das muss echt irgendwie komisch aussehen und daß man dem dann die 50 + X nicht abnimmt ist nachvollziehbar.

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