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Straße ist in 30er-Zone von einer Seite und in verkehrsberuhigtem Bereich von der anderen Seite

Themenstarteram 1. September 2022 um 23:16

In einer Straße in einem Wohngebiet, die ich ca. einmal in der Woche durchfahre, gibt es die kuriose Situation, dass man von der einen Seite aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ("Spielstraße") in die Straße einfährt, und von der anderen Seite aus einer 30er-Zone. Ein Ortsunkundiger könnte also durch diese Straße in den verkehrsberuhigten Bereich fahren und dort dann überall mit 30 km/h fahren.

Die Situation ist entstanden, weil die Straße bis vor 3 (?) Jahren zweigeteilt war durch ein großes Grundstück, was offensichtlich verkauft wurde, die Straße durchgezogen wurde und einige Häuser dort neu gebaut wurden.

Anfangs war das nur eine dreckige Baustraße, dann eine Straße mit Rollsplit, und letztlich seit vielleicht einem Jahr eine asphaltierte Straße (aber immer noch nicht der Endausbauzustand, was hier immer einige Jahre dauert). Immer dachte ich, dass es doch jetzt mal an der Zeit wäre, die Beschilderung zu korrigieren, aber das ist immer noch nicht passiert.

Frage 1: Welche Geschwindigkeit gilt denn jetzt wo für den Ortskundigen?

Frage 2: Sollte man das bei der Stadt melden, dass das korrigiert wird?

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11 Antworten

Evtl. bei der zuständigen Gemeinde mal anfragen ?

Würde mich nicht wundern, wenn das einfach übersehen wurde.

.. einem (nachweißlich) Ortskundigen würde man das 30-Fahren eher zur Last legen wie "mir" wenn man von der mangelhaft beschilderten Seite kommt ... da wäre ich als OK vorsichtig.

Aber auch so sind "diese blauweißen Schilder" für nicht wenige sowas wie "verkappte 30er Zonen" ... leider. Ich würde mich an die Stadt oder dem Ortsverein/bürgermeister wenden.

@RoundAndRound Zitat von @Astradruide Ich würde mich an die Stadt oder dem Ortsverein/Bürgermeister wenden.

Die Beweisfotos natürlich nicht vergessen.

Zitat:

@RoundAndRound schrieb am 02. Sept. 2022 um 01:16:26 Uhr:

Frage 1: Welche Geschwindigkeit gilt denn jetzt wo für den Ortskundigen?

Frage 2: Sollte man das bei der Stadt melden, dass das korrigiert wird?

Die Frage ist doch keine.

Es gilt die StVO.

Hat nichts mit ortskundigen zu tun.

 

Es gilt einfach das, was ausgeschildert ist.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. September 2022 um 23:31:52 Uhr:

Zitat:

@RoundAndRound schrieb am 02. Sept. 2022 um 01:16:26 Uhr:

Frage 1: Welche Geschwindigkeit gilt denn jetzt wo für den Ortskundigen?

Frage 2: Sollte man das bei der Stadt melden, dass das korrigiert wird?

Die Frage ist doch keine.

Es gilt die StVO.

Hat nichts mit ortskundigen zu tun.

Es gilt einfach das, was ausgeschildert ist.

Der TE hat geschrieben dass ein und die selbe Straße mit zwei verschiedenen Verkehrszeichen beschildert wurde.

Zitat: von der einen Seite aus einem verkehrsberuhigtem Bereich ("Spielstraße") in die Straße einfährt, und von der anderen Seite aus einer 30er-Zone

Es ist und bleibt verwirrend......auch für Ortskundige !

Von der einen Seite 30 Km/h und von der anderen 6 Km/h !

Und welche StVO ist nun Rechtlich verbindlich ??

Es ist nicht selten, daß für ein und dieselbe Straße zwei verschiedene Tempolimits je Fahrtrichtung gültig ist.

Da dürfen die einen Verkehrsteilnehmer 80 fahren, während für den Gegenverkehr 50 oder 60 gilt.

Selbst als Ortskundiger würde Ich in der vom TS beschriebenen Straße das fahren was angeschrieben ist.

Fragen dürfen bei einer derartigen Beschilderung schon aufkommen, gilt doch das Verkehrszeichen für die ganze Straßenlänge, bzw., bis zur nächsten Kreuzung, wenn es nicht zwischendurch aufgehoben wird, oder? Und hier wäre es dann schon "kritisch", wenn jemand aus der 30er Richtung auf Höhe des Schildes, das den verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnet, noch 30 fährt und es nur eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen hat, was ja im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereiches nicht ungewöhnlich wäre?

Themenstarteram 4. September 2022 um 8:35

Die Straße hat auf keiner Seite eine Kennzeichnung, und auch nicht zwischendrin. Die eine Seite ist in einer 30er Zone, die andere Seite in einem verkehrsberuhigten Bereich. Wenn ich also aus der Seite der 30er Zone komme und die besagte Straße durchfahre, bin ich am Schluss in einem aus anderen Richtungen eindeutig markierten verkehrsberuhigten Bereich.

Zitat:

@RoundAndRound schrieb am 4. September 2022 um 10:35:17 Uhr:

Wenn ich also aus der Seite der 30er Zone komme und die besagte Straße durchfahre, bin ich am Schluss in einem aus anderen Richtungen eindeutig markierten verkehrsberuhigten Bereich.

Ohne daß aus Richtung der 30er Zone vorher darauf hingewiesen wird. Kritisch ist ja nur diese eine Relation; die Gegenrichtung, also das Fahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich in die 30er Zone, auf die nicht vorher hingewiesen wird, ist ja vergleichsweise unproblematisch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. September 2022 um 07:50:09 Uhr:

Es ist nicht selten, daß für ein und dieselbe Straße zwei verschiedene Tempolimits je Fahrtrichtung gültig ist.

Da dürfen die einen Verkehrsteilnehmer 80 fahren, während für den Gegenverkehr 50 oder 60 gilt.

Wir sind hier aber in einer "verkehrsberuhigten Zone" ... da gibt es in der Regel nichtmal 2 getrennte Fahrbahnen für beide Richtungen. sondern meist nur "Fläche".

 

Zitat:

Selbst als Ortskundiger würde Ich in der vom TS beschriebenen Straße das fahren was angeschrieben ist.

Wenn es baulich auch noch nach VbZ aussieht würde ich schon aus Intuition nur 30er-Zonen-Speed ansetzen.

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