320SI Differentialschaden! - Andere Übersetzung möglich?
Hallo,
Bei meinem 320si ist das differential kaputt gegangen und da es das differential mit der übersetzung (4,10) nur selten gibt wollte ich fragen ob es möglich ist ein anderes von einem anderen e90 einzubauen und ob es was ausmacht wenn die übersetztung z.b. 3,00 ist. Ich habe auch gehört dass man es auch reparieren lassen kann. Gibts da eine möglichkeit das unter 500€ machen zu lassen?
Für hilfreiche antworten wär ich dankbar.
Mfg philipp
Beste Antwort im Thema
So ganz einfach kann man nicht ein Differential mit einer anderen Übersetzung einbauen. Das Motorsteuergerät bestimmt den aktuellen Gang aus dem Verhältnis der Fahrzeuggeschwindigkeit und der Motordrehzahl. Mit einer anderen Übersetzung ändert sich das Verhältnis und die Gangbestimmung bekommt Probleme.
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von meyergru
Tachoangleichung für Geschwindigkeit und Kilometerzähler, Abgas- und Verbrauchsmessung (inkl. eventueller Neueinstufung bzgl. KFZ-Steuer), Geräuschmessung...
Das Signal für den Tachometer wird schon seit Jahrzehnten von den Raddrehzahlsensoren abgenommen. Abgasmessung? Mein Verbrauch ist seitdem gesunken, dementsprechend auch die CO² - Emission. Wo Du hier eine eventuelle Steuerhinterziehung andichten willst, kann ich also nicht nachvollziehen. Das gleiche gilt für den Lärmpegel, der durch die niedrigere Drehzahl ebenfalls profitiert hat.
Man kann auch alles stur mit Paragraphenaugen sehen und die Praxis außer acht lassen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Aber jetzt betrifft das doch die FXX Modelle oder? Die alten Modelle / Motoren waren da doch anders aufgestellt? Zumal bin ich mir nicht sicher ob für die SI variante dies überhaupt gemacht worden ist. Der ist ja nicht auf Komfort getrimmt worden.
Bei welchen Modellen das so gemacht wird, weiss ich natürlich nicht. Das Argument mit dem Komfort habe ich nicht verstanden. Es ging ja um ESP-Eingriffe.
Zitat:
Ab welcher Generation der Steuegeräte ist das den möglich? Ich weis das bei den älteren Steuergeräten auf grund von Beschränkter Rechenleistung einige Funktionen nicht umsetzbar waren.
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich kann jetzt aber auch nicht die Dokus mehrerer Steuergerätegenerationen durchforsten, um die Frage zu beantworten.
Zitat:
p.s. finde ich schön das jemand auch mit Fachwissen beitragen kann und nicht nur "Meinungen"
Danke für die Blumen!!
Zitat:
Original geschrieben von bbbbbbbbbbbb
Nun gut, ESP habe ich nicht und das ASR funktioniert immer noch einwandfrei. Ich kenne den Regelkreis eigentlich genau andersherum: Es werden die Raddrehzahlen verglichen und sobald eine Diskrepanz auftaucht, wird ein Bremseingriff gemacht und Gas weggenommen. Ich denke, das Ganze ist wohl ein Fall für "es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird".Zitat:
Original geschrieben von Rael_Imperial
Mit anderen Worten: Wenn bei einem Getriebe- oder Differentialumbau nicht auch die Software im Motorsteuergerät angepasst wird, kann eine einwandfreie Funktion des ESP nicht mehr sichergestellt werden.
Genau. Und das Gaswegnehmen ist der von mir beschriebene Momenteneingriff des ESP. Das fordert vom Motor die Reduzierung des Momentes um einen bestimmten Betrag. Auf Grund einer geänderten Übersetzung, von der das Motorsteuergerät aber nichts weiss, wird der Eingriff nicht korrekt umgesetzt.
Vielleicht hast Du Recht damit, dass es nicht so heiss gegessen wird. Vielleicht aber doch.
Wer probiert es freiwillig aus und berichtet hier?
Zitat:
Original geschrieben von Rael_Imperial
Wer probiert es freiwillig aus und berichtet hier?
Mache ich doch schon die ganze Zeit. 😉 Habe es im Winter drauf angelegt und geschaut, ob die Momentenreduzierung beim Gaswegnehmen bei glattem Untergrund (damit die Räder beim Gaswegnehmen oder Herunterschalten nicht blockieren, sobald man die Kupplung loslässt) noch passt. Alles bestens, Heck bleibt ruhig wie immer. Nach einer Fahrt in einem 523i
A(und danach in einem 528iA) konnte ich nicht anders. Bei der gleichen Drehzahl, mit der mein 523i im Serienzustand nur 120 km/h lief, war ein 523iA nämlich glatt 160 Sachen schnell. War einfach zu verführerisch, dieses völlig neue (und einer Komfortlimousine wie dem E39 angemessene) Fahren.
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Zitat:
Original geschrieben von bbbbbbbbbbbb
Das Signal für den Tachometer wird schon seit Jahrzehnten von den Raddrehzahlsensoren abgenommen. Abgasmessung? Mein Verbrauch ist seitdem gesunken, dementsprechend auch die CO² - Emission. Wo Du hier eine eventuelle Steuerhinterziehung andichten willst, kann ich also nicht nachvollziehen. Das gleiche gilt für den Lärmpegel, der durch die niedrigere Drehzahl ebenfalls profitiert hat.Zitat:
Original geschrieben von meyergru
Tachoangleichung für Geschwindigkeit und Kilometerzähler, Abgas- und Verbrauchsmessung (inkl. eventueller Neueinstufung bzgl. KFZ-Steuer), Geräuschmessung...Man kann auch alles stur mit Paragraphenaugen sehen und die Praxis außer acht lassen. 😉
Dir ist schon klar das du ohne Betriebs Erlaubnis fährst? Was du selbst machst ist mir egal, es ist dein Führerschein . Aber wenn du andere dazu ermunterst sollest sie über die Risiken aufklären.
Solange es nicht eingetragen ist, ist es egal wie es sich ändert.
Gretz
Zitat:
Original geschrieben von meyergru
Abseits der Frage, ob es Probleme mit den Regelsystemen gibt: Es ist schon klar, dass das eine "große" Abnahme wird, oder?Ab 8% Übersetzungsänderung dürfte m.E. folgendes fällig werden:
- Tachoangleichung für Geschwindigkeit und Kilometerzähler
- Abgas- und Verbrauchsmessung (inkl. eventueller Neueinstufung bzgl. KFZ-Steuer)
- Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers bzgl. der Regelsysteme
- Eventuell GeräuschmessungSiehe hier:
Zitat:
Original geschrieben von meyergru
(Sinngemäß dürfte für Übersetzungsänderungen das Gleiche gelten wie für geänderte Abrollumfänge)Zitat:
Auch weiterhin ist zu beachten, dass durch diese Änderungen eine Erwartung der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht eintreten und sich das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtern darf.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
...
- sich der Abrollumfang so verändert, dass eine Tacho-Angleichung erforderlich ist oder
- sich der Abrollumfang so verändert, dass elektronische Regelsysteme des Fahrzeugs (wie z. B. ABV, ASR, ESP) unzulässig beeinflusst werden oder
- sich der Abrollumfang so verändert (> 8 %), dass ein neuer Abgas-Nachweis erforderlich wird.
Der abrollumfnag dürfte hier wohl nicht übertragbar sein, da die Messung der. Geschwindigkeit erst nachher erfolgt. Nur bei getrieben wo im Schalt / Automatik Getriebe die Geschwindigkeit gemessen wird ist das relevant.
Gretz
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Dir ist schon klar das du ohne Betriebs Erlaubnis fährst?
Das ist mir klar. Du weißt aber hoffentlich auch, dass diese Erlaubnis bereits dann erlischt, wenn man in das Standlicht statt einer Glühlampe eine LED steckt? Und das ist viel offensichtlicher. Ein falsches Differential entdeckt wohl niemand, außerdem gefährde ich niemanden.
Zitat:
Original geschrieben von bbbbbbbbbbbb
Das ist mir klar. Du weißt aber hoffentlich auch, dass diese Erlaubnis bereits dann erlischt, wenn man in das Standlicht statt einer Glühlampe eine LED steckt? Und das ist viel offensichtlicher. Ein falsches Differential entdeckt wohl niemand, außerdem gefährde ich niemanden.Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Dir ist schon klar das du ohne Betriebs Erlaubnis fährst?
Wegen einer Lampe wurde noch keiner stillgelegt . Beim diff. ist die Wahrscheinlichkeit höher.
Du gefährdest nur deinem Führerschein und Geldbeutel. Mangels be kann die Versicherung im Schadensfall die Leistungen kürzen oder verweigern.
Dabei geht es auch nicht ob die Änderung gefährdend war sondern einfach nicht zulässig.
Wenn du mitten in der Nacht über ne rote Ampel fährst ist es genau so ein Gesetzes verstoß als wenn du es tagsüber machst wenn viele unterwegs sind.
Ich würde an deiner Stelle die illegalen Änderungen an deinem Fahrzeug hier nicht anpreisen.
Gretz
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Ich würde an deiner Stelle die illegalen Änderungen an deinem Fahrzeug hier nicht anpreisen.
Die NSA ist überall. 😁
Zum Verweigern der Versicherungsleistung müsste aber mWn der Schaden im Zusammenhang mit der nicht eingetragenen Veränderung stehen.
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Wegen einer Lampe wurde noch keiner stillgelegt . Beim diff. ist die Wahrscheinlichkeit höher.
ich bin mir ziemlich sicher, dass nicht mal BMW den Unterschied erkennt, selbst, wenn sie direkt auf das Diff starren 🙂.
Und gerade die Polizei stört sich viel eher an einer falschen Beleuchtung als einem anderen Diff, denn die Beleuchtung ist leichter zu beurteilen. Angehalten wird man wegen einem anderen BMW Diff niemals 🙂.
Beim W124 Mercedes ist es sogar recht oft, dass man andere Diffs von Mercedes verbaut, weil sie manchmal doch recht "kurze" verpflanzten.
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Du gefährdest nur deinem Führerschein und Geldbeutel. Mangels be kann die Versicherung im Schadensfall die Leistungen kürzen oder verweigern.
Dabei geht es auch nicht ob die Änderung gefährdend war sondern einfach nicht zulässig.
diese Aussage stimmt einfach nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kevinmuc
Ich würde an deiner Stelle die illegalen Änderungen an deinem Fahrzeug hier nicht anpreisen.
volle Zustimmung.
Macht mal nicht so viel Wind. Der TE soll sich am besten ein neues Diff bei BMW bestellen und hat dann wieder lange Ruhe. Gebrauchte Diffs sind wie Roulette...total doof! 🙂