3 mal Geblizt

Hallo zusammen,

bevor ihr meckert, Ich habe meinen Frührerschein seit ca 3 1/2 Jahren bin in der zeit ungefähr 150.000km gefahren. Jeder fähr mal zu schnell nur bei manchen sieht es die Rennleitung und bei anderen nicht.

Ich wurde das erstemal vor 1 1/2 Jahren geblitzt außerhalb mit 26 zu schnell.
Das gab 3 Punkte + Aufbausiminar, mein Führerschein wurde eingezogen weil ich keine Info von meinem Dad bekommen habe das ich ein Aufbauseminar machen muss da ich bei meiner Freundin gelebt habe.

jetzt wurde ich vor ca 3 Wochen in der Ortschaft ( 2 Häus) mit 25 zu schnell geblitz ich habe nur ein Anhörungsbogen erhalten. Diesen ausgefüllt und zurück geschickt. Aber noch kein Schreiben mit Punkten und Bußgeld bekommen.

Jetzt wurde ich heut in der Mittagspause wieder geblitzt mit 26 zu schnell außerhalb wieder.

Was habe ich zu erwarten befinde ich mich trozdem in der Stufe zwei der Probezeit oder haut es mich jetzt in zwei und dann in drei sprich den entzug der Fahrerlaubniss.

Ich muss jeden Tag 60km zur Arbeit fahren also 120 am Tag ich komme vom Kuhdorf und bei uns fährt der erste Bus um 9 ich muss aber schon um 9 auf der Arbeit sein.

Was kann ich da machen?

Bitte nur um gescheite Antworten.

Beste Antwort im Thema

Tja,
anscheinend haste aus deinem ersten Fehler net gelernt.
Ich weiß net, was man zu soviel Dummheit noch sagen soll.
Klar wird jeder mal geblitzt, einschließlich mir, aber soviel drüber???
Never!!!

Sorry, nimms mir net für krumm, aber als es Hirn und gesunden Menschenverstand sowie eine Portion Vorsicht/ gegenseitige Rücksichtnahme gab, warste abscheinend grad net anwesend.
Was hast Du dazu in der Fahrschule gelernt???
Vielleicht erinnerst Du dich da mal dran.

Fleppe weg und gut is.

Gruß Roger

Ps: Mögen die MT-Moderatoren biite meine Comments stehn lassen.
Sie verstoßen net gegen die Vorschriften und ein Recht auf freie Meinungsäußerung besteht meinerseits ebenfalls 😉

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Die können Urlaub nehmen. Wirklich bedroht sind in der Regel nur Selbstständige die sich keinen Verdienstausfall von 4 Wochen leisten können. Also auch dort nur recht Wenige...

Das sind dann aber allenfalls Selbstständige, die sprichwörtlich "von der Hand in den Mund" leben und keine finanziellen Rücklagen haben, um einen Chauffeur für die führerscheinlose Zeit einzustellen.

ich sagte ja, dass die Zielgruppe solcher Alternativlösungen sehr eng begrenzt ist. Auch der Aussendienstler kann sich in der Regel nen Fahrer anstellen. Oder nen Bekannten, die Frau oder sonstwen fahren lassen 😉

Im Endeffekt kommt um das Fahrverbot fast niemand mehr herum. Das wollte ich damit sagen...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Die können Urlaub nehmen. Wirklich bedroht sind in der Regel nur Selbstständige die sich keinen Verdienstausfall von 4 Wochen leisten können. Also auch dort nur recht Wenige...

diese selbstständigen die sich das nicht leisten können machen eh was falsch.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


diese selbstständigen die sich das nicht leisten können machen eh was falsch.

Sorry diese Aussage ist Schwachsinn aller erster Güte

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


diese selbstständigen die sich das nicht leisten können machen eh was falsch.
Sorry diese Aussage ist Schwachsinn aller erster Güte

Das sehe ich genauso. Gibt genügend Selbständige die nur so gerade über die Runden kommen. Und mal eben 3000 € für nen Chauffeur hinlegen, fällt sehr vielen Menschen sehr schwer, mich inklusive.

Ein Bekannter war auch betroffen: Ein Student hat ihn für die Hälfte es hier aufgerufenen Betrags vier Wochen lang durch die Lande kutschiert.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ein Bekannter war auch betroffen: Ein Student hat ihn für die Hälfte es hier aufgerufenen Betrags vier Wochen lang durch die Land kutschiert.

Naja, das muss der TE wohl dann hinlegen, aber 1500 € sind besser als ein Jobverlust. Wobei man da aufpassen muss, dass man nicht als Arbeitgeber angesehen wird und entsprechend Schwarzarbeit verteilt.

Hmm... also ein Selbstständiger, der nichtmal 3000-5000 EUR auf der hohen Kante hat, kann in seinem Business definitiv nicht so großen Erfolg haben und macht daher auch offensichtlich nicht alles richtig...

Mal davon abgesehen sollte man nicht vergessen, dass ein Fahrverbot so ziemlich die höchste Strafe ist, die der Bussgeldkatalog für Fehlverhalten im Straßenverkehr vorsieht.
Das soll und muss richtig weh tun, dazu ist es gedacht...

Und man ist ja sogar noch so kulant, dass der Betroffene den Zeitraum beim ersten Fahrverbot selbst bestimmen darf. Man könnte auch einfach sagen: "Herr xxx, geben Sie ihren Führschein bitte übermorgen bei zuständigen Polizeidienststelle ab. Bei Nichterscheinen wird auf ihre Kosten vollstreckt." Basta...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Hmm... also ein Selbstständiger, der nichtmal 3000-5000 EUR auf der hohen Kante hat, kann in seinem Business definitiv nicht so großen Erfolg haben und macht daher auch offensichtlich nicht alles richtig...

Ein Selbstständiger, im schlimmsten Fall ein Alleinunternehmer, der 4 Wochen nicht zu seinen Kunden kann, hat vermutlich ganz schnell wesentlich höhere Ausfälle als die 3000 bis 5000 € Verdienstausfall. Ich bin zwar Angestellter, aber ich müsste den Chauffeur nicht nur bezahlen, ich müsste ihm auch noch die Hotelaufenthalte und das Essen finanzieren...

Zitat:

Mal davon abgesehen sollte man nicht vergessen, dass ein Fahrverbot so ziemlich die höchste Strafe ist, die der Bussgeldkatalog für Fehlverhalten im Straßenverkehr vorsieht.
Das soll und muss richtig weh tun, dazu ist es gedacht...

Richtig, aber eben nicht die Existenz bedrohen. Darum gibt es ja die Möglichkeit in dem Fall gegen (deutlich) erhöhtes Bußgeld vom Fahrverbot abzusehen.

Im Gegensatz zu z.B. Alkoholdelikten. Hier ist der Führerscheinentzug ja keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit.

Zitat:

Und man ist ja sogar noch so kulant, dass der Betroffene den Zeitraum beim ersten Fahrverbot selbst bestimmen darf.

Ich meine, man müsste schon innerhalb einer bestimmten Frist seinen Führerschein abgeben. Zu sagen, "dieses und nächstes Jahr ist es schlecht, aber übernächstes bin ich sowieso 4 Wochen auf Hawaii" wird nicht laufen...

Natürlich gibt es eine Frist. Die liegt glaube ich bei 3-4 Monaten? Innerhalb dieser Zeit musst du die Pappe dann physisch abgegeben haben...

Und selbstverständlich darf es auf keinen Fall eine Existenz vernichten. Das wäre ja volkswirtschaftlicher Irrsinn. Es muss dann halt geguckt werden, ob der Selbstständige einen Fahrer engagieren oder einen Bekannten fahren lassen kann. Und wenn er dafür dann 10.000 EUR in die Hand nehmen muss, dann ist das eben so. Zu schnell fahren konnte er schließlich auch...

Nur wenns wirklich darum geht, dass der Betrieb in den Ruin getrieben würde und er (und darüber hinaus Angestellte) Haus und Hof verlieren, dann kann man über ne Umwandlung nachdenken...

Wenn man seinen Arbeitsplatz auch mit öffentlichen Verkehrmitteln erreichen kann wird kein Richter der Welt von einem Fahrverbot absehen.
Da muss man auch eine längere Anfahrzeit in Kauf nehmen.
So langsam geht mir das Gehäule und die Jammerei auf den Keks.

Wie schon gesagt, muss meines Erachtens auch ein 4-wöchiger Hotelaufenthalt in der Nähe des Arbeitgebers in Betracht gezogen werden. Für Jemanden mit örtlich festgelegten Arbeitsplatz ist das absolut zumutbar...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wie schon gesagt, muss meines Erachtens auch ein 4-wöchiger Hotelaufenthalt in der Nähe des Arbeitgebers in Betracht gezogen werden. Für Jemanden mit örtlich festgelegten Arbeitsplatz ist das absolut zumutbar...

zumal die Aufwendungen hierfür i.d.R. als Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden können.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wie schon gesagt, muss meines Erachtens auch ein 4-wöchiger Hotelaufenthalt in der Nähe des Arbeitgebers in Betracht gezogen werden. Für Jemanden mit örtlich festgelegten Arbeitsplatz ist das absolut zumutbar...
zumal die Aufwendungen hierfür i.d.R. als Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden können.

O.

Na Du bist ja ein ganz schlauer, hahahahahahahahahahahahaha

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