3. Injektor defekt nach Softwareupdate !

Mercedes E-Klasse W212

Hallo,

habe das mal aus dem W204 Forum für Euch kopiert, da der OM 651 Anteil bei Euch vermutlich höher ist. Tut mir leid, wenn ich damit Hoffnungen zerstöre ...:

Nun ja, die Überschrift sagt ja eigentlich alles ...

Während Injektor 1 und 2 mir jeweils den Restaurantbesuch mit meiner Frau versaut haben, wurde heute die Schuhshoppingtour mit Töchterchen zerstört. Das ist absolute Höchststrafe für alle Beteiligten.

Zu den Fakten:
Am vergangenen Dienstag habe ich meinen C 250 CDI aus der Werkstatt abgeholt. Dort hat er einen neuen Injektor erhalten und das Softwareupdate. Die Freude bzw. Hoffnung auf eine nunmehr störungsfreie Fahrt ist jedoch heute vollständig erloschen, denn ich bin wieder liegengeblieben.

Aktuell bin ich absolut rat- und sprachlos, welche Schritte ich jetzt einleiten muss bzw. werde. Ich denke das Thema Wandlung wird jetzt realistisch. Zumindest habe ich vor, den Wagen nur dann wieder zurückzunehmen, wenn auch der letzte Injektor jetzt getauscht wird. Es ist unverantwortlich von MB mich nach drei Ausfällen jetzt mit dem vierten, nicht getauschten Injektor weiter fahren zu lassen. Zunächst werde ich mir aber die Reparaturprotokolle zeigen lassen. Mal schauen, ob eventuell ein neuer Injektor defekt war.

Schade, ich hätte gehofft, dass wir ale mit dem Thema jetzt durch sind. (Eventuell verträgt sich die SW nicht mit den neuen Injektoren. Wäre ja auch spannend ...)

Zwischen Ausfall 2 und 3 lagen übrigens immerhin ca. 130 gefahrene Kilometer ...

Fortsetzung folgt.

FF67

Beste Antwort im Thema

Hallo Butcher,

ganz so einfach ist die Sache ja nun auch nicht. Wenn MB Fahrzeuge für Premiumgeld auf den Markt bringt und verkauft, müssen sie auch einen entsprechenden Gegenwert darstellen und das vom ersten Auto an.

Gruß Dens

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@FF67
bin voll Deiner Meinung. Gerade in so einem Forum muß es Kritik geben - offen und ungeschönt. Sonst verliert es seinen Sinn. Ich hoffe außerdem, daß sich auch die Marketing-Abteilungen der Hersteller hier ab und zu ein Bild machen, wie es um die Befindlichkeit der Kunden steht. Daher darf auch mal etwas dicker aufgetragen werden. Wer das als "Nestbeschmutzung" versteht, dem kann ich leider nicht helfen. Hier geht es blos um ein Auto, ein Konsumgut - und nicht um meine Frau und Kinder. Über die lasse ich nichts kommen. Aber bei einem Auto ...? Also bitte !

@mars123
ein gewisser Anteil Wasser ist immer im Sprit. Das läßt sich gar nicht vermeiden. Schließlich werden die Rohölbestandteile gecrackt (mit heißem Dampf). Außerdem sind auch im Diesel (5 oder 7%, weiß ich jetzt nicht so genau) Biosprit zugemischt. Da ist der Wasseranteil sogar etwas höher.
Normalerweise ist das Wasser gelöst und fällt erst bei sehr langer Standzeit aus.
Frage: Warum rosten denn alte Heizöltanks am Boden (von innen) ?

@HD330i
Wasser ist allgegenwärtig im Verbrennungsraum!
Der Sprit (ob Diesel, Benzin, Ethanol oder Gas) verbrennt zu H2O und CO2.
CO2 ist bei unseren Temperaturen immer ein Gas.
H2O kommt beim kalten Motor als weißer Dampf, bzw. in kondensierter Form als Wasser aus dem Auspuff. Besonders jetzt in der kalten Jahreszeit schön zu sehen.

Wie auch immer - an einen elektrischen Isolator, wie im Piezo-Aktuator, dürfen im Normalfall weder Wasser noch Diesel kommen. Auch kein Premium-Diesel ;-)

@Marti2

Zitat:

Wasser ist allgegenwärtig im Verbrennungsraum!

Das ist mir schon klar🙂 Ich habe es eh mit einem 😁 versehen, der Hintergedanke war ja Wasser in "Reinform" = der Effekt der Wassereinspritzung😁 Kurzfristig leistungssteigernd😉

Zitat:

Daher darf auch mal etwas dicker aufgetragen werden. Wer das als "Nestbeschmutzung" versteht, dem kann ich leider nicht helfen. Hier geht es blos um ein Auto, ein Konsumgut - und nicht um meine Frau und Kinder. Über die lasse ich nichts kommen. Aber bei einem Auto ...? Also bitte !

100% Zustimmung

Bekommt jemand, bei dem derselbe Injektor der schon getauscht wurde wieder den Geist aufgibt, automatisch ein Recht auf einen Wandlungsantrag?

Gilt die Garantie auch fuer die Injektoren?
Ich meine bei der SBC-Bremse war es ja auch so dass nach mehrmaligen Eintretten derselben Probleme viele Leute ihr Recht auf eine Wandlung in die Tat umgesetzt haben.

IVI

IMHO nach 2 erfolglosen Instandssetzungsversuchen = bei Defekt Nr.3 hat man die Möglichkeit der Wandlung.

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@ Commander,

ich denke schon, daß es dann die Möglichkeit der Wandlung gibt.
Es sollte dabei nicht mal immer um denselben Injetor gehen, es sollte bereits 3 mal derselbe Fehler ausreichen, also egal welche "Injektornummer".

Aber um mit Wandlung durchzukommen, läßt man sich am besten sofort schon vom Verbraucherschutz oder Anwalt beraten. Da muß vieles ausdrücklich und am besten schriftlich und beweisbar festgehalten werden.
Ein Irrtum fängt schon an, daß man glaubt es geht um Garantie. In den Garantiebedingungen ist nie vom Anspruch auf Wandlung die Rede. Die gibt es nur im Zusammenhang mit der Gewährleistung. Wenn ich also bei meinem Händler eine Garantieleistung einfordere, habe ich schon mal keine Gewährleistung geltend gemacht, und die Reparatur wird auch nicht als der "erste" Versuch gewertet.

Kurz zur rechtlichen Seite.
Dort ist z.Z. nur die Gewährleistung einheitlich geregelt.
Diese betrifft nur Fehler die bei Auslieferung (auch latent) vorlagen. Das trifft auf die Injektorprobleme wohl zu.
Gewährleistungsansprüche gehen nur(!) gegen den Verkäufer - nicht gegen Werk oder sonstige Dritte. (Also wirklich nur derjenige, dem ich das Geld gegeben habe.)
Der Verkäufer muß innerhalb eines 1/2 Jahres nachweisen, daß der Gegenstand bei Übergabe fehlerfrei war. Für die restlichen 1,5 Jahre gilt die Beweisumkehr (ist ohne teures Gutachten kaum möglich).
Die gesetzliche Gewährleistung sieht bei 3 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen die Möglichkeit der Wandlung vor. D.h. der Verkäufer muß das Produkt zurücknehmen.

Da sowas also auf die Kappe vom Verkäufer geht, versuchen die mit allen Tricks den Vorgang auf der Garantieschiene abzuwickeln. Wenn ich mich als Kunde darauf einlasse, gibt es nicht mehr den gesetzlich geregelten Rahmen, wie bei der Gewährleistung.

D.h. wenn es auf eine Wandlung hinauslaufen soll, dann immer Schriftlich (mit Zeugen) einen Gewährleistungsanspruch anmelden. Und nichts unterschreiben, was daraus einen Garantiefall machen könnte. Am besten jedesmal gleich mit dem Anwalt auftauchen ;-)

Dieser Beitrag verdient gleich mal was Gruenes😉

IVI

1 es gibt keine wandlung mehr

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Zitat:

Original geschrieben von hitchdererste


1 es gibt keine wandlung mehr

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Hallo,

das es eine Wandlung nicht mehr geben soll kann ich nicht glauben. Mein Passat wurde im Mai diesen Jahres gewandelt.

Ob man hier jedoch aufgrund der Injektorenprobleme von einem Wandlungsbegehren sprechen kann müsste man im Detail mal klären. Der Fehler wird ja jedesmal gelöst, also nicht wie bei einer Wandlung eigentlich nach drei erfolglosen Versuchen nicht behoben.

Das dies natürlich mit jede menge Ärger verbunden ist, ist unbestitten. Bei mir hat es zum Glück nur eine Woche gedauert und ich hatte auch enen CLS 350 CDI als Ersatzwagen. Was bleibt ist halt immer die Frage auf großen Stecken komme ich an oder nicht?

Gruß

Alex

- bach to topic -

hier gibts auch noch die Aufforderung, Eure Erfahrungen mitzuteilen, wie ich zufällig gesehen habe....

klick

Gruss

Andi

@alex

An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung) getreten. Ergänzend gelten § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften.

also google mal oder frag einen guten anwalt der sagt dir das selbe
hier nur der link von wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung

das problem ist der verkäufer will ja nicht blöd da stehen
im neuen recht ist es so nicht nur er hat ansprüche bei rückgabe sondern auch du wenn du dich auf eine mängelbeseitigung gewählt hast und wenn du es schlau anstellst dann fahrst du dein auto umsonst

habe das Gefühl, ich habe ein
Deja Vu.
Im Jahre 2003/2004 hatte ich schon einmal mit dem Thema zu tun. (Wandlung S211 E270 CDI)
Zu den damaligen Problemen gibt es sogar noch einen
Link
http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
mit dem Club der Wandler.

Hoffentlich bekommt Mercedes das mit den Injektoren bald in den Griff.................

Ich finde ja wir Alle sollten MB mit emails voll hauen und darauf bestehen das MB die Injektoren von Bosch einbauen , und nicht von Delphi.

Und wenn einer ausfällt das gleich alle Vier erneuert werden , den wir sind die Kunden und wie heißt es so schön Der Kunde ist König.

Den auch Mercedes braucht die Kunden.

Zitat:

Original geschrieben von freshpy


habe das Gefühl, ich habe ein
Deja Vu.
Im Jahre 2003/2004 hatte ich schon einmal mit dem Thema zu tun. (Wandlung S211 E270 CDI)
Zu den damaligen Problemen gibt es sogar noch einen
Link
http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
mit dem Club der Wandler.

Hoffentlich bekommt Mercedes das mit den Injektoren bald in den Griff.................

da steht ja auch nicht direkt ne wandlung

im prinzip ist das sicher fast das selbe aber nun heisst sie anders(rückabwicklung) und der käufer hat mehr rechte

nochmal lasst auch keinen scheiss erzählen

wenn sie von euch geld wollen wegen nutzung dann verlangt doch auch kohle für euren schaden

und nochwas an die herren in sindelfingen

keiner hat sich ein auto gekauft um es dann wieder züruckzugeben nur mir kommt es so vor,
das ihr es herausfordert und denkt mit dem normalnürger kann man das machen

Zitat:

Original geschrieben von FischerMelina


Ich finde ja wir Alle sollten MB mit emails voll hauen und darauf bestehen das MB die Injektoren von Bosch einbauen , und nicht von Delphi.

Und wenn einer ausfällt das gleich alle Vier erneuert werden , den wir sind die Kunden und wie heißt es so schön Der Kunde ist König.

Den auch Mercedes braucht die Kunden.

Oh man, wie ich dieses "Der Kunde ist König" gesabbel hasse. Gehörst bestimmt zu denen die glauben das ein Hersteller/Verkäufer die Welt auf den Kopf stellen muß, weil man als Kunde ja sein gutes Geld da gelassen hat...egal wie wenig oder viel das war.

Damit keine Missverständnisse entstehen. Ich bin bereits 2 mal wegen den beschissenen Injektoren stehen geblieben. So sehr mich das auch ankotzt, aber der Service meiner Niederlassung und die Art und Weise wie die Mitarbeiter damit umgehen, ist mehr als vorbildlich.

Worauf ich aber hinaus will, ist das es derzeit evtl. gar nicht möglich ist mehr Injektoren zu produzieren (Kapazitätsgrenze), bzw. das man gar nicht von heute auf morgen zu Bosch wechseln könnte, selbst wenn MB das will. Ich glaube das MB schon ordentlich Druck auf Delphi ausübt. Was erwartest Du jetzt als König? Sollen die Mitarbeiter bei Delphi 25 Std am Tag arbeiten und gleich die Anzahl der Produktionsanlagen verdreifachen? Dream on.

Die Emotionen bei Autos sind immer etwas schwierig. Das Auto ist nach einer Immobilie mesitens das teuerste was sich jemand zulegt. Aufgrundessen haben Kunden oft die Einstellung das der Verkäufer kriechen muß und einem jeden Wunsch zu erfüllen hat. Wacht auf, wir haben nur ein Massenprodukt (E und C-Klasse) gekauft wie es millionenfach verkauft wird. Wir reden hier nicht von einem Bentley oder SL 65 AMG. Ich meine das nicht grosskotzig, aber ich sehe mich einfach nur als Kunde und nicht als König. Ich werde bestens bedient und behandelt, was will ich mehr.

Nein, bin kein Autoverkäufer....falls der Gedanke jetzt kommen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Butcher11


Wacht auf, wir haben nur ein Massenprodukt (E und C-Klasse) gekauft wie es millionenfach verkauft wird. Wir reden hier nicht von einem Bentley oder SL 65 AMG. Ich meine das nicht grosskotzig, aber ich sehe mich einfach nur als Kunde und nicht als König. Ich werde bestens bedient und behandelt, was will ich mehr.

wie wahr ... ein bisschen mehr Bescheidenheit würde den meißten gut stehen

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