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3. Bremsleuchte - Scheibentönung
moin moin
wollte mal nachfragen wegen der 3. bremsleuchte bei scheibentönung darf man die übertönen ? oder müssen die ausgeschnitten werden ?!
was sagt der tüv dazu ?
hat vllt. einer erfahrung damit ?!
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18 Antworten
Darum geht es doch gar nicht ob du Probleme beim TÜV hast oder nicht, dass interessiert die Versicherung im Falle eines z.B. Auffahrunfalles reichlich wenig
Der TÜV ist nicht für dein Wagen verantwortlich, die Verantwortung trägt der Halter / Fahrer.
Und wenn du eine Bauartgeprüfte 3. Bremsleuchte in ihrer Bauart änderst erlischt die Bauartgenehmigung der Bremsleuchte. Durch eine Tönungsfolie infolge eingeschränkte Leuchtkraft der Leuchte ist nun mal die Bauart erloschen, so einfach ist das, da hilft dir auch keine bestandene HU.
In dem Fall hat dann doch aber der Betrieb, der das eingebaut hat Probleme?!
Der sollte sich auch rechtlich in seinem Gebiet auskennen.
Es gibt ja auch völlig unwissende Leute, die ihre Scheiben tönen lassen...
Du kannst gerne versuchen den Betrieb zu verklagen, oder deren AGB's lesen und deren Haftungsauschluss in diesem Fall zur Kenntnis nehmen
Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht, klingt unfair aber vor Gericht ist dies so.
Das Strafmaß wird wohl nicht so hoch ausfallen bei Unwissenheit, dies interesiert die Kasko- oder Haftplichtversicherung im Falle eines darauf zurückführenden Unfalles weniger, wie gesagt wenn etwas passiert bleibt es jedem offen bei dem Versuch den Betrieb zu verklagen
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht, klingt unfair aber vor Gericht ist dies so.
Der Spruch ist mir bekannt .
Ich werd CarGlass mal bei Gelegenheit darauf ansprechen, was sie sich dabei gedacht haben .