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3. Bremsleuchte - Scheibentönung

Themenstarteram 15. September 2008 um 18:29

moin moin

wollte mal nachfragen wegen der 3. bremsleuchte bei scheibentönung darf man die übertönen ? oder müssen die ausgeschnitten werden ?!

was sagt der tüv dazu ?

hat vllt. einer erfahrung damit ?!

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18 Antworten

muss frei bleiben

jap, die muss frei bleiben. Sie ist serienmäßig, deshalb darfst du sie nicht abbauen und auch nicht überkleben.

Also bei mir ist sie mit Scheibenfolie überklebt aber TÜV sagt nix ;)

Das Thema gabs schon oft.

 

Ergebnis:

 

Bei Unfall, kein Versicherungsschutz, da die Betriebserlaubnis bei übertönter oder überklebter serienmäßigen 3. Bremsleuchte erlischt.

 

Dazu sage ich nur soviel....

Bei uns im Autohaus kommt, ab und zu mal eine Firma die das professionell macht und die kleben die dritte Bremsleuchte generell immer mit zu ^^

Das mit der Versicherung ist wieder nur ein Grund nichts zu zahlen. Weil wer Augen im Kopf hat sieht ... ahh eine Rückleuchte leuchtet heller, hmm die andere auch... bremst der!?

Ist halt alles ne Sache der Auslegung.. ich kenns nur so, dass dann die ABE erlischt.

hmm und bei uns hat der Tüv Mensch noch nie etwas dazu gesagt ^^

Aber hast schon Recht, würde jetzt auch sagen, dass es Auslegungssache ist.

Wäre mal eine Anfrage beim Tüv wert ^^

tüv hat da eigentlich wenig zu sagen, eher die versicherung...

hmmm obwohl!? wer begutachtet den wagen eigentlich bei nem unfall? und kann es echt sein, dass der ganze versicherungsschutz erlischt, wenn man beispielsweise vorne standlichtbirnen ohne e prüfzeichen hat und einem hinten einer drauffährt?

Haftpflichtversicherungsschutz bleibt grundsätzlich auch bei erloschener BE des Fahrzeuges bestehen.

Die Versicherung kann Regresansprüche im nachhinein bis 5000 € geltent machen, je nach schwere des Vergehens und Unfallhergang das Doppelte.

Kasko Schäden werden aufgrund der erloschenen BE nicht übernommen.

Um eine Erlöschung der BE des Fahrzeuges zu erreichen, reicht es aus wenn von der geänderten Sache eine Gefährdung zu erwarten ist.

Bei einer übertönten Bremsleuchte wird dies auf alle Fälle der Fall sein.

Wenn dir aber jemand die Vorfahrt nimmt und dir reinfährt wird die übertönte Bremsleuchte welche absolut keinen Einfluss auf das Geschehen hat irrelevant sein und hat keinen Einfluss auf die Schadensabwicklung.

Gleiches gilt für das Beispiel der Standlichtlampe ohne Zulassung, selbst bei Umbau auf LED Standlichtlämpchen kann mann mMn nicht von einer Gefährdung durch diese Lämpchen ausgegangen werden. (Rede ist von schwach leuchtenen weißen LED's und nicht von Strahlern oder bunt leuchtenen ;) )

Bedeutet nicht, dass die Lampen gefahren werden dürfen, sondern nur das die BE des Fahrzeuges dadurch nicht erlischt.

am 27. September 2008 um 11:23

Über meiner 3. Bremsleuchte ist auch ne Folie drüber ... das wurde bei CarGlass so gemacht und ich glaube, die haben Ahnung ^^.

Als ich bei meinem alten Corsi die Scheiben habe beim Profi tönen lassen haben die das von sich aus schön sauber ausgeschnitte. Zumal das meiner Meinung nach auch bissel behindert aussieht, wenn da durch die Folie nur noch ein bisschen an Licht von der 3.Bremsleuchte zu sehen ist.

am 27. September 2008 um 15:04

Zumindest bei mir ist die 3. Bremsleuchte nur wenig dunkler als original ohne Folie.

Die Folie lässt ja auch weniger Licht von außen nach innen durch, nicht umgekehrt ;).

Fakt ist das es nicht überklebt sein darf. Geht nicht nur um Versicherungsschutz, sondern auch die Stvzo oder deren Ersatz. Wenn an nen Wachtmeister gerätst der ne Woche nicht von seiner Frau gedrückt wurde, nicht geschlafen oder sonstige Probleme hat kann sein das er Dir ein Ticket ausstellt.

Wenns gut läuft ist er lieb und weißt Dich höflich drauf hin das das nicht zulässig ist und läßt Dich weiter fahren.

Das kann man schön reden wie man möchte, versteh das auch das das der ein oder andere nicht ausschneiden möchte. Aber es gibt gewisse Grundregeln die in den Gesetzen verankert sind und an die hat sich nun mal jeder zu halten. Auch wenn ein Tüv Prüfer drüber weg sieht weil es ihm zu doof est wegen sowas rum zu machen.

Habe mir auch die Scheiben 2004 tönen lassen. Meine 3. Bremsleuche ist auch überklebt. Habe noch keine Probleme beim Tüv gehbt.

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