3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Mich.....vorhin noch im System nachgelesen. Beim Kundenauto ploppte das Fenster auf mit Aktion 90K3 Softwareanpassung Kombiinstrument und die Aktion Verkaufsstop V6 TDi 190/218/272 PS
Da es bei einem in Kundenhand befindlichen Auto aus 07/2017 CRTD steht, befürchte ich, das wenn man den Wagen jetzt abmeldet oder ummeldet....man ihn nicht wieder in Betrieb nehmen darf ( das ist allerdings nur Mutmaßung.....müsste ich mal im Verkauf nachhorchen wie das jetzt abläuft)
So langsam verstehe ich gar nichts mehr.... Ich habe meinen Verkäufer heute darüber informiert, das seit meiner Bestellung 4 Wochen um sind und ich wohl nicht mehr mit einer Auftragsbestätigung geschweige denn einer Lieferung rechnen kann. Rückruf von der Disposition des Autohauses mit der Info das die AB von Audi heute raus gegangen ist und mir in den nächsten Tagen zu geht. Liefertermin: Juli.....
Ich warte mal bis ich die Papiere in den Händen habe und entscheide dann was ich tun werde. Die 4 Wochen sind in meinen Augen um und die AB einfach zu spät...
Ich dürfte aber meinen A6 272ps ganz normal privat an jemanden anderen verkaufen? Die Betriebserlaubnis erlischt ja durchs an und abmelden nicht...oder?
Ich habe im Feb bestellt und bis heute keine FIN Nummer erhalten.
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Zitat:
@bene1207 schrieb am 25. Mai 2018 um 18:28:37 Uhr:
Ich dürfte aber meinen A6 272ps ganz normal privat an jemanden anderen verkaufen? Die Betriebserlaubnis erlischt ja durchs an und abmelden nicht...oder?
Dein Fahrzeug ist ein Neufahrzeug ohne Zulassung? Wenn ja, dann keine Betriebserlaubnis.
Da aber davon auszugehen ist, dass dein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist, dann kannst Du verkaufen. Egal ob an privat oder gewerblich verkauft werden soll.
Die Betriebserlaubnis erlischt erst dann wenn der Käufer Deines Fahrzeugs, der Aufforderung des KBA zum Update der Software nicht nachkommt. Das KBA bzw. der Landkreis legt das Fahrzeug dann still!
Zitat:
@tek2z schrieb am 25. Mai 2018 um 19:37:08 Uhr:
Zitat:
@bene1207 schrieb am 25. Mai 2018 um 18:28:37 Uhr:
Ich dürfte aber meinen A6 272ps ganz normal privat an jemanden anderen verkaufen? Die Betriebserlaubnis erlischt ja durchs an und abmelden nicht...oder?Dein Fahrzeug ist ein Neufahrzeug ohne Zulassung? Wenn ja, dann keine Betriebserlaubnis.
Da aber davon auszugehen ist, dass dein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist, dann kannst Du verkaufen. Egal ob an privat oder gewerblich verkauft werden soll.
Die Betriebserlaubnis erlischt erst dann wenn der Käufer Deines Fahrzeugs, der Aufforderung des KBA zum Update der Software nicht nachkommt. Das KBA bzw. der Landkreis legt das Fahrzeug dann still!
Nein, ich fahre den Wagen seit 2 Jahren. Aber nun bin ich gerade am verkaufen und war mir jetzt nicht mehr sicher. Vielen Dank für die ausführliche Antwort🙂
Zitat:
@focussporttdci schrieb am 25. Mai 2018 um 08:05:03 Uhr:
Danke für die Info. Wann hattest du bestellt?
Ende Dezember, es ist eine Limousine
Ich wollte den 272PS als Halbjahreswagen haben. Genau an dem Tag als der Fahrzeugbrief bei mir eintraf wurde die Meldung durch Audi veröffentlicht. Mein Verkäufer meinte das das Fahrzeug nicht Zulassungsfähig sei und ich den Brief zurück schicken soll. Jetzt habe ich mein Anwalt kontaktiert und werde schauen was jetzt passiert.
Mein Audi Verkäufer wollte mein Fahrzeug (272ps) auch vorzeitig bevor meine Finanzierung endet an jemand anderes verkaufen. Funktioniert jetzt auch nicht mehr und ich muss mein A6 jetzt weiter fahren. Spätestens bis zum Finanzierungs Ende halt. Er hat auch gesagt er kann mein Fahrzeug nicht weiter verkaufen weil er es dann nicht wieder neu auf den anderen Besitzer zugelassen bekommt. So wie es ja auch in dem Text bzw mitteilung an die Händler von Audi steht.
Zitat:
@audia4rs4 schrieb am 26. Mai 2018 um 07:00:20 Uhr:
Mein Audi Verkäufer wollte mein Fahrzeug (272ps) auch vorzeitig bevor meine Finanzierung endet an jemand anderes verkaufen. Funktioniert jetzt auch nicht mehr und ich muss mein A6 jetzt weiter fahren. Spätestens bis zum Finanzierungs Ende halt. Er hat auch gesagt er kann mein Fahrzeug nicht weiter verkaufen weil er es dann nicht wieder neu auf den anderen Besitzer zugelassen bekommt. So wie es ja auch in dem Text bzw mitteilung an die Händler von Audi steht.
genauso war das übrigens in der Schweiz, die manipulierten 2.0 TDI konnten weiter fahren, aber bei einer Abmeldung waren die nicht mehr anmeldefähig (bis entsprechende Updates aufgespielt wurden). Das hat ja ca. 1 Jahr gedauert, bis die Updates verfügbar waren. Da werden die Autos entsprechend unverkäuflich, auch Gebrauchtwagen, wirklich alle. Nur ein Verkauf ins Ausland ging.
In DE konnte ich zum Glück mein 2.0 TDI Passat noch verkaufen und habe ja A6 3.0 TDI geholt. Nein, die sind 100 % sauber, machen Sie sich keine Sorgen 🙂
mache ich eigentlich auch nicht, habe noch EURO 5.
Dennoch bin ich 100% bei Euch. Bei jungen Fahrzeugen verliert man wirklich was.
Interessanterweise stehen noch viele 272 PSler zum Verkauf (Mobile), günstiger als sonst finde ich die auch nicht wirklich.
Ist es tatsächlich so, dass bei Ummeldung und/oder Abeldung und Wiederzulassung die Nichtzulassung greift?
Meiner Meinung nach kann das nicht richtig sein, da sonst auch bei bestehender Zulassung diese widerrufen werden müsste. Eine gültige Typengenehmigung liegt doch vor und hat Bestand.
meinem freundlichen zur Folge geht die Typengenehmigung nicht verloren. Mit dem Verkaufsstopp (auch der Gebrauchtwagen) will Audi mögliche Regressforderungen seitens der Kunden vorab vermeiden, da sie aktuell bereits genug Ärger haben.
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 25. Mai 2018 um 16:46:32 Uhr:
Mich.....vorhin noch im System nachgelesen. Beim Kundenauto ploppte das Fenster auf mit Aktion 90K3 Softwareanpassung Kombiinstrument und die Aktion Verkaufsstop V6 TDi 190/218/272 PSDa es bei einem in Kundenhand befindlichen Auto aus 07/2017 CRTD steht, befürchte ich, das wenn man den Wagen jetzt abmeldet oder ummeldet....man ihn nicht wieder in Betrieb nehmen darf ( das ist allerdings nur Mutmaßung.....müsste ich mal im Verkauf nachhorchen wie das jetzt abläuft)
Das heißt ich habe noch verdammte gute Chancen, dass mein 281PS V6 im A4 B9 noch während der Gewährleistungszeit unter den KBA Rückruf fällt? Audi behauptet ja stock und steif, dass mein 218er V6 nicht betroffen wäre 😉