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29 km/h auf der autobahn zu schnell, was kommt auf mich zu?

Themenstarteram 7. August 2007 um 15:40

gruß. vielleicht könnt ihr mir ja helfen. ich war vor ca. 1 monat mit 29 km/h auf der autobahn zu schnell unterwegs und bin noch in der probezeit. was passiert jetz? muss ich den schein abgeben oder bekomm ich probezeitverlängerung? wieviel hab ich zu zahlen? kann ich das anfechten? wenn ja, wie? wär cool wenn ihr mir so schnell wie möglich antwortet. auch per pn möglich. danke leudz

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18 Antworten
am 7. August 2007 um 15:48

http://www.bussgeldkataloge.de/

...und jetzt sollte man das Thema schließen!

Zitat:

Original geschrieben von BMW Pinguin

www.bussgeldkataloge.de/

 

...und jetzt sollte man das Thema schließen!

 

:D :D :D

 

Ansosnten geht es hier weiter: http://www.motor-talk.de/.../...as-kommt-auf-mich-zu-t1539592.html?...

ist einfacher zu lesen. ;)

am 8. August 2007 um 6:05

Zitat:

Original geschrieben von BMW Pinguin

http://www.bussgeldkataloge.de/

...und jetzt sollte man das Thema schließen!

ich wußte gar nicht, dass es bis 30km/h Überschreitung, relativ human zugeht, also "nur" 60 Eus und 3 Punkte. Wahrscheinlich weil man kaum noch in DM rechnet :p

Zitat:

Original geschrieben von Izzmir

ich wußte gar nicht, dass es bis 30km/h Überschreitung, relativ human zugeht, also "nur" 60 Eus und 3 Punkte. Wahrscheinlich weil man kaum noch in DM rechnet :p

soooo human wird das nicht.... wenn du in der Probezeit dermassen daneben liegst kann es durchaus sein dass der Staatsanwalt dennoch einen "größeren Spaziergang" anordnet.

lg

Peter

um genau zu sein......

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch

aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens

lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

ein wenig ungemach wird also schon auf dich zukommen, und warum willst du das anfechten. Wenn es ein schönes foto gibt hast du gar keine Chance und einen angesäuerten Staatsanwalt an der Backe (wegen uneinsichtigkeit).

liebe Grüße

Peter

auffällig ist, dass sich während der bundesweiten Ferienwelle auf einmal so viele "Raser" melden - und ich dachte immer, dass nunmehr die Autobahnen verstopft seien:D:D:D

am 8. August 2007 um 7:19

Peter: Ich meinte mit meinem letzten Beitrag nicht unbedingt Fahranfänger ... ;)

zum Glück habe ich meinen Führerschein schon fast 15 Jahre, ohhh man bin ich alt :p

Zitat:

Original geschrieben von Thknab

auffällig ist, dass sich während der bundesweiten Ferienwelle auf einmal so viele "Raser" melden - und ich dachte immer, dass nunmehr die Autobahnen verstopft seien:D:D:D

am Freitag gehts bei uns los auf die AB! Aber ich werde bestimmt kein neues Thema erstellen, denn ich weiß ja jetzt, wo ich zu schauen habe :p

dann zitier ich auch nochmal, wo der bengel ja schon nicht selbst bei den zig seiten nachgucken kann :D

 

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes

bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.

Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar

absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.

Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.

Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:

Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.

Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist

(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)

bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.

Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische

Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

Kann mir einer sagen, in welchem Zusammenhang dieser Thread mit BMW steht?????

Der gehört ins Fahrschulforum für Fahranfänger !

Zitat:

Original geschrieben von TouringHB

Kann mir einer sagen, in welchem Zusammenhang dieser Thread mit BMW steht?????

Der gehört ins Fahrschulforum für Fahranfänger !

jo aber son forum haben wir hier ja nicht :(?!

vllt passt es (so wie auch der thread von MickeyMuc) aber hier ins forum "Privater Motorsport" :D

ich wusste nur nicht, dass die neue 3 er Reihe den Golf III als beliebtestes Anfängerauto abgelöst hat. Wenn das so ist, hat der Thread hier natürlich seine Berechtigung.

Zitat:

Original geschrieben von TouringHB

ich wusste nur nicht, dass die neue 3 er Reihe den Golf III als beliebtestes Anfängerauto abgelöst hat. Wenn das so ist, hat der Thread hier natürlich seine Berechtigung.

;)

vllt denkt er, bmw-fahrer haben doch so'n raser-image und kennen sich daher sicher perfekt auf diesem gebiet aus ;)!

Wie wäre es mit 120 kmh zu weniger?

Auf 2-spuriger Autobahn (ohne Geschwindigkeitseinschränkung) recht fahren 2 Autos mit Abstand ca. 150m, einer (A) mit 120 kmh, der hintere (B) mit 121 kmh. Auf der linke Überholspur kommt ein "Raser" (C) mit 250kmh. Kurz vor dem Ebenstand schert B raus und weiter mit 121 kmh dem A zu überholen versucht. Mit heftigem Bremsen von C ist der Abstand zu B fast null. Solche Szene findet hundert mal täglich auf Bundesautobahnen statt. Wie sollte man die Schuld verteilen (B und C) wenn ein Unfall denn noch passiert?

Was für einen Gedanken spielt B in seinem Kopf in dem Moment?

Wie soll C richtig machen wenn er schnell fahren will, oder sein Spielzeug test möchte?

Gruss

am 8. August 2007 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von audi_a6_05

Wie wäre es mit 120 kmh zu weniger?

Auf 2-spuriger Autobahn (ohne Geschwindigkeitseinschränkung) recht fahren 2 Autos mit Abstand ca. 150m, einer (A) mit 120 kmh, der hintere (B) mit 121 kmh. Auf der linke Überholspur kommt ein "Raser" (C) mit 250kmh. Kurz vor dem Ebenstand schert B raus und weiter mit 121 kmh dem A zu überholen versucht. Mit heftigem Bremsen von C ist der Abstand zu B fast null. Solche Szene findet hundert mal täglich auf Bundesautobahnen statt. Wie sollte man die Schuld verteilen (B und C) wenn ein Unfall denn noch passiert?

Was für einen Gedanken spielt B in seinem Kopf in dem Moment?

Wie soll C richtig machen wenn er schnell fahren will, oder sein Spielzeug test möchte?

Gruss

Ich weiß zwar nicht, was das jetzt soll, aber (C) ist Schuld bei der Szene, wenn was passiert! Denn er ist deutlich über Richtgeschwindigkeit und muss immer damit rechnen, dass jemand ausschert und somit abbremsen können.

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